Beantragung von Fördermitteln für die Restaurierung von historischen oder architektonisch wertvollen Gebäuden

Zum letzten Mal aktualisiert am

Das Ministerium für Kultur kann unter bestimmten Voraussetzungen Fördermittel für die Restaurierung und Inwertsetzung von Gebäuden gewähren, die in historischer, architektonischer, künstlerischer, wissenschaftlicher, technischer oder industrieller Hinsicht von Interesse sind, ihren typischen oder historischen Charakter bewahrt haben und auf nationaler oder kommunaler Ebene unter Schutz stehen.

Die Fördermittel sollen dazu beitragen, einen Teil der zusätzlichen Kosten abzudecken, die sich durch die entsprechenden Maßnahmen ergeben.

Der Fördermittelantrag wird vom Nationalen Institut für das gebaute Erbe (Institut national pour le patrimoine architectural - INPA) bearbeitet.

Betroffene Personen

Alle natürlichen oder juristischen Personen, Gemeinden, Gemeindeverbände sowie Vereinigungen, die:

  • die Arbeiten durchführen möchten, die der Erhaltung oder Wiederherstellung des Urzustandes eines Gebäudes dienen und deren Ziel die Rettung historischer Bausubstanz ist; und
  • sich verpflichten, die Auflagen des Nationalen Instituts für das gebaute Erbe einzuhalten.

Voraussetzungen

Voraussetzungen für eine Förderung:

  • Das Gebäude ist in historischer, architektonischer, künstlerischer, wissenschaftlicher, technischer oder industrieller Hinsicht von Interesse.
  • Das Gebäude hat seinen typischen oder historischen Charakter bewahrt.
  • Das Gebäude steht auf nationaler oder kommunaler Ebene unter Schutz.
  • Die Arbeiten dienen der Erhaltung oder Wiederherstellung des Urzustandes des Gebäudes.

Als Schutzmaßnahme auf nationaler Ebene ist eine Unterschutzstellung eines Gebäudes sowie dessen Eintragung im zusätzlichen Inventar zu verstehen.

Als Schutzmaßnahme auf kommunaler Ebene gilt die Berücksichtigung als zu erhaltendes Gebäude in einer geschützten Zone von kommunalem Interesse im allgemeinen Bebauungsplan (PAG) der Gemeinde.

Folgende Arbeiten können gefördert werden:

  • Fassadenarbeiten;
  • Dacharbeiten;
  • Klempnerarbeiten;
  • Rohbauarbeiten;
  • Bauschlosserarbeiten;
  • Einbau von Fenstern;
  • Restaurierung oder Erneuerung von Türen;
  • Arbeiten im Gebäudeinnern, die der Erhaltung der historischen Bausubstanz dienen;
  • Architekten- und Ingenieurleistungen und gegebenenfalls wissenschaftliche Analysen.

Vorgehensweise und Details

Erster Schritt vor Beginn der Arbeiten

Antragstellung

Sie müssen Ihren Fördermittelantrag vor Beginn der Arbeiten anhand des entsprechenden Formulars (siehe „Online-Dienste und Formulare“) wie folgt einreichen:

  • online über die Plattform MyGuichet.lu; oder
  • per Post an folgende Adresse:

Institut national pour le patrimoine architectural (INPA)
26, rue de Münster
L-2160 Luxemburg.

Der Online-Vorgang erfolgt mit Authentifizierung, das heißt, dass Sie für das Einreichen Ihres Antrags Folgendes benötigen:

  • ein LuxTrust-Produkt (zum Beispiel: Token, Smartcard oder Signing Stick); oder
  • einen elektronischen Personalausweis (eID).

Belege

Sie müssen Ihrem Antrag folgende Belege beifügen:

  • Fotos, die das zu restaurierende Gebäude von allen Seiten zeigen;
  • Pläne und Kostenvoranschläge des Projekts in Bezug auf die vorgesehenen Arbeiten;
  • eine Bescheinigung der Gemeinde über den Schutz auf kommunaler Ebene, wenn das Gebäude nicht auf nationaler Ebene unter Schutz steht.

Ortsbegehung und Förderzusage

Anschließend vereinbart ein Experte des Nationalen Instituts für das gebaute Erbe (INPA) einen Termin, um den Ort zu besichtigen und die verschiedenen durchzuführenden Arbeiten vor Ort zu besprechen.

Wird Ihrem Antrag auf der Grundlage der Kostenvoranschläge und auf Stellungnahme des INPA stattgegeben, lässt der Minister für Kultur Ihnen eine Förderzusage zukommen.

In dieser Zusage sind die Arbeiten, die gefördert werden, sowie der Prozentsatz oder Pauschbetrag angegeben, der an den entstehenden Kosten übernommen wird.

Überwachung der Arbeiten

Die geförderten Arbeiten werden vom Nationalen Institut für das gebaute Erbe (INPA) überwacht. Der Bauherr muss während der Durchführung der Arbeiten die Auflagen des INPA einhalten.

Werden diese Empfehlungen ignoriert, schickt das INPA eine entsprechende Meldung an den Minister für Kultur, und der Bauherr verliert einen Teil der zugesagten Förderung oder die ganze Förderung.

Zweiter Schritt nach Beendigung der Arbeiten

Antragstellung

Nach Abschluss der Arbeiten, müssen Sie, um den versprochenen Zuschuss auf Ihr Bankkonto überwiesen zu bekommen, einen Fördermittelantrag nach Abschluss der Arbeiten unter Verwendung des dafür vorgesehenen Formulars wie folgt einreichen (siehe unter „Online-Dienste und Formulare“):

  • online über die Plattform MyGuichet.lu; oder
  • per Post an folgende Adresse:

Institut national pour le patrimoine architectural (INPA)
26, rue de Münster
L-2160 Luxemburg.

Der Online-Vorgang erfolgt mit Authentifizierung, das heißt, dass Sie für das Einreichen Ihres Antrags Folgendes benötigen:

  • ein LuxTrust-Produkt (zum Beispiel: Token, Smartcard oder Signing Stick); oder
  • einen elektronischen Personalausweis (eID).

Damit verpflichten Sie sich ausdrücklich, die Bausubstanz nach Abschluss der geförderten Restaurierungsarbeiten nicht zu verändern, ohne das INPA mindestens 3 Monate vor Beginn neuer Arbeiten davon in Kenntnis zu setzen.

Bei Nichteinhaltung dieser Verpflichtung müssen Sie die Fördermittel zurückzahlen.

Belege

Sie müssen Ihrem Antragsformular für den Zuschuss nach Abschluss der Arbeiten die folgenden Unterlagen beifügen:

  • die quittierten Einzelrechnungen; und
  • Fotos des restaurierten Gebäudes.

Höhe der Fördermittel

Der Gesamtbetrag der Fördermittel wird vom Minister für Kultur auf Stellungnahme des Nationalen Instituts für das gebaute Erbe (INPA) festgesetzt.

Hinweis: Die Fördermittel werden im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel vergeben.

Förderungsfähige Arbeiten können folgendermaßen bezuschusst werden:

  • bis zu 25 % der angefallenen Kosten, wenn es sich um ein Gebäude handelt, das auf kommunaler Ebene geschützt ist, nicht als nationales Kulturerbe eingestuft ist und nicht in einen geschützten Bereich von nationalem Interesse aufgenommen wurde;
  • bis zu 50 % der angefallenen Kosten, wenn es sich um ein Gebäude handelt, das als nationales Kulturerbe eingestuft wurde;
  • über 50 % der angefallenen Kosten, wenn es sich um ein Gebäude handelt, das als nationales Kulturerbe eingestuft ist, und eine Stellungnahme der Kommission für das Kulturerbe (Commission pour le patrimoine culturel) vorliegt.

Online-Dienste und Formulare

Zuständige Kontaktstellen

Verwandte Vorgänge und Links

Links

Weitere Informationen

Travaux de restauration

sur le site de l'Institut national pour le patrimoine architectural

Rechtsgrundlagen

Loi du 25 février 2022

relative au patrimoine culturel

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