Beihilfe für sonstige Investitionen
Der Wirtschafts- und der Finanzminister können kleinen oder mittleren Unternehmen für diverse Investitionen, deren Ziel die Förderung der Modernisierung und der Wettbewerbsfähigkeit der luxemburgischen Wirtschaft ist, Beihilfen bewilligen.
Zielgruppe
Beihilfefähige Unternehmen
Diese Beihilfe richtet sich an kleine und mittlere Unternehmen mit einer von der Generaldirektion für Mittelstand (Direction générale des classes moyennes) erteilten Niederlassungsgenehmigung, dies gemäß den für alle Beihilfen für KMU geltenden allgemeinen Bedingungen.
Förderfähige Kosten
Als förderfähig gelten die Kosten von Investitionen in materielle Vermögenswerte, wie die Modernisierung von Ausrüstung/Maschinen, die unter der Beihilferegelung „Investitionsbeihilfe“ zugunsten von KMU nicht förderfähig sind.
Voraussetzungen
Um in den Genuss einer Beihilfe für sonstige Investitionen zu kommen, muss das Unternehmen die für alle Beihilfen für KMU geltenden allgemeinen Bedingungen erfüllen.
Vorgehensweise und Details
Antragstellung
Das Ministerium für Wirtschaft stellt den Unternehmen ein Beihilfeantragsmuster für das jeweilige Vorhaben zur Verfügung.
Die vollständigen Unterlagen müssen – datiert und von einer zeichnungsberechtigten Person des Unternehmens unterzeichnet – zusammen mit den entsprechenden Anlagen vor Beginn der Arbeiten am Projekt dem Minister für Wirtschaft per Post oder per E-Mail zugestellt werden. Bei Postsendungen ist Folgendes auf dem Umschlag anzugeben:
Ministère de l'Economie
Demande d'aides d'Etat
L-2937 LUXEMBOURG
Belege
Die Antragsunterlagen für die Beihilfe müssen insbesondere folgende Angaben und Dokumente enthalten:
- Name und Größe des Unternehmens (um die Größe des Unternehmens zu bestimmen, können sämtliche für zweckmäßig erachteten Belege verlangt werden);
- Beschreibung des Vorhabens, einschließlich Anfang- und Enddaten;
- Standort des Vorhabens;
- Auflistung der Kosten des Vorhabens;
- Form und Höhe der für das Investitionsvorhaben benötigten Finanzierung;
- Erklärung bezüglich der bereits in der Vergangenheit bezogenen „De-minimis“-Beihilfen;
- alle relevanten Informationen, die den zuständigen Ministern helfen, die Merkmale oder Besonderheiten des Vorhabens/Programms oder seinen Anreizeffekt zu beurteilen (Rechnungen, Zahlungsbelege, Bankauszüge).
Das Unternehmen gestattet dem Minister für Wirtschaft und dem Minister für Finanzen, bei der Steuerverwaltung (Administration des contributions directes), der Einregistrierungs-, Domänen- und Mehrwertsteuerverwaltung (Administration de l’enregistrement, des domaines et de la TVA) und der Zentralstelle der Sozialversicherungen (Centre commun de la sécurité sociale) zu überprüfen, dass das Unternehmen sich nicht seinen Steuer- und Sozialabgabepflichten entzogen hat. Ansonsten kann das Unternehmen Bescheinigungen dieser Verwaltungen beifügen, die belegen, dass alle Steuern und Sozialabgaben entrichtet wurden.
Höchstbetrag der Beihilfe
Der Umfang der Beihilfe darf nicht höher sein als:
- 20 % der förderfähigen Kosten im Falle von kleinen Unternehmen;
- 10 % der förderfähigen Kosten im Falle von mittleren Unternehmen.
Die maximale Höhe unter Berücksichtigung des Anreizeffekts erfolgt gemäß der „De Minimis“-Verordnung Nr. 1407/2013. Die maximale Höhe für jeden nachträglichen Antrag, d. h. ohne Anreizeffekt, beträgt 20.000 Euro für kleine Unternehmen und 10.000 Euro für mittlere Unternehmen. Nachträgliche Beihilfeanträge sind spätestens ein Jahr nach dem Auszahlungsdatum einzureichen.
Für jedes Investitionsvorhaben muss die Höhe der Beihilfe mindestens 1.000 Euro betragen.
Auszahlung der Beihilfe
Die Beihilfe erfolgt in Form einer Kapitalsubvention.
Bei Anträgen auf Vorabbeihilfen muss die Zahlung der Beihilfen innerhalb einer Frist (Ausschlussfrist) von 5 Jahren ab Auszahlung des Aufwendungsbetrages beantragt werden, auf den sich die Beihilfe bezieht. Diese Frist kann auf schriftlichen Antrag des Beihilfeempfängers an den Minister für Wirtschaft verlängert werden.
Formulare/Online-Dienste
Formular - Beihilfe für sonstige Investitionen
Formulaire de demande d'aide aux investissements divers
Application form for aid for miscellaneous investments
Zuständige Kontaktstellen
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Generaldirektion für Mittelstand (Abteilung Beihilfen für KMU)
L-2914 Luxemburg
Luxemburg
Postanschrift :
Postfach 535 / L-2937 Luxembourg
Tel. : (+352) 247-74704Fax : (+352) 247-74701