Einen Sonder-Ausweis oder Behinderten-Ausweis anfragen
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Sie können nicht lange stehen?
Zum Beispiel im Bus oder beim Warten in einer Schlange.
Oder Sie haben Schwierigkeiten beim Gehen, Sehen oder Hören.
Dann können Sie einen Sonder-Ausweis oder einen Behinderten-Ausweis bekommen.
Diese Ausweise helfen Ihnen im Alltag.
Sie müssen diese Ausweise anfragen.
Achtung: der Sonder-Ausweis und der Behinderten-Ausweis
sind nicht dasselbe wie der Park-Ausweis für Menschen mit Behinderung.
Wer kann einen Sonder-Ausweis oder Behinderten-Ausweis anfragen?
Sie können einen Sonder-Ausweis oder Behinderten-Ausweis anfragen, wenn:
- Sie eine Beeinträchtigung haben.
Zum Beispiel: Sie haben Schwierigkeiten beim Gehen, Sehen, Hören oder Sprechen. - Und Sie in Luxemburg wohnen.
Sie können auch einen Sonder-Ausweis oder
Behinderten-Ausweis anfragen, wenn:
- Sie eine Beeinträchtigung haben.
- Und Sie Grenz-Gänger sind.
Grenz-Gänger heißt:
Sie wohnen in einem Land.
Aber Sie arbeiten in einem anderen Land.
Zum Beispiel:
Sie wohnen in Deutschland.
Aber Sie arbeiten in Luxemburg.
Dann sind Sie Grenz-Gänger.
Bei der Anfrage ist es wichtig, dass:
Sie weniger machen können als eine Person ohne Beeinträchtigung.
Die genaue Regel ist: mindestens 30 % weniger.
Ihr Arzt sagt Ihnen, wie viel das ist.
Die Beeinträchtigung kann für immer sein.
Oder sie kann auch nur für eine Zeit sein.
Welche Ausweise gibt es?
Es gibt 2 verschiedene Ausweise für Menschen mit einer Beeinträchtigung.
Mit diesen Ausweisen haben Sie bestimmte Rechte:
- Sie werden vor den anderen Personen bedient.
- Sie dürfen vor den anderen Personen durch gehen.
Zum Beispiel: Fußball-Stadion, Konzerte, … - Sie bekommen immer einen Sitz-Platz.
Zum Beispiel im Zug.
Oder im Bus.
Ausweis 1: Sonder-Ausweis
Sie können nicht so gut gehen oder stehen?
Dann können Sie einen Sonder-Ausweis anfragen.
In Luxemburg sagt man auch: Carte de priorité.
Dieser Ausweis ist blau.
Ausweis 2: Behinderten-Ausweis
Sie haben eine Beeinträchtigung?
Dann können Sie einen Behinderten-Ausweis anfragen.
In Luxemburg sagt man auch: Carte d’invalidité.
Der Kontroll-Arzt meldet sich nach Ihrer Anfrage bei Ihnen.
Ein Kontroll-Arzt ist ein besonderer Arzt.
Er prüft, wie stark Ihre Beeinträchtigung ist.
Dann schreibt der Kontroll-Arzt auf,
wie viel Prozent Behinderung Sie haben.
Mit diesen Infos bekommen Sie den richtigen Ausweis.
Es gibt 3 verschiedene Behinderten-Ausweise:
Behinderten-Ausweis A:
Dieser Ausweis ist grün.
Er ist für Menschen mit einer leichten Beeinträchtigung.
Hinweis: Sie können auch einen Behinderten-Ausweis A und einen Sonder-Ausweis zusammen bekommen.
Behinderten-Ausweis B:
Dieser Ausweis ist gelb.
Er ist für Menschen mit einer mittel-schweren Beeinträchtigung.
Behinderten-Ausweis C:
Dieser Ausweis ist rot.
Er ist für Menschen mit einer schweren Behinderung.
Sie brauchen immer Hilfe,
zum Beispiel beim Gehen oder Bewegen.
Zum Beispiel: Sie brauchen einen Roll-Stuhl.
Sie haben eine Person, die Ihnen hilft?
Mit dem Behinderten-Ausweis C bekommt auch diese Person bestimmte Hilfen.
Sie haben einen Assistenz-Hund?
Mit dem Behinderten-Ausweis C dürfen Sie auch einen Assistenz-Hund überall mitnehmen.
Zum Beispiel:
- In ein Geschäft.
- Oder in den Bus.
- Oder im Restaurant.
Ein Assistenz-Hund ist ein besonderer Hund.
Der Hund hilft Menschen mit einer Beeinträchtigung.
Zum Beispiel:
- Der Hund hilft beim Einkaufen.
- Der Hund öffnet Türen.
- Der Hund holt Sachen.
- Der Hund warnt bei Gefahr.
Zum Beispiel: Ein Auto kommt.
Wo bekommen Sie die Ausweise?
- Sie wohnen in Luxemburg?
Dann können Sie die Ausweise bei Ihrer Gemeinde anfragen. - Sie wohnen nicht in Luxemburg?
Dann müssen Sie die Ausweise beim Büro für Behinderten-Ausweise anfragen.
Die Adresse ist:
32, rue Hugo Gernsback
L-1652 Luxemburg-Kirchberg
Luxemburg
Sie können auch anrufen: 00 352 247 84 600.
Oder eine E-Mail schicken: info@mai.etat.lu.
Wie fragen Sie die Ausweise an?
Sie müssen ein Formular ausfüllen.
Das Formular ist in schwerer Sprache.
Und auf Französisch.
Sie müssen das Formular 2 Mal ausfüllen.
Aber Sie müssen nur die erste Seite ausfüllen.
Sie brauchen auch noch:
- 2 Pass-Fotos
Auf die hintere Seite von Ihren Pass-Fotos
müssen Sie diese Infos schreiben:- Ihren Vor-Namen und Familien-Namen.
- Und Ihr Geburts-Datum.
- Und Ihre Ausweis-Karte (carte d’identité)
oder Ihren Reise-Pass.
Wichtig: Sie brauchen kein ärztliches Attest.
Der Kontroll-Arzt wird sich nach Ihrer Anfrage melden.
Er füllt die dritte Seite vom Formular aus.
Darum kümmert sich die Gemeinde.
Oder das Büro für Behinderten-Ausweise.
Sie brauchen nichts zu machen.
Sie wohnen nicht in Luxemburg?
Dann muss Ihr Arbeit-Geber (Patron) die zweite Seite vom Formular ausfüllen.
Wichtige Regeln – Das müssen Sie wissen:
- Die Ausweise sind nur für Sie.
Sie können die Ausweise keinem geben. - Sie müssen Ihre Ausweis-Karte (carte d’identité) immer mit-zeigen.
- Sie fahren mit dem Zug?
Sie können den Sonder-Ausweis oder Behinderten-Ausweis nicht
in der 1. Klasse benutzen.
1. Klasse heißt: bessere Plätze im Zug.
Wann müssen Sie einen neuen Ausweis anfragen?
Ihre Beeinträchtigung ist für immer?
Dann ist Ihr Ausweis für immer gut.
Es gibt aber ein paar Ausnahmen.
Ausnahme heißt:
Es ist anders als normal und passiert nicht oft.
Sie müssen einen neuen Ausweis anfragen, wenn:
- Sie sehen nicht mehr so aus wie auf Ihrem Pass-Foto.
- Sie können nichts mehr auf dem Ausweis lesen.
Zum Beispiel: Der Ausweis ist alt und kaputt. - Die Infos stimmen nicht mehr.
Ihre Beeinträchtigung ist nicht für immer?
Dann ist Ihr Ausweis nur für 5 Jahre gut.
Nach 5 Jahren müssen Sie einen neuen Ausweis anfragen.
Wie fragen Sie einen neuen Ausweis an?
Sie müssen 2 Formulare ausfüllen.
Genau wie beim ersten Mal.
Sie brauchen auch:
- 2 neue Pass-Fotos.
- Und Ihren alten Ausweis.
Online-Dienste und Formulare
Zum Download bereitgestellte Formulare
Hinweis: Lesen Sie die Anleitung zur Verwendung von PDF-Formularen.
Zuständige Kontaktstellen
Ministerium für innere Angelegenheiten Abteilung für Behindertenausweise
- Adresse:
- 32, rue Hugo Gernsback L-1652 Luxemburg-Kirchberg Luxemburg
- Telefon:
- (+352) 247 84 600
- E-Mail:
- info@mai.etat.lu
Verwandte Vorgänge und Links
Links
Weitere Informationen
-
Ministerium für innere Angelegenheiten
Website
-
Info-Handicap Luxembourg
Website
-
Stadt Luxemburg (VDL)
Website
-
Eingeschränkte Mobilität
auf Mobiliteit.lu
Rechtsgrundlagen
concernant les cartes de priorité et d'invalidité
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