Finanzielle Beihilfe für die Schaffung einer integrierten Wohnung
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Für die Schaffung einer integrierten Wohnung kann eine staatliche Beihilfe bezogen werden.
Diese Prämie, deren Höhe auf 10.000 Euro festgesetzt ist, wird nur bewilligt, wenn alle Bedingungen erfüllt sind.
Der Betrag der Prämie wird auf 20.000 Euro erhöht, wenn Sie die integrierte Wohnung erstmalig vor dem 31. Dezember 2026 beziehen.
Betroffene Personen
Wenn Sie eine integrierte Wohnung in einem Wohngebäude schaffen möchten, an dem Sie das alleinige Eigentum besitzen und das in Luxemburg belegen ist, können Sie diese finanzielle Beihilfe beantragen.
Voraussetzungen
Wenn Sie in den Genuss der Prämie für eine integrierte Wohnung gelangen möchten:
- müssen Sie eine zum Zeitpunkt der Antragstellung volljährige natürliche Person sein;
- müssen Sie berechtigt sein, Ihren rechtmäßigen Wohnsitz in Luxemburg zu haben, und tatsächlich dort niedergelassen und wohnhaft sein;
- müssen Sie das alleinige und ausschließliche Eigentum an der Immobilie besitzen;
- dürfen Sie keine andere Immobilie in Luxemburg oder im Ausland haben; und
- müssen Sie eine Baugenehmigung von Ihrer Gemeindeverwaltung erhalten haben, bevor die Umbauarbeiten in Ihrer Immobilie vorgenommen werden.
Vorgehensweise und Details
Antragstellung
Wenn Sie in den Genuss der Beihilfe gelangen möchten, müssen Sie das dafür vorgesehene Formular (siehe unter „Online-Dienste und Formulare“) ausfüllen, unterzeichnen und der Zentralen Anlaufstelle für Wohnungsbeihilfen (Guichet unique des aides au logement) zusammen mit den erforderlichen Belegen spätestens 3 Jahre nach dem Datum der Baugenehmigung übermitteln.
Belege
Sie müssen Ihrem Antrag folgende Belege beifügen:
- eine Kopie Ihres Identitätsnachweises;
- eine Kopie der Baugenehmigung;
- eine Kopie der öffentlichen Urkunde über den Erwerb der Immobilie; und
- eine Bescheinigung der Gemeindeverwaltung, aus der das Datum des Erstbezugs der Immobilie, in der die integrierte Wohnung geschaffen wird, hervorgeht.
Sie müssen die Zentrale Anlaufstelle für Wohnungsbeihilfen ebenfalls schnellstmöglich über jede Änderung, die einen Einfluss auf die Bewilligung, die Aufrechterhaltung, die Änderung oder die Einstellung der Beihilfe haben könnte, informieren, da Sie ansonsten die Beihilfe rückwirkend zurückzahlen müssen.
Höhe der Prämie
Die Höhe der Prämie beträgt 10.000 Euro.
Dieser Betrag wird auf 20.000 Euro erhöht, wenn der Erstbezug der integrierten Wohnung vor dem 31. Dezember 2026 stattfindet.
Ständiger Hauptwohnsitz
Bei der Immobilie, in der die integrierte Wohnung geschaffen wird, oder der integrierten Wohnung selbst muss es sich für mindestens 2 Jahre ab dem Datum des Beschlusses über die Bewilligung der finanziellen Beihilfe um Ihren ständigen Hauptwohnsitz handeln, da Sie ansonsten die Prämie rückwirkend zurückzahlen müssen.
Online-Dienste und Formulare
Zum Download bereitgestellte Formulare
Hinweis: Lesen Sie die Anleitung zur Verwendung von PDF-Formularen.
Zuständige Kontaktstellen
-
Ministerium für Wohnungsbau und Raumentwicklung Zentrale Anlaufstelle für Wohnungsbeihilfen
- Adresse:
- 11, rue de Hollerich L-1741 Luxemburg Luxemburg
- Telefon:
-
(+352) 80 02 10 10
Telephonischer Empfang: montags bis freitags von 8:00 bis 16:00 Uhr
- Fax:
- (+352) 45 88 44
- E-Mail:
- info@ml.etat.lu
- Website:
- http://www.logement.lu
Geschlossen ⋅ Öffnet Montag um 8.00 Uhr
- Sonntag:
- Geschlossen
- Montag:
- 8.00 bis 12.00 Uhr , 13.30 bis 16.00 Uhr
- Dienstag:
- 8.00 bis 12.00 Uhr , 13.30 bis 16.00 Uhr
- Mittwoch:
- 8.00 bis 12.00 Uhr , 13.30 bis 16.00 Uhr
- Donnerstag:
- Geschlossen
- Freitag:
- 8.00 bis 12.00 Uhr , 13.30 bis 16.00 Uhr
- Samstag:
- Geschlossen
Donnerstags nur nach Terminvereinbarung
Verwandte Vorgänge und Links
Vorgänge
Links
Rechtsgrundlagen
-
Loi modifiée du 7 août 2023
relative aux aides individuelles au logement
-
Règlement grand-ducal du 7 août 2023
fixant les modalités d’exécution relatives aux aides individuelles au logement.
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