Eine Sparprämie zur Finanzierung von Wohneigentum beantragen
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Der Begünstigte eines Hypothekendarlehens zu Gunsten von Wohneigentum kann unter gewissen Voraussetzungen in den Genuss einer Sparprämie gelangen.
Die Sparprämie ist eine Kapitalbeihilfe des Staates, deren Höhe den Zinsvergünstigungen und Prämienzuschüssen für das Sparkonto oder das Bausparkonto des Antragstellers zum Zeitpunkt der Bewilligung entspricht, soweit mindestens 90 % der Guthaben dieser Konten für die Finanzierung von Wohneigentum verwendet werden. Der Höchstbetrag der Sparprämie, die ein und demselben Begünstigten gewährt werden kann, ist auf 5.000 Euro begrenzt.
Die Sparprämie kann ein und demselben Begünstigten nur einmal gewährt werden.
Das eTracking von auf Papier eingereichten Anträgen ist auf dieser Seite verfügbar. Diese Option ermöglicht den Nutzern, per E-Mail oder SMS bezüglich des Fortschritts Ihrer Vorgänge auf dem Laufenden zu bleiben.
Betroffene Personen
Jeder Darlehensnehmer, der berechtigt ist, sich ordnungsgemäß in Luxemburg niederzulassen, dort seinen Wohnsitz hat und auch tatsächlich dort wohnt, und Empfänger einer Wohnungsbau- oder Anschaffungsprämie oder einer allgemeinen Bausparhilfe ist sowie über Ersparnisse verfügt, kann unter bestimmten Voraussetzungen die Sparprämie beantragen.
Voraussetzungen
Ein Antragsteller, der die Sparprämie bekommen will, muss:
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Empfänger einer Wohnungsbau- oder Anschaffungsprämie oder einer allgemeinen Bausparhilfe sein;
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mindestens 3 Jahre lang, ausgehend von einem Basiskapital von 100 Euro, regelmäßig Beträge auf ein Sparkonto bei einem in der Europäischen Union und im Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Bank- oder Sparinstitut eingezahlt haben.
Vorgehensweise und Details
Beantragung der Sparprämie
Die Antragstellung erfolgt zusammen mit der Beantragung der Wohnungsbau- oder Anschaffungsprämie unter Verwendung des Antragsformulars für individuelle Wohnbeihilfen, dem eine Aufstellung der Kontobewegungen des Sparkontos mindestens der letzten 3 Jahre (oder Kopien der Bankauszüge der letzten 3 Jahre) beizufügen ist.
Jede Seite des Formulars ist gesondert zu unterschreiben. Alle Unterlagen sind an die Abteilung für Wohnungsbeihilfen (Service des aides au logement) zu schicken.
Ein Höchstbetrag von 10 % der Sparguthaben auf dem Sparkonto kann auf diesem Konto bleiben und anschließend zu sämtlichen beliebigen Zwecken verwendet werden.
Während eines Zeitraums von 10 Jahren ab Datum der notariellen Urkunde über den Erwerb des Wohneigentums bzw. ab Datum des Erstbezugs des Neubaus wird die Prämie nicht geschuldet und muss zurückgezahlt werden, wenn der Empfänger das Wohneigentum vermietet oder untervermietet.
Eine Untervermietung an einen an einer Hochschule in Luxemburg immatrikulierten Studierenden ist hingegen erlaubt.
Gleichzeitiger Bezug anderer Leistungen
Die Sparprämie kann mit anderen Beihilfen kombiniert werden, die da wären:
- Wohnungsbauprämie (staatliche Beihilfe für den Bau oder die Anschaffung (für den Erstbezug) von Wohneigentum);
- Anschaffungsprämie (staatliche Beihilfe für den Erwerb von bereits genutztem Wohneigentum);
- Zinssubvention;
- Zinsvergünstigung;
- Prämie zur Verbesserung von Altbauwohnungen;
- Beihilfe für den behindertengerechten Ausbau einer Immobilie;
- Ergänzungsprämie für die Kosten eines Architekten oder beratenden Ingenieurs (Architektenprämie);
- allgemeine Bausparhilfe.
Online-Dienste und Formulare
Hinweis: Lesen Sie die Anleitung zur Verwendung von PDF-Formularen.
Authentische Quellen
Authentische Quellen
Zuständige Kontaktstellen
Zentrale Anlaufstelle für Wohnungsbeihilfen
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Ministerium für Wohnungsbau und Raumentwicklung Zentrale Anlaufstelle für Wohnungsbeihilfen
- Adresse:
- 11, rue de Hollerich L-1741 Luxemburg Luxemburg
- Telefon:
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(+352) 80 02 10 10
Telephonischer Empfang: montags bis freitags von 8:00 bis 16:00 Uhr
- Fax:
- (+352) 45 88 44
- E-Mail:
- info@ml.etat.lu
- Website:
- http://www.logement.lu
Geschlossen ⋅ Öffnet Montag um 8.00 Uhr
- Sonntag:
- Geschlossen
- Montag:
- 8.00 bis 12.00 Uhr , 13.30 bis 16.00 Uhr
- Dienstag:
- 8.00 bis 12.00 Uhr , 13.30 bis 16.00 Uhr
- Mittwoch:
- 8.00 bis 12.00 Uhr , 13.30 bis 16.00 Uhr
- Donnerstag:
- Geschlossen
- Freitag:
- 8.00 bis 12.00 Uhr , 13.30 bis 16.00 Uhr
- Samstag:
- Geschlossen
Donnerstags nur nach Terminvereinbarung
Verwandte Vorgänge und Links
Vorgänge
Links
Weitere Informationen
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Obtenir une aide à l'accession à la propriété
sur logement.lu
-
Broschüre „Wohnungserwerb & Wohnungsbau – individuelle Wohnbeihilfen“
auf logement.lu
Rechtsgrundlagen
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Loi modifiée du 25 février 1979
concernant l'aide au logement
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Règlement grand-ducal modifié du 5 mai 2011
fixant les mesures d'exécution relatives aux aides individuelles au logement promouvant l'accès à la propriété
-
Règlement grand-ducal du 27 septembre 2011
modifiant le règlement grand-ducal du 5 mai 2011 fixant les mesures d'exécution relatives aux aides individuelles au logement promouvant l'accès à la propriété
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