Einen Bootsführerschein verlängern lassen
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Kosten
Die Verlängerung des Bootsführerscheins kostet 24 Euro. Zur Bezahlung wird eine Verwaltungsgebührenmarke (timbre mobile de chancellerie) auf dem Antrag angebracht. Diese ist bei der Einregistrierungs-, Domänen- und Mehrwertsteuerverwaltung (Administration de l’enregistrement, des domaines et de la TVA) erhältlich.
Vorgehensweise und Details
Der Aufforderung liegt ein bereits vorausgefülltes Formular zur Beantragung der Verlängerung bei.
Sobald der Führerscheininhaber alle Angaben überprüft und gegebenenfalls korrigiert hat, kann er das unterschriebene Formular an das Schifffahrtsaufsichtsamt weiterleiten.
Dem Verlängerungsantrag ist Folgendes beizulegen:
- ein aktuelles Passbild (45 x 35 mm);
- eine ärztliche Eignungsbescheinigung.
Online-Dienste und Formulare
Zum Download bereitgestellte Formulare
Hinweis: Lesen Sie die Anleitung zur Verwendung von PDF-Formularen.
Zuständige Kontaktstellen
-
Schifffahrtsaufsichtsamt (CAM)
- Adresse:
- 3-5, rue Auguste Lumière L-1950 Luxemburg Luxemburg
- Telefon:
- (+352) 247 84 453
- Fax:
- (+352) 29 91 40
- E-Mail:
- cam@cam.etat.lu
Verwandte Vorgänge und Links
Vorgänge
Links
Weitere Informationen
Site web
Rechtsgrundlagen
-
Loi du 23 septembre 1997
portant réglementation de la navigation de plaisance
-
Règlement grand-ducal du 8 octobre 2009
relatif à l’exécution de la loi du 23 septembre 1997 portant réglementation de la navigation de plaisance
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