Abteilung für Behindertenausweise
Die Direktion für kommunale Angelegenheiten (Direction des affaires communales) kümmert sich im Allgemeinen um die Beziehungen zwischen Staat und Gemeinden und sämtliche Fragen mit Bezug auf kommunale Angelegenheiten. Sie ist unter anderem für die Ausstellung von Behindertenausweisen zuständig.
Gehbehinderte Personen, deren Behinderung – selbst wenn sie geringer als 50 % ist – ihnen erhebliche Schwierigkeiten beim Gehen oder beim Stehen bereitet, erhalten einen Sonderausweis. Die Inhaber eines Sonderausweises haben das Recht auf Vorrang oder Anspruch auf bestimmte Leistungen sowie auf einen Sitzplatz.
Ministerium für innere Angelegenheiten Abteilung für Behindertenausweise
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