Gesundheitszeugnis oder Verkehrsfähigkeitsbescheinigung für die Ausfuhr von Lebensmitteln (nicht tierischen Ursprungs) oder Lebensmittelkontaktmaterialien

Zum letzten Mal aktualisiert am

Die Ausfuhr von Lebensmitteln nicht tierischen Ursprungs, Lebensmittelkontaktmaterialien oder Nahrungsergänzungsmitteln kann ein Gesundheitszeugnis oder, je nach Zielland, eine Verkehrsfähigkeitsbescheinigung erfordern. Diese Zeugnisse und Bescheinigungen werden von der Luxemburger Veterinär- und Lebensmittelverwaltung (Administration luxembourgeoise vétérinaire et alimentaire - ALVA) ausgestellt.

Ziel des Gesundheitszeugnisses ist es, zu bestätigen, dass das Lebensmittel, das Nahrungsergänzungsmittel oder das Lebensmittelkontaktmaterial der europäischen Gesetzgebung oder derjenigen des Ziellandes entspricht. Es begleitet die Waren während ihrer Ausfuhr und ist für eine bestimmte Sendung von Produkten vorgegeben.

Die Verkehrsfähigkeitsbescheinigung bestätigt, dass die Produkte frei in Luxemburg verkauft werden oder verkauft werden können. Sie kann vor einer Ausfuhr erforderlich sein und bezieht sich nicht auf eine bestimmte Warensendung.

Betroffene Personen

Alle Unternehmen der Lebensmittelbranche (natürliche oder juristische Personen), die eine Tätigkeit im Bereich der Produktion, der Verarbeitung oder des Vertriebs ausüben und Lebensmittel nicht tierischen Ursprungs, Lebensmittelkontaktmaterialien oder Nahrungsergänzungsmittel ausführen, können sich dazu veranlasst sehen, eine solche Bescheinigung zu beantragen.

Die Ausfuhr von Lebensmitteln mit mehrheitlich tierischer Zusammensetzung bedarf eines von der ALVA ausgestellten Gesundheitszeugnisses.

Voraussetzungen

Im Vorfeld zu erledigende Schritte

Um Zugang zu dem Online-Antragsformular zu bekommen, ist eine Zertifizierung des beruflichen MyGuichet.lu-Bereichs (siehe „Formulare / Online-Dienste“) durch die ALVA erforderlich.

Um den beruflichen Bereich zertifizieren zu lassen, ist Folgendes beizufügen:

  • eine Bescheinigung des Arbeitgebers, die besagt, dass der Arbeitnehmer eine Zeichnungsbefugnis besitzt und die Interessen der Gesellschaft vertritt (PDF-Scan);
  • eine Kopie der Gewerbegenehmigung der Gesellschaft (PDF-Scan).

Lebensmittelunternehmer müssen jeden Betrieb, für den sie die Verantwortung tragen und in dem eine der Stufen der Produktion, der Verarbeitung und des Vertriebs von Lebensmitteln stattfindet, bei der ALVA registrieren lassen.

Fristen

Bei einem Erstantrag muss das Unternehmen den Antrag mindestens einen Monat vor dem geplanten Datum der Warenausfuhr einreichen, da die ALVA eventuell Inspektionen durchführen wird.

Alle Folgeanträge sind mindestens 5 Werktage vor dem Versand der Ware einzureichen, um im Bedarfsfall Analysen veranlassen zu können.

Vorgehensweise und Details

Antragstellung

Die antragstellende Person muss über MyGuichet.lu (siehe „Formulare / Online-Dienste“) einen Online-Antrag auf Ausstellung eines Gesundheitszeugnisses oder einer Verkehrsfähigkeitsbescheinigung an die ALVA stellen und dem Antrag die folgenden Unterlagen beifügen:

  • eine Kopie der Rechnung oder des Lieferscheins;
  • einen Anhang zum Antrag, wenn mehr als 5 Produkte zu melden sind;
  • gegebenenfalls die Konformitätserklärung bezüglich des Lebensmittelkontakts (für die Lebensmittelkontaktmaterialien, wenn es sich um die erste Ausfuhr handelt oder die Zusammensetzung sich seit der letzten Ausfuhr geändert hat);
  • gegebenenfalls die von der ALVA verlangten zusätzlichen Unterlagen.

Bedingungen für die Bewilligung

Die ALVA prüft, ob die Lebensmittel, Nahrungsergänzungsmittel oder Lebensmittelkontaktmaterialien mit den europäischen Rechtsvorschriften oder der Gesetzgebung des Ziellandes übereinstimmen.

Dabei muss vor allem Folgendes überprüft werden:

  • Lebensmittelhygiene;
  • Beachtung der verwendeten Materialien;
  • Einhaltung der Temperaturen und der Kühlkette;
  • Einhaltung der mikrobiologischen Kriterien;
  • Beachtung der Beschaffenheit des Verpackungsmaterials, der Etikettierung und der Rückverfolgbarkeit der Produkte;
  • Vorliegen einer Gefahrenanalyse und Überwachung kritischer Kontrollpunkte (HACCP-Grundsätze);
  • Registrierung des für die Herstellung, die Verarbeitung oder den Vertrieb der Lebensmittel zuständigen Betriebs.

Dafür führt sie Kontrollen der Lebensmittelhygiene, der Temperaturen und der verwendeten Materialien durch. Außerdem führt sie anhand von Proben Analysen im Labor durch.

Die ALVA lehnt den Antrag ab, wenn die Ware als gefährlich oder als schädlich für die menschliche Gesundheit eingestuft wird.

Online-Dienste und Formulare

Zuständige Kontaktstellen

Luxemburger Veterinär- und Lebensmittelverwaltung (ALVA)

  • Luxemburger Veterinär- und Lebensmittelverwaltung (ALVA)

    Adresse:
    7, rue Thomas Edison L-1445 Strassen Luxemburg

Verwandte Vorgänge und Links

Vorgänge

Bescheinigung für die Ausfuhr von Lebensmitteln tierischen Ursprungs

Links

Weitere Informationen

Rechtsgrundlagen

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