Registrierung als UAS-Betreiber

Zum letzten Mal aktualisiert am

Für den Betrieb von Drohnen (auch bekannt als „unbemanntes Luftfahrtsystem“ oder „Unmanned Aircraft System“ - UAS) gelten europäische Vorschriften.

Diese Regeln sehen 3 Kategorien vor, die vom Anwendungsrisiko abhängen:

  • die Kategorie „OPEN“, wenn das Risiko gering ist;
  • die Kategorie „SPECIFIC“, wenn das Risiko mittel ist;
  • die Kategorie „CERTIFIED“, wenn das Risiko sehr hoch ist.

Natürliche oder juristische Personen, die ein UAS in den Kategorien „OPEN“ oder „SPECIFIC“ betreiben wollen, müssen sich als Betreiber bei der Zivilluftfahrtbehörde (Direction de l’aviation civile - DAC) registrieren lassen.

Dieser Vorgang betrifft nur die Registrierung als Betreiber (nicht die UAS selbst).

Betroffene Personen

Betroffene Betreiber

Es gibt 3 Standardprofile, die sich als UAS-Betreiber registrieren lassen können:

  • eine natürliche Person:
    • die ihren Wohnsitz in Luxemburg hat; und
    • mindestens 16 Jahre alt ist;
  • eine juristische Person, deren Hauptsitz sich in Luxemburg befindet;
  • eine nationale Behörde: Einreichung des Antrags nur anhand des Formulars in Papierform.

Natürliche und juristische Personen, die in einem Drittland (außerhalb der EASA-Mitgliedstaaten) ansässig sind, können sich per E-Mail an die Zivilluftfahrtbehörde (civilair@av.etat.lu) wenden, wenn sie Informationen über die Vorgehensweise bei der Registrierung als UAS-Betreiber erhalten möchten.

Ein UAS-Betreiber kann NICHT gleichzeitig in 2 verschiedenen Mitgliedstaaten der EASA registriert sein.

Betroffene UAS

Natürliche und juristische Personen müssen sich über MyGuichet.lu registrieren, wenn sie Folgendes betreiben:

  • ein UAS mit einem Gewicht von mehr als 250 g;
  • ein UAS mit einem Gewicht von weniger als 250 g, wenn:
    • das UAS:
      • nicht als Spielzeug gilt; und
      • mit einer Kamera oder einem Mikrofon ausgestattet ist;
    • das UAS eine kinetische Energie von über 80 Joule übertragen kann (betrifft UAS, die schneller als 90 km/h fliegen können).

Eine Registrierung des Betreibers ist nicht notwendig, wenn die Person ein UAS mit einem Gewicht von weniger als 250 g betreibt, wenn dieses als Spielzeug eingestuft wird.

Voraussetzungen

Natürliche Personen müssen sich selbst registrieren und im Besitz eines Mittels zur Anmeldung auf MyGuichet.lu sein (Authentisierungsmittel). Das System erlaubt keine Registrierung von Drittpersonen.

Juristische Personen müssen von einem gesetzlichen Vertreter registriert werden, der im Besitz eines Mittels zur Anmeldung auf MyGuichet.lu ist (Authentisierungsmittel).

Kosten

Der Vorgang der Registrierung als UAS-Betreiber ist kostenlos.

Vorgehensweise und Details

Antragstellung

Handelt es sich bei der antragstellenden Person um eine natürliche oder eine juristische Person, kann der Antrag bei der Zivilluftfahrtbehörde (DAC) folgendermaßen gestellt werden:

  • über den Assistenten auf MyGuichet.lu (siehe Rubrik „Online-Dienste und Formulare“) oder über die App MyGuichet.lu;
  • anhand eines Formulars in Papierform für Personen, die nicht über einen Zugang zu MyGuichet.lu verfügen. Dieses Formular kann ausgefüllt und folgendermaßen versandt werden:

Handelt es sich bei der antragstellenden Person um eine Behörde, ist der Antrag vom Leiter der betreffenden Behörde oder von dessen Stellvertreter zu unterzeichnen.

Nach Eingabe der grundlegenden Informationen im MyGuichet.lu-System muss die antragstellende Person zwischen mehreren Antragsarten wählen:

  • neuer UAS-Betreiber: darf nur verwendet werden, wenn:
    • der Betreiber noch nicht im Besitz einer Betreibernummer ist; oder
    • die Nummer endgültig ausgetragen wurde;
  • Berichtigung: zur Änderung der Kontaktdaten wie Adresse, Telefonnummer, E-Mail-Adresse oder Versicherungsnummer;
  • Erneuerung: zur Verlängerung der Gültigkeit der Registrierungsnummer. Dieser Antrag auf Erneuerung muss jedes Jahr gestellt werden;
  • endgültige Austragung: wenn der Betreiber seine Tätigkeiten endgültig einstellen will. Die Nummer kann nie wieder verwendet werden und wird endgültig gesperrt.

Um den Vorgang abzuschließen, wird die Nummer einer Haftpflichtversicherung benötigt.

Antwortfrist der Behörde

Sofern der Online-Antrag vollständig ist, wird die Registrierungsbescheinigung nach dem Versand des Vorgangs innerhalb von 3 Stunden in der Rubrik „Nachrichten“ zur Verfügung gestellt.

Bei Anträgen in Papierform beträgt die Bearbeitungsfrist 15 Werktage.

Auf der Bescheinigung über die Registrierung als UAS-Betreiber ist eine UAS-Betreiber-Registrierungsnummer angegeben.

Die Bescheinigung enthält ebenfalls eine vollständige ID-Zeichenfolge, die im System der UAS eingegeben werden muss, falls Letztere über eine Funktion zur Fernidentifikation verfügen. Anhand dieser Elemente kann der Betreiber identifiziert werden.

Gültigkeitsdauer

Die Registrierungsbescheinigung hat eine Gültigkeitsdauer von einem Jahr. Der Vorgang muss jedes Jahr erneuert werden, damit die Registrierungsnummer ihre Gültigkeit behält.

Verpflichtungen

Der Betreiber muss die Betreibernummer (ohne den Geheimcode, der aus 3 Buchstaben besteht) sichtbar auf jedem betriebenen UAS anbringen. Dies kann in ausgedruckter oder handschriftlicher Form erfolgen.

Die Registrierungsbescheinigung enthält eine vollständige ID-Zeichenfolge, die im System der UAS eingegeben werden muss, falls Letztere über eine Funktion zur Fernidentifikation verfügen. Anhand dieser Elemente kann der Betreiber identifiziert werden.

Online-Dienste und Formulare

Zuständige Kontaktstellen

Zivilluftfahrtbehörde

  • Zivilluftfahrtbehörde

    Adresse:
    4, rue Lou Hemmer L-1748 Senningerberg Luxemburg
    Postfach 283 / L-2012 Luxemburg
    Geschlossen ⋅ Öffnet um 13.00 Uhr
    Donnerstag:
    8.30 bis 12.00 Uhr , 13.00 bis 17.00 Uhr
    Freitag:
    8.30 bis 12.00 Uhr , 13.00 bis 17.00 Uhr
    Samstag:
    Geschlossen
    Sonntag:
    Geschlossen
    Montag:
    8.30 bis 12.00 Uhr , 13.00 bis 17.00 Uhr
    Dienstag:
    8.30 bis 12.00 Uhr , 13.00 bis 17.00 Uhr
    Mittwoch:
    8.30 bis 12.00 Uhr , 13.00 bis 17.00 Uhr

Verwandte Vorgänge und Links

Vorgänge

Luftfahrt

Links

Weitere Informationen

Rechtsgrundlagen

Règlement d'exécution (UE) modifié n° 2019/947 de la Commission du 24 mai 2019

concernant les règles et procédures applicables à l'exploitation d'aéronefs sans équipage à bord

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