Leiter eines Labors für medizinische Analysen
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Die Ausübung der Funktion des Leiters eines Labors für medizinische Analysen erfordert eine Zulassung, die vom Ministerium für Gesundheit und soziale Sicherheit ausgestellt wird.
Betroffene Personen
Ärzte, Apotheker und Chemiker, die ein Labor für medizinische Analysen leiten und Dienstleistungen aus einem oder mehreren der folgenden Teilgebiete anbieten:
- medizinische Chemie;
- Hämatologie;
- Mikrobiologie;
- pathologische Anatomie.
Hinweis: Beim Online-Vorgang auf MyGuichet.lu müssen Sie das Teilgebiet angeben, auf das sich der Antrag bezieht.
Ein Labor, in dem Tätigkeiten aus mehreren Teilgebieten der Labormedizin ausgeübt werden, muss geleitet werden von:
- einer Person, die für jede der besagten Tätigkeiten die entsprechende Ausbildung besitzt; oder
- mehreren Personen, die die entsprechende Ausbildung für jeweils eine der vorgesehenen Tätigkeiten besitzen.
Voraussetzungen
Der Leiter eines Labors für medizinische Analysen muss Inhaber sein:
- entweder eines Universitätsdiploms, mit dem:
- eine vollständige Medizinerausbildung abgeschlossen wurde; und
- eine gemäß den Bestimmungen von Artikel 1 Absatz 1 Buchstabe b) des geänderten Gesetzes vom 29. April 1983 über die Ausübung des Berufs des Arztes, des Zahnarztes und des Tierarztes anerkannte Grundausbildung einhergeht;
- oder eines Universitätsdiploms, mit dem eine vollständige Apothekerausbildung abgeschlossen wurde, die gemäß den Bestimmungen von Artikel 1 Buchstabe b) des geänderten Gesetzes vom 31. Juli 1991 zur Festlegung der Zulassungsbedingungen für die Ausübung des Berufs des Apothekers anerkannt ist;
- oder eines Masterabschlusses in Chemie oder Biochemie oder eines gleichwertigen Studiengangs.
In den 3 Fällen müssen Sie zudem eine mindestens 5-jährige Vollzeitfachausbildung in Labormedizin absolviert haben.
Die Fachausbildung in dem Teilgebiet, für das Sie die Zulassung hauptsächlich beantragen, muss mindestens 3 Jahre lang in Vollzeit absolviert worden sein. In jedem der beiden anderen Teilgebiete muss es mindestens ein Jahr in Vollzeit gewesen sein, mit Ausnahme der pathologischen Anatomie.
Ein Leiter eines Labors für medizinische Analysen, der Dienstleistungen aus dem Teilgebiet der pathologischen Anatomie anbietet, muss gemäß dem geänderten Gesetz vom 29. April 1983 über die Ausübung des Berufs des Arztes, des Zahnarztes und des Tierarztes als Facharzt für pathologische Anatomie zugelassen sein.
Vorgehensweise und Details
Antragstellung
Sie können Ihren Zulassungsantrag online über MyGuichet.lu stellen.
Der Vorgang kann folgendermaßen vorgenommen werden:
- mit Authentifizierung, wofür Sie ein LuxTrust-Produkt oder einen elektronischen Personalausweis (eID) benötigen; oder
- ohne Authentifizierung.
Der Vorgang mit Authentifizierung bietet zahlreiche Vorteile gegenüber dem Vorgang ohne Authentifizierung. Zum Beispiel können die eingegebenen Daten vorübergehend gespeichert werden, sodass Sie später darauf zugreifen können.
Nach Übermittlung des Antrags erhalten Sie jede Kommunikation/Mitteilung im Zusammenhang mit diesem Antrag per E-Mail.
Belege
Sie müssen Ihrem Antrag folgende Belege beifügen:
- wenn Sie Staatsangehöriger eines Mitgliedstaats der EU oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) sind: eine Kopie eines gültigen Identitätsnachweises; oder
- wenn Sie nicht Staatsangehöriger eines Mitgliedstaats der EU oder des EWR sind:
- eine Kopie des gültigen Aufenthaltstitels; oder
- ein Dokument, das belegt, dass Ihnen internationaler Schutz zuerkannt wurde;
- einen Lebenslauf, in dem die während des Studiums absolvierten Praktika (Famulatur) detailliert aufgeführt sind, wenn möglich mit einer Kopie des Famulatur-Hefts (falls vorhanden);
- wenn Sie Arzt oder Apotheker sind: eine Kopie der vom luxemburgischen Ministerium für Gesundheit und soziale Sicherheit ausgestellten Zulassung als Arzt oder Apotheker;
- wenn Sie Chemiker oder Biochemiker sind: eine Kopie des Masterabschlusses in Chemie oder Biochemie.
Übersetzung der Unterlagen
Den Unterlagen muss eine von einem vereidigten Übersetzer angefertigte französische, deutsche oder luxemburgische Übersetzung beiliegen, sofern diese Dokumente (oder eines davon) in einer anderen Sprache ausgestellt wurden.
Bearbeitung des Antrags
Sind die Unterlagen vollständig, werden sie vom Ministerium für Gesundheit und soziale Sicherheit zur Stellungnahme an die Beratungskommission für Labore (Commission consultative des laboratoires) weitergeleitet.
Um die Bearbeitung des Antrags zu beschleunigen, sollten Sie sich vergewissern, dass alle erforderlichen Informationen im Antrag enthalten sind und alle erforderlichen Belege beigefügt wurden.
Im Zulassungserlass wird angegeben, für welches Teilgebiet der Labormedizin die Ausbildung anerkannt wird.
Die Entscheidung wird Ihnen per Post übermittelt.
Rechtsbehelfe im Falle einer negativen Antwort
Innerhalb von 3 Monaten nach Zustellung der Entscheidung kann beim Verwaltungsgericht ein Rechtsbehelf eingelegt werden.
Online-Dienste und Formulare
Zuständige Kontaktstellen
-
Ministerium für Gesundheit und soziale Sicherheit Angehörige der Gesundheitsberufe – ärztliche Berufe
- Adresse:
- 1, rue Charles Darwin L-1433 Luxemburg Luxemburg
- Telefon:
- (+352) 247 85 505
- E-Mail:
- professions.medicales@ms.etat.lu
- Website:
- https://m3s.gouvernement.lu/de.html
Verwandte Vorgänge und Links
Vorgänge
Links
Rechtsgrundlagen
- Code de la santé
-
Loi modifiée du 31 juillet 1991
déterminant les conditions d'autorisation d'exercer la profession de pharmacien
-
Loi modifiée du 16 juillet 1984
relative aux laboratoires d'analyses médicales
-
Loi modifiée du 29 avril 1983
concernant l'exercice des professions de médecin, de médecin-dentiste et de médecin-vétérinaire
-
Règlement grand-ducal du 18 décembre 1998
déterminant les disciplines d'un laboratoire d'analyses de biologie médicale et réglementant la formation spécialisée des responsables de laboratoire
-
Règlement grand-ducal du 7 février 1990
déterminant la composition et le fonctionnement de la commission consultative des laboratoires
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