Prüfauftrag
Zum letzten Mal aktualisiert am
Jeder von der Abteilung für Lufttüchtigkeit der luxemburgischen Zivilluftfahrtbehörde (DAC) geforderte Prüfauftrag ist anhand des Formulars „Demande d’intervention / Inspection Order“ zu beantragen.
Dieser Vorgang betrifft:
- jede Prüfung durch einen Prüfer der Abteilung für Lufttüchtigkeit der DAC eines Luftfahrzeugs im Hinblick auf eine Klassifizierung, eine Prüfung der Lufttüchtigkeit oder den Erhalt eines Lufttüchtigkeitszeugnisses für den Export aus der Europäischen Union (EU);
- jeden Antrag in Sachen „Logbook“, das heißt Bordbuch oder Luftfahrzeug-Bordbuch bzw. -Bordbücher, Motorbetriebstagebuch bzw. -tagebücher oder Betriebstagebuch bzw. -tagebücher für Propeller.
Betroffene Personen
Jede zugelassene Organisation oder jeder Eigentümer, die/der:
- ein Luftfahrzeug hat, das im luxemburgischen Register eingetragen ist (Eintragungszeichen LX-);
- ein Luftfahrzeug importieren möchte, dessen Eintragung im luxemburgischen Register (Eintragungszeichen LX-) im Vorfeld reserviert wurde.
Hinweis: Der Begriff „Eigentümer“ bezeichnet jede Person, die ein Luftfahrzeug mit einem luxemburgischen Eintragungszeichen besitzt.
Fristen
Der Antrag muss 30 Werktage vor dem gewünschten Prüftermin eingereicht werden.
Kosten
Die Gebühren für diese Prüfungen richten sich nach dem Bearbeitungsaufwand bei einem Stundensatz von 130 Euro.
Vorgehensweise und Details
Antragstellung
Für die Klassifizierung eines Luftfahrzeugs oder die Beantragung einer erneuten Prüfung der Lufttüchtigkeit muss der Antragsteller das Formular „Demande d’intervention / Inspection Order“ verwenden. Das ausgefüllte und unterzeichnete Formular ist an die DAC zu schicken:
- per Post; oder
- per E-Mail an die folgende Adresse: nav@av.etat.lu.
Belege
Die Belege werden von dem für die Klassifizierung oder die erneute Prüfung der Lufttüchtigkeit zuständigen Prüfer unter Berücksichtigung des Antrags und der praktischen Umstände des Falls verlangt.
Entscheidung der DAC
Sobald die Abteilung für Lufttüchtigkeit der DAC den Antrag berücksichtigt hat, nimmt der für die Klassifizierung oder die erneute Prüfung der Lufttüchtigkeit zuständige Prüfer Kontakt zum Antragsteller auf, um den Termin und den Ort der Prüfung zu vereinbaren.
Online-Dienste und Formulare
Zum Download bereitgestellte Formulare
Hinweis: Lesen Sie die Anleitung zur Verwendung von PDF-Formularen.
Zuständige Kontaktstellen
Zivilluftfahrtbehörde (DAC)
-
Ministerium für Mobilität und öffentliche Arbeiten Zivilluftfahrtbehörde (DAC)
- Adresse:
-
4, rue Lou Hemmer
L-1748
Luxemburg
Luxemburg
Postfach 283 / L-2012
- Telefon:
- (+352) 247 74 900
- Fax:
- (+352) 46 77 90
- E-Mail:
- info@dac.gouvernement.lu
- Website:
- https://dac.gouvernement.lu/en.html
Geöffnet Schließt um 17.00 Uhr
- Donnerstag:
- 8.30 bis 12.00 Uhr , 13.00 bis 17.00 Uhr
- Freitag:
- 8.30 bis 12.00 Uhr , 13.00 bis 17.00 Uhr
- Samstag:
- Geschlossen
- Sonntag:
- Geschlossen
- Montag:
- 8.30 bis 12.00 Uhr , 13.00 bis 17.00 Uhr
- Dienstag:
- 8.30 bis 12.00 Uhr , 13.00 bis 17.00 Uhr
- Mittwoch:
- 8.30 bis 12.00 Uhr , 13.00 bis 17.00 Uhr
Verwandte Vorgänge und Links
Vorgänge
Links
Weitere Informationen
Site web
Rechtsgrundlagen
-
Règlement grand-ducal du 19 novembre 2019
instituant la perception de taxes et de redevances relatives aux inspections et contrôles techniques dans le domaine de la navigabilité des aéronefs et des opérations aériennes
-
Règlement (UE) 2018/1139 du Parlement européen et du Conseil du 4 juillet 2018
concernant des règles communes dans le domaine de l'aviation civile et instituant une Agence de l'Union européenne pour la sécurité aérienne
-
Règlement (UE) N° 1321/2014 de la Commission du 26 novembre 2014
relatif au maintien de la navigabilité des aéronefs et des produits, pièces et équipements aéronautiques, et relatif à l'agrément des organismes et des personnels participant à ces tâches
-
Règlement (UE) 748/2012 de la Commission du 3 août 2012
établissant des règles d'application pour la certification de navigabilité et environnementale des aéronefs et produits, pièces et équipements associés, ainsi que pour la certification des organismes de conception et de production
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