Ihre Rechte bei Reisen mit der Bahn

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Wenn Sie in Europa mit der Bahn reisen, haben Sie Rechte:

  • Wenn sich die Bahn verspätet.
  • Wenn die Bahn einen Unfall hat, und sie verletzt werden.
  • Wenn die Reise ausfällt oder unterbrochen wird.
  • Wenn Ihr Gepäck verloren geht oder beschädigt (kaputt) ist.

Sie haben Recht auf barrierefreie Informationen.
Sie haben auch Recht auf Hilfe während der Reise.

Wenn Ihre Rechte verletzt wurden, können Sie reklamieren
um eine Entschädigung zu bekommen.
Entschädigung heißt: Sie bekommen von der Bahn Geld zurück
oder einen Gutschein (Bon).

Diese Rechte gelten besonders für Personen mit Behinderung.

Erklärungen:

Europa: das sind hier die Länder in der europäischen Union (EU).

In diesem Text sprechen wir von der Bahn.
Damit meinen wir immer die CFL: Chemin de Fers luxembourgeois.

 

Welche Rechte haben Reisende mit Behinderung?

Personen mit Behinderung sollen für die Bahn-Reise
nicht mehr Geld bezahlen als Personen ohne Behinderung.

Die Bahn muss den Reisenden mit Behinderung helfen.
Die Bahn und ihre Mitarbeiter müssen den Reisenden mit Behinderung gratis Hilfe anbieten.
Personen mit Behinderung sollen der Bahn im Voraus sagen
welche Hilfe sie brauchen.
Zum Beispiel: Ich brauche Hilfe beim Einsteigen und Aussteigen.

Das müssen Reisende mit Behinderung tun:

Sie melden sich mindestens 2 Tage im Voraus bei der Bahn.
Also 48 Stunden im Voraus.
Sie machen mit der Bahn einen Ort und eine Uhr-Zeit aus.
Am Treffpunkt steht dann ein Mitarbeiter von der Bahn.
Wenn keine genaue Uhr-Zeit mit der Bahn abgemacht ist,
dann sollen sie mindestens 30 Minuten vor der Abfahrt
am Bahnhof sein.

Wenn ein Reisender mit Behinderung sich nicht anmeldet,
versucht die Bahn dem Reisenden trotzdem zu helfen.

Hier können Reisende mit Behinderung sich anmelden:

Per Telefon (CFL): +352 49 90 37 37

Per Email: video-surveillance.zoc@cfl.lu

Am Schalter, wenn Sie den Fahr-Schein kaufen.

Hier im Link finden Reisende mit Behinderung alle Informationen.
Diese Internet-Seite ist in schwerer Sprache.

Die Mobilitäts-Hilfen sind beschädigt oder verloren

Mobilitäts-Hilfen sind Geräte wie Rollator, Rollstuhl oder Krücken.

Fahrgäste mit Behinderung haben Recht auf:

  • Geld für die Reparatur der Mobilitäts-Hilfen.  

    Oder:

  • Geld für neue Mobilitäts-Hilfen, wenn die alten verloren wurden.

    Oder wenn man die Hilfen nicht reparieren kann.

 

Welche Rechte haben alle Reisenden?

Sie haben Recht auf Information

Reisende müssen informiert werden.
Vor und während der ganzen Reise.
Zum Beispiel: Wenn der Zug Verspätung hat.
Sie sollen sofort informiert werden.
Schon wenn Sie den Fahr-Schein kaufen.

Der Zug hat Verspätung oder fährt nicht

Bei Verspätung müssen Sie informiert werden,
wann der Zug abfährt und wann er am Ziel ankommt.
Wenn Sie reklamieren, dann muss die Bahn sofort folgendes
auf den Fahr-Schein schreiben:

  • die Verspätung.
  • dass durch die Verspätung der Anschluss verpasst wird.
  • dass der Zug nicht fährt.

Der Zug hat mehr als 1 Stunde Verspätung.
Oder:
Der Zug fährt nicht und die Reise wird abgesagt.
Dann können Sie wählen:

  • Gratis und so schnell wie möglich mit einem anderen
    Transport-Mittel bis zum Ziel weiterfahren.
    Zum Beispiel im Bus.

        Oder:

  • später mit einem anderen Transport-Mittel zum Ziel fahren.
    Sie können dann ein neues Datum wählen.

        Oder:

  • das Geld für den Fahr-Schein zurückbekommen.

Eine Entschädigung anfragen,
wenn der Zug Verspätung hat oder nicht fährt

Mit diesem Formular können Sie eine Entschädigung anfragen.
Das heißt: Geld zurückfragen.
Das Formular ist in schwerer Sprache und auf Französisch.

Wenn Sie anfragen, um das Fahr-Geld zurückzubekommen:
Dann muss die Bahn innerhalb von 1 Monat zahlen.
Sie bekommen Geld oder einen Gutschein (Bon)
für eine andere Reise.
Die Entschädigung für einen Fahr-Schein muss mindestens 4 Euro sein.

Sie bekommen nur etwas für den Teil der Reise, der ausfällt.
Sie bekommen nur etwas für eine Verspätung in Europa:
Das sind hier die Länder in der europäischen Union (EU).

Der Zug kommt mit Verspätung am Ziel an

Dann haben Sie Recht auf diese Entschädigung:

  • Ein Viertel (25%) vom Fahrpreis bei Verspätungen
    zwischen 60 und 119 Minuten  (1 bis fast 2 Stunden).
  • Die Hälfte (50 %) vom Fahrpreis bei Verspätungen
    von mehr als 120 Minuten (über 2 Stunden).
     

Die Reise geht nicht am selben Tag weiter

Der Zug fährt nicht oder hat Verspätung.
Oder Sie verpassen den Anschluss-Zug,
weil der Zug Verspätung hat.
Dann muss die Bahn Sie sofort informieren.

Wenn die Verspätung mehr als 1 Stunde dauert,
dann haben Sie folgende Rechte:

  • Gratis Erfrischungen oder Mahlzeiten.
  • Ein Hotel und den Transport zum Hotel bezahlt bekommen.
  • Mit einem anderen Transport-Mittel weiterfahren
    wenn die Bahn-Fahrt nicht am gleichen Tag weitergeht.

Sie können reklamieren, wenn Sie diese Hilfen und Dienste
nicht bekommen.

Wann werden Sie nicht entschädigt
und bekommen kein Geld zurück?

  • Der Fahr-Schein hat kein genaues Reise-Datum.
  • Der Reisende ist im Voraus informiert über die Verspätung.
    Zum Beispiel in dem Moment wo er den Fahr-Schein kauft.
  • Der Reisende ist selbst schuld an der Verspätung.

Das Gepäck geht verloren oder ist beschädigt

Es kann sein, dass die Bahn einen Fehler macht:

  • Das Gepäck kommt mit Verspätung zurück
  • Das Gepäck ist ganz oder zum Teil verloren
  • Das Gepäck ist beschädigt.

Wenn das Gepäck beschädigt ist
muss die Bahn sofort einen Bericht machen.
In diesem Bericht steht:

  • welcher Schaden entstanden ist
  • in welchem Zustand das Gepäck ist
  • wann und wie der Schaden entstanden ist
  • wieviel der Schaden kostet.

Der Reisende bekommt immer eine gratis Kopie von diesem Bericht.
Wenn der Reisende mit dem Bericht nicht einverstanden ist:
dann muss ein Experte einen neuen Bericht machen.

Wann gilt das Gepäck als verloren?
Wenn es nach 14 Tagen noch nicht gefunden wurde.

Wenn das Gepäck doch noch gefunden wird,
dann muss der Reisende es innerhalb von 30 Tagen abholen.

Wenn der Reisende selbst schuld am Schaden ist,
dann gibt es keine Entschädigung.
Zum Beispiel: der Reisende hat sein Gepäck schlecht aufbewahrt.
 

Ihre Rechte bei Verletzung und Tod

Wenn Sie bei einer Bahn-Reise verletzt werden.
Haben Sie Recht auf Entschädigung.
Sie können einen Teil der Entschädigung sofort bekommen.
Wenn Sie die Pflege der Verletzung sofort bezahlen müssen.

Wenn der Reisende bei einem Zugunfall stirbt.
Bekommen auch die Erben sofort diesen Teil der Entschädigung.
Innerhalb von 15 Tagen.
Es müssen mindestens 21.000 € (21 Tausend) gezahlt werden.
Wenn ein Reisender stirbt muss die Bahn alle Kosten bezahlen.
Zum Beispiel: Transport und Beerdigung des Verstorbenen.

Diie Bahn zahlt weniger oder keine Entschädigung

  • Wenn der Reisende selbst schuld ist.
  • Wenn andere Personen schuld sind.
  • Wenn die Verletzung oder der Tod nicht durch die Bahn geschieht.
     

Wie können Sie reklamieren?

Ihre Rechte wurden bei einer Bahn-Reise verletzt.
Sie können bei der Bahn reklamieren.
Mit diesem Formular können Sie online bei der Bahn reklamieren.
Wenn ein Reisender stirbt, können seine Erben reklamieren.

Sie können nur reklamieren, wenn Sie einen Fahr-Schein haben.
Auf dem Schein müssen Reise-Datum und Abfahrts-Zeit stehen.
Oder:
Sie haben ein Abonnement für den öffentlichen Transport.

 

Wie lange ist Zeit, um zu reklamieren?

Der Reisende hat 1 Jahr Zeit, um bei der Bahn zu reklamieren.
Die Bahn hat dann 1 Monat Zeit um zu antworten.
Oder:
Die Bahn hat 3 Monate Zeit, um zu entscheiden
ob es eine Entschädigung gibt.
Die Bahn schreibt, wann der Reisende die Antwort bekommt.
Die Bahn ändert diese Entscheidung nicht mehr.

Das Gepäck wird durch die Bahn beschädigt:
muss die Bahn sofort einen Bericht schreiben.
Der Reisende hat dann 1 Jahr Zeit um zu reklamieren.

Das Gepäck ist verloren:
Die Bahn hat 14 Tage Zeit um das Gepäck zu finden.
Wenn es nach 14 Tagen noch nicht gefunden wurde,
hat der Reisende 1 Jahr Zeit um zu reklamieren.

Der Reisende wird bei einem Zug-Unfall verletzt oder stirbt:
Der verletzte Reisende hat nach dem Unfall 3 Jahre Zeit um eine
Entschädigung zu fragen.
Wenn der Reisende bei einem Zug-Unfall stirbt,
haben die Erben 1 Jahr Zeit um den Tod bei der Bahn zu melden.
1 Jahr nachdem sie wissen, dass der Reisende verstorben ist.

Nachdem der Tod des Reisenden bei der Bahn gemeldet ist
haben die Erben 3 Jahre Zeit um eine Entschädigung zu fragen.
Die Erben dürfen nicht zu lange mit der Reklamation warten.
Denn 5 Jahre nach dem Tod des Reisenden können sie keine
Entschädigung mehr fragen.

Sie haben bei der Bahn reklamiert:
Sie sind nicht mit der Antwort einverstanden.
Dann können Sie zum Ministerium für Verbraucher-Schutz gehen.

Zuständige Kontaktstellen

Ministerium für Verbraucherschutz

Europäisches Verbraucherzentrum GIE

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