Prämie für den Kauf eines Elektro- oder Hybridfahrzeugs

Zum letzten Mal aktualisiert am

Zusammenfassung:

Unter bestimmten Bedingungen können Sie eine Prämie für den Kauf eines Elektro- oder Hybridfahrzeugs beantragen.

Um die Elektromobilität und die aktive Mobilität zu fördern und damit die Mobilität nachhaltig sauberer zu gestalten, wurde eine Prämie für den Kauf folgender Fahrzeuge (Pkw, Lieferwagen, vierrädrige Fahrzeuge usw.) eingeführt:

  • reiner Elektrofahrzeuge; oder
  • wasserstoffbetriebener Brennstoffzellenfahrzeuge; oder
  • aufladbarer (Plug-in) Hybridelektrofahrzeuge mit CO2-Emissionen bis zu 50 g/km.

Betroffene Personen

Jede natürliche Person, die Eigentümer (Inhaber oder Halter) eines in Luxemburg zugelassenen Fahrzeugs ist, unabhängig davon, ob sie in Luxemburg wohnhaft ist oder nicht.

Bei einem Miet- oder Leasingvertrag kann die finanzielle Beihilfe an den Inhaber oder Halter des Fahrzeugs gezahlt werden, der in der Zulassung oder im Vertrag eingetragen ist, unter der Voraussetzung, dass:

  • der Eigentümer des Fahrzeugs auf die Beihilfe verzichtet;
  • das Fahrzeug in Luxemburg zugelassen ist.

Nichtansässige können auch in den Genuss der Beihilfe kommen, insbesondere:

  • im Rahmen eines Leasingvertrags als Inhaber oder Halter des Fahrzeugs. In diesem Fall ist der Eigentümer des Fahrzeugs laut Zulassungsbescheinigung die Leasinggesellschaft, die ihren Sitz in Luxemburg haben muss;
  • in Bezug auf die Fristen: Zwischen dem Datum der Erstzulassung und dem Datum der Antragstellung dürfen Sie Ihre Adresse geändert haben. Demnach müssen Sie nicht mehr in Luxemburg wohnhaft sein.

Voraussetzungen

Datum der ersten Inbetriebnahme

Die Prämie für neue Straßenfahrzeuge wird für Fahrzeuge bewilligt, die noch nicht im Ausland zugelassen waren und deren erste Inbetriebnahme in Luxemburg:

  • zwischen dem 1. Januar 2019 und dem 30. Juni 2027 einschließlich liegt, wenn es sich um reine Elektrofahrzeuge oder um wasserstoffbetriebene Brennstoffzellenfahrzeuge handelt; oder
  • zwischen dem 1. Januar 2019 und dem 31. Dezember 2021 einschließlich liegt, wenn es sich um aufladbare (Plug-in) Hybridelektrofahrzeuge handelt. Diese Frist wird bis zum 31. Dezember 2023 verlängert, wenn das Fahrzeug gleichzeitig die folgenden Bedingungen erfüllt:
    • Das Datum des Abschlusses des Kaufvertrags oder, im Falle von Leasing, des Miet- oder Leasingvertrags für das Fahrzeug liegt nicht nach dem 30. September 2021.
    • Das ursprünglich geplante und im Kaufvertrag oder, im Falle von Leasing, im Miet- oder Leasingvertrag des Fahrzeugs angegebene Lieferdatum des Fahrzeugs liegt nicht nach dem 31. Dezember 2021.

Eine Prämie wird auch für gebrauchte reine Elektrofahrzeuge oder gebrauchte wasserstoffbetriebene Brennstoffzellenfahrzeuge gewährt:

  • die mindestens 3 Jahre alt sind, gerechnet ab dem Datum ihrer Erstzulassung;
  • bei denen das Datum des Abschlusses des Kaufvertrags oder, im Falle von Miete oder Leasing, des Miet- oder Leasingvertrags für das Fahrzeug zwischen dem 1. Oktober 2024 und dem 30. Juni 2026 liegt. 

Diese Prämie gilt nur für Personenkraftwagen und Lieferwagen, die noch nicht im Ausland zugelassen waren. Sie wird nicht gewährt, wenn der Kaufvertrag zwischen 2 Personen geschlossen wird, die zum selben Haushalt gehören.

Zulassungsdatum

Die Zulassung des Fahrzeugs auf Ihren Namen muss spätestens 6 Monate nach der ersten Inbetriebnahme des Fahrzeugs erfolgen.

Die oben genannte Frist von 6 Monaten wird auf 12 Monate verlängert, wenn der Kaufvertrag oder, im Falle von Leasing, der Miet- oder Leasingvertrag für das Fahrzeug am oder nach dem 1. April 2022 abgeschlossen wurde.

Datum des Vertragsabschlusses

Das Datum des Abschlusses des Kaufvertrags oder, im Falle von Leasing, des Miet- oder Leasingvertrags für das Fahrzeug liegt nicht nach dem:

  • 30. Juni 2026 für ein reines Elektrofahrzeug oder ein wasserstoffbetriebenes Brennstoffzellenfahrzeug; oder
  • 31. Dezember 2021 für ein aufladbares (Plug-in) Hybridelektrofahrzeug.

Haltedauer

Sie müssen mindestens für die folgende Dauer Eigentümer, Inhaber oder Halter eines neuen Straßenfahrzeugs bleiben:

  • 7 Monate ab dem Zulassungsdatum des Fahrzeugs, wenn der Kaufvertrag für das Fahrzeug vor dem 1. April 2022 abgeschlossen wurde;
  • 12 Monate ab dem Zulassungsdatum des Fahrzeugs, wenn der Kaufvertrag am oder nach dem 1. April 2022 abgeschlossen wurde;
  • 36 Monate ab dem Zulassungsdatum des Fahrzeugs, wenn der Kaufvertrag für das Fahrzeug am oder nach dem 1. Oktober 2024 abgeschlossen wurde.

Sie müssen mindestens für die folgende Dauer Eigentümer, Inhaber oder Halter eines zum Zeitpunkt des Kaufs mindestens 3 Jahre alten gebrauchten reinen Elektrofahrzeugs oder wasserstoffbetriebenen Brennstoffzellenfahrzeugs bleiben:

  • 24 Monate ab dem Zulassungsdatum des Fahrzeugs, wenn der Kaufvertrag für das Fahrzeug am oder nach dem 1. Oktober 2024 abgeschlossen wurde.

Fristen

Sie können den Antrag auf Erhalt der Prämie zu folgenden Zeitpunkten einreichen:

  • frühestens 7 Monate nach der Zulassung auf Ihren Namen, es sei denn, der Kaufvertrag (oder, im Falle von Leasing, der Miet- oder Leasingvertrag) für das Fahrzeug wurde nach dem 31. März 2022 abgeschlossen. In diesem Fall kann der Antrag frühestens 12 Monate nach der Zulassung auf Ihren Namen gestellt werden; und
  • spätestens 3 Jahre nach der ersten Inbetriebnahme des Fahrzeugs. Diese Frist wird auf 4 Jahre verlängert, wenn der Kaufvertrag oder, im Falle von Leasing, der Miet- oder Leasingvertrag für das Fahrzeug am oder nach dem 1. Juli 2024 abgeschlossen wurde.

Die im ersten Punkt genannte Frist von 7 bzw. 12 Monaten gilt nicht, wenn die antragstellende Person eine natürliche Person ist, die Eigentümer des Fahrzeugs ist, oder wenn das Datum des Abschlusses des Kaufvertrags oder, im Falle von Leasing, des Miet- oder Leasingvertrags für das Fahrzeug am oder nach dem 1. Oktober 2024 liegt.

Vorgehensweise und Details

Antragstellung

Beantragen können Sie die Prämie für nachhaltige Mobilität:

  • auf elektronischem Weg über MyGuichet.lu; oder
  • auf dem Postweg.

Um den Antrag online einzureichen, benötigen Sie:

  • ein Authentisierungsmittel (LuxTrust-Produkt, eID oder eIDAS); und
  • einen privaten Bereich auf MyGuichet.lu.

Das Antragsformular (siehe Online-Dienste und Formulare) und die Belege müssen an die folgende Adresse gesendet werden:

Administration de l’environnement
Subsides et aides financières
1, avenue du Rock’n’Roll
L-4361 Esch-sur-Alzette

Sollten Sie Probleme beim Öffnen des Antragsformulars im PDF-Format haben, besuchen Sie bitte die folgende Hilfeseite: „Ein PDF-Formular herunterladen und ausfüllen“.

Belege

Sie müssen Ihrem Antrag Folgendes beifügen:

  • die Zulassungsbescheinigung des Fahrzeugs mit Angabe des Fahrzeugtyps;
  • die Konformitätsbescheinigung (COC) des Fahrzeugs;
  • einen Bankidentitätsauszug (RIB);
  • eine Kopie des Miet- bzw. Leasingvertrags, in dem das Fahrzeug mittels seiner Identifikationsnummer benannt ist (nur beizufügen, wenn der Antrag vom Inhaber oder Halter des Fahrzeugs gestellt wird oder wenn der Antrag ein Fahrzeug betrifft, für das ein Miet- oder Leasingvertrag abgeschlossen wurde);
  • eine Verzichtserklärung des Fahrzeugeigentümers (nur beizufügen, wenn der Inhaber oder Halter des Fahrzeugs einen Antrag über MyGuichet.lu stellt und der Antrag ein Fahrzeug betrifft, für das ein Miet- oder Leasingvertrag abgeschlossen wurde);
  • für vierrädrige Fahrzeuge, Motorräder, Leichtkrafträder und Mopeds: die quittierte Rechnung, auf der Folgendes angegeben ist:
    • Rechnungsnummer und -datum;
    • Ihr Vorname und Name;
    • Fahrzeugtyp;
    • Kaufpreis ohne Mehrwertsteuer;
  • eine Kopie des Kaufvertrags des Fahrzeugs, wenn:
    • das Datum des Abschlusses des Kaufvertrags zwischen dem 11. Mai 2020 und dem 30. Juni 2026 einschließlich liegt;
    • die erste Inbetriebnahme des Fahrzeugs zwischen dem 1. April 2021 und dem 30. Juni 2027 einschließlich liegt.

Höhe der Prämie

Die Prämien werden vom Ministerium für Umwelt, Klima und Biodiversität bewilligt.

Die finanziellen Beihilfen variieren je nach Abschlussdatum des Kaufvertrags (oder gegebenenfalls Leasing- oder Mietvertrags) und Datum der Inbetriebnahme des Fahrzeugs.

Elektrofahrzeug

Liegt die erste Inbetriebnahme des Fahrzeugs zwischen dem 1. Januar 2019 und dem 10. Mai 2020 einschließlich, beläuft sich die Prämie auf:

  • 5.000 Euro für Pkw und Lieferwagen;
  • bis zu 500 Euro für folgende reine Elektrofahrzeuge:
    • vierrädrige Fahrzeuge;
    • Motorräder;
    • Leichtkrafträder (125 cm3);
    • Mopeds (Scooter und Pedelec45).

Im letzten Fall beträgt die Prämie 25 % der Kosten ohne Mehrwertsteuer, jedoch höchstens 500 Euro.

Erfolgte die erste Inbetriebnahme des Fahrzeugs zwischen dem 11. Mai 2020 und dem 31. Dezember 2023 einschließlich und liegt das Abschlussdatum des Kaufvertrags oder, im Falle von Leasing, des Leasing-/Mietvertrags des Fahrzeugs zwischen dem 11. Mai 2020 und dem 31. März 2021 einschließlich, beläuft sich die Prämie auf:

  • 8.000 Euro für Pkw und Lieferwagen, ohne jedoch 50 % der Kosten ohne Mehrwertsteuer zu überschreiten;
  • bis zu 1.000 Euro, ohne jedoch 50 % der Kosten ohne Mehrwertsteuer zu überschreiten, für folgende rein elektrische Fahrzeuge:
    • vierrädrige Fahrzeuge;
    • Motorräder;
    • Leichtkrafträder;
    • Mopeds (Scooter und Pedelec45).

Erfolgt die erste Inbetriebnahme des Fahrzeugs spätestens zum 30. September 2025 einschließlich und liegt das Abschlussdatum des Kaufvertrags oder, im Falle von Leasing, des Miet- oder Leasingvertrags des Fahrzeugs zwischen dem 1. April 2021 und dem 30. September 2024 einschließlich, beläuft sich die Prämie auf:

  • 8.000 Euro, ohne jedoch 50 % der Kosten ohne Mehrwertsteuer zu überschreiten, für Pkw mit einem Stromverbrauch von höchstens 180 Wh/km;
  • 8.000 Euro, ohne jedoch 50 % der Kosten ohne Mehrwertsteuer zu überschreiten, wenn es sich um Pkw mit einem Stromverbrauch von höchstens 200 Wh/km handelt und die maximale Nettoleistung des Antriebssystems höchstens 150 kW beträgt. Das Datum des Abschlusses des Kaufvertrags oder, im Falle von Leasing, des Miet- oder Leasingvertrags für das Fahrzeug liegt zwischen dem 1. April 2022 und dem 30. September 2024 einschließlich;
  • 8.000 Euro, ohne jedoch 50 % der Kosten ohne Mehrwertsteuer zu überschreiten, für Pkw mit einem Stromverbrauch von mehr als 180 Wh/km, vorausgesetzt:
    • das Fahrzeug hat mindestens 7 Sitzplätze, einschließlich Fahrersitz; und
    • die Person, die die finanzielle Beihilfe beantragt (im Falle eines Miet- oder Leasingvertrags: der in der Zulassungsbescheinigung eingetragene oder im Miet- bzw. Leasingvertrag identifizierte Inhaber oder Halter des Fahrzeugs), ist eine natürliche Person und gehört zu einem Haushalt von mindestens 5 Personen;
  • 3.000 Euro, ohne jedoch 50 % der Kosten ohne Mehrwertsteuer zu überschreiten, für Pkw, die die oben genannten Kriterien nicht erfüllen;
  • 8.000 Euro, ohne jedoch 50 % der Kosten ohne Mehrwertsteuer zu überschreiten, für Lieferwagen;
  • bis zu 1.000 Euro, ohne jedoch 50 % der Kosten ohne Mehrwertsteuer zu überschreiten, für folgende rein elektrische Fahrzeuge:
    • vierrädrige Fahrzeuge;
    • Motorräder;
    • Leichtkrafträder;
    • Mopeds (Scooter und Pedelec45).

Der Stromverbrauch entspricht dem Verbrauch, der beim WLTP-Prüfzyklus festgelegt wurde und in der Konformitätsbescheinigung oder einem anderen, vom Fahrzeughersteller oder dessen Bevollmächtigten ausgestellten und in der nationalen Datenbank der Straßenfahrzeuge eingetragenen gleichwertigen Dokument angegeben ist.

Erfolgt die erste Inbetriebnahme des Fahrzeugs spätestens zum 30. Juni 2027 einschließlich und liegt das Abschlussdatum des Kaufvertrags oder, im Falle von Leasing, des Miet- oder Leasingvertrags des Fahrzeugs zwischen dem 1. Oktober 2024 und dem 30. Juni 2026 einschließlich, beläuft sich die Prämie auf:

  • 6.000 Euro, ohne jedoch 50 % der Kosten ohne Mehrwertsteuer zu überschreiten, für Pkw mit einem Stromverbrauch von höchstens 160 Wh/km;
  • 6.000 Euro, ohne jedoch 50 % der Kosten ohne Mehrwertsteuer zu überschreiten, für Pkw mit einem Stromverbrauch von mehr als 160 Wh/km, vorausgesetzt, das Fahrzeug hat mindestens 7 Sitzplätze, einschließlich Fahrersitz, und die Person, die die finanzielle Beihilfe beantragt, oder, im Falle eines Miet- oder Leasingvertrags, der in der Zulassungsbescheinigung eingetragene oder im Miet- bzw. Leasingvertrag identifizierte Inhaber oder Halter des Fahrzeugs ist eine natürliche Person und gehört zu einem Haushalt von mindestens 5 Personen;
  • 3.000 Euro, ohne jedoch 50 % der Kosten ohne Mehrwertsteuer zu überschreiten, für Pkw, die eine der folgenden Bedingungen erfüllen:
    • Sie haben einen Stromverbrauch von höchstens 180 Wh/km.
    • Sie haben einen Stromverbrauch von höchstens 200 Wh/km, und die maximale Nettoleistung ihres Antriebssystems beträgt höchstens 150 kW;
  • 6.000 Euro, ohne jedoch 50 % der Kosten ohne Mehrwertsteuer zu überschreiten, für Lieferwagen;
  • bis zu 1.000 Euro, ohne jedoch 50 % der Kosten ohne Mehrwertsteuer zu überschreiten, für folgende rein elektrische Fahrzeuge:
    • vierrädrige Fahrzeuge;
    • Motorräder;
    • Leichtkrafträder;
    • Mopeds (Scooter und Pedelec45).

Der Stromverbrauch entspricht dem Verbrauch, der beim WLTP-Prüfzyklus festgelegt wurde und in der Konformitätsbescheinigung oder einem anderen, vom Fahrzeughersteller oder dessen Bevollmächtigten ausgestellten und in der nationalen Datenbank der Straßenfahrzeuge eingetragenen gleichwertigen Dokument angegeben ist.

Wasserstoffbetriebenes Brennstoffzellenfahrzeug

Erfolgte die erste Inbetriebnahme des Fahrzeugs zwischen dem 1. Januar 2019 und dem 10. Mai 2020 einschließlich, beläuft sich die Prämie auf:

  • 5.000 Euro für Pkw und Lieferwagen;
  • bis zu 500 Euro für folgende reine Elektrofahrzeuge:
    • vierrädrige Fahrzeuge;
    • Motorräder;
    • Leichtkrafträder;
    • Mopeds (Scooter und Pedelec45).

Im letzten Fall beträgt die Prämie 25 % der Kosten ohne Mehrwertsteuer, jedoch höchstens 500 Euro.

Erfolgt die erste Inbetriebnahme des Fahrzeugs spätestens zum 30. September 2025 einschließlich und liegt das Abschlussdatum des Kaufvertrags oder, im Falle von Leasing, des Miet- oder Leasingvertrags des Fahrzeugs zwischen dem 11. Mai 2020 und dem 30. September 2024 einschließlich, beläuft sich die Prämie auf:

  • 8.000 Euro für Pkw und Lieferwagen, ohne jedoch 50 % der Kosten ohne Mehrwertsteuer zu überschreiten;
  • bis zu 1.000 Euro, ohne jedoch 50 % der Kosten ohne Mehrwertsteuer zu überschreiten, für folgende rein elektrische Fahrzeuge:
    • vierrädrige Fahrzeuge;
    • Motorräder;
    • Leichtkrafträder;
    • Mopeds (Scooter und Pedelec45).

Erfolgt die erste Inbetriebnahme des Fahrzeugs spätestens zum 30. Juni 2027 einschließlich und liegt das Abschlussdatum des Kaufvertrags oder, im Falle von Leasing, des Miet- oder Leasingvertrags des Fahrzeugs zwischen dem 1. Oktober 2024 und dem 30. Juni 2025 einschließlich, beläuft sich die Prämie auf:

  • 6.000 Euro für Pkw und Lieferwagen, ohne jedoch 50 % der Kosten ohne Mehrwertsteuer zu überschreiten;
  • bis zu 1.000 Euro, ohne jedoch 50 % der Kosten ohne Mehrwertsteuer zu überschreiten, für folgende rein elektrische Fahrzeuge:
    • vierrädrige Fahrzeuge;
    • Motorräder;
    • Leichtkrafträder;
    • Mopeds (Scooter und Pedelec45).

Gebrauchte reine Elektrofahrzeuge oder wasserstoffbetriebene Brennstoffzellenfahrzeuge

Liegt das Datum des Abschlusses des Kaufvertrags oder, im Falle von Leasing, des Miet- oder Leasingvertrags für das Fahrzeug zwischen dem 1. Oktober 2024 und dem 30. Juni 2026 einschließlich, beläuft sich die Prämie auf 1.500 Euro.

Diese Prämie wird für Pkw und Lieferwagen gewährt. Die finanzielle Unterstützung wird nur einmal pro Gebrauchtfahrzeug gewährt, das zum Zeitpunkt des Erwerbs mindestens 3 Jahre alt ist. Für ein Fahrzeug, für das beim Neukauf bereits eine finanzielle Beihilfe gewährt wurde, können Sie jedoch ebenfalls Anspruch auf diese Prämie haben, sofern die Bewilligungsvoraussetzungen erfüllt sind.

Aufladbare (Plug-in) Hybridelektrofahrzeuge mit CO2-Emissionen bis zu 50 g/km

Bei Fahrzeugen, die nach dem 1. September 2020 erstmals in Betrieb genommen werden, wird der nach dem weltweit harmonisierten Prüfverfahren für leichtgewichtige Fahrzeuge (WLTP) bestimmte kombinierte CO2-Emissionswert berücksichtigt.

Erfolgte die erste Inbetriebnahme des Fahrzeugs:

  • zwischen dem 1. Januar 2019 und dem 31. Dezember 2021 und wurde der Kaufvertrag oder, im Falle von Leasing, der Leasing-/Mietvertrag des Fahrzeugs spätestens zum 31. März 2021 einschließlich abgeschlossen, beläuft sich die Prämie auf 2.500 Euro für Pkw und Lieferwagen;
  • spätestens zum 31. Dezember 2021 einschließlich und liegt das Abschlussdatum des Kaufvertrags oder, im Falle von Leasing, des Leasing-/Mietvertrags des Fahrzeugs zwischen dem 1. April 2021 und dem 31. Dezember 2021 einschließlich, beläuft sich die Prämie auf 1.500 Euro für Pkw und Lieferwagen;
  • spätestens zum 31. Dezember 2023 einschließlich und liegt das Abschlussdatum des Kaufvertrags oder, im Falle von Leasing, des Leasing-/Mietvertrags des Fahrzeugs zwischen dem 1. April 2021 und dem 30. September 2021 einschließlich und liegt das ursprünglich geplante und im Kaufvertrag oder, im Falle von Leasing, im Miet- oder Leasingvertrag des Fahrzeugs angegebene Lieferdatum des Fahrzeugs nicht nach dem 31. Dezember 2021, beläuft sich die Prämie auf 1.500 Euro für Pkw und Lieferwagen.

Der Stromverbrauch entspricht dem Verbrauch, der beim WLTP-Prüfzyklus festgelegt wurde und in der Konformitätsbescheinigung oder einem anderen, vom Fahrzeughersteller oder dessen Bevollmächtigten ausgestellten und in der nationalen Datenbank der Straßenfahrzeuge eingetragenen gleichwertigen Dokument angegeben ist.

Kumulierung der Prämien

Privatpersonen können die für die hier genannten Fahrzeuge bewilligte Prämie mit derjenigen für den Kauf eines Fahrrads mit Trethilfe oder eines Fahrrads kumulieren.

Die Prämien können nicht mit den steuerlichen Abzügen für nachhaltige Mobilität kumuliert werden.

Online-Dienste und Formulare

Zuständige Kontaktstellen

Umweltamt (AEV) Finanzielle Beihilfen

Adresse:
1, avenue du Rock'n'Roll L-4361 Esch-sur-Alzette
Telefon:
(+352) 247 59 044
von 9:00 bis 12:00 Uhr und von 14:00 bis 16:00 Uhr

Verwandte Vorgänge und Links

Vorgänge

Eine Prämie für den Kauf eines Elektro- oder Hybridfahrzeugs beantragen (juristische Personen)

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