• Notre prestataire de services LuxTrust annonce une maintenance le samedi 19 avril de 22h00 à 23h59. Pendant cette période il ne sera pas possible de se connecter aux services publics comme MyGuichet.lu ou eCDF ni de signer électroniquement à l’aide d’un produit LuxTrust. Une connexion et signature avec GouvID reste cependant possible. Par ailleurs, l’utilisation de l’app MyGuichet.lu pour des démarches sans signature reste fonctionnelle, à condition que l’app est couplée avec l’espace personnel de l’utilisateur. 
  • Unser Dienstleister LuxTrust kündigt für Samstag, den 19. April, von 22:00 bis 23:59 Uhr Wartungsarbeiten an. Während dieses Zeitraums ist es nicht möglich, sich bei öffentlichen Diensten wie MyGuichet.lu oder eCDF einzuloggen oder mit einem LuxTrust-Produkt elektronisch zu unterschreiben. Das Einloggen und Unterschreiben mit GouvID bleiben jedoch möglich. Zudem ist die Nutzung der App MyGuichet.lu für Vorgänge ohne Unterschrift weiterhin gewährleistet, sofern die App mit dem persönlichen Bereich des Nutzers gekoppelt ist.
  • Our service provider LuxTrust has announced maintenance work on Saturday 19 April from 22.00 to 23.59. During this period, it will not be possible to log in to public services such as MyGuichet.lu or eCDF, or to sign electronically using a LuxTrust product. However, it is still possible to log in and sign with GouvID. Furthermore, the MyGuichet.lu mobile app can still be used for procedures that do not require a signature, provided that the app is linked to the user's private eSpace.

Zugang zu einer Beschäftigung mit einer anerkannten Behinderung

Zum letzten Mal aktualisiert am

Den Status des behinderten Arbeitnehmers erhalten

Um den Status des behinderten Arbeitnehmers zu erhalten, müssen Sie einen Antrag bei der medizinischen Kommission der Abteilung für behinderte Arbeitnehmer und berufliche Wiedereingliederung (Service handicap et reclassement professionnel) der Arbeitsagentur (Agence pour le développement de l’emploi - ADEM) stellen. Diese Kommission beurteilt Ihre Arbeitsfähigkeit entsprechend Ihrem Gesundheitszustand. Wird Ihnen der Status bewilligt, haben Sie Zugang zu Unterstützungsmaßnahmen, um Ihre berufliche Eingliederung zu vereinfachen.

Maßnahmen zur Eingliederung und beruflichen Ausbildung in Anspruch nehmen

Sobald der Status des behinderten Arbeitnehmers zuerkannt wurde, bietet die Abteilung für behinderte Arbeitnehmer und berufliche Wiedereingliederung der ADEM verschiedene Dienstleistungen zur Vereinfachung der beruflichen Eingliederung von Arbeitnehmern mit Behinderung und Unterstützung ihrer Arbeitgeber an.

Maßnahmen zur Eingliederung und beruflichen Ausbildung
Maßnahmen Arbeitnehmer mit Behinderung (Privatpersonen) Arbeitgeber (Unternehmen)
Orientierung und Ausbildung
  • An die Arbeitsfähigkeit angepasste berufliche Orientierung

  • Spezielle Schulungen zur Verbesserung oder zum Erwerb von Kompetenzen

  • Übernahme der Ausbildungskosten der Arbeitnehmer mit Behinderung

Personalisierte Unterstützung und Betreuung
  • Hilfe bei der Arbeitsuche

  • Inklusionsassistenz

  • Personalisierte Betreuung während des gesamten Eingliederungsprozesses

  • Umschulung, sofern erforderlich

  • Inklusionsassistenz

Finanzielle Unterstützung und Ausgleichsentschädigungen

 
  • Finanzielle Beteiligung an den Löhnen

  • Erstattung der Kosten für die Anpassung des Arbeitsplatzes

  • Übernahme der Fahrtkosten

  • Erstattung der den Arbeitnehmern mit Behinderung bewilligten zusätzlichen Urlaubstage

Anpassung des Arbeitsplatzes

Um sicherzustellen, dass Ihr Arbeitsplatz zugänglich und an Ihre beruflichen Fähigkeiten angepasst ist, können Arbeitsplatzanpassungen entsprechend Ihren spezifischen Bedürfnissen vorgenommen werden, wie zum Beispiel:

  • Installation von speziellen Geräten;
  • Anpassung der Arbeitszeiten;
  • ergonomische Anpassung Ihrer Arbeitsumgebung.

Bewerbung auf Arbeitnehmern mit Behinderung vorbehaltene Stellen im öffentlichen Dienst

Bestimmte Stellenangebote im öffentlichen Dienst sind Arbeitnehmern vorbehalten, die eine anerkannte Behinderung haben. Die Abteilung für behinderte Arbeitnehmer und berufliche Wiedereingliederung der ADEM kann Sie unter bestimmten Bedingungen auf diese Stellen verweisen. Der Staat, die Gemeinden und die öffentlich-rechtlichen Anstalten sind verpflichtet, eine bestimmte Anzahl von Stellen Arbeitnehmern mit Behinderung vorzubehalten.

Beschäftigung in einer geschützten Werkstatt

Wenn Ihr Gesundheitszustand es nicht zulässt, dass Sie auf dem regulären Arbeitsmarkt arbeiten, sind geschützte Werkstätten eine Alternative. In diesen Werkstätten gibt es eine angemessene Betreuung. Die Kommission für Orientierung und berufliche Wiedereingliederung (Commission d’orientation et de reclassement professionnel) der ADEM prüft jede Akte, um festzustellen, ob eine Beschäftigung in einer geschützten Werkstatt angezeigt ist oder nicht.

Gut zu wissen

Das Einkommen für behinderte Arbeitnehmer (revenu pour salariés handicapés - RSH) ist für volljährige Personen mit einer Behinderung bestimmt. Sie müssen über verbleibende Fähigkeiten verfügen, die es Ihnen ermöglichen zu arbeiten, können aber aus nicht selbst zu verantwortenden Gründen keine geeignete Beschäftigung finden. Dieses Einkommen unterliegt besonderen gesetzlichen Bedingungen.

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