Leiter eines Labors für medizinische Analysen

Zum letzten Mal aktualisiert am

Zusammenfassung:

Die Ausübung der Funktion des Leiters eines Labors für medizinische Analysen erfordert eine Zulassung, die an bestimmte Bedingungen geknüpft ist.

Betroffene Personen: Leiter eines Labors für medizinische Analysen.

Die Ausübung der Funktion des Leiters eines Labors für medizinische Analysen erfordert eine Zulassung, die vom Ministerium für Gesundheit und soziale Sicherheit ausgestellt wird.

Betroffene Personen

Ärzte, Apotheker und Chemiker, die ein Labor für medizinische Analysen leiten und Dienstleistungen aus einem oder mehreren der folgenden Teilgebiete anbieten:

  • medizinische Chemie;
  • Hämatologie;
  • Mikrobiologie; 
  • pathologische Anatomie.

Hinweis: Beim Online-Vorgang auf MyGuichet.lu müssen Sie das Teilgebiet angeben, auf das sich der Antrag bezieht.

Ein Labor, in dem Tätigkeiten aus mehreren Teilgebieten der Labormedizin ausgeübt werden, muss geleitet werden von:

  • einer Person, die für jede der besagten Tätigkeiten die entsprechende Ausbildung besitzt; oder
  • mehreren Personen, die die entsprechende Ausbildung für jeweils eine der vorgesehenen Tätigkeiten besitzen.

Voraussetzungen

Der Leiter eines Labors für medizinische Analysen muss Inhaber sein:

  • entweder eines Universitätsdiploms, mit dem:
    • eine vollständige Medizinerausbildung abgeschlossen wurde; und
    • eine gemäß den Bestimmungen von Artikel 1 Absatz 1 Buchstabe b) des geänderten Gesetzes vom 29. April 1983 über die Ausübung des Berufs des Arztes, des Zahnarztes und des Tierarztes anerkannte Grundausbildung einhergeht;
  • oder eines Universitätsdiploms, mit dem eine vollständige Apothekerausbildung abgeschlossen wurde, die gemäß den Bestimmungen von Artikel 1 Buchstabe b) des geänderten Gesetzes vom 31. Juli 1991 zur Festlegung der Zulassungsbedingungen für die Ausübung des Berufs des Apothekers anerkannt ist;
  • oder eines Masterabschlusses in Chemie oder Biochemie oder eines gleichwertigen Studiengangs.

In den 3 Fällen müssen Sie zudem eine mindestens 5-jährige Vollzeitfachausbildung in Labormedizin absolviert haben.

Die Fachausbildung in dem Teilgebiet, für das Sie die Zulassung hauptsächlich beantragen, muss mindestens 3 Jahre lang in Vollzeit absolviert worden sein. In jedem der beiden anderen Teilgebiete muss es mindestens ein Jahr in Vollzeit gewesen sein, mit Ausnahme der pathologischen Anatomie.

Ein Leiter eines Labors für medizinische Analysen, der Dienstleistungen aus dem Teilgebiet der pathologischen Anatomie anbietet, muss gemäß dem geänderten Gesetz vom 29. April 1983 über die Ausübung des Berufs des Arztes, des Zahnarztes und des Tierarztes als Facharzt für pathologische Anatomie zugelassen sein.

Vorgehensweise und Details

Antragstellung

Sie können Ihren Zulassungsantrag online über MyGuichet.lu stellen.

Der Vorgang kann folgendermaßen vorgenommen werden:

  • mit Authentifizierung, wofür Sie ein LuxTrust-Produkt oder einen elektronischen Personalausweis (eID) benötigen; oder
  • ohne Authentifizierung.

Der Vorgang mit Authentifizierung bietet zahlreiche Vorteile gegenüber dem Vorgang ohne Authentifizierung. Zum Beispiel können die eingegebenen Daten vorübergehend gespeichert werden, sodass Sie später darauf zugreifen können.

Nach Übermittlung des Antrags erhalten Sie jede Kommunikation/Mitteilung im Zusammenhang mit diesem Antrag per E-Mail.

Belege

Sie müssen Ihrem Antrag folgende Belege beifügen:

  • wenn Sie Staatsangehöriger eines Mitgliedstaats der EU oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) sind: eine Kopie eines gültigen Identitätsnachweises; oder
  • wenn Sie nicht Staatsangehöriger eines Mitgliedstaats der EU oder des EWR sind:
    • eine Kopie des gültigen Aufenthaltstitels; oder
    • ein Dokument, das belegt, dass Ihnen internationaler Schutz zuerkannt wurde;
  • einen Lebenslauf, in dem die während des Studiums absolvierten Praktika (Famulatur) detailliert aufgeführt sind, wenn möglich mit einer Kopie des Famulatur-Hefts (falls vorhanden);
  • wenn Sie Arzt oder Apotheker sind: eine Kopie der vom luxemburgischen Ministerium für Gesundheit und soziale Sicherheit ausgestellten Zulassung als Arzt oder Apotheker;
  • wenn Sie Chemiker oder Biochemiker sind: eine Kopie des Masterabschlusses in Chemie oder Biochemie.

Übersetzung der Unterlagen

Den Unterlagen muss eine von einem vereidigten Übersetzer angefertigte französische, deutsche oder luxemburgische Übersetzung beiliegen, sofern diese Dokumente (oder eines davon) in einer anderen Sprache ausgestellt wurden.

Bearbeitung des Antrags

Sind die Unterlagen vollständig, werden sie vom Ministerium für Gesundheit und soziale Sicherheit zur Stellungnahme an die Beratungskommission für Labore (Commission consultative des laboratoires) weitergeleitet.

Um die Bearbeitung des Antrags zu beschleunigen, sollten Sie sich vergewissern, dass alle erforderlichen Informationen im Antrag enthalten sind und alle erforderlichen Belege beigefügt wurden.

Im Zulassungserlass wird angegeben, für welches Teilgebiet der Labormedizin die Ausbildung anerkannt wird.

Die Entscheidung wird Ihnen per Post übermittelt.

Rechtsbehelfe im Falle einer negativen Antwort

Innerhalb von 3 Monaten nach Zustellung der Entscheidung kann beim Verwaltungsgericht ein Rechtsbehelf eingelegt werden.

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