Freizeitboote und -schiffe im Luxemburger Schiffsregister eintragen oder identifizieren lassen

Zum letzten Mal aktualisiert am

Freizeitboote und -schiffe müssen eingetragen oder identifiziert werden, bevor sie rechtmäßig auf Flüssen und/oder dem Meer verkehren dürfen.

Die Eintragung im Register für Freizeitboote und -schiffe ist für Wasserfahrzeuge vorgeschrieben, die:

  • eine Rumpflänge von mindestens 7 m haben; oder
  • mit einer bewohnbaren Kabine ausgestattet sind; oder
  • deren Motorleistung 7,35 kW (10 PS) übersteigt.

Die Identifizierung als Kleinfahrzeug (menue embarcation) ist für alle Segel- oder Motorwasserfahrzeuge vorgeschrieben, die:

  • eine Rumpflänge von unter 7 m haben; und
  • nicht mit einer bewohnbaren Kabine ausgestattet sind; und
  • deren Motorleistung unter 7,35 kW (10 PS) liegt.

Zielgruppe

Eigentümer bzw. Miteigentümer von Freizeitbooten und -schiffen (sowohl natürliche als auch juristische Personen).

Das Gesetz verbietet allen luxemburgischen Staatsangehörigen und Personen mit Wohnsitz im Großherzogtum Luxemburg das Führen nicht ordnungsgemäß eingetragener oder identifizierter Freizeitboote und -schiffe.

Voraussetzungen

Eine Eintragung ins Luxemburger Schiffsregister ist nur möglich, wenn mehr als die Hälfte des Schiffes:

  • einem oder mehreren EU-Bürgern mit Wohnsitz in Luxemburg gehört; oder
  • einer oder mehreren juristischen Personen mit Gesellschaftssitz in einem EU-Mitgliedstaat und einer Niederlassung in Luxemburg gehört.

Im Vorfeld zu erledigende Schritte

Der Eigentümer bzw. die Eigentümer oder der Führer des Freizeitboots oder -schiffs sind zum Abschluss einer Haftpflichtversicherung verpflichtet, die die mit dem Führen und dem Betrieb des Freizeitboots oder -schiffs verbundenen Haftungsrisiken abdeckt.

Kosten

Eintragungszertifikat

Die Eintragung ist gebührenpflichtig.

Nach Eingang des Eintragungsantrags beim Schifffahrtsaufsichtsamt (Commissariat aux affaires maritimes - CAM) erhält die antragstellende Person eine Eingangsbestätigung. In dieser wird die exakte Höhe der an die Zoll- und Verbrauchsteuerverwaltung zu überweisenden Gebühr mitgeteilt. Sobald die Zahlung verbucht ist, wird der Antrag abschließend bearbeitet, und das Eintragungszertifikat geht dem Eigentümer per Post zu.

Schiffseigentümer müssen eine jährliche Gebühr an die Zoll- und Verbrauchsteuerverwaltung entrichten. Die Zahlungsaufforderung wird einen Monat vor dem Jahrestag der Zulassung vom Schifffahrtsaufsichtsamt versandt.

Ein Duplikat des Eintragungszertifikats ist gegen eine Gebühr von 24 Euro erhältlich.

Personen, die ein Freizeitboot oder -schiff besitzen, können die Höhe der Eintragungsgebühr mithilfe des zu diesem Zweck bereitgestellten Online-Tools berechnen.

Identifizierungszertifikat

Für die Ausstellung eines Identifizierungszertifikats für Freizeit-Kleinfahrzeuge (menue embarcation de plaisance) bzw. eines Duplikats dieses Zertifikats ist eine Gebühr in Höhe von 24 Euro zu entrichten. Das Identifizierungszertifikat hat eine Gültigkeit von 5 Jahren.

Die Bezahlung der Gebühr wird durch eine Gebührenmarke (timbre mobile de chancellerie) bestätigt, die die Einregistrierungs-, Domänen- und Mehrwertsteuerverwaltung (Administration de l’enregistrement, des domaines et de la TVA) direkt auf den Zertifikatsantrag anbringt.

Die Gebührenmarke kann auch durch eine Überweisung auf das Konto LU76 0019 5955 4404 7000 (BIC: BCEELULL) der „Direction de l'Enregistrement et des Domaines, Diekirch Actes civils“ ersetzt werden. Als Verwendungszweck sind der Name der antragstellenden Person und der Vermerk „Identification menue embarcation de plaisance“ (zu Deutsch: Identifizierungszertifikat für Freizeit-Kleinfahrzeuge) anzugeben. Dem Antrag ist der Überweisungsbeleg beizufügen.

Vorgehensweise und Details

Der Eintragungs- oder Identifizierungsantrag muss vom Eigentümer bzw. den Eigentümern auf dem entsprechenden Formular beim Schifffahrtsaufsichtsamt gestellt werden.

Folgende Dokumente sind dem Antrag beizufügen:

  • natürliche Personen: Staatsangehörigkeitsnachweis oder Kopie des Reisepasses/Personalausweises des Eigentümers oder der Eigentümer (Drittstaatsangehörige müssen eine beglaubigte Kopie vorlegen);
  • juristische Personen: Satzung und gegebenenfalls Handelsregisterauszug;
  • Eigentumsurkunde über das Freizeitboot oder -schiff oder quittierte Rechnung;
  • gegebenenfalls Angaben zu einer früheren Eintragung in Luxemburg oder eine Bestätigung der Löschung durch die Behörde des Landes, in dem das Freizeitboot oder -schiff vorher eingetragen war;
  • Versicherungsnachweis (Haftpflichtversicherung);
  • Konformitätsbescheinigung gemäß der Richtlinie 94/25/EG (nur für Freizeitboote und -schiffe, die nach dem 16. Juni 1998 gebaut wurden, sowie für nach dem 1. Januar 2006 hergestellte Wassermotorräder).

Das Eintragungs- oder Identifizierungszertifikat ist maximal 5 Jahre gültig. Solange alle für die Eintragung des Freizeitboots oder -schiffs erforderlichen Voraussetzungen erfüllt sind, kann das Eintragungszertifikat verlängert bzw. ersetzt werden.

Online-Dienste und Formulare

Zuständige Kontaktstellen

Schifffahrtsaufsichtsamt

Zoll- und Verbrauchsteuerverwaltung

Es werden 2 von 10 Stellen angezeigt

Verwandte Vorgänge und Links

Vorgänge

Ein Identifizierungszertifikat verlängern lassen Duplikate von Identifizierungs- oder Eintragungszertifikaten, Bootsführerscheinen und Bestätigungen ausländischer Bootsführerscheine beantragen Freizeitboote und -schiffe aus dem Luxemburger Schiffsregister löschen lassen

Links

Weitere Informationen

Rechtsgrundlagen

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