Bildungsurlaub für Betriebsratsmitglieder
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Betriebsratsmitglieder, die ihre wirtschaftlichen, sozialen und technischen Kenntnisse aufgrund ihrer Rolle als Vertreter der Belegschaft aufbessern möchten, können in den Genuss von Bildungsurlaub gelangen.
Das im Rahmen dieses Urlaubs angebotene Fortbildungsprogramm wird jedes Jahr gemeinsam mit den Arbeitgeberverbänden, den Gewerkschaften mit nationaler Tariffähigkeit und der Hochschule für Arbeit und Soziales (École supérieure du travail - EST) ausgearbeitet.
Betroffene Personen
Amtierende Betriebsratsmitglieder können in den Genuss von Bildungsurlaub gelangen, um ihre wirtschaftlichen, sozialen und technischen Kenntnisse zu vertiefen.
Stellvertretende Betriebsratsmitglieder haben Anspruch auf die Hälfte der für die amtierenden Mitglieder vorgesehenen Stunden.
Wird ein stellvertretendes Betriebsratsmitglied im Laufe seines Mandats zum ordentlichen Mitglied, wird der in seiner Eigenschaft als stellvertretendes Mitglied bereits in Anspruch genommene Bildungsurlaub von dem Urlaub, der ihm als ordentliches Mitglied zusteht, in Abzug gebracht.
Sicherheits- und Gesundheitsbeauftragte haben ebenfalls Anspruch auf Bildungsurlaub, um an Schulungsmaßnahmen teilzunehmen, mit denen ihre Kenntnisse in Sachen Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz verbessert werden sollen.
Gleichberechtigungsbeauftragten steht auch Bildungsurlaub zu, um an Schulungsmaßnahmen teilzunehmen, die der Vertiefung ihrer wirtschaftlichen, juristischen, sozialen und psychologischen Kenntnisse dienen, die bei der Erfüllung ihrer Aufgabe nützlich sein können.
Auch Beauftragte auf Ebene einer wirtschaftlichen und sozialen Einheit, die aus mindestens 3 Unternehmen mit jeweils weniger als 15 Arbeitnehmern besteht und mindestens 15 Arbeitnehmer insgesamt beschäftigt, haben Anspruch auf Bildungsurlaub.
Es sei angemerkt, dass der Arbeitgeber über den Antrag des Arbeitnehmers informiert werden und dem Bildungsurlaub zustimmen muss.
Vorgehensweise und Details
Dauer des Bildungsurlaubs
Jedes amtierende Mitglied hat im Laufe seiner Amtszeit Anspruch auf eine gewisse Anzahl an Wochen (1 Woche = 5 Tage) Bildungsurlaub, welche entsprechend der Belegschaft des Unternehmens festgelegt wird:
Belegschaft des Unternehmens |
Anzahl an Wochen Bildungsurlaub |
---|---|
15–49 |
1 Woche im Laufe der Amtszeit |
50–150 |
2 Wochen im Laufe der Amtszeit |
>150 |
1 Woche pro Jahr |
Betriebsratsmitglieder, die zum ersten Mal gewählt werden, verfügen während des 1. Jahres ihres Mandats über 16 zusätzliche Schulungsstunden verfügen.
Stellvertretende Betriebsratsmitglieder haben Anspruch auf die Hälfte der Stunden der amtierenden Mitglieder.
Beauftragte einer wirtschaftlichen und sozialen Einheit haben Anspruch auf die den amtierenden Betriebsratsmitgliedern zustehende maximale Anzahl Bildungsurlaubsstunden, wenn:
- jedes Unternehmen weniger als 15 Arbeitnehmer beschäftigt;
- die WSE insgesamt mindestens 15 Arbeitnehmer beschäftigt.
Sicherheits- und Gesundheitsbeauftragte haben neben dem für Betriebsratsmitglieder vorgesehenen Bildungsurlaub Anspruch auf:
- 40 Stunden pro Mandat;
- und 10 zusätzliche Stunden im Falle ihres ersten Mandats.
Gleichberechtigungsbeauftragte haben Anspruch auf 2 halbe Tage Bildungsurlaub pro Jahr.
Merkmale des Bildungsurlaubs
Der Bildungsurlaub wird während der normalen Arbeitszeit genommen. Er kann aufgeteilt werden.
Der Bildungsurlaub gilt als tatsächlich geleistete Arbeitszeit und demnach:
- darf er nicht vom Jahresurlaub in Abzug gebracht werden;
- muss er bei der Berechnung der Tage des Jahresurlaubs berücksichtigt werden;
- wird er ohne Gehaltseinbuße genommen.
Antrag auf Bildungsurlaub für Betriebsratsmitglieder
Betriebsratsmitglieder, die Bildungsurlaub nehmen möchten, müssen ihrem Arbeitgeber einen ordnungsgemäß ausgefüllten Anmeldebogen zu Kursen für Betriebsratsmitglieder vorlegen.
Der Arbeitgeber unterzeichnet den Antrag und gibt ihn dem betreffenden Betriebsratsmitglied zurück, damit dieses ihn der Hochschule für Arbeit und Soziales (EST) zukommen lassen kann.
Während der Dauer seines Bildungsurlaubs gelangt der Arbeitnehmer weiterhin in den Genuss der Bestimmungen in Sachen Arbeits- und Sozialschutz.
Übernahme der Vergütung während des Bildungsurlaubs
Während des Bildungsurlaubs zahlt der Arbeitgeber weiterhin die Vergütung des Arbeitnehmers.
Der vom Staat erstattete Betrag hängt von der Belegschaft des Unternehmens ab:
- zählt das Unternehmen weniger als 150 Arbeitnehmer, erstattet der Staat die einer Woche Bildungsurlaub entsprechenden Lohnkosten;
- zählt das Unternehmen mehr als 150 Arbeitnehmer, erstattet der Staat nichts.
Der nicht vom Staat erstattete Teil der Vergütung geht zu Lasten des Arbeitgebers.
Belegschaft des Unternehmens |
Vom Staat übernommene Lohnkosten |
---|---|
15–150 |
Vergütung für 1 Woche pro Amtszeit und pro Betriebsratsmitglied |
>150 |
Keine Kostenerstattung |
Antrag auf Erstattung der Lohnkosten
Zählt ein Unternehmen weniger als 150 Arbeitnehmer, erhält der Teilnehmer einer Fortbildung von der EST einen dem Arbeitgeber zu übermittelnden Kostenerstattungsantrag (Französisch, Pdf, 83 KB).
Diesen Antrag muss der Arbeitgeber ordnungsgemäß ausgefüllt und (vom Arbeitgeber und vom betreffenden Betriebsratsmitglied) unterzeichnet an die EST zurückschicken.
Erstattet werden die gesamten Lohnkosten (Bruttovergütung + Arbeitgeberanteil).
Zuständige Kontaktstellen
Hochschule für Arbeit und Soziales
-
Hochschule für Arbeit und Soziales (EST)
- Adresse:
- 1, Porte de France L-4360 Esch-sur-Alzette Luxemburg
- Telefon:
- (+352) 247 86 202
- Fax:
- (+352) 247 86 131
- E-Mail:
- estinfo@est.etat.lu
- Website:
- https://est.public.lu/de.html
Verwandte Vorgänge und Links
Vorgänge
Links
Weitere Informationen
auf lifelong-learning.lu
Rechtsgrundlagen
- Code du travail, Livre III, Titre I, Chapitre II
- Code du travail, Livre IV, Titre I, Chapitre V, Section 3
-
Loi du 20 mars 1984
portant création d'une Ecole supérieure du Travail
-
Loi modifiée du 23 juillet 2015
portant réforme du dialogue social à l'intérieur des entreprises et modifiant le Code du travail et la loi modifiée du 19 décembre 2002 concernant le Registre de Commerce et des Sociétés ainsi que la comptabilité et les comptes annuels des entreprises
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