Freizeitboote und -schiffe im Luxemburger Freizeitschifffahrtsregister eintragen oder identifizieren lassen
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Freizeitboote und -schiffe müssen eingetragen oder identifiziert werden, bevor sie rechtmäßig auf Flüssen und/oder dem Meer verkehren dürfen.
Die Eintragung im Luxemburger Freizeitschifffahrtsregister ist für Wasserfahrzeuge vorgeschrieben, die:
- eine Rumpflänge von mindestens 7 m haben; oder
- mit einer bewohnbaren Kabine ausgestattet sind; oder
- deren Motorleistung 7,35 kW (10 PS) übersteigt.
Die Identifizierung als Kleinfahrzeug (menue embarcation) ist für alle Segel- oder Motorwasserfahrzeuge vorgeschrieben, die:
- eine Rumpflänge von unter 7 m haben; und
- nicht mit einer bewohnbaren Kabine ausgestattet sind; und
- deren Motorleistung unter 7,35 kW (10 PS) liegt.
Betroffene Personen
Eigentümer bzw. Miteigentümer von Freizeitbooten und -schiffen (sowohl natürliche als auch juristische Personen).
Das Gesetz verbietet allen luxemburgischen Staatsangehörigen und Personen mit Wohnsitz im Großherzogtum Luxemburg das Führen nicht ordnungsgemäß eingetragener oder identifizierter Freizeitboote und -schiffe.
Voraussetzungen
Eine Eintragung ins Luxemburger Schiffsregister ist nur möglich, wenn mehr als die Hälfte des Schiffes:
- einem oder mehreren EU-Bürgern mit Wohnsitz in Luxemburg gehört; oder
- einer oder mehreren juristischen Personen mit Gesellschaftssitz in einem EU-Mitgliedstaat und einer Niederlassung in Luxemburg gehört.
Im Vorfeld zu erledigende Schritte
Der Eigentümer bzw. die Eigentümer oder der Führer des Freizeitboots oder -schiffs sind zum Abschluss einer Haftpflichtversicherung verpflichtet, die die mit dem Führen und dem Betrieb des Freizeitboots oder -schiffs verbundenen Haftungsrisiken abdeckt.
Kosten
Eintragungszertifikat
Die Eintragung ist gebührenpflichtig.
Nach Eingang des Eintragungsantrags beim Schifffahrtsaufsichtsamt (Commissariat aux affaires maritimes - CAM) erhält die antragstellende Person eine Eingangsbestätigung. In dieser wird die exakte Höhe der an die Zoll- und Verbrauchsteuerverwaltung zu überweisenden Gebühr mitgeteilt. Sobald die Zahlung verbucht ist, wird der Antrag abschließend bearbeitet, und das Eintragungszertifikat geht dem Eigentümer per Post zu.
Schiffseigentümer müssen eine jährliche Gebühr an die Zoll- und Verbrauchsteuerverwaltung entrichten. Die Zahlungsaufforderung wird einen Monat vor dem Jahrestag der Zulassung vom Schifffahrtsaufsichtsamt versandt.
Ein Duplikat des Eintragungszertifikats ist gegen eine Gebühr von 24 Euro erhältlich.
Personen, die ein Freizeitboot oder -schiff besitzen, können die Höhe der Eintragungsgebühr mithilfe des zu diesem Zweck bereitgestellten Online-Tools berechnen.
Identifizierungszertifikat
Für die Ausstellung eines Identifizierungszertifikats für Freizeit-Kleinfahrzeuge (menue embarcation de plaisance) bzw. eines Duplikats dieses Zertifikats ist eine Gebühr in Höhe von 24 Euro zu entrichten. Das Identifizierungszertifikat hat eine Gültigkeit von 5 Jahren.
Die Bezahlung der Gebühr wird durch eine Gebührenmarke (timbre mobile de chancellerie) bestätigt, die die Einregistrierungs-, Domänen- und Mehrwertsteuerverwaltung (Administration de l’enregistrement, des domaines et de la TVA) direkt auf den Zertifikatsantrag anbringt.
Die Gebührenmarke kann auch durch eine Überweisung auf das Konto LU76 0019 5955 4404 7000 (BIC: BCEELULL) der „Direction de l'Enregistrement et des Domaines, Diekirch Actes civils“ ersetzt werden. Als Verwendungszweck sind der Name der antragstellenden Person und der Vermerk „Identification menue embarcation de plaisance“ (zu Deutsch: Identifizierungszertifikat für Freizeit-Kleinfahrzeuge) anzugeben. Dem Antrag ist der Überweisungsbeleg beizufügen.
Vorgehensweise und Details
Der Eintragungs- oder Identifizierungsantrag muss vom Eigentümer bzw. den Eigentümern auf dem entsprechenden Formular beim Schifffahrtsaufsichtsamt gestellt werden.
Folgende Dokumente sind dem Antrag beizufügen:
- natürliche Personen: Staatsangehörigkeitsnachweis oder Kopie des Reisepasses/Personalausweises des Eigentümers oder der Eigentümer (Drittstaatsangehörige müssen eine beglaubigte Kopie vorlegen);
- juristische Personen: Satzung und gegebenenfalls Handelsregisterauszug;
- Eigentumsurkunde über das Freizeitboot oder -schiff oder quittierte Rechnung;
- gegebenenfalls Angaben zu einer früheren Eintragung in Luxemburg oder eine Bestätigung der Löschung durch die Behörde des Landes, in dem das Freizeitboot oder -schiff vorher eingetragen war;
- Versicherungsnachweis (Haftpflichtversicherung);
- Konformitätsbescheinigung gemäß der Richtlinie 94/25/EG (nur für Freizeitboote und -schiffe, die nach dem 16. Juni 1998 gebaut wurden, sowie für nach dem 1. Januar 2006 hergestellte Wassermotorräder).
Das Eintragungs- oder Identifizierungszertifikat ist maximal 5 Jahre gültig. Solange alle für die Eintragung des Freizeitboots oder -schiffs erforderlichen Voraussetzungen erfüllt sind, kann das Eintragungszertifikat verlängert bzw. ersetzt werden.
Online-Dienste und Formulare
Online-Dienste
Zum Download bereitgestellte Formulare
Hinweis: Lesen Sie die Anleitung zur Verwendung von PDF-Formularen.
Zuständige Kontaktstellen
Schifffahrtsaufsichtsamt
-
Schifffahrtsaufsichtsamt (CAM)
- Adresse:
- 3-5, rue Auguste Lumière L-1950 Luxemburg Luxemburg
- Telefon:
- (+352) 247 84 453
- Fax:
- (+352) 29 91 40
- E-Mail:
- cam@cam.etat.lu
Zoll- und Verbrauchsteuerverwaltung
-
Zoll- und Verbrauchsteuerverwaltung (ADA)
- Adresse:
-
22, rue de Bitbourg
L-1273
Luxemburg
Luxemburg
Postfach 1605 / L-1016 Luxemburg
- Telefon:
- (+352) 28 18 28 18
- Fax:
- (+352) 28 18 92 00
- E-Mail:
- douanes@do.etat.lu
- Website:
- https://douanes.public.lu/fr.html
-
Zoll- und Verbrauchsteuerverwaltung (ADA) Hauptzollamt Nord Diekirch
- Adresse:
-
2, rue Clairefontaine
L-9290
Diekirch
Postfach 77 / L-9201 Diekirch
- Telefon:
- (+352) 81 70 45 1
- Fax:
- (+352) 81 70 45 71
- E-Mail:
- CentreDouanierNord@do.etat.lu
-
Zoll- und Verbrauchsteuerverwaltung (ADA) Hauptzollamt Luxemburg-Howald
- Adresse:
-
1, rue in Bouler (Croix de Gasperich)
L-1350
Luxemburg
Postfach 1122 / L-1011 Luxemburg
- Telefon:
- (+352) 28 18 44 99
- Fax:
- (+352) 28 18 41 00
- E-Mail:
- BRLuxembourg@do.etat.lu
Geöffnet Ferme à 17h00
- Mittwoch:
- 8h00 à 17h00
- Donnerstag:
- 8h00 à 17h00
- Freitag:
- 8h00 à 17h00
- Samstag:
- Geschlossen
- Sonntag:
- Geschlossen
- Montag:
- 8h00 à 17h00
- Dienstag:
- 8h00 à 17h00
-
Zoll- und Verbrauchsteuerverwaltung (ADA) Zentralkasse
- Adresse:
-
3, rue des Prés
L-7561
Mersch
Postfach 182 / L-7502 Mersch
- Telefon:
- (+352) 27 48 84 88
- Fax:
- (+352) 27 48 83 00
- E-Mail:
- caisse.centrale@do.etat.lu
Geöffnet Ferme à 17h00
- Mittwoch:
- 8h00 à 17h00
- Donnerstag:
- 8h00 à 17h00
- Freitag:
- 8h00 à 17h00
- Samstag:
- Geschlossen
- Sonntag:
- Geschlossen
- Montag:
- 8h00 à 17h00
- Dienstag:
- 8h00 à 17h00
-
Zoll- und Verbrauchsteuerverwaltung (ADA) Direktion der Zoll- und Verbrauchsteuerverwaltung – Abteilung Streitfälle und Zusammenarbeit
- Adresse:
-
22, rue de Bitbourg
L-1273
Luxemburg
Postfach 1605 / L-1016 Luxemburg
- Telefon:
- (+352) 28 18 28 18
- Fax:
- (+352) 28 18 92 00
- E-Mail:
- cashcontrol@do.etat.lu
-
Zoll- und Verbrauchsteuerverwaltung (ADA) Helpdesk des eDouane-Dienstes
- Adresse:
- Telefon:
- (+352) 28 18 20 00
- Fax:
- (+352) 28 18 92 01
- E-Mail:
- servicedesk@do.etat.lu
-
Zoll- und Verbrauchsteuerverwaltung (ADA) Abteilung für Schanklizenzen
- Adresse:
-
Centre douanier Luxembourg-Howald Croix de Gasperich – 1, rue in Bouler
L-1350
Luxemburg
Postfach 1122 / L-1011 Luxemburg
- Telefon:
- (+352) 28 18 44 88
- Fax:
- (+352) 28 18 41 50
- Website:
- https://douanes.public.lu/fr.html
-
Zoll- und Verbrauchsteuerverwaltung (ADA) Service Vignette 705
- Adresse:
- Luxemburg
- Telefon:
- (+352) 28 18 44 99
- E-Mail:
- vehicules@do.etat.lu
-
Zoll- und Verbrauchsteuerverwaltung (ADA) Einnahmestelle Bettembourg
- Adresse:
-
Terminal Intermodal - Z.A.E. Wolser E, 100
L-3434
Dudelange
Postfach 39 / L-3201 Bettembourg
- Telefon:
- (+352) 28 18 55 99
- E-Mail:
- BRBettembourg@do.etat.lu
-
Zoll- und Verbrauchsteuerverwaltung (ADA) Direktion der Zoll- und Verbrauchsteuerverwaltung – Abteilung Nationale und internationale Zusammenarbeit
- Adresse:
-
22, rue de Bitbourg
L-1273
Luxemburg
Postfach 1605
- Telefon:
- (+352) 28 18 22 21
- Fax:
- (+352) 28 18 22 84
- E-Mail:
- cashinfo@do.etat.lu
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Verwandte Vorgänge und Links
Vorgänge
Links
Weitere Informationen
-
maritime.lu
Website
-
Commissariat aux affaires maritimes
Site web
Rechtsgrundlagen
-
Loi du 23 septembre 1997
portant réglementation de la navigation de plaisance
-
Règlement ministériel du 24 décembre 1997
établissant un formulaire unique pour l'immatriculation ou l'identification des bâtiments de plaisance
-
Règlement grand-ducal du 8 octobre 2009
relatif à l’exécution de la loi du 23 septembre 1997 portant réglementation de la navigation de plaisance
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