Weniger Auto-Steuer für große Familien und Menschen mit Beeinträchtigung
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Sie haben ein Auto?
Dann müssen Sie eine Auto-Steuer bezahlen.
Sie bezahlen die Auto-Steuer jedes Jahr.
Steuern sind Geld.
Dieses Geld bezahlen Sie an das Land Luxemburg.
Sie bekommen dafür eine Steuer-Vignette.
Die Steuer-Vignette ist ein Papier.
Auf dem Papier steht: Sie haben die Steuer bezahlt.
Aber: Verschiedene Menschen zahlen weniger Steuer.
Oder gar keine Steuer.
Wer muss weniger oder gar keine Auto-Steuer bezahlen?
Verschiedene Menschen können Geld zurück-bekommen.
Oder sie müssen keine Steuer bezahlen.
- Große Familien
Sie können Geld zurück-bekommen, wenn:- Ihre Familie 5 oder mehr Personen hat.
In diesem Text bedeutet Familie: die Personen, die mit Ihnen wohnen. - Ihre Familie in Luxemburg wohnt.
- Ihre Familie ein Auto hat.
- Ihr Auto in Luxemburg eingeschrieben ist.
- Ihre Familie keine Schulden beim Steuer-Büro hat.
Das stimmt alles für Sie?
Dann können Sie Geld zurück-bekommen.
Sie bekommen das Geld einmal im Jahr zurück.
Das geht aber nur für 1 Auto in der Familie.
- Ihre Familie 5 oder mehr Personen hat.
- Menschen mit einer Beeinträchtigung
Sie müssen keine Steuern bezahlen, wenn:- Sie eine Beeinträchtigung haben.
- Sie einen Behinderten-Ausweis B oder C haben.
- Sie ein Auto haben.
- Ihr Auto in Luxemburg eingeschrieben ist.
Das stimmt alles für Sie?
Dann müssen Sie keine Auto-Steuer bezahlen.
Sie haben einen Behinderten-Ausweis B oder C.
Und Sie haben selbst kein Auto.
Aber: Sie wohnen mit einer Person zusammen?
Diese Person hat ein Auto.
Und hilft Ihnen oft.
Zum Beispiel: Diese Person fährt Sie immer zum Arzt.
Dann muss diese Person keine Auto-Steuer bezahlen.
Das geht aber nur für 1 Auto in einem Haus.
Sie sind eine große Familie. Was müssen Sie machen?
Ihre Familie hat 5 oder mehr Personen?
Dann können Sie Geld von der Auto-Steuer zurück-bekommen.
Sie haben dafür 2 Möglichkeiten:
1. Sie müssen ein Formular ausfüllen:
Das Formular ist in schwerer Sprache und auf Französisch.
Diese Beweis-Papiere müssen Sie mit dem Formular schicken:
- Eine Kopie von Ihrer Steuer-Vignette.
- Eine Kopie von Ihrem Fahrzeug-Schein.
In Luxemburg sagt man dafür auch: „Gro Kaart“.
Der Fahrzeug-Schein ist ein Papier.
Der Fahrzeug-Schein zeigt: Wem gehört das Auto?
Sie schicken das Formular und die Beweis-Papiere
mit der Post an das Umwelt-Amt.
Die Adresse ist:
Administration de l’environnement
Unité Permis et subsides
Groupe Subsides et aides financières
1, avenue du Rock’n’roll
L-4361 Esch-sur-Alzette
2. Oder Sie füllen ein Online-Formular auf MyGuichet.lu aus.
MyGuichet.lu ist in schwerer Sprache.
Sie haben eine Beeinträchtigung. Was müssen Sie machen?
Sie müssen ein Formular ausfüllen:
Das Formular ist in schwerer Sprache.
Und ein Teil von dem Formular ist auf Französisch.
Diese Beweis-Papiere müssen Sie mit dem Formular schicken:
- Eine Kopie von Ihrem Behinderten-Ausweis.
- Oder ein Beweis-Papier, das zeigt:
Sie wurden im Krieg verletzt.
Sie schicken das Formular mit der Post an diese Adresse:
Douanes et Accises
Recette Autos
B.P. 182
L-7502 Mersch
Online-Dienste und Formulare
Online-Dienste
Zum Download bereitgestellte Formulare
Hinweis: Lesen Sie die Anleitung zur Verwendung von PDF-Formularen.
Meine Daten
Zuständige Kontaktstellen
Zoll- und Verbrauchsteuerverwaltung (ADA) Zentralkasse
- Adresse:
-
3, rue des Prés
L-7561
Mersch
Luxemburg
Postfach 182 / L-7502 Mersch
- Telefon:
- (+352) 27 48 84 88
- Fax:
- (+352) 27 48 83 00
- E-Mail:
- caisse.centrale@do.etat.lu
Geschlossen ⋅ Öffnet morgen um 8:00 Uhr
- Mittwoch:
- 8:00 bis 17:00 Uhr
- Donnerstag:
- 8:00 bis 17:00 Uhr
- Freitag:
- 8:00 bis 17:00 Uhr
- Samstag:
- Geschlossen
- Sonntag:
- Geschlossen
- Montag:
- 8:00 bis 17:00 Uhr
- Dienstag:
- 8:00 bis 17:00 Uhr
Umweltamt (AEV) Finanzielle Beihilfen
- Adresse:
- 1, avenue du Rock'n'Roll L-4361 Esch-sur-Alzette
- Telefon:
- (+352) 247 59 040
- Website:
- http://www.emwelt.lu/
Geschlossen ⋅ Öffnet morgen um 7:30 Uhr
- Mittwoch:
- 7:30 bis 12:00 Uhr , 12:30 bis 16:00 Uhr
- Donnerstag:
- 7:30 bis 12:00 Uhr , 12:30 bis 16:00 Uhr
- Freitag:
- 7:30 bis 12:00 Uhr , 12:30 bis 16:00 Uhr
- Samstag:
- Geschlossen
- Sonntag:
- Geschlossen
- Montag:
- 7:30 bis 12:00 Uhr , 12:30 bis 16:00 Uhr
- Dienstag:
- 7:30 bis 12:00 Uhr , 12:30 bis 16:00 Uhr
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Rechtsgrundlagen
-
Loi modifiée du 22 décembre 2006
promouvant le maintien dans l'emploi et définissant des mesures spéciales en matière de sécurité sociale et de politique de l'environnement
-
Règlement grand-ducal du 9 mars 2009
concernant l'octroi d'un remboursement partiel de la taxe sur les véhicules routiers et autres mesures diverses en matière de la taxe sur les véhicules routiers
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