Staatsangehörigkeitsausweis
Zum letzten Mal aktualisiert am
Zusammenfassung:
Der Staatsangehörigkeitsausweis zur Feststellung der luxemburgischen Staatsangehörigkeit wird auf begründeten Antrag von der Staatsangehörigkeitsabteilung (Service de la nationalité luxembourgeoise) des Ministeriums der Justiz ausgestellt.
Diese Bescheinigung bestätigt, dass eine Person die luxemburgische Staatsangehörigkeit besitzt, und gilt bis zum Beweis des Gegenteils.
Im Allgemeinen gilt – bis zum Beweis des Gegenteils – der Besitz eines gültigen luxemburgischen Ausweisdokuments als Nachweis für die luxemburgische Staatsangehörigkeit einer Person.
In bestimmten Fällen muss der Besitz der luxemburgischen Staatsangehörigkeit einer Person durch einen Staatsangehörigkeitsausweis nachgewiesen werden.
Grundsätzlich wird die luxemburgische Staatsangehörigkeit einer Person bis zum Beweis des Gegenteils nachgewiesen durch den Besitz:
- eines gültigen luxemburgischen Reisepasses; oder
- eines gültigen luxemburgischen Personalausweises.
Der Staatsangehörigkeitsausweis (Heimatschein) stellt ebenfalls einen Nachweis für den Besitz der luxemburgischen Staatsangehörigkeit dar.
Betroffene Personen
Sie sind verpflichtet, einen Staatsangehörigkeitsausweis vorzulegen:
- im Falle von Zweifeln oder Anfechtungen hinsichtlich des Besitzes der luxemburgischen Staatsangehörigkeit einer Person; oder
- wenn eine ausländische Behörde die Vorlage eines solchen Ausweises verlangt.
Jeder Luxemburger, der im Ausland wohnt und weder im Besitz eines gültigen luxemburgischen Reisepasses noch eines gültigen luxemburgischen Personalausweises ist, kann seine luxemburgische Staatsangehörigkeit anhand eines Staatsangehörigkeitsausweises nachweisen.
Im Rahmen eines Verfahrens zum Erwerb der luxemburgischen Staatsangehörigkeit kann die Person, die sich um die luxemburgische Staatsangehörigkeit bewirbt, aufgefordert werden, einen Staatsangehörigkeitsausweis vorzulegen, der auf den Namen folgender Personen ausgestellt ist:
- ihres Elternteils oder Großelternteils (Fall Nr. 1);
- ihres minderjährigen luxemburgischen Kindes (Fall Nr. 2);
- ihres luxemburgischen Ehepartners (Fall Nr. 3).
Im Falle eines Verfahrens zum Verzicht auf die luxemburgische Staatsangehörigkeit muss die Person, die auf die luxemburgische Staatsangehörigkeit verzichten möchte, zum Zeitpunkt der Unterzeichnung der Verzichtserklärung einen Staatsangehörigkeitsausweis vorlegen.
Kosten
Die Ausstellung des Staatsangehörigkeitsausweises ist kostenlos.
Vorgehensweise und Details
Antragstellung
Online über MyGuichet.lu (nur für gebietsansässige Personen)
Wenn Sie in Luxemburg ansässig sind, können Sie Ihren Antrag auf Ausstellung eines Staatsangehörigkeitsausweises online über MyGuichet.lu einreichen.
Es handelt sich um einen Vorgang mit Authentifizierung, für den eine elektronische Signatur mit einem Authentisierungszertifikat erforderlich ist, das enthalten ist in:
- einem LuxTrust-Produkt; oder
- einem luxemburgischen elektronischen Personalausweis (eID).
Die elektronische Signatur ist mit einem von einem anderen Land ausgestellten eIDAS-Identifizierungsmittel nicht möglich.
Sie können diesen Vorgang ausschließlich für sich selbst und/oder für Ihre minderjährigen Kinder durchführen. Es ist nicht möglich, diesen Vorgang im Namen einer Drittperson durchzuführen.
In unserem Tutorial weiter unten erklären wir Ihnen anhand von Screenshots Schritt für Schritt, wie Sie einen Vorgang mit Authentifizierung unterschreiben und übermitteln.
Per Post oder E-Mail (für gebietsansässige und nicht ansässige Personen)
Sie können Ihren Antrag auf Ausstellung eines Staatsangehörigkeitsausweises per Post oder E-Mail an die Abteilung für Staatsangehörigkeit richten.
Persönlich (für gebietsansässige und nicht ansässige Personen)
Sie können Ihren Antrag auf Ausstellung eines Staatsangehörigkeitsausweises persönlich am Schalter der Staatsangehörigkeitsabteilung des Ministeriums der Justiz einreichen.
Sollten Sie verhindert sein, können Sie eine Vertrauensperson mit der Einreichung des Antrags beauftragen. Diese muss eine Vollmacht sowie eine Kopie Ihres Ausweisdokuments vorlegen.
Pflichtangaben und Belege
Erforderliche Angaben
In Ihrem Antrag müssen Sie folgende Angaben machen:
- Nachname, Vorname(n) sowie Geburtsdatum und -ort;
- Anschrift in Luxemburg oder im Ausland;
- Nachname, Vorname(n), Geburtsdatum und -ort jedes Ihrer Elternteile;
- Verwendungszweck und Empfänger des Staatsangehörigkeitsausweises.
Die gleichen Angaben sind für Ihre Kinder zu machen, falls diese ebenfalls einen Staatsangehörigkeitsausweis benötigen.
Belege
Sie müssen nachweisen, dass Sie die luxemburgische Staatsangehörigkeit besitzen.
Zu diesem Zweck müssen Sie Ihrem Antrag folgende Belege beifügen:
- eine Kopie Ihres Reisepasses; oder
- eine Kopie Ihres Personalausweises.
Die Staatsangehörigkeitsabteilung kann weitere Belege verlangen, wie beispielsweise:
- Geburtsurkunden;
- Heiratsurkunden;
- Sterbeurkunden;
- Gerichtsbeschlüsse;
- Kopien ausländischer Ausweisdokumente;
- Vollstreckbarerklärung (Exequatur) in Luxemburg eines Adoptionsbeschlusses eines ausländischen Gerichts:
- erforderlich für die Ausstellung eines Staatsangehörigkeitsausweises auf den Namen eines minderjährigen Kindes, das im Ausland adoptiert wurde und dessen Adoptivelternteil die luxemburgische Staatsangehörigkeit erworben oder wiedererlangt hat;
- empfohlen im Hinblick auf die Eintragung der von einem ausländischen Gericht ausgesprochenen Adoption in die luxemburgischen Personenstandsregister, wenn die adoptierte Person ein Verfahren zum Erwerb oder zur Wiedererlangung der luxemburgischen Staatsangehörigkeit einleitet.
Die Vollstreckbarerklärung eines ausländischen Beschlusses fällt in die Zuständigkeit des Bezirksgerichts Luxemburg oder Diekirch. Das entsprechende Verfahren muss von einem Rechtsanwalt eingeleitet werden.
Da die Unterlagen zur Bekräftigung eines Antrags auf Ausstellung eines Staatsangehörigkeitsausweises von Fall zu Fall variieren können, wird empfohlen, sich vorab bei der Staatsangehörigkeitsabteilung zu erkundigen.
Ausstellung des Ausweises
Die Staatsangehörigkeitsabteilung sendet Ihnen den Staatsangehörigkeitsausweis per Post an Ihre Adresse zu. Dies gilt auch bei einem Online-Antrag.
Angaben auf dem Ausweis
Mit dem Staatsangehörigkeitsausweis wird bestätigt:
- dass die betreffende Person die luxemburgische Staatsangehörigkeit besitzt; und
- dass dem Minister der Justiz keine Informationen vorliegen, wonach die betreffende Person diese Staatsangehörigkeit verloren hat.
Dieser Ausweis gilt bis zum Beweis des Gegenteils.
Auf Antrag kann in den Ausweis das Datum, an dem Sie die luxemburgische Staatsangehörigkeit erworben haben, sowie die Art und Weise des Erwerbs eingetragen werden.
Online-Dienste und Formulare
Zuständige Kontaktstellen
-
Ministerium der Justiz Staatsangehörigkeitsabteilung
- Adresse:
-
13, rue Erasme
L-1468
Luxemburg
L-2934 Luxemburg
- Telefon:
-
(+352) 247 84 547
Allgemeine Fragen und Sekretariat
- Fax:
- (+352) 26 20 27 59
- E-Mail:
- nationalite@mj.public.lu
Geschlossen ⋅ Öffnet Montag um 8:30 Uhr
- Freitag:
- 8:30 bis 11:30 Uhr und 14:30 bis 16:00 Uhr
- Samstag:
- Geschlossen
- Sonntag:
- Geschlossen
- Montag:
- 8:30 bis 11:30 Uhr und 14:30 bis 16:00 Uhr
- Dienstag:
- 8:30 bis 11:30 Uhr und 14:30 bis 16:00 Uhr
- Mittwoch:
- 8:30 bis 11:30 Uhr und 14:30 bis 16:00 Uhr
- Donnerstag:
- 8:30 bis 11:30 Uhr und 14:30 bis 16:00 Uhr
-
Staatsangehörigkeitsabteilung
Allgemeine Fragen und Sekretariat
- Adresse:
- 13, rue Erasme L-1468 Luxemburg
- Telefon:
- (+352) 247 84 547
- Fax:
- (+352) 26 20 27 59
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- nationalite@mj.public.lu
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- Donnerstag:
- 8:30 bis 11:30 Uhr, 14:30 bis 16:00 Uhr
-
Staatsangehörigkeitsabteilung
Bescheinigungen in Bezug auf die luxemburgische Staatsangehörigkeit
- Adresse:
- 13, rue Erasme L-1468 Luxemburg
- Telefon:
- (+352) 247 84 532
- Fax:
- (+352) 26 20 27 59
Geschlossen ⋅ Öffnet Montag um 8:30 Uhr
- Freitag:
- 8:30 bis 11:30 Uhr, 14:30 bis 16:00 Uhr
- Samstag:
- Geschlossen
- Sonntag:
- Geschlossen
- Montag:
- 8:30 bis 11:30 Uhr, 14:30 bis 16:00 Uhr
- Dienstag:
- 8:30 bis 11:30 Uhr, 14:30 bis 16:00 Uhr
- Mittwoch:
- 8:30 bis 11:30 Uhr, 14:30 bis 16:00 Uhr
- Donnerstag:
- 8:30 bis 11:30 Uhr, 14:30 bis 16:00 Uhr
-
Staatsangehörigkeitsabteilung
Einbürgerung
- Adresse:
- 13, rue Erasme L-1468 Luxemburg
- Telefon:
- (+352) 247 88 525
- Fax:
- (+352) 26 20 27 59
- E-Mail:
- nationalite@mj.public.lu
Geschlossen ⋅ Öffnet Montag um 8:30 Uhr
- Freitag:
- 8:30 bis 11:30 Uhr, 14:30 bis 16:00 Uhr
- Samstag:
- Geschlossen
- Sonntag:
- Geschlossen
- Montag:
- 8:30 bis 11:30 Uhr, 14:30 bis 16:00 Uhr
- Dienstag:
- 8:30 bis 11:30 Uhr, 14:30 bis 16:00 Uhr
- Mittwoch:
- 8:30 bis 11:30 Uhr, 14:30 bis 16:00 Uhr
- Donnerstag:
- 8:30 bis 11:30 Uhr, 14:30 bis 16:00 Uhr
-
Staatsangehörigkeitsabteilung
Staatsangehörigkeit durch Option
- Adresse:
- 13, rue Erasme L-1468 Luxemburg
- Telefon:
- (+352) 247 88 523
- Fax:
- (+352) 26 20 27 59
- E-Mail:
- nationalite@mj.public.lu
Geschlossen ⋅ Öffnet Montag um 8:30 Uhr
- Freitag:
- 8:30 bis 11:30 Uhr, 14:30 bis 16:00 Uhr
- Samstag:
- Geschlossen
- Sonntag:
- Geschlossen
- Montag:
- 8:30 bis 11:30 Uhr, 14:30 bis 16:00 Uhr
- Dienstag:
- 8:30 bis 11:30 Uhr, 14:30 bis 16:00 Uhr
- Mittwoch:
- 8:30 bis 11:30 Uhr, 14:30 bis 16:00 Uhr
- Donnerstag:
- 8:30 bis 11:30 Uhr, 14:30 bis 16:00 Uhr
-
Staatsangehörigkeitsabteilung
Wiedereinbürgerung
- Adresse:
- 13, rue Erasme L-1468 Luxemburg
- Telefon:
- (+352) 247 88 523
- Fax:
- (+352) 26 20 27 59
- E-Mail:
- nationalite@mj.public.lu
Geschlossen ⋅ Öffnet Montag um 8:30 Uhr
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- Geschlossen
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- Geschlossen
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- 8:30 bis 11:30 Uhr, 14:30 bis 16:00 Uhr
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- 8:30 bis 11:30 Uhr, 14:30 bis 16:00 Uhr
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