Ein Dokument für britische Staatsangehörige beantragen, aus dem ihre Rechte als Grenzgänger hervorgehen
Gemäß dem zwischen der Europäischen Union (EU) und dem Vereinigten Königreich geschlossenen Austrittsabkommen behalten britische Staatsangehörige, die an dem in diesem Austrittsabkommen vorgesehenen Ende des Übergangszeitraums (31. Dezember 2020) in Luxemburg einer beruflichen Tätigkeit als Grenzgänger nachgehen (Arbeitnehmer und Selbstständige), ihr Recht, nach dem Ende des Übergangszeitraums weiterhin als Grenzgänger arbeiten zu dürfen.
Zwecks Bescheinigung dieses Status können die betroffenen britischen Staatsangehörigen nach dem Ende des Übergangszeitraums die Ausstellung eines spezifischen Dokuments beantragen.
Zielgruppe
Betroffene britische Staatsangehörige
Britische Staatsangehörige, die:
- rechtmäßig in einem anderen EU-Mitgliedstaat oder im Vereinigten Königreich wohnhaft sind; und
- am Ende des Übergangszeitraums (d. h. vor dem 1. Januar 2021) in Luxemburg einer beruflichen Tätigkeit nachgehen.
Familienangehörige von britischen Staatsangehörigen
Bis zum 31. Dezember 2020 konnten aus einem Drittstaat stammende Familienangehörige britischer Grenzgänger in den Genuss einer Befreiung von der Arbeitserlaubnis gelangen, wenn sie einer nicht selbstständigen Tätigkeit in Luxemburg nachgehen.
Ab dem 1. Januar 2021 müssen diese Personen jedoch im Besitz einer Arbeitserlaubnis für Drittstaatsangehörige (Grenzgänger) sein.
Nicht betroffene britische Staatsangehörige
Britische Staatsangehörige, die ihre berufliche Tätigkeit in Luxemburg als Grenzgänger erst nach dem Ende des Übergangszeitraums (also nach dem 31. Dezember 2020) aufnehmen, müssen das bestehende allgemeine Verfahren für Grenzgänger aus Drittstaaten befolgen. Sie müssen demnach zuerst eine Arbeitserlaubnis beantragen, bevor sie in Luxemburg arbeiten können
Britische Staatsangehörige, die nach Luxemburg entsandt werden, sind ebenfalls nicht von dem hier erläuterten Vorgang betroffen.
Voraussetzungen
Britische Staatsangehörige und gegebenenfalls ihre Familienangehörigen müssen:
- rechtmäßig in einem anderen EU-Mitgliedstaat wohnhaft sein;
- ihrer beruflichen Tätigkeit in Luxemburg vor dem 1. Januar 2021 nachgegangen sein.
Kosten
Die Ausstellung dieses Dokuments ist kostenlos.
Vorgehensweise und Details
Antragstellung
Der Antragsteller muss das erforderliche Formular ausfüllen und unterzeichnen und per Post an die Einwanderungsbehörde (Direction de l’immigration) des Ministeriums für auswärtige und europäische Angelegenheiten schicken.
Belege
Der Antragsteller muss seinem Antrag zwingend mehrere Belege beifügen:
- eine Kopie eines gültigen Identitätsnachweises (Personalausweis oder Reisepass);
- im Falle von Personen mit Wohnsitz in einem anderen Mitgliedstaat: eine Kopie des von einem anderen EU-Mitgliedstaat ausgestellten Aufenthaltsdokuments;
- im Falle von Personen, die im Vereinigten Königreich wohnen: einen Nachweis für den Wohnsitz im Vereinigten Königreich;
- einen von der Zentralstelle der Sozialversicherungen (Centre commun de la sécurité sociale) ausgestellten aktuellen Sozialversicherungsnachweis;
Sofern die Dokumente nicht auf Deutsch, Französisch oder Englisch verfasst sind, ist eine beglaubigte Übersetzung eines vereidigten Übersetzers beizufügen.
Antwortfrist der Behörde
Sobald der Antrag bearbeitet wurde, erhält der Antragsteller ein Schreiben, durch das er aufgefordert wird, einen Termin bei der Einwanderungsbehörde des Ministeriums für auswärtige und europäische Angelegenheiten zu vereinbaren, damit dort für sein biometrisches Dokument ein Foto von ihm gemacht wird und seine Fingerabdrücke abgenommen werden.
Einige Tage nach Erfassung der biometrischen Daten kann der Antragsteller sein Dokument nach Terminvereinbarung persönlich bei der Einwanderungsbehörde abholen.
Das Dokument hat die Form einer Chipkarte mit den biometrischen Daten des Inhabers.
Gültigkeitsdauer
Die Gültigkeitsdauer des Dokuments beträgt 10 Jahre.
Das Dokument gilt ab dem ersten Tag nach dem Ende des Übergangszeitraums, d. h. ab dem 1. Januar 2021.
Sofern die Bedingungen zum Erhalt weiterhin erfüllt sind, ist das Dokument auf Antrag erneuerbar.
Formulare/Online-Dienste
Demande d’un document pour un ressortissant britannique attestant ses droits en tant que travailleur frontalier en application de l’Accord de retrait
Application for a document certifying the rights as frontier worker for UK nationals in application of the Withdrawal Agreement
Zuständige Kontaktstellen
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Ministerium für auswärtige und europäische Angelegenheiten
Einwanderungsbehörde – Ausländerstelle26, route d'Arlon
L-1140 Luxemburg
Luxemburg
Postanschrift :
Postfach 752 / L-2017 Luxemburg
Fax : (+352) 22 16 08Antrags- und Austellungstelle für biometrische Aufenthaltstitel : nur mit Termin