Antrag auf eine Betriebsgenehmigung in der „speziellen“ Kategorie
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Zusammenfassung:
Der Betrieb von UAS (Drohnen) unterliegt europäischen Vorschriften. Der vorliegende Vorgang betrifft Anträge auf eine Betriebsgenehmigung für den Betrieb in der „speziellen“ Kategorie.
Betroffene Personen: UAS-Betreiber, die ein UAS in der „speziellen“ Kategorie fliegen lassen möchten.
Kosten:
- eine Gebühr von 12 Euro für die Erteilung einer Betriebsgenehmigung;
- eine Gebühr von 130 EUR für jede Einreichung von Unterlagen.
Für den Betrieb von Drohnen (auch bekannt als „unbemanntes Luftfahrzeugsystem“ oder „Unmanned Aircraft System“ - UAS) gelten europäische Vorschriften.
In diesen Vorschriften sind 3 Kategorien vorgesehen, die vom Betriebsrisiko abhängen:
- die „offene“ Kategorie bei geringem Risiko;
- die „spezielle“ Kategorie bei mittlerem Risiko;
- die „zulassungspflichtige“ Kategorie bei sehr hohem Risiko.
Der vorliegende Vorgang betrifft ausschließlich Anträge auf eine Betriebsgenehmigung für die „spezielle“ Kategorie.
Betroffene Personen
UAS-Betreiber, die ein UAS in der „speziellen“ Kategorie fliegen lassen möchten.
Voraussetzungen
Registrierung des Betreibers
Natürliche und juristische Personen, die UAS in der „speziellen“ Kategorie betreiben möchten, müssen:
- sich im Vorfeld als UAS-Betreiber registrieren; und
- über eine mit den europäischen Vorschriften übereinstimmende UAS-Betreibernummer verfügen.
UAS-Betreiber registrieren sich in dem Mitgliedstaat, in dem sie:
- ihren Wohnsitz haben, wenn es sich um natürliche Personen handelt; oder
- ihre Hauptniederlassung haben, wenn es sich um juristische Personen handelt.
Risikobewertung
UAS-Betreiber müssen eine Bewertung des Betriebsrisikos und der damit verbundenen Maßnahmen zur Risikominderung vorlegen. Diese Risikoanalyse muss mit Artikel 11 der Verordnung (EU) 2019/947 vereinbar sein.
Diese Anforderung kann mit den folgenden 2 Optionen erfüllt werden:
- SORA-Analyse (Specific Operations Risk Assessment) gemäß AMC1 zu Artikel 11. Diese Analyse erfordert einen umfassenden Satz an dokumentierten Informationen;
- PDRA (Pre Defined Risk Assessment): vereinfachte Version der SORA-Analyse für bestimmte vorgegebene Betriebsarten. Weitere Informationen zu den PDRA finden Sie auf der Website der EASA.
Kosten
Zu zahlender Betrag
Die zu zahlenden Beträge variieren:
- 12 Euro: Gebühr für die Erteilung einer Betriebsgenehmigung;
- 130 Euro: Pauschale, die vor der Antragstellung zu zahlen ist (diese ist nicht erstattungsfähig und wird von der Gesamtgebühr abgezogen);
- eine Gesamtgebühr, die nach der Bearbeitungszeit berechnet wird (130 Euro/Stunde), mit einem Zeitlimit von 8 Stunden.
Zahlungsmodalitäten
Die Zahlung kann per Einzahlung oder Überweisung erfolgen.
Vorgehensweise und Details
Antragstellung
Um eine Betriebsgenehmigung für die „spezielle“ Kategorie zu beantragen, müssen Sie die entsprechenden Formulare verwenden:
- DAC-UAS401 – Application for operational authorisation;
- DAC-UAS402 – Application for operational authorisation – Annex UAS;
- DAC-UAS403 – Description of the procedures established by the UAS operator to ensure that the UAS operation is in compliance with General Data Protection Regulation.
Sie können Ihren Antrag wie folgt bei der Zivilluftfahrtbehörde (Direction de l’aviation civile - DAC) einreichen:
- auf dem Postweg; oder
- per E-Mail an uas@av.etat.lu.
Gültigkeitsdauer
Die Gültigkeitsdauer der Betriebsgenehmigung wird bei ihrer Ausstellung festgelegt.
Verpflichtungen
Der UAS-Betreiber gewährt der zuständigen Behörde Zugang zu allen Anlagen, UAS, Unterlagen, Aufzeichnungen, Daten und Verfahren oder zu sonstigem für seine Tätigkeit relevantem Material.
Der UAS-Betreiber reicht einen Antrag auf Aktualisierung der Betriebsgenehmigung ein, wenn sich erhebliche Änderungen gegenüber dem in der Betriebsgenehmigung aufgeführten Betrieb oder den dort genannten Risikominderungsmaßnahmen ergeben haben.
Online-Dienste und Formulare
Zum Download bereitgestellte Formulare
Hinweis: Lesen Sie die Anleitung zur Verwendung von PDF-Formularen.
Zuständige Kontaktstellen
Zivilluftfahrtbehörde (DAC)
- Adresse:
-
4, rue Lou Hemmer
L-1748
Senningerberg
Luxemburg
Postfach 283 / L-2012 Luxemburg
- Telefon:
- (+352) 247 74 900
- E-Mail:
- civilair@av.etat.lu
- Website:
- https://dac.gouvernement.lu/fr.html
Geschlossen ⋅ Öffnet Montag um 8:30 Uhr
- Samstag:
- Geschlossen
- Sonntag:
- Geschlossen
- Montag:
- 8:30 bis 12:00 Uhr , 13:00 bis 17:00 Uhr
- Dienstag:
- 8:30 bis 12:00 Uhr , 13:00 bis 17:00 Uhr
- Mittwoch:
- 8:30 bis 12:00 Uhr , 13:00 bis 17:00 Uhr
- Donnerstag:
- 8:30 bis 12:00 Uhr , 13:00 bis 17:00 Uhr
- Freitag:
- 8:30 bis 12:00 Uhr , 13:00 bis 17:00 Uhr
Verwandte Vorgänge und Links
Vorgänge
Links
Weitere Informationen
-
Direction de l'aviation civile (DAC)
Site web
-
Easy access rules for aerodromes
on the website of the European Union Aviation Safety Agency
Rechtsgrundlagen
über die Vorschriften und Verfahren für den Betrieb unbemannter Luftfahrzeuge (Text von Bedeutung für den EWR.)
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