Ihre Rechte bei Reisen mit der Bahn
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Wenn Sie in der europäischen Union (EU) mit der Bahn reisen, haben Sie Rechte:
- Wenn sich die Bahn verspätet.
- Wenn die Reise ausfällt oder unterbrochen wird.
- Wenn Ihr Gepäck verloren geht oder beschädigt (kaputt) ist.
- Wenn die Bahn einen Unfall hat, und Sie verletzt werden.
Sie haben Recht auf barrierefreie Informationen.
Sie haben auch Recht auf Hilfe während der Reise.
Diese Rechte gelten besonders für Personen mit Behinderung.
Wenn Ihre Rechte verletzt wurden,
können Sie reklamieren um eine Entschädigung zu bekommen.
Entschädigung heißt: Sie bekommen von der Bahn Geld zurück
oder einen Gutschein (Bon).
Welche Rechte haben alle Reisenden?
Sie haben Recht auf Information
Reisende müssen informiert werden.
Vor und während der ganzen Reise.
Zum Beispiel: Wenn der Zug Verspätung hat.
Sie sollen sofort informiert werden.
Schon wenn Sie den Fahr-Schein kaufen.
Welche Rechte haben Reisende bei mit Behinderung?
Personen mit Behinderung sollen für die Bahn-Reise
nicht mehr Geld bezahlen als Personen ohne Behinderung.
Die Bahn muss den Reisenden mit Behinderung helfen.
Die Bahn und ihre Mitarbeiter müssen den Reisenden mit Behinderung gratis Hilfe anbieten.
Personen mit Behinderung sollen der Bahn im Voraus sagen
welche Hilfe sie brauchen.
Zum Beispiel:
„Ich brauche Hilfe beim Einsteigen und Aussteigen“.
Das müssen Reisende mit Behinderung tun:
Sie melden sich mindestens 2 Tage im Voraus bei der Bahn.
Also 48 Stunden im Voraus.
Sie machen mit der Bahn einen Ort und eine Uhr-Zeit aus.
Am Treff-Punkt steht dann ein Mitarbeiter von der Bahn.
Wenn keine genaue Uhr-Zeit mit der Bahn abgemacht ist,
dann sollen Sie mindestens 30 Minuten vor der Abfahrt
am Bahnhof sein.
Wenn ein Reisender mit Behinderung sich nicht anmeldet,
versucht die Bahn dem Reisenden trotzdem zu helfen.
Hier können Reisende mit Behinderung sich anmelden:
- Am Schalter, wenn Sie den Fahr-Schein kaufen.
- Bei der Bahn
Hier im Link finden Reisende mit Behinderung alle Informationen.
Diese Internet-Seite ist in schwerer Sprache.
Die Mobilitäts-Hilfen sind beschädigt oder verloren
Mobilitäts-Hilfen sind Geräte wie Rollator, Rollstuhl oder Krücken.
Fahrgäste mit Behinderung haben Recht auf:
- Geld für die Reparatur der Mobilitäts-Hilfen.
Oder:
- Geld für neue Mobilitäts-Hilfen, wenn die alten verloren wurden.
Oder wenn man die Mobilitäts-Hilfen nicht reparieren kann.
Ihre Rechte, wenn der Zug verspätet ist.
Der Zug hat Verspätung oder fährt nicht?
Bei Verspätung müssen Sie informiert werden,
wann der Zug abfährt und wann er am Ziel ankommt.
Wenn Sie reklamieren, dann muss die Bahn sofort folgendes
auf den Fahr-Schein schreiben:
- die Verspätung.
- dass durch die Verspätung der Anschluss verpasst wird.
- dass der Zug nicht fährt.
Der Zug hat mehr als 1 Stunde Verspätung.
Oder:
Der Zug fährt nicht und die Reise wird abgesagt.
Dann können Sie wählen:
- Gratis und so schnell wie möglich mit einem anderen
Transport-Mittel bis zum Ziel weiterfahren.
Zum Beispiel im Bus.
Oder:
- später mit einem anderen Transport-Mittel zum Ziel fahren.
Sie können dann ein neues Datum wählen.
Oder:
- das Geld für den Fahr-Schein zurückbekommen.
Der Zug kommt mit Verspätung am Ziel an?
Dann haben Sie Recht auf diese Entschädigung:
- Ein Viertel (25%) vom Fahr-Preis bei Verspätungen
zwischen 60 und 119 Minuten (1 bis fast 2 Stunden). - Die Hälfte (50 %) vom Fahr-Preis bei Verspätungen
von mehr als 120 Minuten (über 2 Stunden).
Die Reise geht nicht am selben Tag weiter?
Der Zug fährt nicht oder hat Verspätung.
Oder Sie verpassen den Anschluss-Zug,
weil der Zug Verspätung hat.
Dann muss die Bahn Sie sofort informieren.
Wenn die Verspätung mehr als 1 Stunde dauert,
dann haben Sie folgende Rechte:
- Gratis Erfrischungen oder Mahlzeiten.
- Ein Hotel und den Transport zum Hotel bezahlt bekommen.
- Mit einem anderen Transport-Mittel weiter fahren
wenn die Bahn-Fahrt nicht am gleichen Tag weitergeht.
Sie können reklamieren, wenn Sie diese Hilfen und Dienste
nicht bekommen.
Ihre Rechte, wenn das Gepäck verloren geht oder kaputt ist.
Es kann sein, dass die Bahn einen Fehler macht:
- Das Gepäck kommt mit Verspätung zurück.
- Das Gepäck ist ganz oder zum Teil verloren.
- Das Gepäck ist beschädigt.
Wenn das Gepäck beschädigt ist muss die Bahn sofort einen Bericht machen.
In diesem Bericht steht:
- Welcher Schaden entstanden ist.
- In welchem Zustand das Gepäck ist.
- Wann und wie der Schaden entstanden ist.
- Wieviel der Schaden kostet.
Der Reisende bekommt immer eine gratis Kopie von diesem Bericht.
Wenn der Reisende mit dem Bericht nicht einverstanden ist:
dann muss ein Experte einen neuen Bericht machen.
Wann gilt das Gepäck als verloren?
Wenn es nach 14 Tagen noch nicht gefunden wurde.
Wenn das Gepäck doch noch gefunden wird,
dann muss der Reisende es innerhalb von 30 Tagen abholen.
Wenn der Reisende selbst schuld am Schaden ist,
dann gibt es keine Entschädigung.
Zum Beispiel: der Reisende hat sein Gepäck schlecht aufbewahrt.
Ihre Rechte bei Verletzung und Tod.
Wenn Sie bei einer Bahn-Reise verletzt werden.
Haben Sie Recht auf Entschädigung.
Sie können einen Teil der Entschädigung sofort bekommen.
Wenn Sie die Pflege der Verletzung sofort bezahlen müssen.
Wenn der Reisende bei einem Zug-Unfall stirbt.
Bekommen auch die Erben sofort diesen Teil der Entschädigung.
Innerhalb von 15 Tagen.
Es müssen mindestens 21.000 € gezahlt werden.
Wenn ein Reisender stirbt muss die Bahn alle Kosten bezahlen.
Zum Beispiel: Transport und Beerdigung des Verstorbenen.
Die Bahn zahlt weniger oder keine Entschädigung:
- Wenn der Reisende selbst schuld ist.
- Wenn andere Personen schuld sind.
- Wenn die Verletzung oder der Tod nicht durch die Bahn geschieht.
Wann bekommen Sie kein Geld zurück?
Sie bekommen kein Geld zurück, wenn:
- Der Fahr-Schein kein genaues Reise-Datum hat.
- Der Reisende ist im Voraus informiert über die Verspätung.
Zum Beispiel: in dem Moment wo er den Fahr-Schein kauft. - Der Reisende ist selbst schuld an der Verspätung.
Wer kann reklamieren?
Ihre Rechte wurden bei einer Zug-Reise verletzt.
Dann können Sie bei der Bahn reklamieren.
Wenn ein Reisender stirbt, können seine Erben reklamieren.
Sie können nur reklamieren, wenn Sie einen Fahr-Schein haben.
Auf dem Schein müssen Reise-Datum und Abfahrts-Zeit stehen.
Oder:
Sie haben ein Abonnement für den öffentlichen Transport.
Wie lange ist Zeit, um zu reklamieren?
Der Reisende hat 1 Jahr Zeit, um bei der Bahn zu reklamieren.
Die Bahn hat dann 1 Monat Zeit um zu antworten.
Oder:
Die Bahn hat 3 Monate Zeit, um zu entscheiden
ob es eine Entschädigung gibt.
Die Bahn schreibt, wann der Reisende die Antwort bekommt.
Die Bahn ändert diese Entscheidung nicht mehr.
Das Gepäck wird durch die Bahn beschädigt:
muss die Bahn sofort einen Bericht schreiben.
Der Reisende hat dann 1 Jahr Zeit um zu reklamieren.
Das Gepäck ist verloren:
Die Bahn hat 14 Tage Zeit um das Gepäck zu finden.
Wenn es nach 14 Tagen noch nicht gefunden wurde,
hat der Reisende 1 Jahr Zeit um zu reklamieren.
Der Reisende wird bei einem Zug-Unfall verletzt oder stirbt:
Der verletzte Reisende hat nach dem Unfall 3 Jahre Zeit um eine
Entschädigung zu fragen.
Wenn der Reisende bei einem Zug-Unfall stirbt,
haben die Erben 1 Jahr Zeit um den Tod bei der Bahn zu melden.
1 Jahr nachdem sie wissen, dass der Reisende verstorben ist.
Nachdem der Tod des Reisenden bei der Bahn gemeldet ist
haben die Erben 3 Jahre Zeit um eine Entschädigung zu fragen.
Die Erben dürfen nicht zu lange mit der Reklamation warten.
Denn 5 Jahre nach dem Tod des Reisenden können sie keine
Entschädigung mehr fragen.
Wie lange hat die Firma Zeit um eine Antwort zu geben?
- Die Firma muss innerhalb von 1 Monat antworten.
- Manchmal braucht die Firma mehr Zeit.
Dann muss sie Ihnen sagen, wann Sie eine Antwort bekommen. - Spätestens nach 3 Monaten muss die Firma antworten.
Die Firma sagt: Sie bekommen kein Geld?
Oder: Die Firma antwortet nicht?
Dann können Sie auch beim Ministerium für Verbraucher-Schutz
reklamieren.
Sie haben dafür 2 Möglichkeiten:
- Sie reklamieren auf der Internet-Seite von MyGuichet.lu.
Diese Internet-Seite ist in schwerer Sprache und auf Französisch. - Sie können auch mit einem eingeschriebenen Brief reklamieren.
In Luxemburg sagt man auch „recommandé“.
Die Adresse ist:
Direction de la Protection des consommateurs
271, route d'Arlon
L-1150 Luxembourg
Das Ministerium für Verbraucher-Schutz hat dann 3 Monate Zeit,
um Ihnen die Entscheidung zu schicken.
Wichtig:
Die Entschädigung ist weniger als 4 Euro?
Dann kann die Firma entscheiden, kein Geld zu geben.
Wo bekommen Sie weitere Informationen?
Sie haben noch Fragen?
Dann können Sie hier Hilfe finden:
- Ministerium für Verbraucher-Schutz
271, route d‘Arlon
L-1150 Luxemburg
Luxemburg
Telefon: 00 352 24 73 71 8
- Europäisches Verbraucher-Zentrum
271, route d‘Arlon
L-1150 Luxemburg
Luxemburg
Telefon: 00 352 26 84 64 1
Online-Dienste und Formulare
Online-Dienste
Zum Download bereitgestellte Formulare
Hinweis: Lesen Sie die Anleitung zur Verwendung von PDF-Formularen.
Zuständige Kontaktstellen
Ministerium für Verbraucherschutz
-
Ministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Weinbau Direktion für Verbraucherschutz
- Adresse:
-
271, route d’Arlon
L-1150
Luxemburg
Luxemburg
Postfach 119 / L-2011 Luxemburg
- Telefon:
- (+352) 247 73 700
- E-Mail:
- info@mpc.etat.lu
- Website:
- https://mpc.gouvernement.lu/de.html
-
Direktion für Verbraucherschutz Fahrgastbeschwerden
- Adresse:
- 271, route d’Arlon L-1150 Luxemburg Luxemburg
- E-Mail:
- passagers@mpc.etat.lu
Europäisches Verbraucherzentrum GIE
Europäisches Verbraucherzentrum
- Adresse:
- 271, route d’Arlon L-1150 Luxemburg
- Telefon:
-
(+352) 26 84 64 1
Telefonisch erreichbar montags, mittwochs und freitags von 9:00 bis 12:00 Uhr sowie dienstags und donnerstags von 9:00 bis 16:00 Uhr.
- Fax:
- (+352) 26 84 57 61
- E-Mail:
- info@cecluxembourg.lu
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Rechte von Bahnreisenden
auf Your Europe
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Rechte von Reisenden mit Behinderungen oder eingeschränkter Mobilität
auf dem Portal Your Europe
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Mediator für Verbrauchergeschäfte
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Rechte von Passagieren
auf dem Portal der Luxemburger Regierung
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Zug-, Bus- und Schiffsreisen
auf der Website der CECL
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