Individuelle Wohnbeihilfen
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Finanzielle Unterstützung für die Stellung einer Mietkaution
Sie benötigen finanzielle Unterstützung bei der Stellung einer Garantie der Zahlungsfähigkeit oder Kaution für die Anmietung einer Wohneinheit? Sie haben möglicherweise Anrecht auf finanzielle Unterstützung.
Wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen, kann das Ministerium für Wohnungsbau und Raumentwicklung für Sie bürgen, sofern Sie sich verpflichten, den Gesamtbetrag der Mietkaution über einen Zeitraum von 3 Jahren zusammenzusparen. Dieser Betrag muss dem Ministerium nur dann zurückgezahlt werden, wenn der Vermieter die Kaution in Anspruch nimmt.
Stellen Sie Ihren Antrag bei der Zentralen Anlaufstelle für Wohnungsbeihilfen (Guichet unique des aides au logement). Anhand des Mietkaution-Rechners können Sie online die ungefähre Höhe Ihrer möglichen Beihilfe ausrechnen.
Mietzuschuss
Der Mietzuschuss ist eine monatlich ausgezahlte finanzielle Beihilfe für einkommensschwache Haushalte, die Ihnen den Zugang zum Mietmarkt erleichtert.
Die Höhe hängt von der Zusammensetzung des Haushalts und dessen Einkommen ab. Diese monatliche Beihilfe erleichtert einkommensschwachen Haushalten den Zugang zum Mietmarkt.
Sofern Sie die Voraussetzungen erfüllen, müssen Sie Ihren Antrag bei der Zentralen Anlaufstelle für Wohnungsbeihilfen anhand eines spezifischen Formulars einreichen.
Alle im Antrag gemachten Angaben müssen Sie gegebenenfalls zu einem späteren Zeitpunkt durch Belege nachweisen. Sobald Sie über ein Aktenzeichen verfügen, können Sie diese Belege mithilfe eines Online-Assistenten über MyGuichet.lu nachreichen.
Mithilfe des Mietzuschuss-Rechners können Sie die mögliche Höhe der Ihnen gegebenenfalls zustehenden Beihilfe ausrechnen.
Staatsbürgschaft für ein Immobiliendarlehen
Wenn Sie einen Kredit aufnehmen, um eine selbst genutzte Wohnimmobilie zu kaufen, zu bauen oder zu renovieren, können Sie eine staatliche Bürgschaft beantragen. Banken verlangen in der Regel Sicherheiten, wie beispielsweise:
- Eigenkapital; oder
- eine Hypothek.
Sofern Ihre Bank eine Vereinbarung mit dem luxemburgischen Staat getroffen hat, können Sie die Staatsbürgschaft zur Absicherung Ihres Darlehens in Anspruch nehmen.
Die Staatsbürgschaft ist auf einen Betrag gedeckelt, der dem durchschnittlichen jährlichen Wert der Baupreise entspricht.
Wohneigentumserwerbsprämie
Wenn Sie eine Immobilie mithilfe eines Hypothekendarlehens kaufen oder bauen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen beim luxemburgischen Staat eine Wohneigentumserwerbsprämie beantragen. Die Höhe der Prämie hängt von der Zusammensetzung Ihres Haushalts und Ihrem Einkommen ab.
Die Prämie kann für bestimmte Arten von Wohnimmobilien erhöht werden, beispielsweise für eine Wohnung in einer Eigentümergemeinschaft, ein Reihenhaus oder eine Doppelhaushälfte.
Sparprämie zur Finanzierung von Wohneigentum
Wenn Sie mehr als 90 % Ihrer Ersparnisse für den Erwerb oder den Bau einer Wohnimmobilie verwendet haben, können Sie eine Sparprämie zur Finanzierung von Wohneigentum beantragen. Diese Prämie soll Sie dafür belohnen, dass Sie Ihre Ersparnisse in Ihr Immobilienprojekt investieren, und honoriert Ihre Sparanstrengungen in Form einer finanziellen Unterstützung.
Renovierung Ihrer Wohneinheit mit einer Sanierungsprämie für Altbauten
Für die energetische Renovierung Ihrer nicht neu gebauten Wohnimmobilie können Sie 2 Förderungsprämien erhalten:
- eine Prämie für Arbeiten, die zur Verbesserung der Wohnqualität, der Hygiene und der Sicherheit von Bestandsimmobilien durchgeführt werden, in Form einer prozentualen Beteiligung an den entstandenen Kosten. Ihre Höhe richtet sich nach dem Einkommen und dem Familienstand;
- den „Topup Klimabonus“, eine Prämie für die energetische Sanierung zur Förderung von Nachhaltigkeit, einer rationellen Energienutzung und erneuerbarer Energien. Diese Prämie entspricht einem Prozentsatz des vom Ministerium für Umwelt, Klima und Biodiversität gewährten Klimabonus.
Die Höhe des gewährten Betrags hängt von der Zusammensetzung und dem Einkommen Ihres Haushalts ab. Bitte beachten Sie, dass diese 2 Prämienarten nicht kumulierbar sind.
Beihilfe für den behindertengerechten Ausbau einer Immobilie
Für die Anpassung einer Wohnimmobilie an die besonderen Bedürfnisse von Personen mit Behinderung können Sie eine Prämie erhalten. Diese Beihilfe deckt einen Teil der Kosten, die nicht von der Pflegeversicherung übernommen werden, bis zu einer Höchstgrenze pro Begünstigtem.
Ihre Höhe hängt von der Zusammensetzung und dem Einkommen der häuslichen Gemeinschaft ab.
Die Prämie wird sowohl für Bestandsimmobilien als auch für Neubauten gewährt und kann in mehreren Teilbeträgen ausgezahlt werden.
„Bëllegen Akt“
Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie eine Steuererleichterung in Anspruch nehmen, die als Steuergutschrift auf notarielle Urkunden („Bëllegen Akt“) bezeichnet wird.
Mit dieser Steuergutschrift können die Notarkosten im Zusammenhang mit dem Kauf einer Immobilie gesenkt werden.
Die Steuergutschrift ist an die Bedingung geknüpft, dass Sie die Immobilie tatsächlich und selbst nutzen.
Individuelle Zinssubvention
Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie eine individuelle Zinssubvention für Ihr Hypothekendarlehen erhalten, wenn Sie Ihren Hauptwohnsitz gekauft, gebaut oder renoviert haben.
Der Staat stellt diese Beihilfe zur Verfügung, um Ihre monatliche Kreditbelastung zu senken.
Die Höhe der Subvention hängt von Ihrem Einkommen und der Zusammensetzung Ihres Haushalts ab.
Um diese Zinssubvention in Anspruch nehmen zu können, müssen Sie Ihren Antrag bei der Zentralen Anlaufstelle für Wohnungsbeihilfen anhand des dafür vorgesehenen Formulars einreichen.
Personen, die für den Staat arbeiten: Zinssubvention
Als aktiver Staatsbediensteter können Sie eine Zinssubvention erhalten, um die Rückzahlungslast Ihrer Hypothekendarlehen zu verringern.
Diese finanzielle Hilfe wird in Form einer staatlichen Beteiligung an den Zinsen Ihres Darlehens gewährt und bietet Ihnen somit eine zusätzliche Unterstützung bei der Tilgung Ihrer Hypothek.
Sie wird gewährt, wenn Sie einen oder mehrere Kredite aufgenommen haben für:
- den Kauf;
- den Bau; oder
- den Umbau einer als ständigen Hauptwohnsitz genutzten Immobilie.
Um diese Hilfe in Anspruch nehmen zu können, müssen Sie zum 1. Januar des Jahres, für das Sie die Subvention beantragen, mindestens ein Dienstjahr vollendet haben.
Ihren Antrag auf Gewährung einer Zinssubvention für aktive Staatsbedienstete müssen Sie beim Zentrum für Personalverwaltung und Organisation des Staates (Centre de gestion du personnel et de l’organisation de l’État - CGPO) über das Portal MyRH einreichen.
Wenn Sie keinen Zugang zum Portal MyRH haben, müssen Sie Ihren Antrag elektronisch über Ihren privaten oder beruflichen Bereich auf MyGuichet.lu einreichen.
Online-Terminvereinbarung bei der Zentralen Anlaufstelle für Wohnungsbeihilfen
Um Auskünfte über die individuellen Wohnbeihilfen zu erhalten, können Sie online über MyGuichet.lu einen Termin bei der Zentralen Anlaufstelle für Wohnungsbeihilfen vereinbaren.
Bei der Terminbuchung handelt es sich um einen Vorgang ohne Authentifizierung. Geben Sie den Anlass Ihres Termins an und wählen Sie ein verfügbares Zeitfenster aus. Sobald Ihre Terminanfrage angenommen wurde, erhalten Sie eine Bestätigung mit Datum und Uhrzeit Ihres Termins.
Gut zu wissen
Auf Aides.lu finden Sie weitere Informationen zu Beihilfen rund um den Erwerb von Wohneigentum. Diese Website bietet einen Simulations-Rechner, mit dem Sie die Kosten für eine Immobilie unter Berücksichtigung der verfügbaren finanziellen Hilfen schätzen können.
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