Beihilfe für die erstmalige Teilnahme an einer nationalen Messe
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Die Regelung bezüglich der Beihilfen zugunsten von KMU sieht ebenfalls eine Beihilfe für KMU vor, die zum ersten Mal an einer Messe oder Ausstellung in Luxemburg teilnehmen, um die zusätzlichen Kosten für die Miete, den Aufbau und den Betrieb eines Standes zu decken.
Betroffene Personen
Beihilfefähige Unternehmen
Diese Beihilfe richtet sich an kleine und mittlere Unternehmen mit einer Niederlassungsgenehmigung, deren Tätigkeiten nicht auf der Liste der ausgeschlossenen Tätigkeiten aufgeführt sind, dies gemäß den für alle Beihilfen für KMU geltenden allgemeinen Bedingungen.
Diese Beihilfe wird im Rahmen der erstmaligen Teilnahme an einer Messe gewährt.
Förderfähige Kosten
Förderungsfähig sind Aufwendungen für Miete, Aufbau und Betrieb eines Standes.
Voraussetzungen
Um in den Genuss einer Beihilfe für die erstmalige Teilnahme an einer nationalen Messe zu kommen, muss das Unternehmen die für alle Beihilfen für KMU geltenden allgemeinen Bedingungen erfüllen.
Vorgehensweise und Details
Antragstellung
Anträge auf Beihilfe für die erstmalige Teilnahme an einer nationalen Messe sind wie folgt einzureichen:
- über einen auf MyGuichet.lu verfügbaren Online-Assistenten; oder
- mithilfe von Muster-Antragsunterlagen.
Online-Antrag über einen elektronischen Assistenten
Die Person, die den Antrag einreicht, das heißt die antragstellende Person selbst oder eine bevollmächtigte Person, benötigt ein LuxTrust-Produkt (zum Beispiel: Token, Smartcard oder Signing Stick) oder einen elektronischen Personalausweis.
Der Antrag muss vor Beginn der Arbeiten gestellt werden.
Wie richte ich einen beruflichen Bereich auf MyGuichet.lu ein?
Folgende 2 Fälle sind zu unterscheiden:
- Sie sind ein neuer MyGuichet.lu-Benutzer. Sie müssen:
- sich zunächst auf MyGuichet.lu registrieren; und
- anschließend einen beruflichen Bereich erstellen.
- Sie verfügen bereits über einen privaten Bereich. Sie müssen sich nicht erneut registrieren, sondern können direkt einen beruflichen Bereich einrichten.
Weitere Informationen und Tutorials zum beruflichen Bereich finden Sie auf unserer entsprechenden Hilfeseite.
Antragstellung mithilfe der Muster-Antragsunterlagen
Die vollständigen Unterlagen sind – datiert und von einer zeichnungsberechtigten Person des Unternehmens unterzeichnet – zusammen mit den entsprechenden Anlagen vor Beginn der Arbeiten am Projekt elektronisch an das Ministerium für Wirtschaft zu senden.
Belege
Die Antragsunterlagen für die Beihilfe müssen insbesondere folgende Angaben und Dokumente enthalten:
- Name und Größe des Unternehmens (um die Größe des Unternehmens zu bestimmen, können sämtliche für zweckmäßig erachteten Belege verlangt werden);
- Beschreibung des Vorhabens, einschließlich Anfang- und Enddaten;
- Standort des Vorhabens;
- Auflistung der Kosten des Vorhabens;
- Form und Höhe der für das Vorhaben benötigten Finanzierung;
- alle relevanten Informationen, die den zuständigen Ministern helfen, die Merkmale oder Besonderheiten des Vorhabens/Programms oder seinen Anreizeffekt zu beurteilen (Rechnungen, Zahlungsbelege, Bankauszüge).
Das Unternehmen gestattet dem Minister für Wirtschaft und dem Minister für Finanzen, bei der Steuerverwaltung (Administration des contributions directes), der Einregistrierungs-, Domänen- und Mehrwertsteuerverwaltung (Administration de l’enregistrement, des domaines et de la TVA) und der Zentralstelle der Sozialversicherungen (Centre commun de la sécurité sociale) zu überprüfen, dass das Unternehmen sich nicht seinen Steuer- und Sozialabgabepflichten entzogen hat. Ansonsten kann das Unternehmen Bescheinigungen dieser Verwaltungen beifügen, die belegen, dass alle Steuern und Sozialabgaben entrichtet wurden.
Höchstbetrag der Beihilfe
Die Beihilfe kann nicht höher als 25 % der Kosten für die erstmalige Teilnahme an einer nationalen Messe sein.
Für jedes Vorhaben muss die Höhe der Beihilfe mindestens 1.000 Euro betragen.
Auszahlung der Beihilfe
Die Kapitalsubvention oder der rückzahlbare Vorschuss werden nach Fertigstellung des Projekts, des Programms oder der Tätigkeit ausgezahlt.
Entsprechend der Durchführung der Investitionen können jedoch eine oder mehrere Anzahlungen geleistet werden.
Der Antrag auf Auszahlung der Beihilfe ist mithilfe eines Online-Assistenten auf MyGuichet.lu einzureichen. Dies kann auf 2 verschiedene Weisen erfolgen:
- auf detaillierte Weise, wobei jede einzelne Kostenposition angegeben wird: zu verwenden, wenn 10 Rechnungen oder weniger zu melden sind; oder
- auf zusammenfassende Weise, wobei die Gesamtsumme je Kostenart angegeben wird: zu verwenden, wenn mehr als 10 Rechnungen zu melden sind.
Einzelheiten zu den je nach Muster für die Kostenaufstellung beizufügenden Belegen sind verfügbar unter: „Pièces à joindre à la démarche en ligne MyGuichet.lu de demande de paiement“.
Die Person, die den Zahlungsantrag einreicht, das heißt die antragstellende Person selbst oder eine bevollmächtigte Person, benötigt ein LuxTrust-Produkt (zum Beispiel: Token, Smartcard oder Signing Stick) oder einen elektronischen Personalausweis (eID).
Der Antrag auf Zahlung muss vor der im Beschluss / in der Vereinbarung angegebenen Frist eingereicht werden.
Online-Dienste und Formulare
Online-Dienste
Zum Download bereitgestellte Formulare
Hinweis: Lesen Sie die Anleitung zur Verwendung von PDF-Formularen.
Zuständige Kontaktstellen
-
Ministerium für Wirtschaft Generaldirektion für KMU, Handwerk und Handel (Abteilung Beihilfen für KMU)
- Adresse:
-
L-2914
Luxemburg
Luxemburg
Postfach 535 / L-2937 Luxembourg
- Telefon:
- (+352) 247 74 704
- E-Mail:
- info.aide.pme@eco.etat.lu
Verwandte Vorgänge und Links
Vorgänge
Links
Weitere Informationen
Download
Rechtsgrundlagen
-
Règlement (UE) modifié n°651/2014 de la Commission du 17 juin 2014
déclarant certaines catégories d’aides compatibles avec le marché intérieur en application des articles 107 et 108 du traité
-
Loi modifiée du 9 août 2018
relative à un régime d’aides en faveur des petites et moyennes entreprises
-
Règlement grand-ducal du 12 octobre 2018
déterminant la nomenclature des dépenses et des entreprises éligibles au régime d’aides prévu par la loi du 9 août 2018 relative à un régime d’aides en faveur des petites et moyennes entreprises
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