Beihilfe für sonstige Investitionen

Vor mehr als 5 Jahren aktualisiert

Der Wirtschafts- und der Finanzminister können kleinen oder mittleren Unternehmen für diverse Investitionen, deren Ziel die Förderung der Modernisierung und der Wettbewerbsfähigkeit der luxemburgischen Wirtschaft ist, Beihilfen bewilligen.

Zielgruppe

Beihilfefähige Unternehmen

Diese Beihilfe richtet sich an kleine und mittlere Unternehmen mit einer von der Generaldirektion für Mittelstand (Direction générale des classes moyennes) erteilten Niederlassungsgenehmigung, dies gemäß den für alle Beihilfen für KMU geltenden allgemeinen Bedingungen.

Förderfähige Kosten

Als förderfähig gelten die Kosten von Investitionen in materielle Vermögenswerte, wie die Modernisierung von Ausrüstung/Maschinen, die unter der Beihilferegelung „Investitionsbeihilfe“ zugunsten von KMU nicht förderfähig sind.

Voraussetzungen

Um in den Genuss einer Beihilfe für sonstige Investitionen zu kommen, muss das Unternehmen die für alle Beihilfen für KMU geltenden allgemeinen Bedingungen erfüllen.

Vorgehensweise und Details

Antragstellung

Anträge auf Beihilfe für sonstige Investitionen sind wie folgt einzureichen:

  • über einen auf MyGuichet.lu verfügbaren Online-Assistenten; oder
  • mithilfe von Muster-Antragsunterlagen (ZIP-Datei).

Online-Antrag über einen elektronischen Assistenten

Die Person, die den Antrag einreicht, das heißt der Antragsteller selbst oder sein Bevollmächtigter, benötigt ein LuxTrust-Produkt (zum Beispiel: Token, Smartcard oder Signing Stick) oder einen elektronischen Personalausweis.

Der Antrag muss vor Beginn der Arbeiten gestellt werden.

Wie wird ein beruflicher Bereich auf MyGuichet.lu erstellt?

Es gibt 2 Möglichkeiten:

  • Die Person, die den Antrag einreicht, nutzt MyGuichet.lu zum ersten Mal und hat daher noch keinen persönlichen Bereich:
    Die Erstellung des Bereichs erfolgt in 2 Schritten:
    1. Registrierung als Nutzer;
    2. Erstellung des beruflichen Bereichs.

    Ein Tutorial im Video- oder PDF-Format hilft Ihnen dabei.

  • Die Person, die den Antrag einreicht, ist bereits MyGuichet.lu-Nutzer und verfügt über einen privaten Bereich: Ein neuer beruflicher Bereich muss erstellt werden.
    Ein Tutorial im Video- oder PDF-Format hilft Ihnen dabei.

Hier geht es zu den Anleitungen für die Nutzung von MyGuichet.lu.

Antragstellung mithilfe der Muster-Antragsunterlagen

Die vollständigen Unterlagen sind – datiert und von einer zeichnungsberechtigten Person des Unternehmens unterzeichnet – zusammen mit den entsprechenden Anlagen vor Beginn der Arbeiten am Projekt elektronisch an die Generaldirektion für Mittelstand (Abteilung Beihilfen für KMU) zu senden.

Belege

Die Antragsunterlagen für die Beihilfe müssen insbesondere folgende Angaben und Dokumente enthalten:

  • Name und Größe des Unternehmens (um die Größe des Unternehmens zu bestimmen, können sämtliche für zweckmäßig erachteten Belege verlangt werden);
  • Beschreibung des Vorhabens, einschließlich Anfang- und Enddaten;
  • Standort des Vorhabens;
  • Auflistung der Kosten des Vorhabens;
  • Form und Höhe der für das Investitionsvorhaben benötigten Finanzierung;
  • Erklärung bezüglich der bereits in der Vergangenheit bezogenen „De-minimis“-Beihilfen;
  • alle relevanten Informationen, die den zuständigen Ministern helfen, die Merkmale oder Besonderheiten des Vorhabens/Programms oder seinen Anreizeffekt zu beurteilen (Rechnungen, Zahlungsbelege, Bankauszüge).

Das Unternehmen gestattet dem Minister für Wirtschaft und dem Minister für Finanzen, bei der Steuerverwaltung (Administration des contributions directes), der Einregistrierungs-, Domänen- und Mehrwertsteuerverwaltung (Administration de l’enregistrement, des domaines et de la TVA) und der Zentralstelle der Sozialversicherungen (Centre commun de la sécurité sociale) zu überprüfen, dass das Unternehmen sich nicht seinen Steuer- und Sozialabgabepflichten entzogen hat. Ansonsten kann das Unternehmen Bescheinigungen dieser Verwaltungen beifügen, die belegen, dass alle Steuern und Sozialabgaben entrichtet wurden.

Höchstbetrag der Beihilfe 

Der Umfang der Beihilfe darf nicht höher sein als:

  • 20 % der förderfähigen Kosten im Falle von kleinen Unternehmen;
  • 10 % der förderfähigen Kosten im Falle von mittleren Unternehmen.

Die maximale Höhe unter Berücksichtigung des Anreizeffekts erfolgt gemäß der „De-minimis“-Verordnung Nr. 1407/2013. Die maximale Höhe für jeden nachträglichen Antrag, das heißt ohne Anreizeffekt, beträgt 20.000 Euro für kleine Unternehmen und 10.000 Euro für mittlere Unternehmen. Nachträgliche Beihilfeanträge sind spätestens ein Jahr nach dem Auszahlungsdatum einzureichen.

Für jedes Investitionsvorhaben muss die Höhe der Beihilfe mindestens 1.000 Euro betragen.

Auszahlung der Beihilfe

Die Beihilfe erfolgt in Form einer Kapitalsubvention.

Bei Anträgen auf Vorabbeihilfen muss die Zahlung der Beihilfen innerhalb einer Frist (Ausschlussfrist) von 5 Jahren ab Auszahlung des Aufwendungsbetrages beantragt werden, auf den sich die Beihilfe bezieht. Diese Frist kann auf schriftlichen Antrag des Beihilfeempfängers an den Minister für Wirtschaft verlängert werden.

Formulare/Online-Dienste

Démarche de demande d'aide en faveur des entreprises

Les informations qui vous concernent recueillies sur ce formulaire font l’objet d’un traitement par l’administration concernée afin de mener à bien votre demande.

Ces informations sont conservées pour la durée nécessaire par l’administration à la réalisation de la finalité du traitement

Les destinataires de vos données sont les administrations compétentes dans le cadre du traitement de votre demande. Veuillez-vous adresser à l’administration concernée par votre demande pour connaître les destinataires des données figurant sur ce formulaire. Conformément au règlement (UE) 2016/679 relatif à la protection des personnes physiques à l'égard du traitement des données à caractère personnel et à la libre circulation de ces données, vous bénéficiez d’un droit d’accès, de rectification et le cas échéant d’effacement des informations vous concernant. Vous disposez également du droit de retirer votre consentement à tout moment.

En outre et excepté le cas où le traitement de vos données présente un caractère obligatoire, vous pouvez, pour des motifs légitimes, vous y opposer.

Si vous souhaitez exercer ces droits et/ou obtenir communication de vos informations, veuillez-vous adresser à l’administration concernée suivant les coordonnées indiquées dans le formulaire. Vous avez également la possibilité d’introduire une réclamation auprès de la Commission nationale pour la protection des données ayant son siège à 15, boulevard du Jazz L-4370 Belvaux.

En poursuivant votre démarche, vous acceptez que vos données personnelles soient traitées dans le cadre de votre demande.

Zuständige Kontaktstellen

Doppelklick, um die Karte zu aktivieren

Ihre Meinung interessiert uns

Wie würden Sie den Inhalt dieser Seite bewerten?

Zum letzten Mal aktualisiert am