Den Parkausweis für Menschen mit Behinderung anfragen
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Den Parkausweis für Menschen mit Behinderung anfragen
Verschiedene Menschen mit Behinderung
können einen Parkausweis bekommen.
Der Parkausweis ist eine hell-blaue Karte.
Auf der Karte ist ein weißen Bild von einem Rollstuhl-Fahrer.
Wenn Sie diese Karte haben, dürfen Sie Ihr Auto
auf einen Parkplatz für Personen mit Behinderung stellen.
Sie können diese Karte nur bekommen,
wenn Sie eine Behinderung haben.
Eine Behinderung heißt zum Beispiel:
Sie können nicht gut gehen.
Sie brauchen deshalb zum Beispiel einen Rollstuhl.
Oder Sie sind blind.
Sie müssen in Luxemburg wohnen,
wenn Sie den Parkausweis bekommen wollen.
Der Parkausweis muss immer im Auto liegen,
in dem die Person mit Behinderung fährt.
Der Parkausweis muss immer gut zu lesen sein.
Er muss hinter dem vorderen Fenster vom Auto liegen.
Auf dem Parkausweis muss Ihr Name stehen.
Nur dann dürfen Sie den Ausweis benutzen.
Sie können den Parkausweis in ganz Luxemburg benutzen.
Und in allen Ländern von der Europäischen Union (EU).
In Luxemburg müssen Sie manchmal ein Ticket kaufen,
wenn Sie auf einem Behinderten-Parkplatz parken.
Wenn Sie den Parkplatz bezahlen müssen,
steht das auf einem Schild neben der Straße.
Das Ticket bekommen Sie an einem Park-Automaten.
In einigen Ländern von der EU ist das Parken
auf einem Behinderten-Parkplatz gratis.
Wer kann den Parkausweis anfragen?
Diese Menschen können den Parkausweis anfragen:
- Menschen, die nicht mehr als 100 Meter alleine gehen können.
- Menschen, die eine Geh-Hilfe brauchen.
Beispiel: Rollstuhl, Rollator. - Menschen, die blind sind oder sehr schlecht sehen.
- Menschen mit anderen schweren Behinderungen.
- Menschen, die wegen einer Krankheit nicht gut gehen
oder nicht gut fahren können.
Die Behinderung muss für mehr als 6 Monate da sein.
Es gibt manchmal Ausnahmen.
Dann wird die Anfrage speziell geprüft.
Wer kann noch einen Parkausweis anfragen?
Verschiedene Hilfs-Dienste und Pflege-Dienste
können auch einen Parkausweis anfragen.
Wenn diese Dienste zum Beispiel Menschen mit einer Behinderung
zu Hause betreuen oder pflegen.
Zum Beispiel: Essen auf Rädern, Kranken-Pflege zu Hause.
Nur diese Dienste bekommen einen Parkausweis:
- Der Dienst ist von der Pflege-Versicherung anerkannt .
In Luxemburg sagen wir auch „assurance dépendance“.
Oder - der Dienst betreut mehr als 3 Personen mit einer
Behinderung.
Wie fragen Sie den Parkausweis an?
Sie brauchen 3 Papiere:
- Ein Formular.
Das ist ein Papier das Sie ausfüllen müssen.
Sie bekommen das Formular im Internet auf www.Guichet.lu.
Sie können das Formular ausdrucken.
Das Formular ist auf Französisch.
Sie müssen die erste Seite von dem Formular ausfüllen.
Ihr Arzt füllt die zweite Seite aus. - Einen Brief vom Arzt.
Das schwere Wort ist „Attest“ oder „Certificat“.
Ihr Haus-Arzt kann Ihnen diesen Brief schreiben.
In dem Brief steht, warum Sie den Parkausweis brauchen.
Zum Beispiel: weil Sie blind sind.
Der Brief vom Arzt darf höchstens 3 Monate alt sein. - Ein neues Pass-Foto.
Das Pass-Foto muss 45 Millimeter lang sein.
Und es muss 35 Millimeter breit sein.
Sie brauchen also diese 3 Papiere:
- das Formular
- den Brief vom Arzt
- das Pass-Foto.
Sie schicken alles in einer „Enveloppe“ mit der Post an:
Ministerium für Mobilität und öffentliche Arbeiten
Abteilung für Mobilität und Transport
4, place de l'Europe
L-2938 Luxemburg
Was geschieht mit Ihrer Anfrage?
Die „Abteilung für Mobilität und Transport“ ist ein Büro.
Das Büro prüft Ihre Anfrage und trifft eine Entscheidung.
Das Büro schickt Ihre Anfrage an die medizinische Kommission.
Die medizinische Kommission ist eine Gruppe von Menschen.
In der Kommission sind auch Ärzte.
Manchmal müssen Sie selbst zu der Kommission gehen
für eine medizinische Kontrolle.
Was macht die medizinische Kommission?
Es kann sein, dass die medizinische Kommission Sie sehen will.
Dann schickt die Kommission ihnen eine Einladung mit der Post.
Der Brief-Träger gibt Ihnen den Brief.
Sie müssen bei dem Brief-Träger unterschreiben.
Das nennt man „Einschreiben“ oder „recommandé“.
In dem Brief steht, wann Sie untersucht werden.
Sie bekommen den Brief spätestens 15 Tage vor der Untersuchung.
In dem Brief steht auch, warum Sie zu der Kommission müssen.
Sie dürfen einen Arzt zu der Untersuchung mitnehmen.
Sie können nicht zu der Untersuchung gehen?
Dann bekommen Sie nochmal eine Einladung.
Wenn Sie dann wieder nicht hingehen,
sagt die Kommission: „Nein“.
Sie bekommen dann keinen Parkausweis.
Fahren Sie noch selbst mit dem Auto?
Die medizinische Kommission will auch vielleicht überprüfen,
ob Sie noch gut Auto fahren können.
Die Kommission testet dann zum Beispiel ob Sie noch gut sehen oder
gut hören können.
Die Kommission kann das überprüfen wenn Sie
einen Parkausweis anfragen.
Oder wenn Sie einen neuen Auto-Führer-Schein anfragen.
Zum Beispiel weil Ihr Führer-Schein schon abgelaufen ist.
Dann ist er nicht mehr gültig.
Sie dürfen nur Auto fahren mit einem gültigen Führer-Schein.
Die Kommission sagt dann vielleicht:
„Sie sehen nicht mehr gut.
Sie dürfen nicht mehr Auto fahren.
Aber Sie bekommen einen Parkausweis.“
Was steht auf dem Parkausweis?
Der Parkausweis hat 2 Seiten.
Auf einer Seite sind:
- Die Nummer von dem Ausweis.
- Das Datum ab wann der Ausweis gültig ist.
- Das Datum ab wann der Ausweis abgelaufen ist.
- Ein Bild.
Auf der anderen Seite sind:
- Infos über den Besitzer vom Ausweis:
Namen, Unterschrift, Geburts-Datum,
in welcher Stadt er geboren ist. - Das Pass-Foto.
- Ein QR-Code.
Das ist ein Bild, das man mit dem Handy scannen kann. - Infos darüber, wie man den Ausweis benützt.
Zum Beispiel: wie man den Ausweis in das Auto legen soll.
Wie lange ist der Parkausweis gültig?
Der Parkausweis ist gültig:
- für höchstens 5 Jahre.
- Wenn Sie wider gut gehen oder fahren können,
ist der Ausweis nicht mehr gültig.
Wenn der Ausweis abgelaufen ist, muss man ihn zurückgeben.
An das Büro für Mobilität und Transport.
Brauchen Sie einen neuen Parkausweis?
Was müssen Sie machen?
Sie fragen den neuen Parkausweis genauso an wie den alten.
Sie schicken ein neues Passfoto mit der Anfrage.
Ist Ihre Behinderung immer da, also endgültig?
Hat die Kommission schon einen Brief vom Arzt,
von Ihrer ersten Anfrage?
Dann brauchen Sie keinen neuen Brief vom Arzt.
Wenn das nicht der Fall ist, brauchen Sie einen Beweis-Brief vom Arzt.
Wann nimmt man Ihnen den Parkausweis weg?
Man nimmt Ihnen den Parkausweis weg:
- Wenn Sie die Bedingungen für den Ausweis nicht mehr erfüllen.
Zum Beispiel: Sie können wieder besser gehen. - Wenn der Ausweis falsch benutzt wird.
Zum Beispiel:
Sie geben einem Freund Ihren Park-Ausweis.
Dieser Freund fährt zum Super-Markt.
Sie bleiben zuhause.
Ihr Freund parkt auf einem Parkplatz für Menschen mit
Behinderung.
Und legt Ihren Park-Ausweis ins Auto.
Sie sind aber nicht mitgefahren.
Wenn Sie Ihren Parkausweis falsch benutzen,
können Sie eine Geld-Strafe bekommen.
Zuständige Kontaktstellen
Abteilung für Mobilität und Transport
-
Ministerium für Mobilität und öffentliche Arbeiten Abteilung für Mobilität und Transport
- Adresse:
-
4, place de l'Europe
L-1499
Luxemburg
L-2938 Luxemburg
- Telefon:
- (+352) 247 84 400
- Fax:
- (+352) 26 47 89 48
- E-Mail:
- contact@mmtp.etat.lu
- Website:
- https://transports.public.lu
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