Eine Wohnung über die Agentur für Sozialwohnungen mieten

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Für Personen mit niedrigem Einkommen, die Schwierigkeiten haben, eine Mietwohnung zu finden, besteht die Möglichkeit, über die Agentur für Sozialwohnungen (Agence immobilière sociale - AIS) eine Wohnung zu mieten.

Diese Einrichtung stellt preisgünstige Wohnungen, die sich für die Zusammensetzung des jeweiligen Haushalts eignen, für maximal 3 Jahre unter Vorzugsbedingungen zur Verfügung. Während dieses Zeitraums verpflichtet sich der Mieter, eine soziale Betreuung in Anspruch zu nehmen.

Betroffene Personen

Die Möglichkeit, eine Wohnung über die AIS zu mieten, ist Personen mit niedrigem Einkommen vorbehalten, für die es zudem problematisch ist, eine Mietwohnung zu finden. Zu den Personen, die Schwierigkeiten bei der Wohnungssuche haben, kann folgender Personenkreis gezählt werden:

  • Personen, die eine Wohnung bewohnen, die nicht den Bedürfnissen ihres Haushalts entspricht;
  • Personen, die sich in einer schwierigen persönlichen Lage befinden, z. B. nach einer Scheidung, einer Entlassung usw.;
  • Personen in prekären Lebenslagen, z. B. drohende häusliche Gewalt, Zwangsräumung usw.;
  • Personen, die in Wohnheimen untergebracht sind (Frauenhäuser, Heime für Zuwanderer oder andere Personen);
  • Personen ohne festen Wohnsitz oder in provisorischen Wohnverhältnissen.

Voraussetzungen

Damit einer solchen Person von der AIS eine Wohnung zugewiesen werden kann, müssen alle nachfolgend aufgeführten Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Es muss ein Wohnungsproblem vorliegen.
  • Das Einkommen muss niedrig sein und darf eine festgesetzte Obergrenze nicht überschreiten.
  • Der Begünstigte muss sich verpflichten, eine entsprechende soziale Betreuung in Anspruch zu nehmen und aktiv an dem gemeinsam aufgesetzten Plan mitzuarbeiten.
  • Er darf weder in Luxemburg noch im Ausland eine Immobilie besitzen.
  • Er muss über eine gültige Aufenthaltsgenehmigung verfügen.
  • Er muss Mitglied einer Krankenkasse sein.
  • Er muss gewillt sein, einen Plan mit dem Ziel der Selbständigkeit in Wohnungsangelegenheiten umzusetzen.

Vorgehensweise und Details

Bevor ein Wohnungsantrag bei der AIS gestellt werden kann, muss sich der Antragsteller an einen unabhängigen Sozialdienst (öffentlich oder privat) wenden. Ein Sozialbetreuer reicht den Antrag in seinem Namen ein.

Die Antragsteller dürfen selbst keinen Antrag einreichen.

Zur Antragstellung beim Sozialdienst muss die betreffende Person Folgendes mitbringen:

  • eine Kopie des Personalausweises;
  • eine erweiterte Wohnsitzbescheinigung;
  • bei Staatsangehörigen von Nicht-Mitgliedstaaten der Europäischen Union: eine Aufenthaltsgenehmigung und eine Arbeitserlaubnis;
  • Verdienstbescheinigungen aller Haushaltsmitglieder, die ein Einkommen erzielen;
  • eine Bescheinigung, dass kein Immobilienbesitz vorhanden ist (erhältlich bei der Abteilung Gebäudebewertung (Section des évaluations immobilières) der Steuerverwaltung (Administration des contributions directes) oder bei der Botschaft des Herkunftslandes);
  • gegebenenfalls sind weitere Nachweise beizufügen, aus denen die Schwierigkeit der Wohnsituation hervorgeht (Berichte der Gesundheitsbehörden, Kündigungsschreiben, Mitteilung über Zwangsräumung usw.).

Der Plan wird gemeinsam mit dem Begünstigten, dem Sozialdienst und der AIS aufgestellt. Während des gesamten Zeitraums wird der Begünstigte durch den Sozialdienst betreut.

Die von der AIS zugewiesenen Wohnungen richten sich nach der Bedarfslage des Haushalts des Antragstellers und werden für höchstens 3 Jahre zur Verfügung gestellt. Der Mietanteil der Begünstigten wird in Abhängigkeit von ihrer Einkommenssituation berechnet.

Die Miete einer Wohnung über die AIS stellt eine Übergangslösung dar, die es den Begünstigten ermöglichen soll, ihre Wohnsituation in den Griff zu bekommen und am Ende dieser 3 Jahre eigenständig zu handhaben.

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