Teilerstattung oder Befreiung von der Kraftfahrzeugsteuer für große Familien oder behinderte Personen
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Voraussetzung für die Benutzung eines Straßenfahrzeugs auf öffentlichen Straßen ist die Entrichtung der Kraftfahrzeugsteuer (Kfz-Steuer).
Bestimmte Personen können jedoch aufgrund ihres Gesundheitszustands oder der Zusammensetzung ihres Haushalts in den Genuss einer vollständigen Befreiung oder einer teilweisen Erstattung dieser Steuer kommen.
Betroffene Personen
Dies gilt für folgende Personen:
- Teilerstattung der Steuer: Familien mit mindestens 5 Personen, die:
- in Luxemburg leben; und
- einen in Luxemburg zugelassenen Personenkraftwagen halten;
- in Luxemburg leben; und
- vollständige Befreiung von der Steuer:
- behinderte Personen mit einem Behindertenausweis B oder C (oder Kriegsversehrte), die ein Fahrzeug in Luxemburg zugelassen haben; und
- nicht behinderte Personen, die ein Fahrzeug in Luxemburg zugelassen haben und für eine in ihrem Haushalt lebende behinderte oder kriegsversehrte Personen sorgen.
- behinderte Personen mit einem Behindertenausweis B oder C (oder Kriegsversehrte), die ein Fahrzeug in Luxemburg zugelassen haben; und
Vorgehensweise und Details
Als Familie mit mindestens 5 Personen die Teilerstattung der Kraftfahrzeugsteuer beantragen
Antragstellung
Der Schuldner kann einen Antrag auf Erstattung einreichen:
- unter Verwendung des dafür vorgesehenen Formulars. Der Antrag ist per Post an das Umweltamt (Administration de l'environnement) zu schicken; oder
- online über MyGuichet.lu.
Der Antragsteller kann in den Genuss einer Teilerstattung der Kraftfahrzeugsteuer bis zu einem Höchstbetrag von 125 Euro pro Jahr kommen.
Die Erstattung wird nur für ein Fahrzeug pro Haushalt gewährt. Sie erfolgt nur einmal pro Jahr, vorausgesetzt, es besteht keine Steuerschuld gegenüber der Einnahmestelle Kfz-Steuer der Zoll- und Verbrauchsteuerverwaltung (Bureau de Recette Autos de l’Administration des douanes et accises).
Sollte der Begünstigte eine Steuerschuld haben, bleibt die Erstattung bis zur Zahlung der Schuld ausgesetzt. Der geschuldete Betrag wird demnach nicht mit dem Erstattungsbetrag verrechnet.
Belege
Dem Antrag sind folgende Unterlagen beizufügen:
- eine Kopie der gültigen Steuervignette (Kraftfahrzeugsteuer);
- eine Kopie der Zulassungsbescheinigung („graue Karte“) des betreffenden Fahrzeugs.
Als behinderte/kriegsversehrte Person oder Person, die für eine behinderte/kriegsversehrte Person sorgt, eine Befreiung von der Kraftfahrzeugsteuer beantragen
Antragstellung
Der Antragsteller muss unter Verwendung des dafür vorgesehenen Formulars einen Antrag auf Befreiung einreichen.
Der Antrag ist per Post an die Zoll- und Verbrauchsteuerverwaltung - Zentralkasse (Caisse centrale) zu schicken.
Belege
Dem Antrag ist Folgendes beizufügen:
- eine Kopie des Behindertenausweises; oder
- eine Bescheinigung über den Status als Kriegsopfer.
Gut zu wissen
Aktivierung der Funktion eDelivery für Kfz-Zahlungsaufforderungen und/oder Kfz-Steuervignetten (Autosteier)
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Online-Dienste und Formulare
Online-Dienste
Zum Download bereitgestellte Formulare
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Zuständige Kontaktstellen
Zoll- und Verbrauchsteuerverwaltung (ADA) Zentralkasse
- Adresse:
-
3, rue des Prés
L-7561
Mersch
Postfach 182 / L-7502 Mersch
- Telefon:
- (+352) 274 88 488
- Fax:
- (+352) 274 88 300
- E-Mail:
- caisse.centrale@do.etat.lu
Geöffnet Schließt um 17:00 Uhr
- Freitag:
- 8:00 bis 17:00 Uhr
- Samstag:
- Geschlossen
- Sonntag:
- Geschlossen
- Montag:
- 8:00 bis 17:00 Uhr
- Dienstag:
- 8:00 bis 17:00 Uhr
- Mittwoch:
- 8:00 bis 17:00 Uhr
- Donnerstag:
- 8:00 bis 17:00 Uhr
Umweltamt (AEV) Finanzielle Beihilfen
- Adresse:
- 1, avenue du Rock'n'Roll L-4361 Esch-sur-Alzette
- Telefon:
- (+352) 247 59 040
- Website:
- https://www.emwelt.lu/
Geschlossen ⋅ Öffnet Montag um 7:30 Uhr
- Freitag:
- 7:30 bis 12:00 Uhr , 12:30 bis 16:00 Uhr
- Samstag:
- Geschlossen
- Sonntag:
- Geschlossen
- Montag:
- 7:30 bis 12:00 Uhr , 12:30 bis 16:00 Uhr
- Dienstag:
- 7:30 bis 12:00 Uhr , 12:30 bis 16:00 Uhr
- Mittwoch:
- 7:30 bis 12:00 Uhr , 12:30 bis 16:00 Uhr
- Donnerstag:
- 7:30 bis 12:00 Uhr , 12:30 bis 16:00 Uhr
Verwandte Vorgänge und Links
Links
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Rechtsgrundlagen
-
Loi modifiée du 22 décembre 2006
promouvant le maintien dans l’emploi et définissant des mesures spéciales en matière de sécurité sociale et de politique de l’environnement
-
Règlement grand-ducal du 9 mars 2009
concernant l’octroi d’un remboursement partiel de la taxe sur les véhicules routiers et autres mesures diverses en matière de la taxe sur les véhicules routiers
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