Vorausfuhrzeugnis für den Transport von Pflanzen und Pflanzenerzeugnissen innerhalb der Europäischen Union im Hinblick auf ihre Ausfuhr in ein Drittland
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Im Falle des Versands von Pflanzen oder Pflanzenerzeugnissen über einen anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union in ein Drittland ist im Hinblick auf ihre Ausfuhr ein Vorausfuhrzeugnis für den Transport von Pflanzen und Pflanzenerzeugnissen innerhalb der Europäischen Union erforderlich.
Dieses Dokument wird von der Verwaltung für technische Dienste der Landwirtschaft (Administration des services techniques de l’agriculture - ASTA) ausgestellt. Es bestätigt der nationalen Behörde für Pflanzenschutz in dem anderen Mitgliedstaat, dass die Ware einer pflanzenschutzrechtlichen Kontrolle unterzogen wurde, und führt die getesteten Schadorganismen auf.
Dieses Dokument ersetzt nicht das Pflanzengesundheitszeugnis für die Ausfuhr oder Wiederausfuhr, das vom Mitgliedstaat ausgestellt wird, aus dem die Ware aus der Europäischen Union ausgeführt wird.
Betroffene Personen
Unternehmen, die aus Luxemburg stammende oder in Luxemburg verarbeitete Pflanzen, Pflanzenerzeugnisse und Verpackungsmaterial aus Holz über einen anderen Mitgliedstaat in ein Drittland ausführen oder wiederausführen, können ein Vorausfuhrzeugnis für unter anderem folgende Erzeugnisse beantragen:
- Obst und Gemüse (nicht tiefgefroren);
- Knollen, Zwiebeln, Wurzelstöcke;
- Schnittblumen;
- Blätter, Laub;
- Saatgut;
- zum Anpflanzen bestimmte Pflanzen;
- Holz;
- Holz zur Verpackung oder zum Festkeilen von Waren.
Für die Ein- und Ausfuhr von Pflanzen und Pflanzenerzeugnissen zu Forschungszwecken muss das Unternehmen anstelle dieses Dokuments bei der ASTA ein Genehmigungsschreiben für die Einführung/Verbringung von Pflanzen zu Forschungszwecken beantragen.
Für die Ein- und Ausfuhr von Pflanzen geschützter Arten muss das Unternehmen zusätzlich zum Vorausfuhrzeugnis eine CITES-Bescheinigung beantragen.
Voraussetzungen
Im Vorfeld zu erledigende Schritte
Für den Zugang zum Online-Antragsformular ist eine Zertifizierung des beruflichen Bereichs auf MyGuichet.lu durch die ASTA erforderlich.
Um den beruflichen Bereich zertifizieren zu lassen, ist Folgendes beizufügen:
- eine Bescheinigung des Arbeitgebers, dass der Arbeitnehmer eine Zeichnungsbefugnis besitzt und die Interessen der Gesellschaft vertritt (PDF-Scan);
- eine Kopie der Gewerbegenehmigung der Gesellschaft (PDF-Scan).
Der Unternehmer muss die Tätigkeiten dem Pflanzenschutzdienst der ASTA (Service de la protection des végétaux) melden.
Unternehmen, deren Tätigkeit unter anderem in der Einführung, Versendung, Herstellung und/oder dem Vertrieb von Losen von Pflanzen oder Pflanzenerzeugnissen besteht, müssen sich registrieren lassen.
Der Antragsteller muss sich bei den Behörden des Bestimmungslandes über die Liste der Schadorganismen informieren, die im Rahmen der Analysemöglichkeiten des phytopathologischen Labors und der Ausstellung des Dokuments von der ASTA überprüft werden.
Fristen
Der Antragsteller muss das Vorausfuhrzeugnis mindestens 3 Werktage vor der Versendung der Erzeugnisse beantragen.
Vorgehensweise und Details
Antragstellung
Der Ausführer muss einen Antrag auf Ausstellung eines Vorausfuhrzeugnisses an die Verwaltung für technische Dienste der Landwirtschaft (ASTA) richten.
Ablehnungskriterien
Die ASTA lehnt die Ausstellung des Dokumentes ab, wenn:
- sich die im Antrag angegebenen Schadorganismen in der Ware befinden;
- die erforderlichen Tests nicht durchgeführt werden;
- nicht alle Unterlagen eingereicht werden;
- einige Unterlagen nicht ordnungsgemäß sind.
Online-Dienste und Formulare
Online-Dienste
Zuständige Kontaktstellen
Pflanzenschutzdienst (ASTA)
-
Ministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Weinbau ASTA - Pflanzenschutzdienst
- Adresse:
-
16, route d'Esch
L-1470
Luxemburg
Luxemburg
Postfach 1904 / L-1019 Luxemburg
- Telefon:
- (+352) 45 71 72 200
- Fax:
- (+352) 45 71 72 180
- E-Mail:
- phytopathologie@asta.etat.lu
Verwandte Vorgänge und Links
Vorgänge
Links
Weitere Informationen
-
Végétaux & produits végétaux
sur le site du Single Window for Logistics
-
Plants de pommes de terre
sur le site du Single Window for Logistics
Rechtsgrundlagen
-
Règlement grand-ducal du 9 janvier 2006
fixant les mesures de protection contre l'introduction et la propagation d'organismes nuisibles aux végétaux ou aux produits végétaux
-
Directive 2000/29/CE du Conseil du 8 mai 2000
concernant les mesures de protection contre l'introduction dans la Communauté d'organismes nuisibles aux végétaux ou aux produits végétaux et contre leur propagation à l'intérieur de la Communauté
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