Kostenloser Behinderten- und/oder Sonderausweis

Zum letzten Mal aktualisiert am

Zusammenfassung:

Mit einem Behinderten- und/oder einem Sonderausweis haben Sie Anspruch auf ein Vorrecht beim Durchgang oder bei bestimmten Leistungen sowie auf einen garantierten Sitzplatz.

Personen mit eingeschränkter Mobilität oder einer Behinderung können einen Sonderausweis und/oder einen Behindertenausweis beantragen.

Wenn Sie in Luxemburg wohnhaft sind oder als Grenzgänger arbeiten, können Sie je nach Grad Ihrer Behinderung einen Sonder- und/oder Behindertenausweis beantragen, um ein Vorrecht beim Durchgang oder bei bestimmten Leistungen sowie ein Recht auf einen garantierten Sitzplatz zu erhalten.

Betroffene Personen

Der Sonder- und/oder Behindertenausweis wird Personen ausgestellt, die:

  • eine (bleibende oder vorübergehende) Behinderung von mindestens 30 % aufweisen;
  • in Luxemburg wohnen oder regelmäßig dort arbeiten (Grenzgänger).

Kosten

Die Behindertenausweise und die Sonderausweise sind kostenlos.

Vorgehensweise und Details

Ausweisarten

Sonderausweis

Sie können einen Sonderausweis erhalten, wenn Sie gehbehindert sind und Ihre Behinderung Ihnen erhebliche Schwierigkeiten beim Gehen oder beim Stehen bereitet. Mit diesem Ausweis haben Sie Anspruch:

  • auf ein Vorrecht beim Durchgang (insbesondere in Warteschlangen) oder bei bestimmten Leistungen; und
  • auf einen garantierten Sitzplatz im öffentlichen Personennahverkehr.

Behindertenausweise

Die Behindertenausweise können zusammen mit dem Sonderausweis ausgestellt werden. In diesem Fall haben Sie ebenfalls Anspruch auf ein Vorrecht beim Durchgang oder bei bestimmten Leistungen sowie auf einen garantierten Sitzplatz im öffentlichen Personennahverkehr.

Behindertenausweis „A“

Der Behindertenausweis A kann Ihnen ausgestellt werden, wenn Ihr körperlicher Behinderungsgrad zwischen 30 und 49 % liegt.

Behindertenausweis „B“

Der Behindertenausweis B kann Ihnen ausgestellt werden, wenn Ihr körperlicher Behinderungsgrad 50 % oder mehr beträgt.

Behindertenausweis „C“

Der Behindertenausweis C kann Ihnen ausgestellt werden, wenn Ihr körperlicher oder geistiger Gesundheitszustand es Ihnen nicht ermöglicht, sich ohne fremde Hilfe fortzubewegen. Mit dem Behindertenausweis C werden demnach die Ansprüche des Behindertenausweises B auch auf die Begleitperson ausgeweitet.

Die kostenlose Beförderung im öffentlichen Personennahverkehr gilt auch für Begleithunde.

Modalitäten der Ausstellung

Unabhängig davon, ob Sie in Luxemburg wohnen oder als Grenzgänger arbeiten, müssen Sie, um einen Behindertenausweis zu erhalten, Ihren Antrag anhand eines Formulars an die Abteilung für Behindertenausweise (Service des cartes d’invalidité) des Ministeriums für innere Angelegenheiten richten (siehe „Online-Dienste und Formulare“).

Beizubringende Belege

Sie müssen folgende Belege einreichen:

  • 2 Exemplare des Antragsformulars;
  • 2 Passbilder (3 x 4 cm) neueren Datums mit folgenden persönlichen Angaben zum künftigen Inhaber des Ausweises (auf der Rückseite):
    • Name;
    • Vorname;
    • Geburtsdatum;
  • ein Ausweisdokument;
  • eine Arbeitsbescheinigung Ihres Arbeitgebers, wenn Sie als Grenzgänger in Luxemburg arbeiten.

Ein ärztliches Attest ist nicht notwendig: Der Kontrollärztliche Dienst wird sich später mit Ihnen in Verbindung setzen.

Gültigkeit

Der Sonderausweis und/oder Behindertenausweis:

  • ist nicht übertragbar (sie dürfen ihn keiner anderen Person geben);
  • ist nur in der 2. Klasse gültig;
  • unterliegt der nationalen Tarifierung.

Damit Ihr Ausweis gültig ist, müssen Sie ihn stets zusammen mit einem offiziellen Identitätsdokument vorzeigen, zum Beispiel:

  • einem Personalausweis; oder
  • einem Reisepass.

Bei vorübergehender Behinderung

Der aufgrund einer vorübergehenden Behinderung ausgestellte Sonder- und/oder Behindertenausweis ist höchstens 5 Jahre gültig.

Bei bleibender Behinderung

Aufgrund einer bleibenden Behinderung ausgestellte Sonder- und/oder Behindertenausweise sind zeitlich unbeschränkt gültig. Sie sind jedoch verpflichtet, Ihren Ausweis zu erneuern, wenn:

  • das Passbild auf dem Ausweis nicht mehr Ihrem aktuellen Erscheinungsbild entspricht;
  • der Ausweis nicht mehr lesbar ist;
  • die auf dem Ausweis genannten Angaben nicht mehr zutreffen.

Modalitäten für die Ausweiserneuerung

Für die Erneuerung Ihrer Ausweise gelten die gleichen Formalitäten wie für die Erstausstellung.

Die Erneuerung:

  • ist kostenlos; und
  • erfolgt gegen Einreichung Ihres alten Ausweises und von 2 Passbildern neueren Datums von Ihnen.

Online-Dienste und Formulare

Zuständige Kontaktstellen

Ministerium für innere Angelegenheiten Abteilung für Behindertenausweise

Adresse:
32, rue Hugo Gernsback L-1652 Luxemburg-Kirchberg Luxemburg

Verwandte Vorgänge und Links

Links

Weitere Informationen

Rechtsgrundlagen

Loi modifiée du 23 décembre 1978

concernant les cartes de priorité et d'invalidité

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