Sportevents auf den öffentlichen Verkehrswegen organisieren

Zum letzten Mal aktualisiert am

Bei Sportevents auf den öffentlichen Verkehrswegen können aus Sicherheitsgründen Straßensperrungen, Umleitungen, Parkverbote oder -erlaubnisse für bestimmte Zonen notwendig sein.

Zudem muss für jede Veranstaltung, die auf den öffentlichen Verkehrswegen stattfindet, eine Sondergenehmigung beantragt werden, insbesondere für Sportwettbewerbe wie:

  • Laufveranstaltungen;
  • Radrennen;
  • Duathlons/Triathlons;
  • Autorennen;
  • Schul-Cups zur Verkehrssicherheit.

Die Genehmigung muss vor der Organisation der Veranstaltung beim Minister für Mobilität und öffentliche Arbeiten beantragt werden.

Zielgruppe

Vereine oder Veranstalter eines Sportevents, das auf den öffentlichen Verkehrswegen stattfindet.

Voraussetzungen

Im Vorfeld zu erledigende Schritte

Laufveranstaltungen, Radrennen, Duathlons und Triathlons

Die antragstellende Person muss eine Vorbesprechung mit folgenden Stellen organisieren:

  • den betroffenen Gemeindeverwaltungen; und
  • den zuständigen Dienststellen der Straßenbauverwaltung (Administration des ponts et chaussées).

In dieser Besprechung verpflichtet sie sich, dafür zu sorgen, dass es keine Hindernisse für den ordnungsgemäßen Ablauf des geplanten Events gibt.

Die antragstellende Person muss auch Vorbesprechungen mit der Polizei organisieren, die ihr Folgendes per Vorabzulassung absegnet:

  • den Streckenverlauf mit den Ortschaften, betroffenen Straßen, jeweiligen Uhrzeiten, Polizeieskorte; und
  • Einzelheiten der Streckenposten sowie ergriffene Sicherheitsmaßnahmen, um den Ordnungsdienst sicherzustellen und die Verkehrssicherheit zu gewährleisten.

Beinhaltet der Streckenverlauf Waldwege, muss die antragstellende Person dem Genehmigungsantrag eine befürwortende Stellungnahme des Ministeriums für Umwelt bezüglich der Nutzung dieser Waldwege beilegen.

Fristen

Der Genehmigungsantrag muss mindestens 4 Wochen vor dem Event eingereicht werden.

Vorgehensweise und Details

Antragstellung

Laufveranstaltungen, Radrennen, Duathlons, Triathlons, Autorennen

1. Versand des Formulars an den Verband zwecks Unterzeichnung

Zuerst muss die antragstellende Person einen Genehmigungsantrag anhand des entsprechenden Formulars (siehe Rubrik „Online-Dienste und Formulare“) stellen, und zwar:

Der Antrag muss folgende Angaben enthalten:

  • Name und Datum des Rennens;
  • Streckenlänge;
  • Streckenverlauf;
  • Teilnehmerzahl;
  • Start- und Zielort sowie Start- und Zielzeit.

Die antragstellende Person unterzeichnet das Formular:

  • elektronisch anhand eines LuxTrust-Produkts; oder
  • handschriftlich.

Der betreffende Verband schickt das ausgefüllte und von ihm unterzeichnete Formular an die antragstellende Person zurück.

2. Versand des Formulars an das Ministerium zwecks Genehmigung

Wenn das Formular des Genehmigungsantrags von der antragstellenden Person und vom betreffenden Verband ausgefüllt und unterzeichnet wurde, schickt die antragstellende Person es:

Ministère de la Mobilité et des Travaux publics
Département de la mobilité et des transports
Direction de la circulation et sécurité routières
4, place de l'Europe
L-1499 Luxembourg

Hinweis: Bei Autorennen ist der Genehmigungsantrag direkt an das Ministerium zu schicken.

Am Ende des Formulars befindet sich ein dem Minister vorbehaltener Bereich, in den dieser seine Unterschrift setzt und das Event endgültig genehmigt.

Schul-Cups zur Verkehrssicherheit

Der Schul-Cup wird von dem Verein ohne Gewinnzweck Sécurité Routière Luxembourg in Zusammenarbeit mit den Gemeinden, den Lehrkräften, der Polizei, den ehrenamtlichen Organisationskomitees unter der Schirmherrschaft des Ministeriums für Bildung, Kinder und Jugend (MENEJ) und des Ministeriums für Mobilität und öffentliche Arbeiten (MMTP) organisiert.

Ein Schul-Cup gliedert sich in 3 Etappen:

  1. theoretischer Test: Die Schüler der 4. Klasse und die gleichaltrigen Schüler der Sonderklassen legen eine theoretische Prüfung über die Straßenverkehrsordnung ab.
  2. praktischer Test: Bei der praktischen Prüfung wird der technische Zustand des Fahrrads geprüft und anschließend eine Strecke im echten Straßenverkehr zurückgelegt.
  3. nationales Finale: Die Finalisten der beiden Teilbereiche (theoretische Prüfung und Strecke im echten Straßenverkehr) treffen beim nationalen Finale im Juli aufeinander.

Wie bei allen Wettbewerben auf der Straße muss die Genehmigung zur Veranstaltung eines Schul-Cups beim Ministerium für Mobilität und öffentliche Arbeiten eingereicht werden.

Im Genehmigungsantrag zur Veranstaltung eines Schul-Cups müssen die gleichen Angaben stehen wie die, die oben für die Veranstaltung eines Rennens angegeben sind.

Belege

Laufveranstaltungen, Radrennen, Duathlons und Triathlons

Folgende Dokumente müssen dem Antrag beigefügt werden:

  • Vorabzulassung/Genehmigung der Polizei;
  • Vorabzulassung/Genehmigung der Straßenbauverwaltung;
  • bei Nutzung von Waldwegen: Vorabzulassung/Genehmigung des Ministeriums für Umwelt, Klima und Biodiversität;
  • Haftpflichtversicherungsnachweis.

Hinweis: Jeder Veranstalter eines Sportevents auf den öffentlichen Verkehrswegen muss eine Haftpflichtversicherung für das Event abschließen. Diese Versicherung greift im Falle eines Unfalls/Zwischenfalls während des Events und kommt gegebenenfalls für die Kosten und Schäden auf.

Online-Dienste und Formulare

Zuständige Kontaktstellen

Abteilung für Mobilität und Transport

Ministerium für Bildung, Kinder und Jugend

Es werden 2 von 18 Stellen angezeigt

Luxemburger Leichtathletikverband

  • Luxemburger Leichtathletikverband

    Adresse:
    3, route d'Arlon L-8009 Strassen Luxemburg
    E-Mail:
    fla@fla.lu
    Geschlossen ⋅ Öffnet um 8.00 Uhr
    Freitag:
    8.00 bis 16.00 Uhr
    Samstag:
    Geschlossen
    Sonntag:
    Geschlossen
    Montag:
    8.00 bis 16.00 Uhr
    Dienstag:
    8.00 bis 16.00 Uhr
    Mittwoch:
    8.00 bis 16.00 Uhr
    Donnerstag:
    8.00 bis 16.00 Uhr

Luxemburgischer Radsportverband

  • Luxemburgischer Radsportverband

    Adresse:
    Maison des Sports - 3, route d’Arlon L-8009 Strassen Luxemburg
    Geschlossen ⋅ Öffnet um 8.00 Uhr
    Freitag:
    8.00 bis 12.00 Uhr, 13.00 bis 16.00 Uhr
    Samstag:
    Geschlossen
    Sonntag:
    Geschlossen
    Montag:
    8.00 bis 12.00 Uhr, 13.00 bis 16.00 Uhr
    Dienstag:
    8.00 bis 12.00 Uhr, 13.00 bis 16.00 Uhr
    Mittwoch:
    8.00 bis 12.00 Uhr, 13.00 bis 16.00 Uhr
    Donnerstag:
    8.00 bis 12.00 Uhr, 13.00 bis 16.00 Uhr

Luxemburger Triathlonverband

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