• Notre prestataire de services LuxTrust annonce une maintenance le samedi 19 avril de 22h00 à 23h59. Pendant cette période il ne sera pas possible de se connecter aux services publics comme MyGuichet.lu ou eCDF ni de signer électroniquement à l’aide d’un produit LuxTrust. Une connexion et signature avec GouvID reste cependant possible. Par ailleurs, l’utilisation de l’app MyGuichet.lu pour des démarches sans signature reste fonctionnelle, à condition que l’app est couplée avec l’espace personnel de l’utilisateur. 
  • Unser Dienstleister LuxTrust kündigt für Samstag, den 19. April, von 22:00 bis 23:59 Uhr Wartungsarbeiten an. Während dieses Zeitraums ist es nicht möglich, sich bei öffentlichen Diensten wie MyGuichet.lu oder eCDF einzuloggen oder mit einem LuxTrust-Produkt elektronisch zu unterschreiben. Das Einloggen und Unterschreiben mit GouvID bleiben jedoch möglich. Zudem ist die Nutzung der App MyGuichet.lu für Vorgänge ohne Unterschrift weiterhin gewährleistet, sofern die App mit dem persönlichen Bereich des Nutzers gekoppelt ist.
  • Our service provider LuxTrust has announced maintenance work on Saturday 19 April from 22.00 to 23.59. During this period, it will not be possible to log in to public services such as MyGuichet.lu or eCDF, or to sign electronically using a LuxTrust product. However, it is still possible to log in and sign with GouvID. Furthermore, the MyGuichet.lu mobile app can still be used for procedures that do not require a signature, provided that the app is linked to the user's private eSpace.

Bestätigung eines ausländischen Bootsführerscheins oder -patents

Zum letzten Mal aktualisiert am

Inhaber eines ausländischen Bootsführerscheins können diesen in Luxemburg bestätigen lassen. Die Bestätigung berechtigt den Inhaber, ein Boot unter luxemburgischer Flagge innerhalb der im bestätigten ausländischen Führerschein vorgegebenen Grenzen zu führen.

Die Bestätigung ist unbefristet gültig.

Kosten

Für die Bestätigung eines ausländischen Bootsführerscheins oder -patents ist eine Gebühr von 36 Euro zu entrichten. Diese wird durch Erwerb einer Gebührenmarke der Einregistrierungs-, Domänen- und Mehrwertsteuerverwaltung (Administration de l’enregistrement, des domaines et de la TVA - AED) entrichtet.

Die Gebührenmarke kann durch eine Überweisung auf das Konto LU76 0019 5955 4404 7000 (BIC: BCEELULL) der „Direction de l’enregistrement et des domaines, Diekirch actes civils“ ersetzt werden. Als Verwendungszweck sind der Name der antragstellenden Person und der Vermerk „Antrag auf Bestätigung eines ausländischen Bootsführerscheins“ anzugeben.

Der Überweisungsbeleg ist dem Antrag beizufügen.

Vorgehensweise und Details

Die Bestätigung ist unter Verwendung des dafür vorgesehenen Formulars beim Schifffahrtsaufsichtsamt (Commissariat aux affaires maritimes - CAM) zu beantragen.

Dem Antrag ist eine Kopie der Vorder- und Rückseite des ausländischen Führerscheins oder Patents beizufügen. Stammt das Dokument aus einem Nicht-EU-Land, muss es sich um eine beglaubigte Kopie handeln.

Online-Dienste und Formulare

Zuständige Kontaktstellen

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