Fördermittel für die Organisation von „Kongresstourismus“
Zum letzten Mal aktualisiert am
Mit Fördermitteln für den Kongresstourismus soll die Organisation von Kongressen und ähnlichen Veranstaltungen (wie Kolloquien, Konferenzen usw.) unterstützt werden, um:
- zur Förderung Luxemburgs als Reiseziel für Kongresse beizutragen;
- den Nutzen solcher Veranstaltungen für die lokale Wirtschaft zu vergrößern.
Die Fördermittel werden von der Generaldirektion für Tourismus (Direction générale du tourisme) des Ministeriums für Wirtschaft vergeben.
Betroffene Personen
Betreffende Unternehmen
In den Genuss der Fördermittel können gelangen:
- private Vereinigungen;
- öffentlich-rechtliche Anstalten;
- internationale Organisationen und Einrichtungen.
Förderfähige Veranstaltungen
Diese Art der finanziellen Unterstützung können erhalten:
- Kongresse;
- Konferenzen;
- Kolloquien; oder
- sonstige vergleichbare Veranstaltungen, die in einem geschäftlichen Rahmen stattfinden.
Voraussetzungen
Umfang der Veranstaltung
Um in den Genuss der Unterstützung zu kommen, müssen die Veranstaltungen die folgenden Bedingungen erfüllen:
- mindestens 75 Teilnehmer;
- mindestens 75 registrierte Übernachtungen in luxemburgischen Hotels.
Ort und Unterkunft
Die Veranstaltung muss in Luxemburg stattfinden, und die Teilnehmer aus dem Ausland müssen in Luxemburg untergebracht sein.
Nur die Übernachtungen in Luxemburg werden bei der Berechnung der Unterstützung berücksichtigt.
Markenimage
Veranstaltungen, deren Inhalt oder Thematik negative Auswirkungen auf das Markenimage des Landes haben könnten, sind nicht förderfähig.
Fristen
Anträge auf Fördermittel für Kongresstourismus müssen spätestens 6 Wochen vor der Veranstaltung eingereicht werden.
Nimmt das Ministerium für Wirtschaft den Antrag an, müssen die Veranstalter spätestens 3 Monate nach der Veranstaltung Folgendes einreichen:
- eine Tätigkeitsbilanz;
- einen finanziellen Bericht;
- eine Aufstellung der registrierten Übernachtungen;
- und die Rechnungen betreffend das touristische Rahmenprogramm.
Der endgültige Betrag der Unterstützung wird auf der Grundlage der bereitgestellten Unterlagen berechnet und ausgezahlt.
Vorgehensweise und Details
Antragstellung
Die antragstellende Person muss einen vollständig ausgefüllten Antrag auf finanzielle Unterstützung für die Organisation eines Kongresses an die Generaldirektion für Tourismus des Ministeriums für Wirtschaft richten.
Dem Antrag ist Folgendes beizufügen:
- eine Präsentation des Projekts mit folgenden Angaben:
- Organisator der Veranstaltung;
- Veranstaltungsprofil: Konzept, Zielgruppe, Zielsetzungen, voraussichtlicher Ablauf, Redner, Teilnehmerzahl;
- Beschreibungen und Schätzungen:
- des wirtschaftlichen Nutzens für den Veranstaltungsort;
- der Auswirkungen auf die betreffende Branche (Know-how, Networking usw.);
- der Medienwirkung und/oder der Auswirkungen auf das Markenimage des Landes;
- ein Finanzierungsplan für das Projekt, das heißt:
- eine ausführliche Aufstellung der voraussichtlichen Einnahmen und Ausgaben;
- die geplanten und/oder bewilligten Kofinanzierungen.
Die Anträge werden vorbehaltlich der Verfügbarkeit von Haushaltsmitteln angenommen.
Höhe der Unterstützung
Pauschalhilfe pro Übernachtung in einem luxemburgischen gewerblichen Beherbergungsbetrieb
Eine Pauschalhilfe in Höhe von 25 Euro pro registrierter Übernachtung in luxemburgischen gewerblichen Beherbergungsbetrieben wird für Veranstaltungen gewährt, die in folgenden Zeiträumen stattfinden:
- zwischen dem 1. März und dem 14. Juli;
- zwischen dem 16. September und dem 31. Dezember.
Die Höhe der Hilfe ist auf 20.000 Euro begrenzt.
Um die Veranstaltung von Kongressen während der auslastungsschwachen Zeiten des Jahres zu fördern und zu einer besseren Auslastung der Kongresseinrichtungen und Hotels beizutragen, wird eine Pauschalhilfe von 35 Euro pro registrierter Übernachtung in luxemburgischen Hotels für Veranstaltungen gewährt, die in folgenden Zeiträumen stattfinden:
- zwischen dem 15. Juli und dem 15. September;
- zwischen dem 1. Januar und dem 28. Februar.
Die Höhe der Hilfe ist auf 25.000 Euro begrenzt.
Um die Veranstaltung von Kongressen in ländlichen Gebieten zu fördern, wird das ganze Jahr über ohne saisonale Unterscheidung eine Pauschale von 35 Euro pro registrierter Übernachtung angewendet.
Die Höhe der Hilfe ist auf 25.000 Euro begrenzt.
Für Kongresse mit mehr als 1.500 registrierten Übernachtungen in luxemburgischen Hotels ist eine zusätzliche Pauschalhilfe in Höhe von 10.000 Euro vorgesehen.
Unterstützung für das touristische Rahmenprogramm
Im Rahmen der touristischen Programme werden folgende Kosten bis in Höhe von maximal 50 % erstattet:
- Kosten für die Buchung von zertifizierten Reiseleitern;
- Transportkosten (zum Beispiel Kosten für das Anmieten eines Reisebusses).
Die Erstattung der Kosten ist auf 2.500 Euro begrenzt. Dieser Betrag ist im Höchstbetrag der Pauschalhilfe enthalten und wird nicht zusätzlich zu den 20.000 bzw. 25.000 Euro ausgezahlt.
Höchstbetrag der Unterstützung
Der Gesamtbetrag der gezahlten Fördermittel darf nicht mehr als 25 % der dem Kongressveranstalter entstandenen Gesamtkosten betragen.
Luxemburg-Stadt | Luxemburg-Stadt | Ländliche Gebiete | |||
---|---|---|---|---|---|
Datum der Veranstaltung | 01.03 – 14.07 und 16.09 – 31.12 | 01.01 – 29.02 und 15.07 – 15.09 | das ganze Jahr über | ||
Pauschalhilfe pro registrierter Übernachtung in luxemburgischen gewerblichen Beherbergungsbetrieben | 25 Euro pro Übernachtung und maximal 20.000 Euro | 35 Euro pro Übernachtung und maximal 25.000 Euro | 35 Euro pro Übernachtung und maximal 25.000 Euro | ||
Unterstützung für das touristische Rahmenprogramm | 50 % der tatsächlichen Kosten für Reiseleiter und Transport (maximal 2.500 Euro) | 50 % der tatsächlichen Kosten für Reiseleiter und Transport (maximal 2.500 Euro) | 50 % der tatsächlichen Kosten für Reiseleiter und Transport (maximal 2.500 Euro) | ||
Gesamthilfe (A+B) begrenzt auf | 20.000 Euro | 25.000 Euro | 25.000 Euro | ||
Zusätzliche Pauschale ab 1.500 Übernachtungen | 10.000 Euro | 10.000 Euro | 10.000 Euro | ||
Höchstbetrag der Unterstützung | 25 % der entstandenen Kosten | 25 % der entstandenen Kosten | 25 % der entstandenen Kosten |
Online-Dienste und Formulare
Zum Download bereitgestellte Formulare
Hinweis: Lesen Sie die Anleitung zur Verwendung von PDF-Formularen.
Zuständige Kontaktstellen
-
Ministerium für Wirtschaft Generaldirektion für Tourismus – Fördermittel
- Adresse:
-
19-21, boulevard Royal
L-2449
Luxembourg
Luxemburg
B.P. 86 - L-2937 Luxembourg
- Telefon:
- (+352) 247 84756
- E-Mail:
- mice@eco.etat.lu
- Website:
- https://meco.gouvernement.lu/fr.html
Generaldirektion für Tourismus
-
Ministerium für Wirtschaft Generaldirektion für Tourismus
- Adresse:
-
19-21, boulevard Royal
L-2449
Luxemburg
Luxemburg
Postfach 86 - L-2937 Luxemburg
- Telefon:
- (+352) 247 84756
- E-Mail:
- mice@eco.etat.lu
- Website:
- https://meco.gouvernement.lu/de.html
Verwandte Vorgänge und Links
Vorgänge
Es ist ein Fehler aufgetreten
Ups, es ist ein Fehler aufgetreten.