Beihilfe für sonstige Investitionen

Zum letzten Mal aktualisiert am

Der Wirtschafts- und der Finanzminister können kleinen oder mittleren Unternehmen für diverse Investitionen, deren Ziel die Förderung der Modernisierung und der Wettbewerbsfähigkeit der luxemburgischen Wirtschaft ist, Beihilfen bewilligen.

Betroffene Personen

Beihilfefähige Unternehmen

Diese Beihilfe richtet sich an kleine und mittlere Unternehmen mit einer Niederlassungsgenehmigung, dies gemäß den für alle Beihilfen für KMU geltenden allgemeinen Bedingungen.

Förderfähige Kosten

Als förderfähig gelten die Kosten von Investitionen in materielle Vermögenswerte, wie die Modernisierung von Ausrüstung/Maschinen, die unter der Beihilferegelung „Investitionsbeihilfe“ zugunsten von KMU nicht förderfähig sind.

Voraussetzungen

Um in den Genuss einer Beihilfe für sonstige Investitionen zu kommen, muss das Unternehmen die für alle Beihilfen für KMU geltenden allgemeinen Bedingungen erfüllen.

Vorgehensweise und Details

Antragstellung

Anträge auf Beihilfe für sonstige Investitionen sind wie folgt einzureichen:

  • über einen auf MyGuichet.lu verfügbaren Online-Assistenten; oder
  • mithilfe von Muster-Antragsunterlagen (ZIP-Datei).

Online-Antrag über einen elektronischen Assistenten

Die Person, die den Antrag einreicht, das heißt der Antragsteller selbst oder sein Bevollmächtigter, benötigt ein LuxTrust-Produkt oder einen elektronischen Personalausweis.

Der Antrag muss vor Beginn der Arbeiten gestellt werden.

Wie richte ich einen beruflichen Bereich auf MyGuichet.lu ein?

Folgende 2 Fälle sind zu unterscheiden:

  1. Sie sind ein neuer MyGuichet.lu-Benutzer. Sie müssen:
    • sich zunächst auf MyGuichet.lu registrieren; und
    • anschließend einen beruflichen Bereich erstellen.
  2. Sie verfügen bereits über einen privaten Bereich. Sie müssen sich nicht erneut registrieren, sondern können direkt einen beruflichen Bereich einrichten.

Weitere Informationen und Tutorials zum beruflichen Bereich finden Sie auf unserer entsprechenden Hilfeseite.

Antragstellung mithilfe der Muster-Antragsunterlagen

Die vollständigen Unterlagen sind – datiert und von einer zeichnungsberechtigten Person des Unternehmens unterzeichnet – zusammen mit den entsprechenden Anlagen vor Beginn der Arbeiten am Projekt elektronisch an das Ministerium für Wirtschaft zu senden.

Belege

Die Antragsunterlagen für die Beihilfe müssen insbesondere folgende Angaben und Dokumente enthalten:

  • Name und Größe des Unternehmens (um die Größe des Unternehmens zu bestimmen, können sämtliche für zweckmäßig erachteten Belege verlangt werden);
  • Beschreibung des Vorhabens, einschließlich Anfang- und Enddaten;
  • Standort des Vorhabens;
  • Auflistung der Kosten des Vorhabens;
  • Form und Höhe der für das Investitionsvorhaben benötigten Finanzierung;
  • Erklärung bezüglich der bereits in der Vergangenheit bezogenen „De-minimis“-Beihilfen;
  • alle relevanten Informationen, die den zuständigen Ministern helfen, die Merkmale oder Besonderheiten des Vorhabens/Programms oder seinen Anreizeffekt zu beurteilen (Rechnungen, Zahlungsbelege, Bankauszüge).

Das Unternehmen gestattet dem Minister für Wirtschaft und dem Minister für Finanzen, bei der Steuerverwaltung (Administration des contributions directes), der Einregistrierungs-, Domänen- und Mehrwertsteuerverwaltung (Administration de l’enregistrement, des domaines et de la TVA) und der Zentralstelle der Sozialversicherungen (Centre commun de la sécurité sociale) zu überprüfen, dass das Unternehmen sich nicht seinen Steuer- und Sozialabgabepflichten entzogen hat. Ansonsten kann das Unternehmen Bescheinigungen dieser Verwaltungen beifügen, die belegen, dass alle Steuern und Sozialabgaben entrichtet wurden.

Höchstbetrag der Beihilfe 

Der Umfang der Beihilfe darf nicht höher sein als:

  • 20 % der förderfähigen Kosten im Falle von kleinen Unternehmen;
  • 10 % der förderfähigen Kosten im Falle von mittleren Unternehmen.

Die maximale Höhe unter Berücksichtigung des Anreizeffekts erfolgt gemäß der „De-minimis“-Verordnung Nr. 1407/2013. Die maximale Höhe für jeden nachträglichen Antrag, das heißt ohne Anreizeffekt, beträgt 20.000 Euro für kleine Unternehmen und 10.000 Euro für mittlere Unternehmen. Nachträgliche Beihilfeanträge sind spätestens ein Jahr nach dem Auszahlungsdatum einzureichen.

Für jedes Investitionsvorhaben muss die Höhe der Beihilfe mindestens 1.000 Euro betragen.

Auszahlung der Beihilfe

Die Beihilfe erfolgt in Form einer Kapitalsubvention.

Bei Anträgen auf Vorabbeihilfen muss die Zahlung der Beihilfen innerhalb einer Frist (Ausschlussfrist) von 5 Jahren ab Auszahlung des Aufwendungsbetrages beantragt werden, auf den sich die Beihilfe bezieht. Diese Frist kann auf schriftlichen Antrag des Beihilfeempfängers an den Minister für Wirtschaft verlängert werden.

Online-Dienste und Formulare

Zuständige Kontaktstellen

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