Förderung für die Schaffung einer Einliegerwohnung
Zum letzten Mal aktualisiert am
Für die Schaffung einer Einliegerwohnung (logement intégré) kann eine staatliche Förderung bezogen werden.
Diese Prämie ist auf 10.000 Euro festgesetzt und wird nur bewilligt, wenn alle Bedingungen erfüllt sind.
Der Betrag der Prämie wird auf 20.000 Euro erhöht, wenn die Einliegerwohnung erstmalig nach dem 1. September 2023 bezogen wurde und die Arbeiten für die Schaffung der Einliegerwohnung vor dem 31. Dezember 2026 beendet werden.
Betroffene Personen
Wenn Sie eine Einliegerwohnung in einem Haus schaffen möchten, an dem Sie das alleinige Eigentum besitzen und das sich in Luxemburg befindet, können Sie diese Förderung beantragen.
Voraussetzungen
Wenn Sie in den Genuss der Prämie für eine Einliegerwohnung gelangen möchten:
- müssen Sie zum Zeitpunkt der Antragstellung eine volljährige natürliche Person sein;
- müssen Sie berechtigt sein, Ihren rechtmäßigen Wohnsitz in Luxemburg zu haben, und tatsächlich dort niedergelassen und wohnhaft sein;
- müssen Sie das alleinige und ausschließliche Eigentum an der Immobilie besitzen;
- dürfen Sie keine andere Immobilie in Luxemburg oder im Ausland haben; und
- müssen Sie von Ihrer Gemeindeverwaltung eine Baugenehmigung für die Schaffung der Einliegerwohnung erhalten haben, bevor die Umbauarbeiten an Ihrer Immobilie vorgenommen werden.
Bedingungen betreffend die Einliegerwohnung
Die Einliegerwohnung muss in einem Einfamilienhaus geschaffen werden.
Die Fläche der Einliegerwohnung muss kleiner sein als die Fläche der Hauptwohneinheit.
Die Einliegerwohnung muss über eine Haupttür verfügen, die den Zugang zum Außenbereich des Gebäudes oder zu einem gemeinsamen Bereich innerhalb des Gebäudes ermöglicht, ohne dass die Bewohner der Einliegerwohnung das Wohnzimmer, ein Badezimmer oder ein Schlafzimmer der Hauptwohneinheit durchqueren müssen.
Pro Einfamilienhaus ist nur eine Einliegerwohnung zulässig, um die Prämie in Anspruch nehmen zu können.
Vorgehensweise und Details
Antragstellung
Um in den Genuss der Förderung zu gelangen, müssen Sie das dafür vorgesehene Formular (siehe Online-Dienste und Formulare) ausfüllen, unterschreiben und der Zentralen Anlaufstelle für Wohnungsbeihilfen (Guichet unique des aides au logement) zusammen mit den erforderlichen Belegen spätestens 3 Jahre nach dem Datum der Baugenehmigung übermitteln.
Belege
Sie müssen Ihrem Antrag folgende Belege beifügen:
- eine Kopie Ihres Identitätsnachweises;
- eine Kopie der Baugenehmigung;
- eine Kopie der öffentlichen Urkunde über den Erwerb der Immobilie; und
- eine Bescheinigung der Gemeindeverwaltung, aus der das Datum des Erstbezugs der Immobilie, in der die Einliegerwohnung geschaffen wird, hervorgeht.
Sie müssen die Zentrale Anlaufstelle für Wohnungsbeihilfen ebenfalls schnellstmöglich über jede Änderung informieren, die einen Einfluss auf die Bewilligung, die Aufrechterhaltung, die Änderung oder die Einstellung der Zahlung der Förderung haben könnte, da Sie ansonsten die Förderung rückwirkend zurückzahlen müssen.
Höhe der Prämie
Die Höhe der Prämie beträgt höchstens 10.000 Euro.
Dieser Betrag wird auf 20.000 Euro erhöht, wenn die Einliegerwohnung erstmalig nach dem 1. September 2023 bezogen wurde und die Arbeiten für die Schaffung der Einliegerwohnung vor dem 31. Dezember 2026 beendet werden.
Die Prämie darf jedoch die tatsächlichen Kosten der Arbeiten im Zusammenhang mit der Schaffung der Einliegerwohnung nicht übersteigen.
Ständiger Hauptwohnsitz
Die Immobilie, in der die Einliegerwohnung geschaffen wird, oder die Einliegerwohnung selbst muss für mindestens 2 Jahre ab dem Datum des Beschlusses über die Bewilligung der Förderung Ihr ständiger Hauptwohnsitz sein, da Sie ansonsten die Prämie rückwirkend zurückzahlen müssen.
Online-Dienste und Formulare
Zum Download bereitgestellte Formulare
Hinweis: Lesen Sie die Anleitung zur Verwendung von PDF-Formularen.
Zuständige Kontaktstellen
Ministerium für Wohnungsbau und Raumentwicklung Zentrale Anlaufstelle für Wohnungsbeihilfen
- Adresse:
- 11, rue de Hollerich L-1741 Luxemburg Luxemburg
- Telefon:
-
(+352) 80 02 10 10
Telephonischer Empfang: montags bis freitags von 8:00 bis 16:00 Uhr
- Fax:
- (+352) 45 88 44
- E-Mail:
- info@ml.etat.lu
- Website:
- http://www.logement.lu
Geschlossen ⋅ Öffnet um 8:00 Uhr
- Montag:
- 8:00 bis 12:00 Uhr , 13:30 bis 16:00 Uhr
- Dienstag:
- 8:00 bis 12:00 Uhr , 13:30 bis 16:00 Uhr
- Mittwoch:
- 8:00 bis 12:00 Uhr , 13:30 bis 16:00 Uhr
- Donnerstag:
- Geschlossen
- Freitag:
- 8:00 bis 12:00 Uhr , 13:30 bis 16:00 Uhr
- Samstag:
- Geschlossen
- Sonntag:
- Geschlossen
Verwandte Vorgänge und Links
Vorgänge
Links
Rechtsgrundlagen
-
Loi modifiée du 7 août 2023
relative aux aides individuelles au logement
-
Règlement grand-ducal du 7 août 2023
fixant les modalités d’exécution relatives aux aides individuelles au logement.
Es ist ein Fehler aufgetreten
Ups, es ist ein Fehler aufgetreten.