Beantragung eines Bootsführerscheins

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Zusammenfassung:

Um einen Bootsführerschein zu bekommen, müssen Sie an den Kursen teilnehmen, die von einer der zugelassenen Stellen angeboten werden, und die theoretischen und praktischen Prüfungen bestehen.

Die zugelassene Stelle kümmert sich um die Formalitäten beim Schifffahrtsaufsichtsamt (Commissariat aux affaires maritimes).

Der luxemburgische Bootsführerschein wird gemäß des Beschlusses Nr. 40 der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa (UNECE) mit dem Vermerk „Certificat international de conducteur de bateau de plaisance / International Certificate for Operators of Pleasure Craft“ (ICC) ausgestellt.

Es gibt 4 Kategorien von Bootsführerscheinen.

Der Sportbootsführerschein für Binnengewässer (permis fluvial) berechtigt seinen Inhaber zum Führen eines Sportboots mit einer Länge von bis zu 20 Metern in Binnengewässern, Flüssen, Seen usw.

Der Sportküstenschifferschein (permis côtier) berechtigt seinen Inhaber zum Führen eines Sportboots mit einer Länge von bis zu 7 Metern und ohne bewohnbare Kabine in Küstengewässern (bis 3 Seemeilen Abstand von der Küste).

Der Sportküstenschifferschein Plus (permis côtier plus) berechtigt seinen Inhaber zum Führen eines Sportboots mit einer Länge von bis zu 20 Metern in Küstengewässern (bis 6 Seemeilen Abstand von der Küste).

Der Sporthochseeschifferschein („unter Segel und mit Antriebsmaschine“ oder nur „mit Antriebsmaschine“) (permis mer) berechtigt seinen Inhaber zum Führen eines Sportboots mit einer Länge von bis zu 24 Metern in Küstengewässern in der weltweiten Fahrt (alle Meere).

Der Begriff Sportboot bezeichnet Boote, Schiffe, Segelboote, Wassermotorräder (Jetski), Ruderboote usw., die zum Befahren von Binnen- und/oder Seegewässern bestimmt sind.

Für das Führen von Sportbooten mit einer Länge von mehr als 24 Metern ist ein Befähigungszeugnis erforderlich, das nach den Kriterien des STCW-Übereinkommens ausgestellt wurde.

Um einen luxemburgischen Bootsführerschein zu bekommen, müssen Sie:

  • an der Ausbildung teilnehmen, die von einer der vom Ministerium für Wirtschaft zugelassenen Stellen angeboten wird; und
  • die theoretischen und praktischen Prüfungen bestehen.

Betroffene Personen

Interessenten, die mindestens 16 Jahre alt sind und einen Bootsführerschein anstreben.

Minderjährige benötigen eine Einverständniserklärung der Eltern.

Kosten

Sie müssen folgende Gebühren entrichten:

  • eine Gebühr von 48 Euro für einen Antrag auf einen Bootsführerschein;
  • eine Gebühr von 24 Euro für die Erneuerung oder ein Duplikat eines Bootsführerscheins.

Sie müssen diese Gebühren folgendermaßen entrichten:

  • per Überweisung auf das Konto IBAN LU76 0019 5955 4404 7000 (BIC: BCEELULL) der Einregistrierungs, Domänen- und Mehrwertsteuerverwaltung, Personenstandsurkunden Diekirch mit dem Vermerk „Permis de navigation“ (zu Deutsch: Bootsführerschein) und Ihrem Namen; oder
  • anhand einer Verwaltungsgebührenmarke (timbre de chancellerie) der Einregistrierungs-, Domänen- und Mehrwertsteuerverwaltung (Administration de l’enregistrement, des domaines et de la TVA - AED).

Über die Kosten für die Kurse zur Vorbereitung auf die theoretische und die praktische Prüfung können Sie sich bei den entsprechenden zugelassenen Stellen informieren.

Vorgehensweise und Details

Beantragung eines Bootsführerscheins

Um einen Bootsführerschein zu beantragen, müssen Sie sich an eine der Stellen wenden, die mit der Vorbereitung auf die Prüfung für den luxemburgischen Bootsführerschein betraut sind.

Diese Stelle kümmert sich darum:

  • Sie auf die Bootsführerscheinprüfung vorzubereiten; und
  • Ihren Antrag (siehe unter „Online-Dienste und Formulare“) an das Schifffahrtsaufsichtsamt weiterzuleiten.

Nur die unten aufgeführten Stellen sind offiziell vom Ministerium für Wirtschaft zugelassen und können Auskünfte zu Kursterminen und zur Prüfungsanmeldung erteilen:

  • Groupe Luxembourgeois de Croisières et de Régates asbl (GLCR);
  • Luxembourg Waterski and Wakeboard Federation asbl (LWWF);
  • Motor Yacht Club Luxembourg asbl;
  • Skipper Club Luxembourg asbl;
  • Yacht Crew Luxembourg asbl.

Beizufügende Unterlagen

Sie müssen Ihrem Antrag auf einen Bootsführerschein folgende Belege beifügen:

  • eine vor weniger als 12 Monaten ausgestellte ärztliche Bescheinigung über die Tauglichkeit (das für den Führerschein ausgestellte ärztliche Attest wird anerkannt);
  • einen Zahlungsnachweis über die Entrichtung der Gebühr;
  • ein aktuelles Passbild (im Format 45 x 35 mm);
  • eine Bescheinigung über die bestandene theoretische und praktische Ausbildung.

Gültigkeitsdauer

Ein Bootsführerschein, dessen Inhaber:

  • zwischen 16 und 50 Jahren alt ist, gilt bis zur Vollendung des 60. Lebensjahres. Nach dem 60. Lebensjahr muss der Führerschein alle 10 Jahre erneuert werden;
  • älter als 50 Jahre ist, gilt für eine Dauer von 10 Jahren. Nach Ablauf dieser Dauer muss der Führerschein alle 10 Jahre erneuert werden.

Erneuerung

2 Monate vor Ablauf Ihres Bootsführerscheins erhalten Sie ein Schreiben mit allen Informationen zur Erneuerung.

Gut zu wissen

Ein luxemburgischer Bootsführerschein oder eine luxemburgische Bestätigung eines ausländischen Zeugnisses ist für das Führen eines im Luxemburger Freizeitschifffahrtsregister eingetragenen Sportboots, das unter luxemburgischer Flagge fährt, vorgeschrieben.

Anerkennung eines ausländischen Bootsführerscheins

Wenn Sie einen ausländischen Bootsführerschein haben, können Sie diesen in Luxemburg bestätigen lassen. Diese Bestätigung berechtigt Sie zum Führen eines unter luxemburgischer Flagge fahrenden Sportboots innerhalb der Grenzen des ausländischen Führerscheins.

Bei einer Kontrolle müssen Sie beide Dokumente vorzeigen:

  • den ausländischen Führerschein; und
  • dessen luxemburgische Bestätigung.

Hinweis: Die luxemburgische Bestätigung ist nicht mit einem luxemburgischen Bootsführerschein gleichzusetzen.

Schifffahrt auf dem Obersauer-Stausee

Für Informationen über die Schifffahrt auf dem Obersauer-Stausee können Sie sich an das Ministerium für Umwelt, Klima und nachhaltige Entwicklung wenden.

Online-Dienste und Formulare

Zuständige Kontaktstellen

Verwandte Vorgänge und Links

Vorgänge

Links

Weitere Informationen

Rechtsgrundlagen

  • Loi du 23 septembre 1997

    portant réglementation de la navigation de plaisance

  • Règlement grand-ducal du 8 octobre 2009

    relatif à l’exécution de la loi du 23 septembre 1997 portant réglementation de la navigation de plaisance

  • Règlement grand-ducal du 8 mars 2017

    modifiant le règlement grand-ducal du 8 octobre 2009 relatif à l’exécution de la loi du 23 septembre 1997 portant réglementation de la navigation de plaisance et portant modification de certaines autres dispositions légales et modifiant l’article 8 du règlement grand-ducal du 20 mars 1967 concernant l’exécution de l’article 54, nos 2 et 3 de la loi du 14 juillet 1966 sur l’immatriculation des bateaux de navigation intérieure et l’hypothèque fluviale

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