Duplikate von Identifizierungs- oder Eintragungszertifikaten, Bootsführerscheinen und Bestätigungen ausländischer Bootsführerscheine beantragen
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Bei Verlust oder Diebstahl folgender Dokumente kann ein Duplikat beantragt werden:
- Identifizierungszertifikat;
- Eintragungszertifikat;
- Bootsführerschein;
- Bestätigung eines ausländischen Bootsführerscheins.
Kosten
Für die Ausstellung eines Duplikats ist eine Gebühr von 24 Euro zu entrichten. Die Zahlung der Gebühr wird durch eine Gebührenmarke der Einregistrierungs-, Domänen- und Mehrwertsteuerverwaltung (Administration de l’enregistrement, des domaines et de la TVA) bestätigt.
Die Gebührenmarke kann auch durch eine Überweisung auf das Konto (BCEELULL) LU76 0019 5955 4404 7000 der „Direction de l'enregistrement et des domaines, bureau de Diekirch – recette“ ersetzt werden. Als Verwendungszweck sind der Name des Antragstellers und der Vermerk „Identification menue embarcation de plaisance“ (Identifizierung Freizeit-Kleinfahrzeuge) anzugeben. Der Überweisungsbeleg ist dem Antrag beizufügen.
Vorgehensweise und Details
Das Duplikat kann über ein Formular beim Schifffahrtsaufsichtsamt (Commissariat aux affaires maritimes - CAM) beantragt werden.
Dem Antrag sind keine weiteren Belege beizufügen.
Online-Dienste und Formulare
Zum Download bereitgestellte Formulare
Hinweis: Lesen Sie die Anleitung zur Verwendung von PDF-Formularen.
Zuständige Kontaktstellen
-
Schifffahrtsaufsichtsamt (CAM)
- Adresse:
- 3-5, rue Auguste Lumière L-1950 Luxemburg Luxemburg
- Telefon:
- (+352) 247 84 453
- Fax:
- (+352) 29 91 40
- E-Mail:
- cam@cam.etat.lu
Verwandte Vorgänge und Links
Vorgänge
Links
Weitere Informationen
Site web
Rechtsgrundlagen
-
Loi du 23 septembre 1997
portant réglementation de la navigation de plaisance
-
Règlement grand-ducal du 8 octobre 2009
relatif à l’exécution de la loi du 23 septembre 1997 portant réglementation de la navigation de plaisance
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