Einen Behinderten- bzw. Sonderausweis beantragen

Zum letzten Mal aktualisiert am

Personen mit eingeschränkter Mobilität oder einer Behinderung können einen Sonderausweis und/oder einen Behindertenausweis beantragen.

Zielgruppe

Der Sonderausweis oder Behindertenausweis wird Personen ausgestellt, die:

  • eine (bleibende oder vorübergehende) Behinderung von mindestens 30 % aufweisen;
  • in Luxemburg wohnen oder regelmäßig dort arbeiten (Grenzgänger).

Vorgehensweise und Details

Ausweisarten

Sonderausweis „Geh- und Stehbehinderung“

Gehbehinderte Personen, deren Behinderung ihnen erhebliche Schwierigkeiten beim Gehen oder beim Stehen bereitet, erhalten einen Sonderausweis. Inhaber haben Anspruch:

  • auf vorrangigen Einlass oder Service;
  • auf einen garantierten Sitzplatz.

Behindertenausweis der Kategorie A

Der Behindertenausweis A wird Personen ausgestellt, deren körperlicher Behinderungsgrad zwischen 30 und 49 % liegt.

Der Sonderausweis kann zusammen mit dem Behindertenausweis A ausgestellt werden. In diesem Fall genießt der Ausweisinhaber ebenfalls Anspruch auf vorrangige Behandlung und einen garantierten Sitzplatz.

Behindertenausweis der Kategorie B

Der Behindertenausweis B wird Personen ausgestellt, deren körperlicher Behinderungsgrad 50 % oder mehr beträgt. Die Inhaber genießen ein Vorrecht beim Ein- und Aussteigen und haben Anspruch auf gewisse Serviceleistungen und einen garantierten Sitzplatz.

Behindertenausweis der Kategorie C

Der Behindertenausweis C wird Personen ausgestellt, deren körperlicher oder geistiger Gesundheitszustand es ihnen nicht ermöglicht, sich ohne fremde Hilfe fortzubewegen. Mit dem Behindertenausweis C werden demnach die Ansprüche des Behindertenausweises B auch auf die Begleitperson ausgeweitet.

Diese Personen haben das Recht, sich von ihren Begleithunden begleiten zu lassen.

Modalitäten der Ausstellung

Gebietsansässige

Sämtliche Ausweise sind bei der Gemeindeverwaltung des Wohnsitzortes des Antragstellers mittels eines Formulars (Französisch, Pdf, 353 KB) zu beantragen.

Der den Wohnsitz betreffende Teil (Certificat de la commune de résidence du requérant) ist direkt von der Gemeindeverwaltung des Wohnsitzortes des Antragstellers auszufüllen.

In Luxemburg arbeitende Grenzgänger

Grenzgänger, die sich einen Behindertenausweis ausstellen lassen wollen, müssen ihren Antrag bei der Abteilung Behindertenausweise (Service des cartes d'invalidité) des Ministeriums für innere Angelegenheiten stellen.

Beizubringende Belege

Folgende Belege sind beizubringen:

Grenzgänger, die in Luxemburg arbeiten, müssen zudem eine Arbeitsbescheinigung ihres Arbeitgebers vorlegen.

Bei der Einreichung des Antrags muss die Identität des Antragstellers durch ein amtliches Ausweispapier nachgewiesen werden können.

Ein ärztliches Attest ist nicht notwendig. Der Kontrollärztliche Dienst (Contrôle médical) wird sich mit dem Betroffenen in Verbindung setzen, nachdem dieser seinen Antrag gestellt hat.

Gültigkeit

Der Sonderausweis und/oder Behindertenausweis:

  • ist nicht übertragbar;
  • ist nur in der 2. Klasse gültig;
  • unterliegt der nationalen Tarifierung.

Um gültig zu sein, muss der Inhaber des Ausweises diesen immer in Verbindung mit einem amtlichen Ausweispapier mitführen, wie zum Beispiel:

  • Personalausweis; oder
  • Reisepass.

Bei vorübergehender Behinderung

Der aufgrund einer vorübergehenden Behinderung ausgestellte Sonder- und/oder Behindertenausweis ist maximal 5 Jahre gültig.

Bei bleibender Behinderung

Aufgrund einer bleibenden Behinderung ausgestellte Sonder- und/oder Behindertenausweise sind zeitlich unbeschränkt gültig. Ausweisinhaber sind jedoch verpflichtet, ihren Ausweis zu erneuern, wenn:

  • das Passbild dem aktuellen Erscheinungsbild des Ausweisinhabers nicht mehr entspricht;
  • der Ausweis sich in einem Zustand befindet, der seine Lesbarkeit einschränkt;
  • die auf dem Ausweis genannten Angaben nicht mehr zutreffen.

Modalitäten für die Ausweiserneuerung

Für die Erneuerung verschiedener Ausweisarten gelten die gleichen Formalitäten wie für die Erstausstellung eines Ausweises.

Die Erneuerung erfolgt kostenlos gegen Vorlage des alten Ausweises und 2 neuerer Passbilder des Ausweisinhabers.

Online-Dienste und Formulare

Zuständige Kontaktstellen

Abteilung für Behindertenausweise

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