Einen Bootsführerschein beantragen

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Der Sportbootsführerschein für Binnengewässer erlaubt das Steuern von Freizeitbooten und -schiffen mit Motor oder Segel bis zu einer Länge von 20 Metern sowie von Wassermotorrädern, Jet-Skis, Jet-Bikes und anderen Wasserfahrzeugen mit vergleichbarer Geschwindigkeit und Manövrierbarkeit auf Binnengewässern.

Der Sportküstenschifferschein erlaubt das Steuern von Freizeitbooten bis zu einer Länge von 7 m und ohne bewohnbare Kabine in Küstengewässern (bis 3 Seemeilen Abstand von der Küste).

Der Sportküstenschifferschein Plus erlaubt das Steuern von Freizeitbooten bis zu einer Länge von 20 m in Küstengewässern (bis 6 Seemeilen Abstand von der Küste).

Der Sporthochseeschifferschein erlaubt das Steuern von Freizeitschiffen bis zu einer Länge von 24 m auf hoher See.

Interessenten, die einen Bootsführerschein anstreben, müssen zunächst bei einem vom für das Seewesen zuständigen Ministerium anerkannten Anbieter eine Ausbildung absolvieren und anschließend eine theoretische und praktische Prüfung bestehen. Auf dem Sporthochseeschifferschein wird je nach gewählter praktischer Prüfung die Kategorie „Segel und Motor“ oder „Motor“ eingetragen.

Zielgruppe

Interessenten, die mindestens 16 Jahre alt sind und einen Bootsführerschein anstreben.

Minderjährige benötigen eine Einverständniserklärung der Eltern.

Kosten

Für den Antrag auf einen Bootsführerschein ist eine spezielle Gebühr in Höhe von 48 Euro zu entrichten. Die Bestätigung eines ausländischen Bootsführerscheins kostet 36 Euro.

Die Verlängerung oder der Ersatz eines Bootsführerscheins oder einer Bestätigung eines ausländischen Bootsführerscheins kostet 24 Euro.

Die Zahlung dieser Gebühren wird durch Gebührenmarken (timbres mobiles „droit de chancellerie“) der Einregistrierungs-, Domänen- und Mehrwertsteuerverwaltung (Administration de l’enregistrement, des domaines et de la TVA) bestätigt.

Die Gebührenmarke kann auch durch eine Überweisung auf das Konto IBAN LU76 0019 5955 4404 7000 (BIC: BCEELULL) der Einregistrierungs-, Domänen- und Mehrwertsteuerverwaltung, Einnahmestelle von Diekirch, Verwendungszweck: Name des Antragstellers und „Identifizierungszertifikats für Freizeit-Kleinfahrzeuge“, ersetzt werden.

Zusätzlich zu diesen Gebühren fallen die Kosten für die Prüfungsvorbereitung an, die vom anerkannten Anbieter in Rechnung gestellt werden.

Vorgehensweise und Details

Antrag

Der Antrag auf einen Bootsführerschein ist direkt an einen der für die Prüfungsvorbereitung zuständigen anerkannten Ausbildungsanbieter zu richten.

Auf dem Antrag sind Name, Vornamen, Geburtsdatum und -ort, Staatsangehörigkeit, Wohnort und/oder Aufenthaltsort sowie die Kategorie des angestrebten Bootsführerscheins anzugeben.

Außerdem sind folgende Unterlagen einzureichen:

  • ein ärztliches Attest (nicht älter als 6 Monate), welches bescheinigt, dass die Person über die erforderlichen körperlichen und geistigen Fähigkeiten verfügt; das für den Führerschein ausgestellte ärztliche Attest wird anerkannt;
  • ein Beleg über die Zahlung der in den diesbezüglichen Vorschriften vorgesehenen speziellen Gebühr;
  • ein aktuelles Passbild (Format 45 x 35 mm, biegsames Papier), frontal aufgenommen, Kopfhöhe mindestens 20 mm;
  • ein Prüfungsprotokoll, aus dem das Bestehen der Prüfung hervorgeht.

Ist der Antragsteller zwischen 16 und 50 Jahre alt, gilt der Führerschein jedoch bis zur Vollendung des 60. Lebensjahrs. Nach dem 60. Lebensjahr kann der Führerschein alle 10 Jahre erneuert werden.

Bestätigung eines ausländischen Bootsführerscheins

Führer eines Freizeitboots oder -schiffs mit einem ausländischen Bootsführerschein müssen beim Schifffahrtsaufsichtsamt (Commissariat aux affaires maritimes) eine Bestätigung ihres Bootsführerscheins einholen. Sie entspricht einer Erlaubnis, unter Luxemburger Flagge zu fahren.

Sonderfall: Schifffahrt auf dem Obersauer-Stausee

Für Schifffahrten auf dem Obersauer-Stausee ist zunächst ein Antrag an folgende Adresse zu richten:

Ministère de l’Environnement, du Climat et de la Biodiversité
Département de l'environnement
4, place de l'Europe
L-1499 Luxembourg

Dem Antrag sind folgende Anlagen beizufügen:

  • ein Foto des Boots/Schiffs;
  • eine Kopie des Personalausweises;
  • eine Kopie der Rechnung über den Kauf/des Kaufvertrags.

Über dieses Antragsformular können auch Adressänderungen, die Außerbetriebsetzung des Boots/Schiffs oder Eigentümerwechsel angezeigt werden.

Gut zu wissen

Personen, die bereits im Besitz eines Freizeitboots oder -schiffs sind, können die Höhe der Eintragungsgebühr für ihr Wasserfahrzeug mithilfe des zu diesem Zweck bereitgestellten Online-Tools berechnen.

Online-Dienste und Formulare

Zuständige Kontaktstellen

Schifffahrtsaufsichtsamt

Verwandte Vorgänge und Links

Vorgänge

Auszug aus dem Strafregister einer natürlichen Person Einen Bootsführerschein verlängern lassen Duplikate von Identifizierungs- oder Eintragungszertifikaten, Bootsführerscheinen und Bestätigungen ausländischer Bootsführerscheine beantragen Die Bestätigung eines ausländischen Bootsführerscheins oder -patents beantragen

Links

Weitere Informationen

Rechtsgrundlagen

  • Loi du 23 septembre 1997

    portant réglementation de la navigation de plaisance

  • Règlement grand-ducal du 8 octobre 2009

    relatif à l’exécution de la loi du 23 septembre 1997 portant réglementation de la navigation de plaisance

  • Règlement grand-ducal du 8 mars 2017

    modifiant le règlement grand-ducal du 8 octobre 2009 relatif à l’exécution de la loi du 23 septembre 1997 portant réglementation de la navigation de plaisance et portant modification de certaines autres dispositions légales et modifiant l’article 8 du règlement grand-ducal du 20 mars 1967 concernant l’exécution de l’article 54, nos 2 et 3 de la loi du 14 juillet 1966 sur l’immatriculation des bateaux de navigation intérieure et l’hypothèque fluviale

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