Ministerium für Arbeit

Das Ministerium für Arbeit ist für 2 verschiedene politische Bereiche zuständig. Dabei handelt es sich einerseits um den Tätigkeitsbereich in Sachen Beschäftigung und andererseits um den Bereich des Arbeitsrechts und der beruflichen Beziehungen. Das Ministerium definiert das Konzept und die Orientierung der Politik in diesen Bereichen sowie die allgemeine Koordinierung der Arbeiten.

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