Ein Daueraufenthaltsdokument für britische Staatsangehörige und ihre aus einem Drittstaat stammenden Familienangehörigen beantragen, die Begünstigte des Austrittsabkommens sind
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Nach 5 Jahren des rechtmäßigen und ununterbrochenen Aufenthalts in Luxemburg besitzen britische Staatsangehörige und ihre Familienangehörigen, die Begünstigte des Austrittsabkommens zwischen dem Vereinigten Königreich und der Europäischen Union sind, ein Recht auf Daueraufenthalt.
Diesbezüglich können sie ein spezifisches Aufenthaltsdokument beantragen, das dieses Daueraufenthaltsrecht bescheinigt.
Betroffene Personen
Das Daueraufenthaltsdokument kann von folgenden Personen beantragt werden:
- von britischen Staatsangehörigen, die selbst Begünstigte des Austrittsabkommens sind und zum Zeitpunkt des Antrags während mindestens 5 Jahren in Luxemburg gelebt haben;
- von Drittstaatsangehörigen, bei denen es sich um Familienangehörige eines britischen Staatsangehörigen und Begünstigten des Austrittsabkommens handelt, die während mindestens 5 Jahren gemeinsam mit dem britischen Staatsangehörigen in Luxemburg gelebt haben.
Voraussetzungen
Der britische Staatsangehörige oder sein Familienangehöriger muss während eines ununterbrochenen Zeitraums von 5 Jahren rechtmäßig in Luxemburg gelebt haben.
Für die Berechnung der 5 Jahre wird ebenfalls der Zeitraum des rechtmäßigen Aufenthalts vor dem 1. Januar 2021 berücksichtigt.
Kosten
Die Ausstellung des Dokuments ist kostenlos.
Vorgehensweise und Details
Antragstellung
Der Antragsteller muss das Formular für den Antrag auf ein Daueraufenthaltsdokument ausfüllen, unterzeichnen und per Post an die Generaldirektion für Einwanderung (Direction générale de l’immigration) des Ministeriums für innere Angelegenheiten schicken.
Um die Bearbeitung der Anträge zu erleichtern, werden die Mitglieder einer Familie (zum Beispiel Ehepartner und Kinder) gebeten, ihren Antrag auf einen Aufenthaltstitel gleichzeitig und in einer Postsendung einzureichen.
Belege
Der Antragsteller muss seinem Antrag zwingend den folgenden Beleg beifügen:
- im Falle britischer Staatsangehöriger: eine Kopie des Reisepasses oder Personalausweises;
- im Falle von Drittstaatsangehörigen, bei denen es sich um Familienangehörige eines britischen Staatsangehörigen handelt: eine vollständige Kopie des Reisepasses (alle Seiten).
Sofern die Dokumente nicht auf Deutsch, Französisch oder Englisch verfasst sind, ist eine beglaubigte Übersetzung eines vereidigten Übersetzers beizufügen.
Antwortfrist der Behörde
Sobald der Antrag bearbeitet wurde, erhält der Antragsteller ein Schreiben, durch das er aufgefordert wird, einen Termin bei der Generaldirektion für Einwanderung zu vereinbaren, damit dort für seinen Aufenthaltstitel ein Foto von ihm gemacht wird und seine Fingerabdrücke abgenommen werden.
Einige Tage nach Erfassung der biometrischen Daten kann der Antragsteller seinen Aufenthaltstitel nach Terminvereinbarung persönlich bei der Generaldirektion für Einwanderung abholen.
Das Aufenthaltsdokument hat die Form einer Chipkarte mit den biometrischen Daten des Inhabers.
Gültigkeitsdauer
Die Gültigkeitsdauer des Dokuments beträgt 10 Jahre.
Sofern die Bedingungen zum Erhalt weiterhin erfüllt sind, ist das Dokument auf Antrag erneuerbar.
Online-Dienste und Formulare
Zum Download bereitgestellte Formulare
Hinweis: Lesen Sie die Anleitung zur Verwendung von PDF-Formularen.
Zuständige Kontaktstellen
-
Ministerium für innere Angelegenheiten Generaldirektion für Einwanderung – Ausländerstelle
- Adresse:
-
26, route d'Arlon
L-1140
Luxemburg
Luxemburg
Postfach 752 / L-2017 Luxemburg
- Telefon:
-
(+352) 247 84040
von 9.00 bis 12.00 und von 14.00 bis 16.00 Uhr
- Fax:
- (+352) 22 16 08
- E-Mail:
- immigration.public@mai.etat.lu
Registrierung und Ausstellung biometrischer Aufenthaltstitel: nur nach Terminvereinbarung.
Verwandte Vorgänge und Links
Vorgänge
Links
Rechtsgrundlagen
portant sur la libre circulation des personnes et l'immigration
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