Sein Kind zu Hause betreuen lassen

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Genau wie die Betreuung von Kindern in einer Betreuungseinrichtung oder durch Tageseltern ermöglicht auch die Kinderbetreuung zu Hause, Berufs- und Familienleben besser miteinander zu vereinbaren.

Es gibt mehrere Arten der häuslichen Betreuung, die Eltern helfen können, für eine angemessene Betreuung des Kindes zu sorgen.

Betroffene Personen

Alle Eltern können ihre Kinder zu Hause betreuen lassen.

Kosten

Die finanzielle Beteiligung der Eltern hängt von der gewählten Betreuungsart ab.

Vorgehensweise und Details

Die verschiedenen Arten der Betreuung zu Hause

Babysitting

Die Eltern können auf einen Babysitter zurückgreifen.

Ist der Babysitter minderjährig, müssen die Eltern:

  • darauf achten, dass die Eltern des Babysitters informiert sind;
  • sich vergewissern, dass der Babysitter haftpflichtversichert ist.

Jede Person über 15 Jahren kann als Babysitter eine Vergütung beanspruchen.

Eltern, die einen Babysitter suchen, können:

  • sich an folgende Stellen wenden:
    • an die Erziehungs- und Familienberatung (Action familiale et populaire - AFP-Services). Dort ist eine Liste der Babysitter erhältlich, die eine Schulung als Babysitter absolviert haben;
    • an die Gemeindeverwaltung ihres Wohnortes. Einige Gemeinden verfügen über eine Liste verfügbarer Jugendlicher, die Kinder in ihrer Nähe betreuen können;
  • die Website „babysitting.lu“ besuchen: eine Plattform für den Austausch zwischen Eltern und jungen geschulten Babysittern.

Für die Kinderbetreuung eingestellte Person

Das Kind kann von einer im Haus angestellten Person betreut werden.

Die Modalitäten dieser Tätigkeit müssen in einem Arbeitsvertrag festgehalten werden: Arbeitszeiten, Art der Arbeit, Vergütungsmodus, bezahlter Urlaub usw.

Die Eltern müssen diese Person bei der Zentralstelle der Sozialversicherungen (Centre commun de la sécurité sociale - CCSS) anmelden.

Im Rahmen des vereinfachten Verfahrens kann der Arbeitgeber:

  • online über MyGuichet.lu eine Anmeldung einer Beschäftigung in einem Privathaushalt / einer Gastfamilie („Déclaration d’une occupation dans un ménage privé / une famille d’accueil“) vornehmen (siehe „Formulare/Online-Dienste“). Dabei handelt es sich um einen Vorgang mit Authentifizierung, für den ein LuxTrust-Produkt oder ein elektronischer Personalausweis (eID) benötigt wird; oder
  • das Formular mit dem Titel „Anmeldung einer Beschäftigung in einem Privathaushalt / einer Gastfamilie“ (verfügbar unter „Formulare / Online-Dienste“) ausfüllen und es anschließend bei der CCSS einreichen;

dies spätestens 8 Tage nach Einstellung der Person.

Der Arbeitgeber gibt den Nettostundenlohn folgendermaßen an:

  • als Monatslohn (wenn dieser fest ist);
  • als Stundenlohn (wenn der Monatslohn nicht fest ist).

Falls der Arbeitnehmer zum Zeitpunkt der Anmeldung noch keine nationale Identifikationsnummer (13-stellige Sozialversicherungsnummer) hat, muss der Arbeitgeber:

  • das Geburtsdatum des Arbeitnehmers angeben (in folgender Reihenfolge: Jahr, Monat, Tag);
  • eine Kopie des Ausweisdokuments des Arbeitnehmers beifügen (Personalausweis oder Reisepass).

Nach Registrierung der Anmeldung erhalten der Arbeitnehmer und der Arbeitgeber automatisch eine Bestätigung per Post.

Das vereinfachte Verfahren bedeutet, dass nur eine Erklärung hinsichtlich des gezahlten Entgelts ausgefüllt und der Zentralstelle der Sozialversicherungen zugeschickt werden muss. Dieses kümmert sich um die Anmeldung und Erhebung der Sozialversicherungsbeiträge sowie den Steuereinzug. Die angemeldete Person:

  • ist sozialversichert: Sie ist also im Falle von Krankheit, Mutterschaft oder eines Arbeitsunfalls usw. abgesichert;
  • zahlt Beiträge für ihre Altersrente ein.

Ein Au-pair aufnehmen

Das Kind kann von einer Au-pair-Kraft betreut werden, die:

  • während eines vorübergehenden Aufenthalts in der Familie lebt und von ihr vergütet wird;
  • im Gegenzug leichte alltägliche familiäre Aufgaben wie die Kinderbetreuung übernimmt.

Betreuung für kranke Kinder

Eltern eines kranken Kindes können sich an den Kinderkrankenpflegedienst „Krank Kanner Doheem“ wenden. Dieser schickt eine Mitarbeiterin zum kranken Kind nach Hause, wo diese sich während der Arbeitszeiten der Eltern um das Kind kümmert.

Die Eltern müssen sich im Vorfeld anhand des Anmeldebogens (siehe „Formulare/Online-Dienste“) bei dem Dienst anmelden.

Die Eigenbeteiligung an den Kosten für die Betreuung des Kindes durch den Dienst „Krank Kanner Doheem“ wird auf der Grundlage des Nettoeinkommens des Haushalts berechnet.

Online-Dienste und Formulare

Zuständige Kontaktstellen

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