Gerichtlicher Sachverständiger
Der Justizminister kann vereidigte Sachverständige, Übersetzer und Dolmetscher mit dem Schwerpunkt Strafverfolgung und Verwaltung bestellen, die damit beauftragt werden, die Aufträge zu erfüllen, die ihnen von den Justiz- und Verwaltungsbehörden erteilt werden.
Die Sachverständigen, Übersetzer und Dolmetscher, die auf diese Art ausgewählt und daraufhin vor einer Kammer des Obersten Gerichtshof vereidigt wurden, werden in eine auf der Website des Ministeriums der Justiz aufrufbare Liste aufgenommen.
Diese Liste beinhaltet nicht die Telefonnummern, Faxnummern oder E-Mail-Adressen der dort aufgeführten Personen.
In Sachen Strafverfolgung und Verwaltung werden die Sachverständigen, Übersetzer und Dolmetscher von den Justiz- und Verwaltungsbehörden vorzugsweise unter den in dieser Liste aufgeführten vereidigten Sachverständigen, Übersetzern und Dolmetschern ausgewählt.
Zielgruppe
Jede natürliche Person, die die notwendigen Qualifikationen und Erfahrung mitbringt, kann einen Antrag auf Aufnahme in diese Liste stellen.
Vorgehensweise und Details
Antragstellung
Der Antrag ist über MyGuichet.lu an den Minister der Justiz zu richten.
Folgendes muss angegeben werden:
- bei Sachverständigen:
- die betreffende(n) Branche(n);
- eventuell das/die Fachgebiet(e);
- bei Übersetzern und Dolmetschern:
- die betreffende(n) Sprachkombination(en), das heißt die Sprache(n) aus welcher/welchen in eine oder mehrere Verwaltungssprachen Luxemburgs übersetzt wird.
Ein Antrag, der keine der 3 Verwaltungssprachen abdeckt (Französisch, Deutsch und Luxemburgisch), kann nicht berücksichtigt werden.
Belege
Sachverständige, Übersetzer und Dolmetscher müssen ihrem Antrag Folgendes beifügen:
- einen detaillierten Lebenslauf;
- einen aktuellen Strafregisterauszug des Wohnsitzlandes;
- eine einfache Kopie der Diplome;
- eine Kopie des Ministerialbeschlusses bezüglich der Eintragung in das Register für Bildungsnachweise, Abteilung Hochschulabschlüsse und/oder gegebenenfalls eine Zulassung im Falle der Ausübung eines freien Berufs;
- von Dritten ausgestellte Bescheinigungen (zum Beispiel vom Arbeitgeber), die belegen, dass die Angaben im Lebenslauf die tatsächlich erworbene Berufserfahrung in den entsprechenden Branchen / Fachgebieten beziehungsweise im Falle von Übersetzern / Dolmetschern in den entsprechenden Sprachen widerspiegeln;
- jegliche für wesentlich erachtete Dokumente.
Entscheidung des Ministers
Der Minister überprüft:
- die Berufliche Ehrenhaftigkeit bei der Staatsanwaltschaft;
- ob die Diplome dem betreffenden Tätigkeitsbereich entsprechen;
- ob die Berufserfahrung ausreichend ist.
Wird dem Antrag stattgegeben, wird der Antragsteller per Ministerialerlass (der mehrmals pro Jahr herausgegeben wird) in die vom Ministerium der Justiz geführte Liste eingetragen.
Der Antragsteller wird außerdem aufgefordert, einen Eid vor einer Kammer des Obersten Gerichtshofs zu leisten.
Ab diesem Zeitpunkt unterliegt der Sachverständige der Aufsicht des Generalstaatsanwalts.
Widerruf
Der Minister der Justiz kann Sachverständige, Übersetzer und Dolmetscher abberufen, im Falle:
- einer Pflichtverletzung oder eines Verstoßes gegen die Berufsethik;
- sonstiger schwerwiegender Verfehlungen.
Formulare/Online-Dienste
Demande d'admission sur la liste des experts, traducteurs et interprètes assermentés
Zuständige Kontaktstellen
-
Ministerium der Justiz13, Rue Erasme, Centre administratif Pierre Werner
L-1468 Luxemburg
Luxemburg
Postanschrift :
L-2934 Luxemburg
Tel. : (+352) 247-84537Fax : (+352) 26 68 48 61 -
Abteilung für Waffen und Wachdienste13, rue Erasme
L-1468 Luxemburg
Fax : (+352) 22 05 19Ab Mittwoch, 17. März 2020, ist der Schalter bis auf Weiteres geschlossen