Als junger Antragsteller auf internationalen Schutz an einer Schulfahrt teilnehmen
Kinder, deren Eltern einen Antrag auf internationalen Schutz gestellt haben und die in eine Grund- oder weiterführende Schule in Luxemburg besuchen, können unter bestimmten Voraussetzungen an Schulfahrten in einen anderen EU-Mitgliedstaat oder einen gleichgestellten Staat (Island, Norwegen, Liechtenstein und die Schweiz) teilnehmen.
Zielgruppe
Schüler einer Grund- oder weiterführenden Schule, bei denen es sich um Antragsteller auf internationalen Schutz handelt, können anlässlich einer Schulfahrt einen anderen EU-Mitgliedstaat, mit Ausnahme der Niederlande, besuchen.
Schüler dürfen je nach verwaltungsrechtlichem Status an Schulfahrten teilnehmen. Die Schulen sollten sich an die Einwanderungsbehörde (Direction de l’immigration) des Ministeriums für auswärtige und europäische Angelegenheiten (Ministère des Affaires étrangères et européennes) wenden, um zu prüfen, ob ein Schüler an einer solchen Schulfahrt teilnehmen kann oder nicht.
Hinweis: Die Bedingungen und Verfahren sind von Land zu Land verschieden.
Für Frankreich und Großbritannien gelten spezielle Vorschriften. Volljährige Schüler (älter als 18 Jahre) dürfen nicht in diese beiden Länder reisen. Da die Niederlande die Liste der Reisenden für Schülerreisen (liste scolaire) nicht anerkennen, können die Schüler nicht an Schulfahrten in die Niederlande teilnehmen.
Im Vorfeld zu erledigende Schritte
Bevor ein Antrag auf Teilnahme gestellt wird, sollte man sich an die Einwanderungsbehörde wenden, um sich die auszufüllenden Dokumente zu besorgen. Dieser Schritt sollte rechtzeitig erledigt werden.
Direction de l'immigration
26, route d'Arlon, L-1140 Luxembourg
Nadine Schumacher: Tel.: 247 88333; Fax: 247 88347
Monique Schiltz: Tel.: 247 84553
Fristen
Der Antrag auf Teilnahme an einer Schulfahrt (Versand der ordnungsgemäß ausgefüllten Dokumente an die Einwanderungsbehörde) muss mindestens 3 Wochen vor Beginn der Schulfahrt eingereicht werden.
Vorgehensweise und Details
Mitgliedstaaten der Europäischen Union, mit Ausnahme von Frankreich und Großbritannien
Folgende Dokumente sind per Post an die Einwanderungsbehörde zu Händen von Frau Nadine Schumacher oder Frau Monique Schiltz zu schicken:
- eine Kopie der Einverständniserklärung der Eltern/Erziehungsberechtigten für jeden Schüler (das Original wird von der Lehrkraft aufbewahrt);
- die sogenannte Liste der Reisenden für Schülerreisen innerhalb der Europäischen Union (bei der Einwanderungsbehörde erhältliches „blaues“ Formular), in der die Lehrkraft oder die Begleitperson ausdrücklich und vollständig Folgendes angibt:
- Name(n), Vorname(n), Adresse, Geburtsdatum- und Ort und Staatsangehörigkeit der Schüler, bei denen es sich um Antragsteller auf internationalen Schutz handelt;
- Name und Telefonnummer einer der Begleitpersonen;
- Name und Adresse der Schule;
- Reiseziel und Dauer;
- bei Grundschulen muss die Liste mit dem Stempel der Gemeindeverwaltung versehen und vom Bürgermeister oder seinem Stellvertreter unterzeichnet sein;
- bei weiterführenden Schulen muss die Liste mit dem Stempel der Schule versehen und vom Direktor oder der Direktorin unterzeichnet sein;
- die Passbilder der Schüler (3 x 3,5 cm pro Kind). Auf der Rückseite der Passbilder sind der Name und Vorname der Schüler anzugeben. Die Passbilder dürfen nicht an die Liste geheftet werden.
Sobald die Unterlagen bei der Einwanderungsbehörde eingegangen sind, überprüft diese die Liste und bescheinigt (Stempel und Unterschrift), dass die Teilnehmer berechtigt sind, am Ende der Schulfahrt nach Luxemburg zurückzukehren. Dieses Verfahren ist kostenlos.
Frankreich
Folgende Dokumente sind per Post an die Einwanderungsbehörde zu Händen von Frau Nadine Schumacher oder Frau Monique Schiltz zu schicken:
- eine Kopie der Einverständniserklärung der Eltern/Erziehungsberechtigten für jeden Schüler (das Original wird von der Lehrkraft aufbewahrt);
- die sogenannte Liste der Reisenden für Schülerreisen innerhalb der Europäischen Union (bei der Einwanderungsbehörde erhältliches „weißes“ Formular, „Zeichen 11/05/2006“), in der die Lehrkraft oder die Begleitperson ausdrücklich und vollständig Folgendes angibt:
- Name(n), Vorname(n), Adresse, Geburtsdatum- und Ort und Staatsangehörigkeit der Schüler, bei denen es sich um Antragsteller auf internationalen Schutz handelt;
- Name und Telefonnummer einer der Begleitpersonen;
- Name und Adresse der Schule;
- Reiseziel und Dauer;
- bei Grundschulen muss die Liste mit dem Stempel der Gemeindeverwaltung versehen und vom Bürgermeister oder seinem Stellvertreter unterzeichnet sein;
- bei weiterführenden Schulen muss die Liste mit dem Stempel der Schule versehen und vom Direktor oder der Direktorin unterzeichnet sein;
- die Passbilder der Schüler (3 x 3,5 cm pro Kind). Auf der Rückseite der Passbilder sind der Name und Vorname der Schüler anzugeben. Die Passbilder dürfen nicht an die Liste geheftet werden.
Sobald die Unterlagen bei der Einwanderungsbehörde eingegangen sind, überprüft diese die Liste und bescheinigt (Stempel und Unterschrift), dass die Teilnehmer berechtigt sind, am Ende der Schulfahrt nach Luxemburg zurückzukehren. Dieses Verfahren ist kostenlos.
Die Begleitperson muss neben den oben genannten Formalitäten die Liste im französischen Konsulat, 8b, boulevard Joseph II, L-1840 Luxemburg (montags bis freitags von 8.30 bis 12.30 Uhr) abzeichnen lassen. Dieses Verfahren ist kostenlos und vor Ort durchzuführen.
Großbritannien
Folgende Dokumente sind per Post an die Einwanderungsbehörde zu Händen von Frau Nadine Schumacher oder Frau Monique Schiltz zu schicken:
- eine Kopie der Einverständniserklärung der Eltern/Erziehungsberechtigten für jeden Schüler (das Original wird von der Lehrkraft aufbewahrt);
- die sogenannte List of travellers (bei der Einwanderungsbehörde erhältlich), in der die Lehrkraft oder die Begleitperson ausdrücklich und vollständig Folgendes angibt:
- Name(n), Vorname(n), Adresse, Geburtsdatum- und Ort und Staatsangehörigkeit der Schüler, bei denen es sich um Antragsteller auf internationalen Schutz handelt;
- Name und Telefonnummer einer der Begleitpersonen;
- Name und Adresse der Schule;
- Reiseziel und Dauer;
- bei Grundschulen muss die Liste mit dem Stempel der Gemeindeverwaltung versehen und vom Bürgermeister oder seinem Stellvertreter unterzeichnet sein;
- bei weiterführenden Schulen muss die Liste mit dem Stempel der Schule versehen und vom Direktor oder der Direktorin unterzeichnet sein;
- die Passbilder der Schüler (3 x 3,5 cm pro Kind). Auf der Rückseite der Passbilder sind der Name und Vorname der Schüler anzugeben. Die Passbilder dürfen nicht an die Liste geheftet werden.
Sobald die Unterlagen bei der Einwanderungsbehörde eingegangen sind, überprüft diese die Liste und bescheinigt (Stempel und Unterschrift), dass die Teilnehmer berechtigt sind, am Ende der Schulfahrt nach Luxemburg zurückzukehren. Dieses Verfahren ist kostenlos.
Niederlande
Die Niederlande erkennen die Liste der Reisenden für Schülerreisen nicht an. Schüler, bei denen es sich um Antragsteller auf internationalen Schutz handelt, können demnach nicht an Schulfahrten in die Niederlande teilnehmen.
Formulare/Online-Dienste
Liste des participants à un voyage scolaire en France
Zuständige Kontaktstellen
-
Einwanderungsbehörde – Flüchtlingsstelle26, route d'Arlon
L-1140 Luxemburg
Luxemburg
Postanschrift :
Postfach 752 / L-2017 Luxemburg
Fax : (+352) 247-84050Neuankömmlinge: Montag–Freitag, 8.30–12.00 Uhr / Schalterzeiten: nur nach Terminvereinbarung