Eine Staatsbürgschaft für ein Immobiliendarlehen beantragen

Zum letzten Mal aktualisiert am

Als Voraussetzung für die Vergabe von Immobiliendarlehen verlangen Bankinstitute Sicherheiten (Eigenkapital, Hypothek usw.).

Wenn Sie nicht in der Lage sind, hinreichende eigene Sicherheiten für die Aufnahme des erforderlichen Geldes zu stellen für:

  • den Bau;
  • den Erwerb; oder
  • die Modernisierung Ihrer Immobilie;

kann Sie der luxemburgische Staat unter bestimmten Bedingungen bei der Besicherung des Darlehens unterstützen.

Das Bankinstitut, bei dem Sie das Darlehen aufnehmen, muss einen Vertrag mit dem luxemburgischen Staat geschlossen haben, damit Sie in den Genuss dieser Bürgschaft gelangen können.

Die Staatsbürgschaft betrifft den Teil des Darlehens, der 60 % der Gesamtkosten Ihrer Investition überschreitet, darf jedoch nicht mehr als 30 % des gesamten Darlehens betragen.

Der Höchstbetrag der Staatsbürgschaft darf nicht über 269.807,20 Euro hinausgehen, dies auf der Grundlage des durchschnittlichen Jahresindex der Baupreise 2022 (Index: 1037,72).

Zielgruppe

Jeder Erwachsene, der ein Immobiliendarlehen für Folgendes aufnehmen möchte:

  • den Erwerb;
  • den Bau;
  • die Modernisierung;
  • den Umbau; oder
  • die Renovierung

einer in Luxemburg gelegenen Immobilie, die dem Darlehensnehmer und seinem Ehepartner bzw. seinem eingetragenen Lebenspartner sowie seinen Vor- und Nachfahren und/oder denjenigen seines Ehepartners bzw. seines eingetragenen Lebenspartners, die in demselben Haushalt leben, als ständiger Hauptwohnsitz dient.

Voraussetzungen

Wenn Sie in den Genuss der Staatsbürgschaft gelangen möchten, müssen Sie:

  • bei einem Bankinstitut ein Sparkonto besitzen, das ausschließlich für den zukünftigen Erwerb von Wohneigentum bestimmt ist, und über einen Zeitraum von mindestens 3 Jahren Einlagen von mindestens 1.000 Euro pro Jahr auf Ihr Sparkonto eingezahlt haben;
  • sicherstellen, dass das jährliche Nettoeinkommen nicht über eine der folgenden Höchstgrenzen hinausgeht:
    • wenn Sie die alleinige antragstellende Person sind: 9.400 Euro bei Index 100 (81.936,04 Euro bei Index 871,66 für das Jahr 2022); oder
    • wenn Sie mehrere antragstellende Personen sind: 11.200 Euro bei Index 100 (97.625,92 Euro bei Index 871,66 für das Jahr 2022);
  • dafür Sorge tragen, dass diese Immobilie Ihr einziges Eigentum in Luxemburg und im Ausland ist;
  • ein Darlehen mit einem Schuldzinssatz aufnehmen, der nicht über den Höchstsatz von 3 % hinausgeht;
  • von Ihrem Finanzinstitut ein Darlehen in Höhe von mindestens 60 % der für den Erwerb, den Bau, die Modernisierung, den Umbau oder die Renovierung Ihres Immobilienvorhabens notwendigen Kosten erhalten. Unter den Kosten des Vorhabens sind Folgende zu verstehen:
    • der Grundstückspreis und die Baukosten im Falle eines Neubaus oder eines Verkaufs einer im Bau befindlichen Immobilie;
    • die Kosten für den Erwerb und die etwaigen Modernisierungs- oder Umbauarbeiten im Falle des Erwerbs einer vormals bewohnten Immobilie;
  • ausschließlicher Eigentümer der Immobilie sein, für die die Hilfe beantragt wird.

Um in den Genuss der Staatsbürgschaft zu kommen, muss das Darlehen durch eine Hypothek auf der Immobilie, für die es gewährt wurde, besichert sein.

Vorgehensweise und Details

Antragstellung

Der Antrag auf Erhalt einer Staatsbürgschaft wird von Ihrem zugelassenen Bank- und Sparkasseninstitut gestellt, das das Darlehen gewährt.

Die Antragstellung erfolgt mittels eines Antragsformulars, das vom Bankinstitut und von Ihnen selbst unterzeichnet werden muss.

Belege

Folgende Unterlagen sind dem Antrag beizufügen:

  • eine Kopie Ihres Identitätsnachweises;
  • eine von Ihnen ordnungsgemäß datierte und unterzeichnete Bescheinigung über die Zusammensetzung Ihrer häuslichen Gemeinschaft;
  • eine Aufstellung der Kontobewegungen Ihres Sparkontos während der letzten 3 Jahre (oder Kopien der Bankauszüge);
  • eine Kopie des Kaufvorvertrags im Falle des Erwerbs einer Immobilie oder des Vorvertrags im Falle eines Neubaus oder jeder weitere Beleg, aus dem Ihr alleiniges Eigentum an der Immobilie ersichtlich wird;
  • eine eidesstattliche Erklärung, mit der Sie bestätigen, dass Sie keine andere Immobilie in Luxemburg oder im Ausland besitzen;
  • Ihre Lohn-/Gehaltsbescheinigung (und diejenige Ihres Ehepartners bei mehreren antragstellenden Personen);
  • ein Finanzierungsplan;
  • die allgemeinen Darlehensbedingungen;
  • im Falle von ausländischen antragstellenden Personen: ein Dokument, aus dem ihr Recht auf Aufenthalt für mehr als 3 Monate hervorgeht.

Als Darlehensnehmer müssen Sie die Zentrale Anlaufstelle für Wohnungsbeihilfen schnellstmöglich über jede Änderung Ihrer Situation informieren.

Die gewährte Staatsbürgschaft gilt für die gesamte Laufzeit des Darlehens und bezieht sich auf die Rückzahlung des Hauptbetrags, der Zinsen und der Nebenkosten des Darlehens.

Online-Dienste und Formulare

Zuständige Kontaktstellen

Zentrale Anlaufstelle für Wohnungsbeihilfen

Zentrale Anlaufstelle für Wohnungsbeihilfen

  • Ministerium für Wohnungsbau und Raumentwicklung Zentrale Anlaufstelle für Wohnungsbeihilfen

    Adresse:
    11, rue de Hollerich L-1741 Luxemburg Luxemburg
    Telefon:
    (+352) 8002 10 10
    Telephonischer Empfang: montags bis freitags von 8.00 bis 16.00 Uhr
    Geschlossen ⋅ Öffnet Montag um 8.00 Uhr
    Samstag:
    Geschlossen
    Sonntag:
    Geschlossen
    Montag:
    8.00 bis 12.00 Uhr, 13.30 bis 16.00 Uhr
    Dienstag:
    8.00 bis 12.00 Uhr, 13.30 bis 16.00 Uhr
    Mittwoch:
    8.00 bis 12.00 Uhr, 13.30 bis 16.00 Uhr
    Donnerstag:
    Geschlossen
    Freitag:
    8.00 bis 12.00 Uhr, 13.30 bis 16.00 Uhr
    Donnerstags nur nach Terminvereinbarung
  • Ministerium für Wohnungsbau und Raumentwicklung Zentrale Anlaufstelle für Wohnungsbeihilfen

    Adresse:
    11, rue de Hollerich L-1741 Luxemburg Luxemburg
    Telefon:
    (+352) 8002 10 10
    Telephonischer Empfang: montags bis freitags von 8.00 bis 16.00 Uhr
    Geschlossen ⋅ Öffnet Montag um 8.00 Uhr
    Samstag:
    Geschlossen
    Sonntag:
    Geschlossen
    Montag:
    8.00 bis 12.00 Uhr, 13.30 bis 16.00 Uhr
    Dienstag:
    8.00 bis 12.00 Uhr, 13.30 bis 16.00 Uhr
    Mittwoch:
    8.00 bis 12.00 Uhr, 13.30 bis 16.00 Uhr
    Donnerstag:
    Geschlossen
    Freitag:
    8.00 bis 12.00 Uhr, 13.30 bis 16.00 Uhr
    Donnerstags nur nach Terminvereinbarung

Verwandte Vorgänge und Links

Ihre Meinung interessiert uns

Teilen Sie uns Ihre Meinung zu dieser Seite mit. Lassen Sie uns wissen, was wir verbessern können. Sie erhalten keine Antwort auf Ihr Feedback. Für spezifische Fragen verwenden Sie bitte das Kontaktformular.

Mit Stern gekennzeichnete Felder (*) sind Pflichtfelder.

Haben Sie gefunden, wonach Sie gesucht haben?*
Wie bewerten Sie diese Seite?*
Sehr schlecht
Sehr gut

Hinterlassen Sie uns einen Kommentar und helfen Sie uns, diese Seite zu verbessern. Bitte geben Sie keine personenbezogenen Daten an, wie zum Beispiel Ihre E-Mail-Adresse, Ihren Namen oder Ihre Telefonnummer.

0/1000

Bitte bewerten Sie diese Seite

Ihr Feedback wurde erfolgreich gesendet!

Vielen Dank für Ihren Beitrag. Wenn Sie Hilfe benötigen oder Fragen haben, verwenden Sie bitte das Kontaktformular.

Möchten Sie zur Vereinfachung der digitalen öffentlichen Dienstleistungen beitragen und Ihre Ideen und Anregungen einreichen?

Besuchen Sie die Website Zesumme Vereinfachen, die Online-Beteiligungsplattform zur Verwaltungsvereinfachung in Luxemburg.

Zusammen vereinfachen

Es ist ein Fehler aufgetreten

Hoppla! Irgendwo ist ein Fehler aufgetreten.