Prüfauftrag

Zum letzten Mal aktualisiert am

Jeder von der Abteilung für Lufttüchtigkeit der luxemburgischen Zivilluftfahrtbehörde (DAC) geforderte Prüfauftrag ist anhand des Formulars „Demande d’intervention / Inspection Order“ zu beantragen.

Dieser Vorgang betrifft:

  • jede Prüfung durch einen Prüfer der Abteilung für Lufttüchtigkeit der DAC eines Luftfahrzeugs im Hinblick auf eine Klassifizierung, eine Prüfung der Lufttüchtigkeit oder den Erhalt eines Lufttüchtigkeitszeugnisses für den Export aus der Europäischen Union (EU);
  • jeden Antrag in Sachen „Logbook“, das heißt Bordbuch oder Luftfahrzeug-Bordbuch bzw. -Bordbücher, Motorbetriebstagebuch bzw. -tagebücher oder Betriebstagebuch bzw. -tagebücher für Propeller.

Zielgruppe

Jede zugelassene Organisation oder jeder Eigentümer, die/der:

  • ein Luftfahrzeug hat, das im luxemburgischen Register eingetragen ist (Eintragungszeichen LX-);
  • ein Luftfahrzeug importieren möchte, dessen Eintragung im luxemburgischen Register (Eintragungszeichen LX-) im Vorfeld reserviert wurde.

Hinweis: Der Begriff „Eigentümer“ bezeichnet jede Person, die ein Luftfahrzeug mit einem luxemburgischen Eintragungszeichen besitzt.

Fristen

Der Antrag muss 30 Werktage vor dem gewünschten Prüftermin eingereicht werden.

Kosten

Die Gebühren für diese Prüfungen richten sich nach dem Bearbeitungsaufwand bei einem Stundensatz von 130 Euro.

Vorgehensweise und Details

Antragstellung

Für die Klassifizierung eines Luftfahrzeugs oder die Beantragung einer erneuten Prüfung der Lufttüchtigkeit muss der Antragsteller das Formular „Demande d’intervention / Inspection Order“ verwenden. Das ausgefüllte und unterzeichnete Formular ist an die DAC zu schicken:

Belege

Die Belege werden von dem für die Klassifizierung oder die erneute Prüfung der Lufttüchtigkeit zuständigen Prüfer unter Berücksichtigung des Antrags und der praktischen Umstände des Falls verlangt.

Entscheidung der DAC

Sobald die Abteilung für Lufttüchtigkeit der DAC den Antrag berücksichtigt hat, nimmt der für die Klassifizierung oder die erneute Prüfung der Lufttüchtigkeit zuständige Prüfer Kontakt zum Antragsteller auf, um den Termin und den Ort der Prüfung zu vereinbaren.

Online-Dienste und Formulare

Zum Download bereitgestellte Formulare

Zuständige Kontaktstellen

Zivilluftfahrtbehörde (DAC)

  • Ministerium für Mobilität und öffentliche Arbeiten Zivilluftfahrtbehörde (DAC)
    4, rue Lou Hemmer L-1748 Luxemburg Luxemburg
    Postfach 283 / L-2012
    Weiter zur Internetseite von : https://dac.gouvernement.lu/en.html
    Geöffnet Schließt um 12.00 Uhr
    Dienstag:
    8.30 bis 12.00 Uhr, 13.00 bis 17.00 Uhr
    Mittwoch:
    8.30 bis 12.00 Uhr, 13.00 bis 17.00 Uhr
    Donnerstag:
    8.30 bis 12.00 Uhr, 13.00 bis 17.00 Uhr
    Freitag:
    8.30 bis 12.00 Uhr, 13.00 bis 17.00 Uhr
    Samstag:
    Geschlossen
    Sonntag:
    Geschlossen
    Montag:
    8.30 bis 12.00 Uhr, 13.00 bis 17.00 Uhr
    Öffnungszeiten: 8.30–12.00 Uhr und 13.00–17.00 Uhr

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