Eine subventionierte Wohnung mieten
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Als öffentlicher Träger stellt der Fonds für die Verbesserung von Wohn- und Lebensraum - Fonds für Wohnungswesen (Fonds pour le développement du logement et de l'habitat - Fonds du Logement) Personen mit geringem Einkommen unter bestimmten Bedingungen Mietwohnungen im gesamten luxemburgischen Staatsgebiet zur Verfügung. Der Fonds verfügt über Wohnungen mit bis zu 4 Zimmern, aber auch über Häuser, die besser auf die Bedürfnisse kinderreicher Familien zugeschnitten sind.
Die beim Fonds für Wohnungswesen eingehenden Anträge werden nach Dringlichkeit eingestuft, und zwar in absteigender Reihenfolge entsprechend den festgelegten Auswahlkriterien.
Betroffene Personen
Um die Wohnraumangebote des Fonds in Anspruch nehmen zu können, darf der Antragsteller:
- weder Eigentümer noch Nutznießer einer anderen in Luxemburg oder im Ausland gelegenen Wohnung sein;
- kein Wohnrecht in Bezug auf eine andere Wohnung besitzen.
Vorgehensweise und Details
Der Antrag erfolgt über das Formular zur Beantragung einer Mietwohnung. Der Antragsteller muss dieses Formular ausfüllen, ausdrucken, unterschreiben und per Post an den Fonds für Wohnungswesen schicken.
Alternativ kann das Antragsformular auch telefonisch unter der Nummer 26 26 44-1 beim Fonds für Wohnungswesen angefordert werden.
Folgende Belege sind dem Antrag auf eine subventionierte Wohnung beizufügen:
- Auszug aus dem Melderegister (bei der Gemeindeverwaltung der Wohnsitzgemeinde erhältlich);
- Bescheinigungen über Einkünfte oder Renten- bzw. Pensionsbezüge der letzten 3 Monate;
- des Antragstellers;
- gegebenenfalls des Ehepartners;
- aller im Haushalt lebenden Kinder, die einer Erwerbstätigkeit nachgehen;
- jeder weiteren Person, die dem Haushalt angehört;
- von der Zukunftskasse (Caisse pour l'avenir des enfants - CAE) ausgestellte Bescheinigung über die Höhe des Kindergeldes;
- Bescheinigung der CAE über den Bezug von Elterngeld;
- Bescheinigung über die Höhe erhaltener oder gezahlter Unterhaltszahlungen (Kopie des Scheidungsurteils);
- von der Zentralstelle der Sozialversicherungen ausgestellter Sozialversicherungsnachweis;
- Kopie des Personalausweises oder der Aufenthaltskarte;
- gegebenenfalls Kopie des Schreibens über die Kündigung des Mietvertrags (oder Kopie des Urteils) der letzten Wohnung des Antragstellers;
- Bescheinigung der Abteilung für Gebäudebewertung (Service des évaluations immobilières) der Steuerverwaltung (Administration des contributions directes - ACD), aus der hervorgeht, dass der Antragsteller und sein Ehepartner weder Eigentümer noch Nutznießer einer Wohnung sind. Zwecks Angaben aus seinem Herkunftsland muss sich der Antragsteller an die Botschaft seines Landes wenden.
Sind die Unterlagen des Antragstellers vollständig, erhält er eine Eingangsbestätigung mit Aktenzeichen.
Unvollständige Anträge werden mit der bitte um Vervollständigung an den Antragsteller zurückgeschickt.
Bevor die Schlüssel zur subventionierten Wohnung übergeben werden, muss der Antragsteller eine Mietkaution in Höhe von 3 Monatsmieten stellen, sowie eine Kopie der Versicherung zur Abdeckung der Mietrisiken und Brandschäden vorlegen.
Der Mietzuschuss wird vom jährlichen verfügbaren Nettoeinkommen des Haushalts (zu 75 %) und von der Wohnfläche (zu 25 %) abgeleitet. Die Höhe der Miete wird jedes Jahr, anhand des reellen verfügbaren Nettoeinkommens des Haushalts im Vorjahr, neu festgelegt.
Online-Dienste und Formulare
Zum Download bereitgestellte Formulare
Hinweis: Lesen Sie die Anleitung zur Verwendung von PDF-Formularen.
Zuständige Kontaktstellen
-
Fonds für Wohnungswesen
- Adresse:
- 52, boulevard Marcel Cahen L-1311 Luxemburg Luxemburg
- Telefon:
- (+352) 26 26 44 1
- E-Mail:
- info@fondsdulogement.lu
- Website:
- http://www.fondsdulogement.lu
Geschlossen ⋅ Öffnet morgen um 8.30 Uhr
- Donnerstag:
- 8.30 bis 16.00 Uhr
- Freitag:
- 8.30 bis 16.00 Uhr
- Samstag:
- Geschlossen
- Sonntag:
- Geschlossen
- Montag:
- 8.30 bis 16.00 Uhr
- Dienstag:
- 8.30 bis 16.00 Uhr
- Mittwoch:
- 8.30 bis 16.00 Uhr
Verwandte Vorgänge und Links
Vorgänge
Links
Weitere Informationen
Rechtsgrundlagen
- Code civil
-
Loi modifiée du 21 septembre 2006
sur le bail à usage d'habitation et modifiant certaines dispositions du Code civil
-
Règlement grand-ducal du 18 mars 2008
modifiant le règlement grand-ducal du 16 novembre 1998 fixant les mesures d'exécution relatives aux logements locatifs, aux aides à la pierre ainsi qu'aux immeubles cédés sur la base d'un droit d'emphytéose et d'un droit de superficie, prévues par la loi modifiée du 25 février 1979 concernant l'aide au logement
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