Beihilfe für die erstmalige Teilnahme an einer nationalen Messe
Die Regelung bezüglich der Beihilfen zugunsten von KMU sieht ebenfalls eine Beihilfe für KMU vor, die zum ersten Mal an einer Messe oder Ausstellung in Luxemburg teilnehmen, um die zusätzlichen Kosten für die Miete, den Aufbau und den Betrieb eines Standes zu decken.
Zielgruppe
BEIHILFEFÄHIGE UNTERNEHMEN
Diese Beihilfe richtet sich an kleine und mittlere Unternehmen mit einer von der Generaldirektion für Mittelstand (Direction générale des classes moyennes) erteilten Niederlassungsgenehmigung, deren Tätigkeiten nicht auf der Liste der ausgeschlossenen Tätigkeiten aufgeführt sind, dies gemäß den für alle Beihilfen für KMU geltenden allgemeinen Bedingungen.
Diese Beihilfe wird im Rahmen der erstmaligen Teilnahme an einer Messe gewährt.
FÖRDERFÄHIGE KOSTEN
Förderungsfähig sind Aufwendungen für Miete, Aufbau und Betrieb eines Standes.
Voraussetzungen
Um in den Genuss einer Beihilfe für die erstmalige Teilnahme an einer nationalen Messe zu kommen, muss das Unternehmen die für alle Beihilfen für KMU geltenden allgemeinen Bedingungen erfüllen.
Vorgehensweise und Details
Antragstellung
Das Ministerium für Wirtschaft stellt den Unternehmen ein Beihilfeantragsmuster für das jeweilige Vorhaben zur Verfügung.
Die vollständigen Unterlagen müssen – datiert und von einer zeichnungsberechtigten Person des Unternehmens unterzeichnet – zusammen mit den entsprechenden Anlagen vor Beginn der Arbeiten am Projekt dem Minister für Wirtschaft per Post oder per E-Mail zugestellt werden. Bei Postsendungen ist Folgendes auf dem Umschlag anzugeben:
Ministère de l'Economie
Demande d'aides d'Etat
L-2937 LUXEMBOURG
Belege
Die Antragsunterlagen für die Beihilfe müssen insbesondere folgende Angaben und Dokumente enthalten:
- Name und Größe des Unternehmens (um die Größe des Unternehmens zu bestimmen, können sämtliche für zweckmäßig erachteten Belege verlangt werden);
- Beschreibung des Vorhabens, einschließlich Anfang- und Enddaten;
- Standort des Vorhabens;
- Auflistung der Kosten des Vorhabens;
- Form und Höhe der für das Vorhaben benötigten Finanzierung;
- alle relevanten Informationen, die den zuständigen Ministern helfen, die Merkmale oder Besonderheiten des Vorhabens/Programms oder seinen Anreizeffekt zu beurteilen (Rechnungen, Zahlungsbelege, Bankauszüge).
Das Unternehmen gestattet dem Minister für Wirtschaft und dem Minister für Finanzen, bei der Steuerverwaltung (Administration des contributions directes), der Einregistrierungs-, Domänen- und Mehrwertsteuerverwaltung (Administration de l’enregistrement, des domaines et de la TVA) und der Zentralstelle der Sozialversicherungen (Centre commun de la sécurité sociale) zu überprüfen, dass das Unternehmen sich nicht seinen Steuer- und Sozialabgabepflichten entzogen hat. Ansonsten kann das Unternehmen Bescheinigungen dieser Verwaltungen beifügen, die belegen, dass alle Steuern und Sozialabgaben entrichtet wurden.
Höchstbetrag der Beihilfe
Die Beihilfe kann nicht höher als 25 % der Kosten für die erstmalige Teilnahme an einer nationalen Messe sein.
Für jedes Vorhaben muss die Höhe der Beihilfe mindestens 1.000 Euro betragen.
Auszahlung der Beihilfe
Die Beihilfe kann folgendermaßen gewährt werden:
- in Form von Subventionen;
- in Form von rückzahlbaren Vorschüssen;
- in Form von Zinsvergünstigungen. Sie kann über ein Kreditinstitut oder ein Finanzinstitut öffentlichen Rechts ausgezahlt werden.
Die Kapitalsubvention und der rückzahlbare Vorschuss werden nach Fertigstellung des Vorhabens ausgezahlt. Eine oder mehrere Anzahlungen können jedoch schrittweise entsprechend der Umsetzung des Vorhabens geleistet werden.
Bei der Gewährung der Beihilfe vereinbaren das Unternehmen und das Ministerium für Wirtschaft gemeinsam die Modalitäten für die Erstattung des rückzahlbaren Vorschusses im Falle des Erfolgs des Vorhabens.
Die Zahlung der Beihilfen muss innerhalb einer Frist (Ausschlussfrist) von 5 Jahren ab Auszahlung des Aufwendungsbetrages beantragt werden, auf den sich die Beihilfe bezieht. Diese Frist kann auf schriftlichen Antrag des Beihilfeempfängers an den Minister für Wirtschaft verlängert werden.
Formulare/Online-Dienste
Beihilfe zugunsten von KMU für die Teilnahme an nationalen Messen
Modèle de demande d'aide à la participation des PME à une foire nationale
Aid for SMEs to take part in national fairs
Zuständige Kontaktstellen
-
Generaldirektion für Mittelstand (Abteilung Beihilfen für KMU)
L-2914 Luxemburg
Luxemburg
Postanschrift :
Postfach 535 / L-2937 Luxembourg
Tel. : (+352) 247-74704Fax : (+352) 247-74701