Verlängerung eines Bootsführerscheins
Zum letzten Mal aktualisiert am
Zwei Monate vor Ablauf des Bootsführerscheins sendet das Schifffahrtsaufsichtsamt (Commissariat aux affaires maritimes - CAM) dem Inhaber eine Erinnerung zur Verlängerung des Führerscheins um weitere 10 Jahre.
Kosten
Für die Verlängerung des Führerscheins ist eine Gebühr von 24 Euro zu entrichten. Diese wird durch Erwerb einer Gebührenmarke der Einregistrierungs-, Domänen- und Mehrwertsteuerverwaltung (Administration de l’enregistrement, des domaines et de la TVA - AED) entrichtet.
Vorgehensweise und Details
Der Erinnerung liegt ein vorausgefülltes Formular zur Beantragung der Verlängerung bei.
Nachdem der Führerscheininhaber alle Angaben überprüft und gegebenenfalls korrigiert hat, leitet er das unterschriebene Formular an das Schifffahrtsaufsichtsamt (CAM) weiter.
Dem Antrag ist Folgendes beizulegen:
- ein aktuelles Passfoto (45 x 35 mm);
- eine ärztliche Eignungsbescheinigung.
Online-Dienste und Formulare
Zum Download bereitgestellte Formulare
Hinweis: Lesen Sie die Anleitung zur Verwendung von PDF-Formularen.
Zuständige Kontaktstellen
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Schifffahrtsaufsichtsamt (CAM)
- Adresse:
- 3-5, rue Auguste Lumière L-1950 Luxemburg
- Telefon:
- (+352) 247 844 53
- Fax:
- (+352) 29 91 40
- E-Mail:
- cam@cam.etat.lu
Verwandte Vorgänge und Links
Vorgänge
Links
Weitere Informationen
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Commissariat aux affaires maritimes (CAM)
Site web
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Timbres fiscaux
sur le Portail de la fiscalité indirecte
Rechtsgrundlagen
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Loi du 23 septembre 1997
portant réglementation de la navigation de plaisance
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Règlement grand-ducal du 8 octobre 2009
relatif à l’exécution de la loi du 23 septembre 1997 portant réglementation de la navigation de plaisance
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