Erklärung eines Betriebs nach einem Standardszenario (STS) – Kategorie SPEZIELL
Zum letzten Mal aktualisiert am
Seit dem 1. Januar 2024 gelten neue europäische Vorschriften für den Betrieb von Drohnen (auch bekannt als unbemanntes Luftfahrtsystem oder Unmanned Aircraft System - UAS).
Diese Vorschriften sehen die Möglichkeit vor, europäische Standardszenarien (STS) zu verwenden. Dabei handelt es sich um Betriebsszenarien mit geringem Risiko, die von der Agentur der Europäischen Union für Flugsicherheit (EASA) festgelegt wurden, um den Betrieb in der Kategorie SPEZIELL zu erleichtern.
Derzeit gibt es 2 Szenarien:
- STS-01: Betrieb in direkter Sicht (visual line of sight operation - VLOS) über einem kontrollierten Bereich am Boden.
- STS-02: Betrieb außerhalb direkter Sicht (beyond visual line of sight operation - BVLOS) über einem kontrollierten Bereich am Boden.
Beide Szenarien:
- legen genaue Einschränkungen für den kontrollierten Bereich am Boden fest;
- werden in einer maximalen Höhe von 120 Metern über Grund durchgeführt.
Der UAS-Betreiber gewährt der Zivilluftfahrtbehörde (Direction de l'aviation civile - DAC) Zugang zu allen UAS, Anlagen, Dokumenten, Aufzeichnungen, Daten, Verfahren sowie zu jedem sonstigen Material, das sich auf seine Tätigkeit bezieht.
Betroffene Personen
UAS-Betreiber, die in der Kategorie SPEZIELL gemäß einem europäischen Standardszenario fliegen wollen.
Voraussetzungen
1. Registrierung des UAS-Betreibers
Als natürliche oder juristische Person, die UAS im Rahmen eines Standardszenarios betreiben möchte, müssen Sie:
- sich im Vorfeld als UAS-Betreiber registrieren; und
- eine den EU-Rechtsvorschriften entsprechende UAS-Betreiber-Registrierungsnummer vorlegen.
Die Registrierung als UAS-Betreiber muss in dem Mitgliedstaat erfolgen, in dem Sie Ihren:
- Wohnsitz haben, wenn Sie eine natürliche Person sind; oder
- Hauptgeschäftssitz haben, wenn Sie eine juristische Person sind.
2. Klassenkennzeichnung
Die Standardszenarien sind ausschließlich für Drohnen der Klassen C5 (STS-01) und C6 (STS-02) bestimmt.
Für den Abschluss des Vorgangs sind Dokumente erforderlich, die die Konformität des bzw. der gemeldeten UAS belegen.
3. Ausbildung
Der Betrieb von UAS unter Standardszenarien muss von einem Fernpiloten durchgeführt werden, der über einen Nachweis der Theoriekenntnisse für Fernpiloten verfügt (gemäß der Verordnung (EU) 2019/947). Für den Abschluss des Vorgangs sind Dokumente erforderlich, die die Theoriekenntnisse des/der Fernpiloten belegen.
4. Betrieb
Der Betrieb von UAS im Rahmen von Standardszenarien muss in Übereinstimmung mit dem Betriebshandbuch durchgeführt werden. Dieses umfasst die in Anlage 5 der Verordnung (EU) 2019/947 festgelegten Elemente.
Für den Abschluss des Vorgangs ist eine Kopie des Betriebshandbuchs zum geplanten Szenario erforderlich.
Kosten
Die Erklärung eines Betriebs nach einem Standardszenario (STS) ist kostenlos.
Vorgehensweise und Details
Einreichung der Erklärung
Die Erklärung eines Betriebs nach einem Standardszenario (STS) kann wie folgt bei der Zivilluftfahrtbehörde (DAC) eingereicht werden:
- über die Plattform MyGuichet.lu (siehe „Online-Dienste und Formulare“ oder über die App MyGuichet.lu. Es handelt sich um einen Vorgang mit Authentifizierung, für den ein LuxTrust-Produkt, ein elektronischer Personalausweis oder ein eIDAS-Identifizierungsmittel erforderlich ist.
- über ein Papierformular, das ausgefüllt auf einem der folgenden Wege eingereicht werden kann:
- per Post; oder
- per E-Mail an die Adresse: uas@av.etat.lu.
Hinweis:
- Pro Vorgang kann nur ein Standardszenario gemeldet werden.
- Ein Vorgang kann mehrere UAS umfassen, die mit demselben Standardszenario verbunden sind.
- Alle nach einem Standardszenario betriebenen UAS müssen gemeldet werden.
Antwortfrist der Behörde
Nach Abschluss des Vorgangs werden die Bestätigung des Eingangs und der Vollständigkeit sowie das Meldeformular im EU-Format innerhalb von 10 Arbeitstagen ausgestellt.
Gültigkeit
Die Bestätigung des Eingangs und der Vollständigkeit ist 2 Jahre lang gültig.
Verpflichtungen
Der Betrieb darf erst dann aufgenommen werden, wenn die Bestätigung des Eingangs und der Vollständigkeit in Bezug auf das geplante Szenario vorliegt.
Wenn wesentliche Änderungen an der ursprünglichen Erklärung vorgenommen werden, muss der UAS-Betreiber eine aktualisierte Betriebserklärung einreichen.
Online-Dienste und Formulare
Online-Dienste
Zum Download bereitgestellte Formulare
Hinweis: Lesen Sie die Anleitung zur Verwendung von PDF-Formularen.
Zuständige Kontaktstellen
-
Zivilluftfahrtbehörde
- Adresse:
-
4, rue Lou Hemmer
L-1748
Senningerberg
Luxemburg
Postfach 283 / L-2012 Luxemburg
- Telefon:
- (+352) 247 74 900
- Fax:
- (+352) 46 77 90
- E-Mail:
- civilair@av.etat.lu
- Website:
- https://dac.gouvernement.lu/fr.html
Geschlossen ⋅ Öffnet Montag um 8.30 Uhr
- Samstag:
- Geschlossen
- Sonntag:
- Geschlossen
- Montag:
- 8.30 bis 12.00 Uhr , 13.00 bis 17.00 Uhr
- Dienstag:
- 8.30 bis 12.00 Uhr , 13.00 bis 17.00 Uhr
- Mittwoch:
- 8.30 bis 12.00 Uhr , 13.00 bis 17.00 Uhr
- Donnerstag:
- 8.30 bis 12.00 Uhr , 13.00 bis 17.00 Uhr
- Freitag:
- 8.30 bis 12.00 Uhr , 13.00 bis 17.00 Uhr
Verwandte Vorgänge und Links
Vorgänge
Links
Weitere Informationen
-
Easy access rules for aerodromes
on the website of the European Union Aviation Safety Agency
-
Catégorie spécifique
sur le site de la Direction de l'aviation civile (DAC)
-
Scénarios standards (STS)
sur le site de la Direction de l'aviation civile (DAC)
-
Agentur der Europäischen Union für Flugsicherheit (EASA)
Website
-
Drones
sur le site de la Direction de l'aviation civile (DAC)
Rechtsgrundlagen
concernant les règles et procédures applicables à l'exploitation d'aéronefs sans équipage à bord
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