Urlaub zur sprachlichen Weiterbildung (Sprachurlaub)
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Der Sprachurlaub (congé linguistique) ist ein Sonderurlaub, der es Arbeitnehmern jeglicher Staatsangehörigkeit ermöglichen soll, Luxemburgisch zu lernen oder ihre Luxemburgischkenntnisse zu vertiefen.
Der Sprachurlaub ist Teil der beruflichen Weiterbildung in Luxemburg – zusätzlich zum individuellen Bildungsurlaub.
Betroffene Personen
Folgende Personen können Sprachurlaub in Anspruch nehmen:
- Arbeitnehmer, die:
- in Luxemburg beschäftigt sind; und
- durch einen Arbeitsvertrag an einen Arbeitgeber mit rechtmäßigem Sitz in Luxemburg gebunden sind; und
- zum Zeitpunkt der Antragstellung seit mindestens 6 Monaten bei demselben Arbeitgeber beschäftigt sind;
- in Luxemburg beschäftigt sind; und
- Selbstständige und Freiberufler, die seit mindestens 6 Monaten in Luxemburg tätig sind.
Personen, die Sprachurlaub beantragen, müssen keine Bedingungen hinsichtlich des Alters oder des Wohnsitzes erfüllen.
Sprachurlaub kann bewilligt werden für Luxemburgischkurse, die in Luxemburg oder im Ausland von einer der folgenden Einrichtungen angeboten werden:
- Einrichtungen, die den Status einer von den öffentlichen Behörden anerkannten öffentlichen oder privaten Schule haben und von diesen Behörden anerkannte Zeugnisse ausstellen;
- Berufskammern und Gemeinden;
- Stiftungen, natürlichen Personen und privatrechtlichen Vereinigungen, die zu diesem Zweck vom für die berufliche Weiterbildung zuständigen Minister individuell zugelassen wurden;
- Ministerien, Behörden und öffentlich-rechtlichen Anstalten.
Für Weiterbildungen, die Bestandteil eines Ausbildungsplans oder -projekts sind oder Weiterbildungen im Rahmen des Bildungsurlaubs von Betriebsratsmitgliedern, wird der Sprachurlaub hingegen nicht bewilligt.
Vorgehensweise und Details
Dauer des Urlaubs
Die Gesamtdauer des Sprachurlaubs ist auf 200 Stunden begrenzt, die für jede antragstellende Person im Laufe ihrer beruflichen Laufbahn zwingend in 2 Blöcke von jeweils 80 bis 120 Stunden aufgeteilt werden.
Nur wer eine mit einem Diplom oder einer sonstigen Bescheinigung abgeschlossene Weiterbildung für den 1. Block aufweisen kann, ist berechtigt, den 2. Block in Anspruch zu nehmen.
Im Falle von Teilzeitbeschäftigten wird die Anzahl an Stunden für den Sprachurlaub anteilig berechnet.
Der Sprachurlaub kann aufgeteilt werden, wobei die Mindesturlaubsdauer eine halbe Stunde pro Tag beträgt.
Stellungnahme des Arbeitgebers
Der Arbeitnehmer muss den Urlaubsantrag zwingend bei seinem Arbeitgeber einreichen, damit dieser ihn ausfüllen kann. Der Arbeitgeber muss seine Stellungnahme zu dem Antrag auf Sprachurlaub abgeben.
Ist die Stellungnahme:
- befürwortend, kann der Arbeitgeber vom Arbeitnehmer die Vorlage einer Bescheinigung über die Teilnahme an der Weiterbildung verlangen; oder
- ablehnend, so muss der Arbeitgeber seine Entscheidung begründen. Der Urlaub kann auf einen anderen Zeitpunkt verschoben werden, wenn die Abwesenheit des Arbeitnehmers erhebliche Auswirkungen auf den Betrieb des Unternehmens oder den reibungslosen Ablauf des Jahresurlaubs haben kann.
In folgenden Fällen kann der Arbeitgeber eine ablehnende Stellungnahme abgeben:
- wenn ein bedeutender Anteil der Arbeitnehmer einer Abteilung während des beantragten Zeitraums für längere Zeit abwesend ist und dadurch die Betriebsorganisation wesentlich gestört werden könnte;
- wenn die Vertretung der Person, die den Urlaub beantragt, aufgrund der Besonderheit der von ihr ausgeübten Arbeit oder einer Arbeitskräfteknappheit in der betreffenden Branche oder dem betreffenden Beruf nicht während der Vorankündigungsfrist organisiert werden kann;
- wenn es sich bei der Tätigkeit um eine saisonbedingte Tätigkeit handelt und der Antrag sich auf einen geschäftigen Zeitraum bezieht.
Antragsverfahren
Anträge auf Sprachurlaub sind vor Beginn der Kurse anhand des vorgesehenen Formulars (siehe „Online-Dienste und Formulare“) an das Ministerium für Arbeit zu richten. Handelt es sich bei der antragstellenden Person um einen Arbeitnehmer, muss der Antrag zwingend vom Arbeitgeber gegengezeichnet sein.
Der Antrag auf Sprachurlaub muss folgende Angaben enthalten:
- Name und Anschrift der Bildungseinrichtung; und
- Zeitraum der Weiterbildung; und
- Dauer der Weiterbildung in Stunden; und
- beantragte Anzahl an Urlaubsstunden und entsprechende Zeiträume.
Belege
Arbeitnehmer und Selbstständige müssen ihrem Formular zwingend folgende Belege beifügen:
- für den 1. Block:
- Anmeldebescheinigung(en) mit Angabe der Stundenzahl der Weiterbildung(en) (Prüfungen, Kurse usw.);
- eine Kopie des Arbeitsvertrags (nur bei Arbeitnehmern);
- einen aktuellen Sozialversicherungsnachweis;
- die Stellungnahme des Arbeitgebers (nur bei Arbeitnehmern).
- für den 2. Block:
- das Diplom oder die Bescheinigung über den Abschluss des 1. Blocks;
- einen aktuellen Sozialversicherungsnachweis;
- die Stellungnahme des Arbeitgebers (nur bei Arbeitnehmern).
Vergütungen für den Sprachurlaub
Arbeitnehmer, die Sprachurlaub nehmen, haben für jede Urlaubsstunde Anspruch auf eine dem durchschnittlichen Stundenlohn entsprechende Ausgleichsentschädigung, wobei diese Entschädigung das Vierfache des sozialen Mindeststundenlohns für nicht qualifizierte Arbeitnehmer nicht überschreiten darf.
Diese Ausgleichsentschädigung wird vom Arbeitgeber gezahlt. Der Staat erstattet dem Arbeitgeber 50 % der Ausgleichsentschädigung sowie 50 % des Arbeitgeberanteils an den Sozialversicherungsbeiträgen, und zwar auf Basis eines Formulars (siehe Rubrik „Formulare / Online-Dienste“).
Selbstständige und Freiberufler kommen ebenfalls in den Genuss einer Ausgleichsentschädigung. Diese ist auf 50 % des Referenzbetrags festgelegt, der auf der Grundlage des Einkommens definiert wird, das im vorangehenden beitragspflichtigen Jahr als Beitragsbemessungsgrundlage für die Rentenversicherung diente. Die Entschädigung darf das Vierfache des sozialen Mindestlohns für nicht qualifizierte Arbeitnehmer nicht überschreiten. Die Auszahlung erfolgt auf der Grundlage einer Erklärung des Selbstständigen oder Freiberuflers, die mithilfe eines Vordrucks abgegeben wird (siehe Rubrik „Formulare / Online-Dienste“).
Der erfolgreiche Abschluss der Kurse ist keine zwingende Voraussetzung für die Bewilligung des Sprachurlaubs.
Allerdings eröffnen nur die Absolvierung einer Weiterbildung und der Erhalt eines Diploms oder einer Bescheinigung über den erfolgreichen Abschluss der Kurse des 1. Blocks den Anspruch auf eine Erstattung der den Kurszeiten entsprechenden Löhne oder Gehälter sowie den Anspruch auf die Bewilligung des 2. Blocks des Sprachurlaubs.
Auswirkungen des Sprachurlaubs auf das Arbeitsverhältnis
Der Sprachurlaub wird tatsächlich geleisteter Arbeitszeit gleichgestellt. Die tatsächliche Arbeitszeit ist der Zeitraum, in dem ein Arbeitnehmer die Anweisungen seines Arbeitgebers befolgen muss und keinen nicht beruflichen Beschäftigungen nachgehen darf.
Während der Dauer des Urlaubs gelten weiterhin die gesetzlichen Bestimmungen und Vorschriften in Sachen Sozialversicherung und Kündigungsschutz.
Rechtsfolgen im Falle von falschen Angaben
Die bewilligten Entschädigungen sind unverzüglich zurückzuerstatten, wenn sie aufgrund von falschen oder unvollständigen Angaben bezogen wurden. Außerdem muss die den Sprachurlaub in Anspruch nehmende Person ab dem Tag der Auszahlung bis zum Tag der vollständigen Rückerstattung Zinsen zum gesetzlichen Zinssatz zahlen.
Online-Dienste und Formulare
Zum Download bereitgestellte Formulare
Hinweis: Lesen Sie die Anleitung zur Verwendung von PDF-Formularen.
Zuständige Kontaktstellen
-
Ministerium für Arbeit
- Adresse:
- 26, rue Sainte Zithe L-2939 Luxemburg Luxemburg
- Telefon:
- (+352) 247 86 100
- Fax:
- (+352) 247 86 108
- E-Mail:
- info@mte.public.lu
- Website:
- https://mt.gouvernement.lu/de.html
-
Ministerium für Arbeit Abteilung für Beschäftigung
- Adresse:
- 26, rue Zithe L-2939 Luxemburg
- Telefon:
- (+352) 247 86 100
- Fax:
- (+352) 247 86 108
- E-Mail:
- info@mte.public.lu
- Website:
- https://mt.gouvernement.lu/de.html
-
Ministerium für Arbeit Abteilung Vorruhestand
- Adresse:
- 26, rue Zithe L-2763 Luxemburg
- Telefon:
- (+352) 247 86 116
- Telefon:
- (+352) 247 86 189
- Fax:
- (+352) 247 86 325
- E-Mail:
- preretraite@mt.etat.lu
- Website:
- https://mt.gouvernement.lu/de.html
-
Ministerium für Arbeit Projekt „Digital Skills“
- Adresse:
- 26, rue Sainte Zithe L-2939 Luxemburg
- Telefon:
- (+352) 247 86 100
- Fax:
- (+352) 247 86 108
- E-Mail:
- digitalskills@mt.etat.lu
- Website:
- https://mt.gouvernement.lu/de.html
-
Ministerium für Arbeit Abteilung Sonderurlaub
- Adresse:
- 26, rue Sainte-Zithe L-2939 Luxemburg
- Telefon:
- (+352) 247 86 130
- Website:
- https://mt.gouvernement.lu/de.html
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- (+352) 247 86 108
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- https://mt.gouvernement.lu/de.html
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- (+352) 247 86 116
- Telefon:
- (+352) 247 86 189
- Fax:
- (+352) 247 86 325
- E-Mail:
- preretraite@mt.etat.lu
- Website:
- https://mt.gouvernement.lu/de.html
-
Ministerium für Arbeit Projekt „Digital Skills“
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- 26, rue Sainte Zithe L-2939 Luxemburg
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- Fax:
- (+352) 247 86 108
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