Elektronischer Austausch von Schriftstücken mit den Verwaltungsgerichten

Zum letzten Mal aktualisiert am

Zusammenfassung:

Von Ihrem beruflichen Bereich auf MyGuichet.lu aus haben Sie die Möglichkeit, bestimmte Vorgänge bei den Verwaltungsgerichten durchzuführen und Mitteilungen von diesen zu erhalten.

Als Rechtsanwalt (avocat à la Cour) können Sie über MyGuichet.lu folgende Online-Vorgänge erledigen:

  • Einreichung eines Antrags auf vorläufigen Rechtsschutz vor dem Vorsitzenden des Verwaltungsgerichts;
  • Einreichung von Dokumenten (bei Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes);
  • Einreichung von Belegen (bei Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes);
  • Einreichung von Anträgen oder Antworten auf Anträge.

Nach einer elektronischen Einreichung erhalten Sie insbesondere folgende Dokumente in Ihrem beruflichen Bereich auf MyGuichet.lu:

  • von der Plattform nach Abschluss der elektronischen Übermittlung der eingereichten Schriftstücke generierter Übermittlungsbeleg;
  • von der Plattform nach Überprüfung des Inhalts der elektronischen Übermittlung und Eintragung der Sache durch die Geschäftsstelle generierter Eintragungsbescheid;
  • Vorladung;
  • Entscheidung (Verfügung) usw.

Technische Anforderungen für die Einreichung elektronischer und gescannter Dateien

Originalversion oder gescannte Version?

Bei der Einreichung müssen Sie folgende Regeln befolgen:

  • Datei oder Dokument ohne elektronische Signatur:
    Reichen Sie die elektronische Originalversion ein.
    Beispiel: ein Presseartikel, der direkt von einer Online-Nachrichtenseite stammt.
  • Datei oder Dokument mit elektronischer Signatur:
    Reichen Sie die unterzeichnete elektronische Originalversion ein.
    Beispiele: ein vom Handelsregister (LBR) elektronisch unterzeichnetes Dokument, die offizielle PDF-Version eines Gesetzestextes, der vom Staatsministerium (Zentrales Amt für Gesetzgebung) elektronisch unterzeichnet wurde.
  • Sonstige Fälle:
    Reichen Sie eine gescannte Version des Papierdokuments ein, wobei Sie die unten aufgeführten Qualitätsanforderungen beachten müssen.
    Beispiel: ein handschriftlich unterzeichnetes Protokoll.

Dateiname

Die Zeichen \ / : * ? " < > | sind im Dateinamen der Belege nicht zulässig.

Qualität der gescannten Dokumente

Wenn Sie gescannte Dokumente einreichen, überprüft die Geschäftsstelle die Qualität der Dokumente anhand von Stichproben.

Bitte befolgen Sie die Empfehlungen zum Einreichen von gescannten Dokumenten:

  • Optimieren Sie die Scanqualität, um sicherzustellen, dass die eingereichten Dokumente scharf, gut lesbar und originalgetreu sind;
  • Um die Größe von PDF- oder PDF/A-Dateien zu begrenzen und gleichzeitig eine gute Qualität zu gewährleisten, stellen Sie die Auflösung des Scanners über die Einstellung Punkte pro Zoll oder DPI (Dots per Inch) wie folgt ein:
    • Textdokumente: 200 DPI reichen für eine klare Lesbarkeit aus;
    • Bilder: 300 DPI in Farbe sorgen für eine gute Bildwiedergabe;
  • Vermeiden Sie wiederholtes Drucken und Scannen, da dies die Qualität beeinträchtigt und die Dateigröße unnötig erhöht.

Format der einzureichenden Dokumente

Das PDF/A-Format (standardisierte Version ISO 19005-1 des PDF-Formats, das für die Archivierung entwickelt wurde) ist erforderlich für:

  • Anträge;
  • Schriftsätze;
  • Anwaltsbestellungen;
  • staatliche Mandate.

Belege und sonstige Dokumente können im PDF- oder PDF/A-Format eingereicht werden.

Dateigröße der einzureichenden Dokumente

Um eine erfolgreiche Übermittlung zu gewährleisten, darf jedes Dokument höchstens 15 MB groß sein.

Modalitäten für die Übermittlung und Vorlage der Belege und der Verwaltungsakte

Die zur Begründung des Antrags und der Schriftsätze eingereichten Unterlagen müssen für die elektronische Übermittlung einzeln beigefügt und gemeinsam mit einem Verzeichnis der Belege übermittelt werden.

Das Verzeichnis der Belege muss eine erschöpfende Auflistung der dem Antrag und dem Schriftsatz beigefügten Belege enthalten, jeweils mit einem Titel, der für jeden Beleg Folgendes umfasst:

  • eine Nummer in fortlaufender, aufsteigender Reihenfolge; und
  • eine eindeutige Bezeichnung.

Die Verwaltungsakte wird über die Plattform eingereicht, indem jedes zugehörige Dokuments einzeln hochgeladen wird. Zusätzlich muss ein Verzeichnis der Dokumente eingereicht werden, aus denen sie sich zusammensetzt. In diesem Verzeichnis ist für jedes Dokument Folgendes anzugeben:

  • eine Nummer in fortlaufender, aufsteigender Reihenfolge; und
  • eine eindeutige Bezeichnung.

Betroffene Personen

Alle Rechtsanwälte (die in Liste I des Anwaltsverzeichnisses einer in Luxemburg niedergelassenen Anwaltskammer eingetragen sind) oder alle Anwälte, die eine juristische Person vertreten, die den Anwaltsberuf ausübt (die in Liste V des Anwaltsverzeichnisses einer in Luxemburg niedergelassenen Anwaltskammer eingetragen ist).

Voraussetzungen

Beruflicher Bereich

Um einen Online-Vorgang im Zusammenhang mit den Verwaltungsgerichten erledigen zu können, müssen Sie über einen beruflichen Bereich verfügen.

Wie richte ich einen beruflichen Bereich auf MyGuichet.lu ein?

Folgende 2 Fälle sind zu unterscheiden:

  1. Sie sind ein neuer MyGuichet.lu-Benutzer. Sie müssen:
    • sich zunächst auf MyGuichet.lu registrieren; und
    • anschließend einen beruflichen Bereich erstellen.
  2. Sie verfügen bereits über einen privaten Bereich. Sie müssen sich nicht erneut registrieren, sondern können direkt einen beruflichen Bereich einrichten.

Weitere Informationen und Tutorials zum beruflichen Bereich finden Sie auf unserer entsprechenden Hilfeseite.

Zertifizierung des beruflichen Bereichs

Ihr beruflicher Bereich muss vom Vorstand der zuständigen Anwaltskammer zertifiziert werden.

Diese Zertifizierung müssen Sie online über MyGuichet.lu von Ihrem beruflichen Bereich aus beantragen (Vorgang „Barreau – Demande de certification de mon espace professionnel Avocat“).

Für diesen Vorgang wird ein LuxTrust-Produkt oder ein elektronischer Personalausweis (eID) benötigt.

Sie können sich auch unsere Hilfeseite über die Zertifizierung eines beruflichen Bereichs ansehen.

Wenn Sie aus organisatorischen Gründen mehrere berufliche Bereiche einrichten möchten, müssen Sie für jeden dieser Bereiche einen separaten Zertifizierungsantrag stellen.

Um Einreichungen in Ihrem eigenen Namen vorzunehmen, müssen Sie einen beruflichen Bereich nutzen, den Sie zuvor bei der Anwaltskammer als persönlichen beruflichen Bereich haben zertifizieren lassen (siehe Online-Dienste und Formulare – „Demande de certification ou d’actualisation de mon espace professionnel Avocat“).

Um Einreichungen für Rechnung einer juristischen Person, die den Anwaltsberuf ausübt, vorzunehmen, müssen Sie einen beruflichen Bereich nutzen, den Sie zuvor bei der Anwaltskammer haben zertifizieren lassen, und alle Daten der in Liste V eingetragenen juristischen Person angeben (insbesondere den Namen der Kanzlei, die Handelsregisternummer, die Listenzugehörigkeit und die Zugehörigkeit zur Anwaltskammer) (siehe Online-Dienste und Formulare – „Demande de certification ou d’actualisation de mon espace professionnel Avocat“).

Vertretung und Zusammenarbeit

Die Arbeitsbereiche sind so gestaltet, dass sie die Zusammenarbeit fördern und Ihnen die Organisation erleichtern. Weitere Informationen finden Sie auf der Hilfeseite „Einen Benutzer zu einem beruflichen Bereich hinzufügen“.

Kosten

Die Online-Vorgänge und der Erhalt der Dokumente sind kostenlos.

Prozesseinleitender Antrag vor dem Verwaltungsgericht (Art. 1 G. 21.06.1999)

Dieser Vorgang ist derzeit noch nicht verfügbar.

Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz vor dem Vorsitzenden des Verwaltungsgerichts (Art. 12bis G. 21.06.1999)

Einreichung eines Antrags auf vorläufigen Rechtsschutz

Dieser Vorgang ist dem Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes (Artikel 12bis des geänderten Gesetzes vom 21. Juni 1999 zur Regelung des Verfahrens vor den Verwaltungsgerichten) in Bezug auf Verwaltungsentscheidungen, die vom Staat ausgehen, vorbehalten.

Er ist nur für Rechtsanwälte zugänglich.

Sie können Ihren Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz online über MyGuichet.lu von Ihrem zertifizierten beruflichen Bereich aus einreichen.

Der Antrag, ein Verzeichnis der Belege, die Belege und die angefochtene(n) Verwaltungsentscheidung(en) sind am Ende des Vorgangs beizufügen.

Im Verzeichnis der Belege sind die dem Antrag beigefügten Belege durch einen Titel, der für jeden Beleg eine Nummer in fortlaufender, aufsteigender Reihenfolge sowie eine eindeutige Bezeichnung enthält, erschöpfend aufzuführen (siehe Artikel 12bis §2 des geänderten Gesetzes vom 21. Juni 1999).

Für diesen Vorgang wird ein LuxTrust-Produkt oder ein elektronischer Personalausweis (eID) benötigt.

Prozesseinleitender Antrag vor dem Vorsitzenden des Verwaltungsgerichts

Dieser Vorgang ist derzeit noch nicht verfügbar.

Prozesseinleitender Antrag vor dem Verwaltungsgerichtshof

Dieser Vorgang ist derzeit noch nicht verfügbar.

Berufungsantrag vor dem Verwaltungsgerichtshof (Art. 39 G. 21.06.1999)

Dieser Vorgang ist derzeit noch nicht verfügbar.

Einreichung eines Schriftsatzes

Dieser Vorgang ist derzeit noch nicht verfügbar.

Einreichung von Belegen

Dieser Vorgang ist dem Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes (Artikel 12bis des geänderten Gesetzes vom 21. Juni 1999 zur Regelung des Verfahrens vor den Verwaltungsgerichten) in Bezug auf Verwaltungsentscheidungen, die vom Staat ausgehen, vorbehalten.

Wenn nötig, können Sie Belege online über MyGuichet.lu von Ihrem zertifizierten beruflichen Bereich aus einreichen.

Sie können folgende Arten von Belegen einreichen:

  • Beleg;
  • vertraulicher Beleg;
  • Verwaltungsakte;
  • vertrauliche Verwaltungsakte;
  • Steuerakte;
  • vertrauliche Steuerakte;
  • angefochtene Verwaltungsentscheidung;
  • Ausweisdokument;
  • Verzeichnis von Belegen.

Für diesen Vorgang wird ein LuxTrust-Produkt oder ein elektronischer Personalausweis (eID) benötigt.

Einreichung von Dokumenten

Dieser Vorgang ist dem Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes (Artikel 12bis des geänderten Gesetzes vom 21. Juni 1999 zur Regelung des Verfahrens vor den Verwaltungsgerichten) in Bezug auf Verwaltungsentscheidungen, die vom Staat ausgehen, vorbehalten.

Wenn nötig, können Sie Dokumente online über MyGuichet.lu von Ihrem zertifizierten beruflichen Bereich aus einreichen.

Sie können folgende Arten von Dokumenten einreichen:

  • Schreiben an den Vorsitzenden;
  • Schreiben an die Geschäftsstelle;
  • Schriftsatz;
  • Zustellung;
  • Bestellung eines Rechtsanwalts;
  • Mandatsniederlegung;
  • staatliches Mandat usw.

Für diesen Vorgang wird ein LuxTrust-Produkt oder ein elektronischer Personalausweis (eID) benötigt.

Einreichung von Anträgen oder Antworten auf Anträge

Anträge können zusammen mit den Belegen und dem Verzeichnis der Belege online über MyGuichet.lu von Ihrem zertifizierten beruflichen Bereich aus eingereicht werden.

Sie können folgende Arten von Anträgen oder Antworten einreichen:

  • Antrag auf Löschung einer Eintragung;
  • Antrag auf Rücknahme;
  • Antwort auf einen Antrag auf Löschung einer Eintragung;
  • Antwort auf einen Antrag auf Rücknahme;
  • Antrag auf Ausstellung von vollstreckbaren und einfachen Ausfertigungen;
  • Antrag auf Auszug aus dem Sitzungsprotokoll;
  • Antrag auf Ausstellung einer Bescheinigung über die Nichteinlegung von Rechtsmitteln oder einer Berufung;
  • Antrag auf Neuanberaumung.

Online-Dienste und Formulare

Zuständige Kontaktstellen

Verwaltungsgerichtshof – Verwaltungsgericht

Adresse:
1, rue du Fort Thüngen L-1499 Luxemburg
Telefon:
(+352) 42 10 57 892
bei Fragen zur Einreichung von Klagen/Rechtsbehelfen oder zum Bescheid über die Eintragung ins Gerichtsregister
Telefon:
(+352) 42 10 51
bei allen anderen Fragen

Verwandte Vorgänge und Links

Vorgänge

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Weitere Informationen

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