Vorausfuhrzeugnis für den Transport von Pflanzen und Pflanzenerzeugnissen innerhalb der Europäischen Union im Hinblick auf ihre Ausfuhr in ein Drittland

Zum letzten Mal aktualisiert am

Im Falle des Versands von Pflanzen oder Pflanzenerzeugnissen über einen anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union in ein Drittland ist im Hinblick auf ihre Ausfuhr ein Vorausfuhrzeugnis für den Transport von Pflanzen und Pflanzenerzeugnissen innerhalb der Europäischen Union erforderlich.

Dieses Dokument wird von der Verwaltung für technische Dienste der Landwirtschaft (Administration des services techniques de l’agriculture - ASTA) ausgestellt. Es bestätigt der nationalen Behörde für Pflanzenschutz in dem anderen Mitgliedstaat, dass die Ware einer pflanzenschutzrechtlichen Kontrolle unterzogen wurde, und führt die getesteten Schadorganismen auf.

Dieses Dokument ersetzt nicht das Pflanzengesundheitszeugnis für die Ausfuhr oder Wiederausfuhr, das vom Mitgliedstaat ausgestellt wird, aus dem die Ware aus der Europäischen Union ausgeführt wird.

Betroffene Personen

Unternehmen, die aus Luxemburg stammende oder in Luxemburg verarbeitete Pflanzen, Pflanzenerzeugnisse und Verpackungsmaterial aus Holz über einen anderen Mitgliedstaat in ein Drittland ausführen oder wiederausführen, können ein Vorausfuhrzeugnis für unter anderem folgende Erzeugnisse beantragen:

  • Obst und Gemüse (nicht tiefgefroren);
  • Knollen, Zwiebeln, Wurzelstöcke;
  • Schnittblumen;
  • Blätter, Laub;
  • Saatgut;
  • zum Anpflanzen bestimmte Pflanzen;
  • Holz;
  • Holz zur Verpackung oder zum Festkeilen von Waren.

Für die Ein- und Ausfuhr von Pflanzen und Pflanzenerzeugnissen zu Forschungszwecken muss das Unternehmen anstelle dieses Dokuments bei der ASTA ein Genehmigungsschreiben für die Einführung/Verbringung von Pflanzen zu Forschungszwecken beantragen.

Für die Ein- und Ausfuhr von Pflanzen geschützter Arten muss das Unternehmen zusätzlich zum Vorausfuhrzeugnis eine CITES-Bescheinigung beantragen.

Voraussetzungen

Im Vorfeld zu erledigende Schritte

Für den Zugang zum Online-Antragsformular ist eine Zertifizierung des beruflichen Bereichs auf MyGuichet.lu durch die ASTA erforderlich.

Um den beruflichen Bereich zertifizieren zu lassen, ist Folgendes beizufügen:

  • eine Bescheinigung des Arbeitgebers, dass der Arbeitnehmer eine Zeichnungsbefugnis besitzt und die Interessen der Gesellschaft vertritt (PDF-Scan);
  • eine Kopie der Gewerbegenehmigung der Gesellschaft (PDF-Scan).

Der Unternehmer muss die Tätigkeiten dem Pflanzenschutzdienst der ASTA (Service de la protection des végétaux) melden.

Unternehmen, deren Tätigkeit unter anderem in der Einführung, Versendung, Herstellung und/oder dem Vertrieb von Losen von Pflanzen oder Pflanzenerzeugnissen besteht, müssen sich registrieren lassen.

Der Antragsteller muss sich bei den Behörden des Bestimmungslandes über die Liste der Schadorganismen informieren, die im Rahmen der Analysemöglichkeiten des phytopathologischen Labors und der Ausstellung des Dokuments von der ASTA überprüft werden.

Fristen

Der Antragsteller muss das Vorausfuhrzeugnis mindestens 3 Werktage vor der Versendung der Erzeugnisse beantragen.

Vorgehensweise und Details

Antragstellung

Der Ausführer muss einen Antrag auf Ausstellung eines Vorausfuhrzeugnisses an die Verwaltung für technische Dienste der Landwirtschaft (ASTA) richten.

Ablehnungskriterien

Die ASTA lehnt die Ausstellung des Dokumentes ab, wenn:

  • sich die im Antrag angegebenen Schadorganismen in der Ware befinden;
  • die erforderlichen Tests nicht durchgeführt werden;
  • nicht alle Unterlagen eingereicht werden;
  • einige Unterlagen nicht ordnungsgemäß sind.

Online-Dienste und Formulare

Zuständige Kontaktstellen

Pflanzenschutzdienst (ASTA)

Verwandte Vorgänge und Links

Vorgänge

Links

Weitere Informationen

Rechtsgrundlagen

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