Weniger Auto-Steuer für große Familien und Menschen mit Beeinträchtigung

Zum letzten Mal aktualisiert am

Sie haben ein Auto?
Dann müssen Sie eine Auto-Steuer bezahlen.
Sie bezahlen die Auto-Steuer jedes Jahr.

Steuern sind Geld.
Dieses Geld bezahlen Sie an das Land Luxemburg.

Sie bekommen dafür eine Steuer-Vignette.
Die Steuer-Vignette ist ein Papier.
Auf dem Papier steht: Sie haben die Steuer bezahlt.

Aber: Verschiedene Menschen zahlen weniger Steuer.
Oder gar keine Steuer.

Wer muss weniger oder gar keine Auto-Steuer bezahlen?

Verschiedene Menschen können Geld zurück-bekommen.
Oder sie müssen keine Steuer bezahlen.

  1. Große Familien
    Sie können Geld zurück-bekommen, wenn:
    • Ihre Familie 5 oder mehr Personen hat.
      In diesem Text bedeutet Familie: die Personen, die mit Ihnen wohnen.
    • Ihre Familie in Luxemburg wohnt.
    • Ihre Familie ein Auto hat.
    • Ihr Auto in Luxemburg eingeschrieben ist.
    • Ihre Familie keine Schulden beim Steuer-Büro hat.

    Das stimmt alles für Sie?

    Dann können Sie Geld zurück-bekommen.
    Sie bekommen das Geld einmal im Jahr zurück.
    Das geht aber nur für 1 Auto in der Familie.

  2. Menschen mit einer Beeinträchtigung
    Sie müssen keine Steuern bezahlen, wenn:
    • Sie eine Beeinträchtigung haben.
    • Sie einen Behinderten-Ausweis B oder C haben.
    • Sie ein Auto haben.
    • Ihr Auto in Luxemburg eingeschrieben ist.

    Das stimmt alles für Sie?
    Dann müssen Sie keine Auto-Steuer bezahlen.

Sie haben einen Behinderten-Ausweis B oder C.
Und Sie haben selbst kein Auto.

Aber: Sie wohnen mit einer Person zusammen?
Diese Person hat ein Auto.
Und hilft Ihnen oft.

Zum Beispiel: Diese Person fährt Sie immer zum Arzt.
Dann muss diese Person keine Auto-Steuer bezahlen.
Das geht aber nur für 1 Auto in einem Haus.

Sie sind eine große Familie. Was müssen Sie machen?

Ihre Familie hat 5 oder mehr Personen?
Dann können Sie Geld von der Auto-Steuer zurück-bekommen.
Sie haben dafür 2 Möglichkeiten:

1. Sie müssen ein Formular ausfüllen:

Formular herunterladen (Französisch, Pdf, 1,53 MB)

Das Formular ist in schwerer Sprache und auf Französisch.

Diese Beweis-Papiere müssen Sie mit dem Formular schicken:

  • Eine Kopie von Ihrer Steuer-Vignette.
  • Eine Kopie von Ihrem Fahrzeug-Schein.
    In Luxemburg sagt man dafür auch: „Gro Kaart“.
    Der Fahrzeug-Schein ist ein Papier.
    Der Fahrzeug-Schein zeigt: Wem gehört das Auto?

Sie schicken das Formular und die Beweis-Papiere
mit der Post an das Umwelt-Amt.

Die Adresse ist:

Administration de l’environnement
Unité Permis et subsides
Groupe Subsides et aides financières
1, avenue du Rock’n’roll
L-4361 Esch-sur-Alzette

2. Oder Sie füllen ein Online-Formular auf MyGuichet.lu aus.
MyGuichet.lu ist in schwerer Sprache.

Formular auf MyGuichet.lu ausfüllen

Sie haben eine Beeinträchtigung. Was müssen Sie machen?

Sie müssen ein Formular ausfüllen:

Formular herunterladen (Französisch, Word, 57 KB)

Das Formular ist in schwerer Sprache.
Und ein Teil von dem Formular ist auf Französisch.

Diese Beweis-Papiere müssen Sie mit dem Formular schicken:

  • Eine Kopie von Ihrem Behinderten-Ausweis.
  • Oder ein Beweis-Papier, das zeigt:
    Sie wurden im Krieg verletzt.

Sie schicken das Formular mit der Post an diese Adresse:

Douanes et Accises
Recette Autos
B.P. 182
L-7502 Mersch

Online-Dienste und Formulare

Online-Dienste

Zum Download bereitgestellte Formulare

Meine Daten

Zuständige Kontaktstellen

Zoll- und Verbrauchsteuerverwaltung (ADA) Zentralkasse

Adresse:
3, rue des Prés L-7561 Mersch Luxemburg
Postfach 182 / L-7502 Mersch
Geschlossen ⋅ Öffnet morgen um 8:00 Uhr
Mittwoch:
8:00 bis 17:00 Uhr
Donnerstag:
8:00 bis 17:00 Uhr
Freitag:
8:00 bis 17:00 Uhr
Samstag:
Geschlossen
Sonntag:
Geschlossen
Montag:
8:00 bis 17:00 Uhr
Dienstag:
8:00 bis 17:00 Uhr

Umweltamt (AEV) Finanzielle Beihilfen

Adresse:
1, avenue du Rock'n'Roll L-4361 Esch-sur-Alzette
Geschlossen ⋅ Öffnet morgen um 7:30 Uhr
Mittwoch:
7:30 bis 12:00 Uhr , 12:30 bis 16:00 Uhr
Donnerstag:
7:30 bis 12:00 Uhr , 12:30 bis 16:00 Uhr
Freitag:
7:30 bis 12:00 Uhr , 12:30 bis 16:00 Uhr
Samstag:
Geschlossen
Sonntag:
Geschlossen
Montag:
7:30 bis 12:00 Uhr , 12:30 bis 16:00 Uhr
Dienstag:
7:30 bis 12:00 Uhr , 12:30 bis 16:00 Uhr

Verwandte Vorgänge und Links

Links

Weitere Informationen

Taxe sur les véhicules routiers

sur le Portail des douanes et accises

Rechtsgrundlagen

  • Loi modifiée du 22 décembre 2006

    promouvant le maintien dans l'emploi et définissant des mesures spéciales en matière de sécurité sociale et de politique de l'environnement

  • Règlement grand-ducal du 9 mars 2009

    concernant l'octroi d'un remboursement partiel de la taxe sur les véhicules routiers et autres mesures diverses en matière de la taxe sur les véhicules routiers

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