Antrag auf Genehmigung von Dokumenten (Lufttüchtigkeit)
Jedem Dokument in Bezug auf die erstmalige und dauerhafte Lufttüchtigkeit, das einer Genehmigung durch die luxemburgische Zivilluftfahrtbehörde (DAC) bedarf, muss das Formular „Demande d’Approbation Documentaire / Application for Document Approval“ beigelegt werden.
Zielgruppe
Jede zugelassene Organisation oder jeder Eigentümer, die/der ein Handbuch für die erstmalige und dauerhafte Lufttüchtigkeit veröffentlicht, das einer Genehmigung durch die DAC bedarf.
Hinweis: Der Begriff „Eigentümer“ bezeichnet jede Person, die Eigentümer eines in Luxemburg zugelassenen Luftfahrzeugs ist.
Kosten
Die Gebühren für diese Prüfungen richten sich nach dem Bearbeitungsaufwand bei einem Stundensatz von 130 Euro.
Vorgehensweise und Details
Antragstellung / Einreichung der Erklärung
Bevor ein Handbuch genehmigt werden kann, muss der Antragsteller das Antragsformular für die Genehmigung von Dokumenten an die Abteilung für Lufttüchtigkeit der DAC senden. Das Einsenden des Formulars kann per Post oder per E-Mail an nav@av.etat.lu erfolgen.
Je nach Antrag muss der Antragsteller folgende dazugehörige Handbücher bereitstellen:
- das Handbuch für die Führung der Aufrechterhaltung der Lufttüchtigkeit (Continuing Airworthiness Management Exposition - CAME);
- das Handbuch für die kombinierte Lufttüchtigkeit (Combined Airworthiness Exposition - CAE);
- das Instandhaltungsbetriebshandbuch (Maintenance Organisation Exposition - MOE);
- das Handbuch des Ausbildungsbetriebs für Instandhaltungspersonal (Maintenance Training Organisation Exposition - MTOE);
- das Handbuch des Herstellungsbetriebs (Production Organisation Exposition - POE);
- das Luftfahrzeug-Instandhaltungsprogramm (Aircraft Maintenance Program - AMP);
- das Handbuch für die Konformitätskontrolle (Compliance Monitoring Manual - CMM) und/oder das Sicherheitsmanagementhandbuch (Safety Management Manual - SMM);
- das technische Bordbuch (Aircraft Technical Log - ATL).
Sobald die Abteilung für Lufttüchtigkeit der DAC den Antrag berücksichtigt hat, nimmt der für die Genehmigung von Handbüchern und sonstiger Dokumentation zuständige Prüfer bei Bedarf Kontakt mit der zugelassenen Organisation oder dem Eigentümer auf, um zusätzliche Informationen einzuholen.
Belege
Etwaige Belege werden von dem für die Prüfung der Dokumente zuständigen Prüfer unter Berücksichtigung des Antrags und der praktischen Umstände des Falls verlangt.
Formulare/Online-Dienste
Demande d'approbation documentaire - Form 300-5
Application for Document Approval - Form 300-5
Zuständige Kontaktstellen
-
Zivilluftfahrtbehörde4, rue Lou Hemmer
L-1748 Senningerberg
Luxemburg
Postanschrift :
Postfach 283 / L-2012 Luxemburg
Tel. : (+352) 247 74 900Fax : (+352) 46 77 90Montag–Freitag, 8.30–12.00 Uhr und 13.00–17.00 Uhr