Teilerstattung oder Befreiung von der Kraftfahrzeugsteuer für große Familien oder behinderte Personen

Zum letzten Mal aktualisiert am

Voraussetzung für die Benutzung eines Straßenfahrzeugs auf öffentlichen Straßen ist die Entrichtung der Kraftfahrzeugsteuer (Kfz-Steuer).

Bestimmte Personen können jedoch aufgrund ihres Gesundheitszustands oder der Zusammensetzung ihres Haushalts in den Genuss einer vollständigen Befreiung oder einer teilweisen Erstattung dieser Steuer kommen.

Betroffene Personen

Dies gilt für folgende Personen:

  • Teilerstattung der Steuer: Familien mit mindestens 5 Personen, die:
    • in Luxemburg leben; und
    • einen in Luxemburg zugelassenen Personenkraftwagen halten;
  • vollständige Befreiung von der Steuer:
    • behinderte Personen mit einem Behindertenausweis B oder C (oder Kriegsversehrte), die ein Fahrzeug in Luxemburg zugelassen haben; und
    • nicht behinderte Personen, die ein Fahrzeug in Luxemburg zugelassen haben und für eine in ihrem Haushalt lebende behinderte oder kriegsversehrte Personen sorgen.

Vorgehensweise und Details

Als Familie mit mindestens 5 Personen die Teilerstattung der Kraftfahrzeugsteuer beantragen

Antragstellung

Der Schuldner kann einen Antrag auf Erstattung einreichen:

  • unter Verwendung des dafür vorgesehenen Formulars. Der Antrag ist per Post an das Umweltamt (Administration de l'environnement) zu schicken; oder
  • online über MyGuichet.lu.

Der Antragsteller kann in den Genuss einer Teilerstattung der Kraftfahrzeugsteuer bis zu einem Höchstbetrag von 125 Euro pro Jahr kommen.  

Die Erstattung wird nur für ein Fahrzeug pro Haushalt gewährt. Sie erfolgt nur einmal pro Jahr, vorausgesetzt, es besteht keine Steuerschuld gegenüber der Einnahmestelle Kfz-Steuer der Zoll- und Verbrauchsteuerverwaltung (Bureau de Recette Autos de l’Administration des douanes et accises).

Sollte der Begünstigte eine Steuerschuld haben, bleibt die Erstattung bis zur Zahlung der Schuld ausgesetzt. Der geschuldete Betrag wird demnach nicht mit dem Erstattungsbetrag verrechnet.

Belege

Dem Antrag sind folgende Unterlagen beizufügen:

  • eine Kopie der gültigen Steuervignette (Kraftfahrzeugsteuer);
  • eine Kopie der Zulassungsbescheinigung („graue Karte“) des betreffenden Fahrzeugs.

Als behinderte/kriegsversehrte Person oder Person, die für eine behinderte/kriegsversehrte Person sorgt, eine Befreiung von der Kraftfahrzeugsteuer beantragen

Antragstellung

Der Antragsteller muss unter Verwendung des dafür vorgesehenen Formulars einen Antrag auf Befreiung einreichen.

Der Antrag ist per Post an die Zoll- und Verbrauchsteuerverwaltung - Zentralkasse (Caisse centrale) zu schicken.

Belege

Dem Antrag ist Folgendes beizufügen:

  • eine Kopie des Behindertenausweises; oder
  • eine Bescheinigung über den Status als Kriegsopfer.

Gut zu wissen

Aktivierung der Funktion eDelivery für Kfz-Zahlungsaufforderungen und/oder Kfz-Steuervignetten (Autosteier)

Sie können die Funktion eDelivery abonnieren, um die Kfz-Zahlungsaufforderungen und/oder Kfz-Steuervignetten (Autosteier) in elektronischer Form in Ihrem privaten Bereich auf MyGuichet.lu zu erhalten. Die Aktivierung der Abonnements erfolgt unter „Katalog der Online-Dienste › Stellen › Administration des douanes et accises“.

Dieser Schritt ist notwendig, um diese Dokumente in Ihrem privaten Bereich empfangen zu können. Ohne ausdrückliche Aktivierung der Abonnements erhalten Sie weder die Zahlungsaufforderung noch die Vignette in elektronischer Form.

Wenn Sie diese Funktion abonniert haben, werden Sie automatisch per E-Mail benachrichtigt, sobald eine Zahlungsaufforderung in Ihrem privaten Bereich hinterlegt wird. Sobald Sie bezahlt haben, wird auch die Steuervignette in ihrem privaten Bereich hinterlegt: Sie müssen sie dann nur noch ausdrucken und in Ihrem Fahrzeug aufbewahren.

Aus Sicherheitsgründen und um die Gefahren von Phishing zu verringern, enthalten die Benachrichtigungs-E-Mails keinen Link. Um die Zahlungsaufforderung und/oder die Steuervignette abzurufen, melden Sie sich bitte (über die Browser-Version von MyGuichet.lu oder die App) in Ihrem persönlichen Bereich an.

Wenn Sie die App MyGuichet.lu verwenden und Push-Benachrichtigungen aktiviert haben, werden Sie auch auf Ihrem Mobilgerät benachrichtigt.

Mit der Aktivierung der Funktion eDelivery verzichten Sie auf den Erhalt der Zahlungsaufforderungen und/oder Steuervignetten per Post.

Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen, sodass Sie Ihre Zahlungsaufforderungen und/oder Steuervignetten wieder per Post erhalten. Die Desaktivierung des Abonnements erfolgt ebenfalls unter „Katalog der Online-Dienste › Stellen › Administration des douanes et accises“.

Online-Dienste und Formulare

Online-Dienste

Zum Download bereitgestellte Formulare

Zuständige Kontaktstellen

Zoll- und Verbrauchsteuerverwaltung (ADA) Zentralkasse

Adresse:
3, rue des Prés L-7561 Mersch
Postfach 182 / L-7502 Mersch
Geöffnet Schließt um 17:00 Uhr
Freitag:
8:00 bis 17:00 Uhr
Samstag:
Geschlossen
Sonntag:
Geschlossen
Montag:
8:00 bis 17:00 Uhr
Dienstag:
8:00 bis 17:00 Uhr
Mittwoch:
8:00 bis 17:00 Uhr
Donnerstag:
8:00 bis 17:00 Uhr

Umweltamt (AEV) Finanzielle Beihilfen

Adresse:
1, avenue du Rock'n'Roll L-4361 Esch-sur-Alzette
Geschlossen ⋅ Öffnet Montag um 7:30 Uhr
Freitag:
7:30 bis 12:00 Uhr , 12:30 bis 16:00 Uhr
Samstag:
Geschlossen
Sonntag:
Geschlossen
Montag:
7:30 bis 12:00 Uhr , 12:30 bis 16:00 Uhr
Dienstag:
7:30 bis 12:00 Uhr , 12:30 bis 16:00 Uhr
Mittwoch:
7:30 bis 12:00 Uhr , 12:30 bis 16:00 Uhr
Donnerstag:
7:30 bis 12:00 Uhr , 12:30 bis 16:00 Uhr

Verwandte Vorgänge und Links

Links

Weitere Informationen

Taxe sur les véhicules routiers

sur le Portail des douanes et accises

Rechtsgrundlagen

  • Loi modifiée du 22 décembre 2006

    promouvant le maintien dans l’emploi et définissant des mesures spéciales en matière de sécurité sociale et de politique de l’environnement

  • Règlement grand-ducal du 9 mars 2009

    concernant l’octroi d’un remboursement partiel de la taxe sur les véhicules routiers et autres mesures diverses en matière de la taxe sur les véhicules routiers

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