Sonstige Gesundheitsberufe

Zum letzten Mal aktualisiert am

Mehrere Gesundheitsberufe dürfen in Luxemburg ausgeübt werden, ohne dass hierfür eine Zulassung beim Ministerium für Gesundheit und soziale Sicherheit beantragt werden muss.

Es kann jedoch sein, dass die Ausübung dieser Berufe einer Niederlassungsgenehmigung oder einer Eintragung des Diploms in das Register für Bildungsnachweise bedarf.

Zielgruppe

Betroffene Berufe

Es gibt mehrere nicht reglementierte Gesundheitsberufe, darunter:

  • Psychologe;
  • Homöopath;
  • Naturheilkundler;
  • Chiropraktiker;
  • Sophrologe;
  • Alternativmediziner;
  • Dienstleister im Bereich der Zahnaufhellung usw.

Zielgruppe

Dienstleister, die sich in Luxemburg niederlassen und dort tätig sein wollen, müssen:

  • Bürger der Europäischen Union sein oder;
  • Bürger eines Staates des Europäischen Wirtschaftsraums (Island, Liechtenstein oder Norwegen) oder der Schweiz sein oder;
  • Drittstaatsangehörige sein und:

Voraussetzungen

Der Dienstleister muss unabhängig vom betroffenen Gesundheitsberuf im Besitz eines luxemburgischen oder ausländischen Diploms sein, das ihn zum Zugang zum jeweiligen Beruf berechtigt.

Im Vorfeld zu erledigende Schritte

Bevor er die Ausübung seiner Tätigkeit aufnimmt, kann es sein, dass der Dienstleister eine Niederlassungsgenehmigung benötigt oder sein Diplom in das Register für Bildungsnachweise eintragen lassen muss.

Vorgehensweise und Details

Nicht reglementierte Gesundheitsberufe können ohne Zulassung des Ministeriums für Gesundheit und soziale Sicherheit ausgeübt werden.

Es kann jedoch vorkommen, dass bei der Ausübung eines nicht reglementierten Gesundheitsberufs bestimmte Handlungen, Leistungen oder Techniken angewandt werden müssen, die in den Anwendungsbereich eines reglementierten Gesundheitsberufs fallen.

Ist dies der Fall, kann die Person, die einen nicht reglementierten Gesundheitsberuf ausübt und diese Handlungen vornimmt, der illegalen Ausübung einer medizinischen Tätigkeit beschuldigt werden, was eine& Straftat darstellt.

Zuständige Kontaktstellen

Map

Generaldirektion für Mittelstand (Abteilung Niederlassungsrecht)

Verwandte Vorgänge und Links

Vorgänge

Links

Weitere Informationen

Rechtsgrundlagen

Ihre Meinung interessiert uns

Teilen Sie uns Ihre Meinung zu dieser Seite mit. Lassen Sie uns wissen, was wir verbessern können. Sie erhalten keine Antwort auf Ihr Feedback. Für spezifische Fragen verwenden Sie bitte das Kontaktformular.

Mit Stern gekennzeichnete Felder (*) sind Pflichtfelder.

Haben Sie gefunden, wonach Sie gesucht haben?*
Wie bewerten Sie diese Seite?*
Sehr schlecht
Sehr gut

Hinterlassen Sie uns einen Kommentar und helfen Sie uns, diese Seite zu verbessern. Bitte geben Sie keine personenbezogenen Daten an, wie zum Beispiel Ihre E-Mail-Adresse, Ihren Namen oder Ihre Telefonnummer.

0/1000

Bitte bewerten Sie diese Seite

Ihr Feedback wurde erfolgreich gesendet!

Vielen Dank für Ihren Beitrag. Wenn Sie Hilfe benötigen oder Fragen haben, verwenden Sie bitte das Kontaktformular.

Möchten Sie zur Vereinfachung der digitalen öffentlichen Dienstleistungen beitragen und Ihre Ideen und Anregungen einreichen?

Besuchen Sie die Website Zesumme Vereinfachen, die Online-Beteiligungsplattform zur Verwaltungsvereinfachung in Luxemburg.

Zusammen vereinfachen

Es ist ein Fehler aufgetreten

Hoppla! Irgendwo ist ein Fehler aufgetreten.