Die Bestätigung eines ausländischen Bootsführerscheins oder -patents beantragen

Zum letzten Mal aktualisiert am

Inhaber eines ausländischen Bootsführerscheins können diesen in Luxemburg bestätigen lassen. Die Bestätigung berechtigt den Inhaber, unter luxemburgischer Flagge zu fahren, allerdings nur innerhalb der Grenzen, die im bestätigten ausländischen Führerschein vorgegeben sind.

Die Bestätigung ist zeitlich unbefristet gültig.

Kosten

Für die Bestätigung eines ausländischen Bootsführerscheins oder -patents ist eine Gebühr von 36 Euro zu entrichten. Diese wird durch Erwerb einer Gebührenmarke (timbre mobile de chancellerie) der Einregistrierungs-, Domänen- und Mehrwertsteuerverwaltung (Administration de l’enregistrement, des domaines et de la TVA) entrichtet.

Die Gebührenmarke kann durch eine Überweisung auf das Konto LU76 0019 5955 4404 7000 (BIC: BCEELULL) der „Direction de l'Enregistrement et des Domaines, Diekirch Actes Civils“ ersetzt werden. Als Verwendungszweck sind der Name der antragstellenden Person und der Vermerk „Demande reconnaissance permis étranger“ (zu Deutsch: Antrag auf Bestätigung eines ausländischen Bootsführerscheins) anzugeben.

Der Überweisungsbeleg ist dem Antrag beizufügen.

Vorgehensweise und Details

Die Bestätigung kann über ein spezifisches Formular beim Schifffahrtsaufsichtsamt (Commissariat aux affaires maritimes - CAM) beantragt werden.

Dem Antrag ist Folgendes beizulegen:

  • eine beidseitige Kopie des ausländischen Bootsführerscheins oder -patents (stammt das Dokument aus einem Nicht-EU-Land, muss es sich um eine beglaubigte Kopie handeln).

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