Beihilfe zugunsten von KMU für die Inanspruchnahme von Beratungsdiensten

Zum letzten Mal aktualisiert am

Der Wirtschafts- und der Finanzminister können kleinen oder mittleren Unternehmen für die Inanspruchnahme von externen Beratungsdiensten Beihilfen bewilligen.

Betroffene Personen

Beihilfefähige Unternehmen

Diese Beihilfe richtet sich an kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit einer von der Generaldirektion für Mittelstand (Direction générale des classes moyennes) erteilten Niederlassungsgenehmigung, deren Tätigkeiten nicht auf der Liste der ausgeschlossenen Tätigkeiten aufgeführt sind, dies gemäß den für alle Beihilfen für KMU geltenden allgemeinen Bedingungen.

Diese Beihilfe wird für Dienstleistungen von externen Beratern gewährt, auf die gelegentlich für punktuelle Projekte zurückgegriffen wird.

Die betreffenden Dienstleistungen:

  • stellen keine dauerhafte oder periodische Tätigkeit dar; und
  • stehen nicht im Zusammenhang mit den normalen Betriebskosten des Unternehmens (insbesondere regelmäßige steuerliche oder juristische Dienste oder Werbung).

Förderfähige Kosten

Förderfähig sind die Kosten für Beratungsdienste, die von externen Beratern angeboten werden. Diese Dienste dürfen weder eine dauerhafte oder periodische Tätigkeit des Unternehmens darstellen noch im Zusammenhang mit den normalen Betriebskosten des Unternehmens stehen.

Voraussetzungen

Um in den Genuss einer Beihilfe zugunsten von KMU für die Inanspruchnahme von Beratungsdiensten zu kommen, muss das Unternehmen die für alle Beihilfen für KMU geltenden allgemeinen Bedingungen erfüllen.

Vorgehensweise und Details

Antragstellung

Anträge auf Beihilfe zugunsten von KMU für die Inanspruchnahme von Beratungsdiensten sind wie folgt einzureichen:

  • über einen auf MyGuichet.lu verfügbaren Online-Assistenten; oder
  • mithilfe von Muster-Antragsunterlagen.

Online-Antrag über einen elektronischen Assistenten

Die Person, die den Antrag einreicht, das heißt die antragstellende Person selbst oder eine bevollmächtigte Person, benötigt ein LuxTrust-Produkt oder einen elektronischen Personalausweis.

Der Antrag muss vor Beginn der Arbeiten gestellt werden.

Wie richte ich einen beruflichen Bereich auf MyGuichet.lu ein?

Folgende 2 Fälle sind zu unterscheiden:

  1. Sie sind ein neuer MyGuichet.lu-Benutzer. Sie müssen:
    • sich zunächst auf MyGuichet.lu registrieren; und
    • anschließend einen beruflichen Bereich erstellen.
  2. Sie verfügen bereits über einen privaten Bereich. Sie müssen sich nicht erneut registrieren, sondern können direkt einen beruflichen Bereich einrichten.

Weitere Informationen und Tutorials zum beruflichen Bereich finden Sie auf unserer entsprechenden Hilfeseite.

Antragstellung mithilfe der Muster-Antragsunterlagen

Die vollständigen Unterlagen sind – datiert und von einer zeichnungsberechtigten Person des Unternehmens unterzeichnet – zusammen mit den entsprechenden Anlagen vor Beginn der Arbeiten am Projekt elektronisch an die Generaldirektion für Mittelstand (Abteilung Beihilfen für KMU) zu senden.

Belege

Die Antragsunterlagen für die Beihilfe müssen insbesondere folgende Angaben und Dokumente enthalten:

  • Name und Größe des Unternehmens (um die Größe des Unternehmens zu bestimmen, können sämtliche für zweckmäßig erachteten Belege verlangt werden);
  • Beschreibung des Vorhabens, einschließlich Anfang- und Enddaten;
  • Standort des Vorhabens;
  • Auflistung der Kosten des Vorhabens;
  • einen Finanzierungsplan;
  • Form und Höhe der für das Vorhaben benötigten Finanzierung;
  • alle relevanten Informationen, die den zuständigen Ministern helfen, die Merkmale oder Besonderheiten des Vorhabens/Programms oder seinen Anreizeffekt zu beurteilen (Rechnungen, Zahlungsbelege, Bankauszüge, die Unterlagen, der Bericht oder die Ergebnisse zum Beratungsauftrag des Dienstleisters).

Das Unternehmen gestattet dem Minister für Wirtschaft und dem Minister für Finanzen, bei der Steuerverwaltung (Administration des contributions directes), der Einregistrierungs-, Domänen- und Mehrwertsteuerverwaltung (Administration de l’enregistrement, des domaines et de la TVA) und der Zentralstelle der Sozialversicherungen (Centre commun de la sécurité sociale) zu überprüfen, dass das Unternehmen sich nicht seinen Steuer- und Sozialabgabepflichten entzogen hat. Ansonsten kann das Unternehmen Bescheinigungen dieser Verwaltungen beifügen, die belegen, dass alle Steuern und Sozialabgaben entrichtet wurden.

Höchstbetrag der Beihilfe 

Die Beihilfe darf 50 % der förderfähigen Kosten nicht überschreiten.

Für jedes Vorhaben muss die Höhe der Beihilfe mindestens 1.000 Euro betragen.

Auszahlung der Beihilfe

Die Kapitalsubvention oder der rückzahlbare Vorschuss werden nach Fertigstellung des Projekts, des Programms oder der Tätigkeit ausgezahlt.

Entsprechend der Durchführung der Investitionen können jedoch eine oder mehrere Anzahlungen geleistet werden.

Der Antrag auf Auszahlung der Beihilfe ist mithilfe eines Online-Assistenten auf MyGuichet.lu einzureichen. Dies kann auf 2 verschiedene Weisen erfolgen:

  1. auf detaillierte Weise, wobei jede einzelne Kostenposition angegeben wird: zu verwenden, wenn 10 Rechnungen oder weniger zu melden sind; oder
  2. auf zusammenfassende Weise, wobei die Gesamtsumme je Kostenart angegeben wird: zu verwenden, wenn mehr als 10 Rechnungen zu melden sind.

Einzelheiten zu den je nach Muster für die Kostenaufstellung beizufügenden Belegen sind verfügbar unter: „Pièces à joindre à la démarche en ligne MyGuichet.lu de demande de paiement“.

Die Person, die den Zahlungsantrag einreicht, das heißt die antragstellende Person selbst oder eine bevollmächtigte Person, benötigt ein LuxTrust-Produkt oder einen elektronischen Personalausweis (eID).

Der Antrag auf Zahlung muss vor der im Beschluss / in der Vereinbarung angegebenen Frist eingereicht werden.

Online-Dienste und Formulare

Zuständige Kontaktstellen

  • Ministerium für Wirtschaft Generaldirektion Industrie, neue Technologien und Forschung (Finanzierung und staatliche Beihilfen)

    Adresse:
    19-21, boulevard Royal L-2449 Luxemburg Luxemburg
    L-2914 Luxemburg

Verwandte Vorgänge und Links

Vorgänge

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Rechtsgrundlagen

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