Verlust, Diebstahl oder Beschädigung eines Aufenthaltsdokuments von britischen Staatsangehörigen oder ihren Familienangehörigen, die Begünstigte des Austrittsabkommens sind

Zum letzten Mal aktualisiert am

Bei Verlust, Diebstahl oder Beschädigung des ausgestellten Aufenthaltstitels müssen britische Staatsangehörige und deren Familienangehörige als Begünstigte des Austrittsabkommens einen Antrag auf Ausstellung eines Ersatztitels ausfüllen, diesen an die Generaldirektion für Einwanderung (Direction générale de l’immigration) des Ministeriums für innere Angelegenheiten schicken und dem Antrag folgende Dokumente beifügen:

  • im Falle britischer Staatsangehöriger: eine Kopie des Reisepasses oder Personalausweises;
  • im Falle von Drittstaatsangehörigen, bei denen es sich um Familienangehörige eines britischen Staatsangehörigen handelt: eine Kopie des vollständigen Reisepasses (alle Seiten);
  • bei Verlust oder Diebstahl des Aufenthaltsdokuments: die von der Polizei ausgestellte Verlust- oder Diebstahlanzeige;
  • bei Beschädigung des Aufenthaltsdokuments: das beschädigte Aufenthaltsdokument.

Sofern die Dokumente nicht auf Deutsch, Französisch oder Englisch verfasst sind, ist eine beglaubigte Übersetzung eines vereidigten Übersetzers beizufügen.

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Vorgänge

Britische Staatsangehörige und ihre Familienangehörigen

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Rechtsgrundlagen

Loi modifiée du 29 août 2008

portant sur la libre circulation des personnes et l'immigration

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