Beihilfen zum Ausgleich von Schäden infolge bestimmter Naturkatastrophen
Zum letzten Mal aktualisiert am
Unternehmen können unter gewissen Bedingungen Beihilfen zum Ausgleich von Schäden infolge von Erdbeben, Erdrutschen, Überschwemmungen, Tornados, Orkanen und Vegetationsbränden mit natürlicher Ursache gewährt werden.
Betroffene Personen
Beihilfefähige Unternehmen
Diese Beihilfe richtet sich an Unternehmen, die über eine Niederlassungsgenehmigung verfügen.
Förderfähige Kosten
Zulässig sind alle Kosten, die sich aus dem als Direktfolge der jeweiligen Naturkatastrophe erlittenen Schaden ergeben. Sie müssen von einem zugelassenen unabhängigen Sachverständigen oder einem Versicherungsgutachter geschätzt werden.
Dieser Schaden kann Sachschäden an den Vermögenswerten wie zum Beispiel den Gebäuden, der Ausrüstung, den Maschinen oder den Lagerbeständen beinhalten.
Voraussetzungen
Um in den Genuss einer Beihilfe zum Ausgleich von Schäden infolge von Erdbeben, Erdrutschen, Überschwemmungen, Tornados, Orkanen und Vegetationsbränden mit natürlicher Ursache zu kommen, muss:
- der Regierungsrat das Ereignis offiziell als Naturkatastrophe anerkannt haben;
- ein kausaler Zusammenhang zwischen der Naturkatastrophe und dem vom jeweiligen Unternehmen erlittenen Schaden bestehen.
Fristen
Die Beihilfe zum Ausgleich von Schäden infolge bestimmter Naturkatastrophen wird innerhalb der 4 Jahre nach Eintritt des Ereignisses gewährt.
Vorgehensweise und Details
Antragstellung
Anträge auf Beihilfen zum Ausgleich von Schäden infolge bestimmter Naturkatastrophen sind wie folgt einzureichen:
- über einen auf MyGuichet.lu verfügbaren Online-Assistenten; oder
- mithilfe von Muster-Antragsunterlagen.
Online-Antrag über einen elektronischen Assistenten
Die Person, die den Antrag einreicht, das heißt die antragstellende Person selbst oder eine bevollmächtigte Person, benötigt ein LuxTrust-Produkt oder einen elektronischen Personalausweis.
Der Antrag muss vor Beginn der Arbeiten gestellt werden.
Wie richte ich einen beruflichen Bereich auf MyGuichet.lu ein?
Folgende 2 Fälle sind zu unterscheiden:
- Sie sind ein neuer MyGuichet.lu-Benutzer. Sie müssen:
- sich zunächst auf MyGuichet.lu registrieren; und
- anschließend einen beruflichen Bereich erstellen.
- Sie verfügen bereits über einen privaten Bereich. Sie müssen sich nicht erneut registrieren, sondern können direkt einen beruflichen Bereich einrichten.
Weitere Informationen und Tutorials zum beruflichen Bereich finden Sie auf unserer entsprechenden Hilfeseite.
Antragstellung mithilfe der Muster-Antragsunterlagen
Die vollständigen Unterlagen sind – datiert und von einer zeichnungsberechtigten Person des Unternehmens unterzeichnet – zusammen mit den entsprechenden Anlagen vor Beginn der Arbeiten am Projekt elektronisch an das Ministerium für Wirtschaft zu senden.
Belege
Die Antragsunterlagen für die Beihilfe müssen insbesondere folgende Angaben und Dokumente enthalten:
- Name und Größe des Unternehmens (um die Größe des Unternehmens zu bestimmen, können sämtliche für zweckmäßig erachteten Belege verlangt werden);
- Bericht des zugelassenen unabhängigen Sachverständigen oder des Versicherungsgutachters.
Das Unternehmen gestattet dem Minister für Wirtschaft und dem Minister für Finanzen, bei der Steuerverwaltung (Administration des contributions directes), der Einregistrierungs-, Domänen- und Mehrwertsteuerverwaltung (Administration de l’enregistrement, des domaines et de la TVA) und der Zentralstelle der Sozialversicherungen (Centre commun de la sécurité sociale) zu überprüfen, dass das Unternehmen sich nicht seinen Steuer- und Sozialabgabepflichten entzogen hat. Ansonsten kann das Unternehmen Bescheinigungen dieser Verwaltungen beifügen, die belegen, dass alle Steuern und Sozialabgaben entrichtet wurden.
Höchstbetrag der Beihilfe
Die Beihilfe ist nicht begrenzt. Es ist jedoch nicht möglich, einen abgenutzten Vermögenswert durch einen neuen zu ersetzen.
Der Sachschaden wird auf der Grundlage der Reparaturkosten des jeweiligen Vermögenswerts oder des wirtschaftlichen Werts, den er vor Eintritt der Katastrophe hatte, berechnet. Der Bericht des Sachverständigen muss die beschädigten beweglichen und unbeweglichen Vermögenswerte sowie deren Wert enthalten und auflisten.
Der Schaden darf die Reparaturkosten oder die durch die Katastrophe verursachte Minderung des fairen Marktwerts nicht übersteigen (Differenz zwischen dem Wert unmittelbar vor dem Eintritt der Katastrophe und dem Wert unmittelbar danach).
Auszahlung der Beihilfe
Die Kapitalsubvention oder der rückzahlbare Vorschuss werden nach Fertigstellung des Projekts, des Programms oder der Tätigkeit ausgezahlt.
Entsprechend der Durchführung der Investitionen können jedoch eine oder mehrere Anzahlungen geleistet werden.
Der Antrag auf Auszahlung der Beihilfe ist mithilfe eines Online-Assistenten auf MyGuichet.lu einzureichen. Dies kann auf 2 verschiedene Weisen erfolgen:
- auf detaillierte Weise, wobei jede einzelne Kostenposition angegeben wird: zu verwenden, wenn 10 Rechnungen oder weniger zu melden sind; oder
- auf zusammenfassende Weise, wobei die Gesamtsumme je Kostenart angegeben wird: zu verwenden, wenn mehr als 10 Rechnungen zu melden sind.
Einzelheiten zu den je nach Muster für die Kostenaufstellung beizufügenden Belegen sind verfügbar unter: „Pièces à joindre à la démarche en ligne MyGuichet.lu de demande de paiement“.
Die Person, die den Zahlungsantrag einreicht, das heißt die antragstellende Person selbst oder eine bevollmächtigte Person, benötigt ein LuxTrust-Produkt oder einen elektronischen Personalausweis (eID).
Der Antrag auf Zahlung muss vor der im Beschluss / in der Vereinbarung angegebenen Frist eingereicht werden.
Online-Dienste und Formulare
Online-Dienste
Zum Download bereitgestellte Formulare
Hinweis: Lesen Sie die Anleitung zur Verwendung von PDF-Formularen.
Zuständige Kontaktstellen
-
Ministerium für Wirtschaft Generaldirektion für KMU, Handwerk und Handel (Abteilung Beihilfen für KMU)
- Adresse:
-
L-2914
Luxemburg
Luxemburg
Postfach 535 / L-2937 Luxembourg
- Telefon:
- (+352) 247 74 704
- E-Mail:
- info.aide.pme@eco.etat.lu
Verwandte Vorgänge und Links
Vorgänge
Links
Weitere Informationen
Download
Rechtsgrundlagen
-
Règlement (UE) modifié n°651/2014 de la Commission du 17 juin 2014
déclarant certaines catégories d’aides compatibles avec le marché intérieur en application des articles 107 et 108 du traité
-
Loi modifiée du 9 août 2018
relative à un régime d’aides en faveur des petites et moyennes entreprises
-
Règlement grand-ducal du 12 octobre 2018
déterminant la nomenclature des dépenses et des entreprises éligibles au régime d’aides prévu par la loi du 9 août 2018 relative à un régime d’aides en faveur des petites et moyennes entreprises
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