Beihilfen zum Ausgleich von Schäden infolge bestimmter Naturkatastrophen

Zum letzten Mal aktualisiert am

Unternehmen können unter gewissen Bedingungen Beihilfen zum Ausgleich von Schäden infolge von Erdbeben, Erdrutschen, Überschwemmungen, Tornados, Orkanen und Vegetationsbränden mit natürlicher Ursache gewährt werden.

Zielgruppe

Beihilfefähige Unternehmen

Diese Beihilfe richtet sich an Unternehmen, die über eine von der Generaldirektion für Mittelstand ausgestellten Niederlassungsgenehmigung verfügen.

Förderfähige Kosten 

Zulässig sind alle Kosten, die sich aus dem als Direktfolge der jeweiligen Naturkatastrophe erlittenen Schaden ergeben. Sie müssen von einem zugelassenen unabhängigen Sachverständigen oder einem Versicherungsgutachter geschätzt werden.

 Dieser Schaden kann Sachschäden an den Vermögenswerten wie zum Beispiel den Gebäuden, der Ausrüstung, den Maschinen oder den Lagerbeständen beinhalten.

Voraussetzungen

Um in den Genuss einer Beihilfe zum Ausgleich von Schäden infolge von Erdbeben, Erdrutschen, Überschwemmungen, Tornados, Orkanen und Vegetationsbränden mit natürlicher Ursache zu kommen, muss:

  • der Regierungsrat das Ereignis offiziell als Naturkatastrophe anerkannt haben;
  • ein kausaler Zusammenhang zwischen der Naturkatastrophe und dem vom jeweiligen Unternehmen erlittenen Schaden bestehen.

Fristen

Die Beihilfe zum Ausgleich von Schäden infolge bestimmter Naturkatastrophen wird innerhalb der 4 Jahre nach Eintritt des Ereignisses gewährt.

Vorgehensweise und Details

Antragstellung

Anträge auf Beihilfen zum Ausgleich von Schäden infolge bestimmter Naturkatastrophen sind wie folgt einzureichen:

  • über einen auf MyGuichet.lu verfügbaren Online-Assistenten; oder
  • mithilfe von Muster-Antragsunterlagen.

Online-Antrag über einen elektronischen Assistenten

Die Person, die den Antrag einreicht, das heißt die antragstellende Person selbst oder eine bevollmächtigte Person, benötigt ein LuxTrust-Produkt (zum Beispiel: Token, Smartcard oder Signing Stick) oder einen elektronischen Personalausweis.

Der Antrag muss vor Beginn der Arbeiten gestellt werden.

Wie wird ein beruflicher Bereich auf MyGuichet.lu erstellt?

Es gibt 2 Möglichkeiten:

  • Die Person, die den Antrag einreicht, nutzt MyGuichet.lu zum ersten Mal und hat daher noch keinen persönlichen Bereich:
    Die Erstellung des Bereichs erfolgt in 2 Schritten:
    1. Registrierung als Nutzer;
    2. Erstellung des beruflichen Bereichs.

    Ein Tutorial im Video (mp4, 9,91 MB)- oder PDF-Format (Pdf, 1,42 MB) hilft Ihnen dabei.

  • Die Person, die den Antrag einreicht, ist bereits MyGuichet.lu-Nutzer und verfügt über einen privaten Bereich: Ein neuer beruflicher Bereich muss erstellt werden.
    Ein Tutorial im Video (mp4, 5,72 MB)- oder PDF-Format (Pdf, 995 KB) hilft Ihnen dabei.

Hier geht es zu den Anleitungen für die Nutzung von MyGuichet.lu.

Antragstellung mithilfe der Muster-Antragsunterlagen

Die vollständigen Unterlagen sind – datiert und von einer zeichnungsberechtigten Person des Unternehmens unterzeichnet – zusammen mit den entsprechenden Anlagen vor Beginn der Arbeiten am Projekt elektronisch an die Generaldirektion für Mittelstand (Abteilung Beihilfen für KMU) zu senden.

Belege

Die Antragsunterlagen für die Beihilfe müssen insbesondere folgende Angaben und Dokumente enthalten:

  • Name und Größe des Unternehmens (um die Größe des Unternehmens zu bestimmen, können sämtliche für zweckmäßig erachteten Belege verlangt werden);
  • Bericht des zugelassenen unabhängigen Sachverständigen oder des Versicherungsgutachters.

Das Unternehmen gestattet dem Minister für Wirtschaft und dem Minister für Finanzen, bei der Steuerverwaltung (Administration des contributions directes), der Einregistrierungs-, Domänen- und Mehrwertsteuerverwaltung (Administration de l’enregistrement, des domaines et de la TVA) und der Zentralstelle der Sozialversicherungen (Centre commun de la sécurité sociale) zu überprüfen, dass das Unternehmen sich nicht seinen Steuer- und Sozialabgabepflichten entzogen hat. Ansonsten kann das Unternehmen Bescheinigungen dieser Verwaltungen beifügen, die belegen, dass alle Steuern und Sozialabgaben entrichtet wurden.

Höchstbetrag der Beihilfe

Die Beihilfe ist nicht begrenzt. Es ist jedoch nicht möglich, einen abgenutzten Vermögenswert durch einen neuen zu ersetzen.

Der Sachschaden wird auf der Grundlage der Reparaturkosten des jeweiligen Vermögenswerts oder des wirtschaftlichen Werts, den er vor Eintritt der Katastrophe hatte, berechnet. Der Bericht des Sachverständigen muss die beschädigten beweglichen und unbeweglichen Vermögenswerte sowie deren Wert enthalten und auflisten.

Der Schaden darf die Reparaturkosten oder die durch die Katastrophe verursachte Minderung des fairen Marktwerts nicht übersteigen (Differenz zwischen dem Wert unmittelbar vor dem Eintritt der Katastrophe und dem Wert unmittelbar danach).

Auszahlung der Beihilfe

Die Kapitalsubvention oder der rückzahlbare Vorschuss werden nach Fertigstellung des Projekts, des Programms oder der Tätigkeit ausgezahlt.

Entsprechend der Durchführung der Investitionen können jedoch eine oder mehrere Anzahlungen geleistet werden.

Der Antrag auf Auszahlung der Beihilfe ist mithilfe eines Online-Assistenten auf MyGuichet.lu einzureichen. Dies kann auf 2 verschiedene Weisen erfolgen:

  1. auf detaillierte Weise, wobei jede einzelne Kostenposition angegeben wird: zu verwenden, wenn 10 Rechnungen oder weniger zu melden sind; oder
  2. auf zusammenfassende Weise, wobei die Gesamtsumme je Kostenart angegeben wird: zu verwenden, wenn mehr als 10 Rechnungen zu melden sind.

Einzelheiten zu den je nach Muster für die Kostenaufstellung beizufügenden Belegen sind verfügbar unter: „Pièces à joindre à la démarche en ligne MyGuichet.lu de demande de paiement“.

Die Person, die den Zahlungsantrag einreicht, das heißt die antragstellende Person selbst oder eine bevollmächtigte Person, benötigt ein LuxTrust-Produkt (zum Beispiel: Token, Smartcard oder Signing Stick) oder einen elektronischen Personalausweis (eID).

Der Antrag auf Zahlung muss vor der im Beschluss / in der Vereinbarung angegebenen Frist eingereicht werden.

Online-Dienste und Formulare

Zuständige Kontaktstellen

Generaldirektion für Mittelstand (Abteilung Beihilfen für KMU)

Verwandte Vorgänge und Links

Vorgänge

Antrag auf Ausstellung oder Änderung einer Niederlassungsgenehmigung Allgemeine Beihilfen für KMU Allgemeine Bedingungen

Links

Rechtsgrundlagen

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