Sparprämie zur Finanzierung von Wohneigentum
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Sie können eine Sparprämie in Höhe von maximal 5.000 Euro pro Empfänger beantragen, wenn Sie für die Finanzierung des Erwerbs oder des Baus von Wohneigentum Eigenmittel angespart haben und Sie mindestens 90 % dieser Spargelder in die Finanzierung des Wohneigentums investiert haben.
Das eTracking von auf Papier eingereichten Anträgen ist für diesen Vorgang verfügbar. Diese Option ermöglicht den Benutzern, per E-Mail und/oder SMS bezüglich des Fortschritts ihrer Vorgänge auf dem Laufenden zu bleiben.
Betroffene Personen
Die Empfänger der Wohneigentumserwerbsprämie (prime d’accession à la propriété).
Voraussetzungen
Bezug der Wohneigentumserwerbsprämie
Sie müssen die Wohneigentumserwerbsprämie erhalten und die Bedingungen für diese Hilfe eingehalten haben.
Bedingungen im Zusammenhang mit den Spargeldern
Sie müssen:
- über einen Zeitraum von mindestens einem Jahr bei ein und demselben Finanzinstitut Eigenmittel für die Finanzierung des Wohneigentums angespart haben. Es kann eine Höchstdauer von 10 Jahren berücksichtigt werden (Kontoaufstellung, Kontoauszüge);
- in den 2 Jahren nach dem Datum der notariellen Kaufurkunde oder Urkunde über den Kauf einer künftig fertigzustellenden Immobilie (vente en état futur d’achèvement) mindestens 90 % der Spargelder in die Finanzierung des Erwerbs oder des Baus Ihres Wohneigentums investiert haben.
Bedingungen bezüglich der Nutzung der Immobilie
Die Immobilie muss für mindestens 2 Jahre ab Auszahlung der Prämie von Ihnen als ständiger Hauptwohnsitz genutzt werden.
Falls Sie die Immobilie zum Zeitpunkt des Erhalts der Prämie noch nicht bewohnen können, verfügen Sie über eine Frist von höchstens 3 Jahren, um dort einzuziehen. In diesem Fall beginnt die zweijährige Frist erst ab dem tatsächlichen Nutzungsantritt.
Halten Sie die Frist zur Nutzung der Immobilie oder zum Einzug in die Immobilie nicht ein, müssen Sie den Betrag der bewilligten Prämie zurückzahlen.
Vorgehensweise und Details
Antragstellung
Um in den Genuss dieser Hilfe gelangen zu können, müssen Sie Ihren Antrag bei der Zentralen Anlaufstelle für Wohnungsbeihilfen (Guichet unique des aides au logement) einreichen. Hierfür müssen Sie das dafür vorgesehene Formular verwenden (siehe Formular F1 unter „Online-Dienste und Formulare“). Der Antrag auf die Sparprämie kann zusammen mit dem Antrag für die Wohneigentumserwerbsprämie eingereicht werden.
Das vollständig ausgefüllte und unterzeichnete Formular kann zusammen mit den entsprechenden Belegen folgendermaßen bei der Zentralen Anlaufstelle für Wohnungsbeihilfen eingereicht werden:
- auf dem Postweg; oder
- persönlich in den Büroräumen.
Achtung: Ein elektronisch eingereichter Antrag (über die E-Mail-Adresse guichet@ml.etat.lu) muss der Behörde auf dem Postweg bestätigt werden.
Belege
Sie müssen dem Antragsformular Unterlagen beifügen, die als Nachweis dafür dienen, dass Sie während mindestens einem Jahr bei ein und demselben Kreditinstitut gespart haben.
Das Ministerium behält sich das Recht vor, weitere Belege oder Auskünfte zu verlangen. In diesem Fall müssen Sie der Zentralen Anlaufstelle für Wohnungsbeihilfen die Dokumente und/oder Informationen innerhalb von 3 Monaten zukommen lassen. Wenn Sie dieser Aufforderung nicht oder nicht fristgerecht nachkommen, wird Ihre Akte geschlossen und Ihr Antrag abgelehnt.
Höhe und Gewährung der Hilfe
Die Sparprämie beläuft sich auf 10 % der Steigerung der Ersparnisse pro Kalenderjahr, kann aber einen Höchstbetrag von 500 Euro pro Kalenderjahr nicht übersteigen. Es kann eine Höchstspardauer von 10 Jahren berücksichtigt werden.
Wird Ihnen die Prämie bewilligt, werden Sie schriftlich davon in Kenntnis gesetzt.
Die Sparprämie wird auf das Bankkonto überwiesen, das Sie im Antragsformular angegeben haben.
Rückzahlung
Sie müssen die Sparprämie zurückzahlen, wenn:
- Sie im Hinblick auf die Bewilligung oder die Weiterzahlung der Hilfe unrichtige oder unvollständige Angaben gemacht haben;
- Sie die Bedingungen bezüglich der Nutzung der Immobilie im Zusammenhang mit der Prämie nicht eingehalten haben; oder
- die Wohneigentumserwerbsprämie zurückgezahlt werden muss.
Ablehnung der Hilfe
Die Prämie wird abgelehnt, wenn:
- Sie die Wohneigentumserwerbsprämie für die betreffende Immobilie nicht erhalten haben;
- Sie nach spätestens 2 Jahren nach Unterzeichnung der notariellen Kaufurkunde nicht mindestens 90 % der Spargelder in die Finanzierung des Erwerbs oder des Baus der Immobilie investiert haben;
- der Antrag eine oder mehrere unrichtige oder unvollständige Angaben enthält;
- Sie dem Antrag nicht alle verlangten Nachweise beigefügt haben; oder
- mehrere Voraussetzungen für die Bewilligung der Hilfe nicht erfüllt sind.
Gleichzeitiger Bezug anderer Hilfen
Die Sparprämie kann gleichzeitig mit den anderen Kapitalhilfen bezogen werden.
Obergrenze der Kapitalhilfen (Finanzbeihilfetopf)
Der Gesamtbetrag der bewilligten Kapitalhilfen (Wohneigentumserwerbsprämie, Sparprämie, Hilfe für Altbausanierungen und Sanierungsprämie für die energetische Sanierung) kann höchstens 35.000 Euro pro Empfänger betragen.
Wird eine Prämie mehreren Empfängern bewilligt, wird der Betrag der Hilfe gleichmäßig unter diesen aufgeteilt.
Online-Dienste und Formulare
Zum Download bereitgestellte Formulare
Hinweis: Lesen Sie die Anleitung zur Verwendung von PDF-Formularen.
Meine Daten
Terminvereinbarung
Zuständige Kontaktstellen
-
Ministerium für Wohnungsbau und Raumentwicklung Zentrale Anlaufstelle für Wohnungsbeihilfen
- Adresse:
- 11, rue de Hollerich L-1741 Luxemburg Luxemburg
- Telefon:
-
(+352) 80 02 10 10
Telephonischer Empfang: montags bis freitags von 8:00 bis 16:00 Uhr
- Fax:
- (+352) 45 88 44
- E-Mail:
- info@ml.etat.lu
- Website:
- http://www.logement.lu
Geschlossen ⋅ Öffnet morgen um 8.00 Uhr
- Donnerstag:
- Geschlossen
- Freitag:
- 8.00 bis 12.00 Uhr , 13.30 bis 16.00 Uhr
- Samstag:
- Geschlossen
- Sonntag:
- Geschlossen
- Montag:
- 8.00 bis 12.00 Uhr , 13.30 bis 16.00 Uhr
- Dienstag:
- 8.00 bis 12.00 Uhr , 13.30 bis 16.00 Uhr
- Mittwoch:
- 8.00 bis 12.00 Uhr , 13.30 bis 16.00 Uhr
Donnerstags nur nach Terminvereinbarung
Verwandte Vorgänge und Links
Vorgänge
Links
Weitere Informationen
-
Obtenir une aide à l'accession à la propriété
sur logement.lu
-
Broschüre „Wohnungserwerb & Wohnungsbau – individuelle Wohnbeihilfen“
auf logement.lu
Rechtsgrundlagen
-
Loi modifiée du 7 août 2023
relative aux aides individuelles au logement
-
Règlement grand-ducal du 7 août 2023
fixant les modalités d’exécution relatives aux aides individuelles au logement.
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