Antrag auf Genehmigung von Dokumenten (Lufttüchtigkeit)

Zum letzten Mal aktualisiert am

Jedem Dokument in Bezug auf die erstmalige und dauerhafte Lufttüchtigkeit, das einer Genehmigung durch die luxemburgische Zivilluftfahrtbehörde (DAC) bedarf, muss das Formular „Demande d’Approbation Documentaire / Application for Document Approval“ beigelegt werden.

Zielgruppe

Jede zugelassene Organisation oder jeder Eigentümer, die/der ein Handbuch für die erstmalige und dauerhafte Lufttüchtigkeit veröffentlicht, das einer Genehmigung durch die DAC bedarf.

Hinweis: Der Begriff „Eigentümer“ bezeichnet jede Person, die Eigentümer eines in Luxemburg zugelassenen Luftfahrzeugs ist.

Kosten

Die Gebühren für diese Prüfungen richten sich nach dem Bearbeitungsaufwand bei einem Stundensatz von 130 Euro.

Vorgehensweise und Details

Antragstellung / Einreichung der Erklärung

Bevor ein Handbuch genehmigt werden kann, muss der Antragsteller das Antragsformular für die Genehmigung von Dokumenten an die Abteilung für Lufttüchtigkeit der DAC senden. Das Einsenden des Formulars kann per Post oder per E-Mail an nav@av.etat.lu erfolgen.

Je nach Antrag muss der Antragsteller folgende dazugehörige Handbücher bereitstellen:

  • das Handbuch für die Führung der Aufrechterhaltung der Lufttüchtigkeit (Continuing Airworthiness Management Exposition - CAME);
  • das Handbuch für die kombinierte Lufttüchtigkeit (Combined Airworthiness Exposition - CAE);
  • das Instandhaltungsbetriebshandbuch (Maintenance Organisation Exposition - MOE);
  • das Handbuch des Ausbildungsbetriebs für Instandhaltungspersonal (Maintenance Training Organisation Exposition - MTOE);
  • das Handbuch des Herstellungsbetriebs (Production Organisation Exposition - POE);
  • das Luftfahrzeug-Instandhaltungsprogramm (Aircraft Maintenance Program - AMP);
  • das Handbuch für die Konformitätskontrolle (Compliance Monitoring Manual - CMM) und/oder das Sicherheitsmanagementhandbuch (Safety Management Manual - SMM);
  • das technische Bordbuch (Aircraft Technical Log - ATL).

Sobald die Abteilung für Lufttüchtigkeit der DAC den Antrag berücksichtigt hat, nimmt der für die Genehmigung von Handbüchern und sonstiger Dokumentation zuständige Prüfer bei Bedarf Kontakt mit der zugelassenen Organisation oder dem Eigentümer auf, um zusätzliche Informationen einzuholen.

Belege

Etwaige Belege werden von dem für die Prüfung der Dokumente zuständigen Prüfer unter Berücksichtigung des Antrags und der praktischen Umstände des Falls verlangt.

Online-Dienste und Formulare

Zuständige Kontaktstellen

Zivilluftfahrtbehörde

  • Zivilluftfahrtbehörde
    4, rue Lou Hemmer L-1748 Senningerberg Luxemburg
    Postfach 283 / L-2012 Luxemburg
    Weiter zur Internetseite von : https://dac.gouvernement.lu/en.html
    Geschlossen ⋅ Öffnet um 8.30 Uhr
    Dienstag:
    8.30 bis 12.00 Uhr, 13.00 bis 17.00 Uhr
    Mittwoch:
    8.30 bis 12.00 Uhr, 13.00 bis 17.00 Uhr
    Donnerstag:
    8.30 bis 12.00 Uhr, 13.00 bis 17.00 Uhr
    Freitag:
    8.30 bis 12.00 Uhr, 13.00 bis 17.00 Uhr
    Samstag:
    Geschlossen
    Sonntag:
    Geschlossen
    Montag:
    8.30 bis 12.00 Uhr, 13.00 bis 17.00 Uhr
    Montag–Freitag, 8.30–12.00 Uhr und 13.00–17.00 Uhr

Verwandte Vorgänge und Links

Vorgänge

Antrag auf Genehmigung und Änderung des Umfangs der Genehmigung gemäß Teil-CAMO, Teil-CAO, Teil-145, Teil-147 und Teil-21G

Links

Rechtsgrundlagen

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