Gerichtlicher Sachverständiger
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Der Justizminister kann vereidigte Sachverständige, Übersetzer und Dolmetscher mit dem Schwerpunkt Strafverfolgung und Verwaltung bestellen, die damit beauftragt werden, die Aufträge zu erfüllen, die ihnen von den Justiz- und Verwaltungsbehörden erteilt werden.
Die Sachverständigen, Übersetzer und Dolmetscher, die auf diese Art ausgewählt und daraufhin vor einer Kammer des Obersten Gerichtshof vereidigt wurden, werden in eine auf der Website des Ministeriums der Justiz aufrufbare Liste aufgenommen.
Diese Liste enthält die Kontaktdaten (Telefon, E-Mail, Adresse) der eingetragenen Personen.
In Sachen Strafverfolgung und Verwaltung werden die Sachverständigen, Übersetzer und Dolmetscher von den Justiz- und Verwaltungsbehörden vorzugsweise unter den in dieser Liste aufgeführten vereidigten Sachverständigen, Übersetzern und Dolmetschern ausgewählt.
Personnes concernées
Jede natürliche Person, die die notwendigen Qualifikationen und die notwendige Erfahrung mitbringt, kann einen Antrag auf Aufnahme in diese Liste stellen.
Modalités pratiques
Antragstellung
Der Antrag ist beim Minister der Justiz über einen Online-Assistenten einzureichen, der auf der Plattform MyGuichet.lu (siehe „Online-Dienste und Formulare“) und in der App MyGuichet.lu verfügbar ist.
Dabei handelt es sich um einen Vorgang mit Authentifizierung, für den Folgendes benötigt wird:
- ein LuxTrust-Produkt; oder
- ein elektronischer Personalausweis (eID).
Wie richte ich einen beruflichen Bereich auf MyGuichet.lu ein?
Folgende 2 Fälle sind zu unterscheiden:
- Sie sind ein neuer MyGuichet.lu-Benutzer. Sie müssen:
- sich zunächst auf MyGuichet.lu registrieren; und
- anschließend einen beruflichen Bereich erstellen.
- Sie verfügen bereits über einen privaten Bereich. Sie müssen sich nicht erneut registrieren, sondern können direkt einen beruflichen Bereich einrichten.
Weitere Informationen und Tutorials zum beruflichen Bereich finden Sie auf unserer entsprechenden Hilfeseite.
Im Antrag ist Folgendes anzugeben:
- bei Sachverständigen:
- die betreffende(n) Branche(n);
- eventuell das bzw. die Fachgebiete;
- bei Übersetzern und Dolmetschern:
- die betreffende(n) Sprachkombination(en), das heißt die Sprache(n) aus welcher/welchen in eine oder mehrere Verwaltungssprachen Luxemburgs übersetzt wird.
Ein Antrag, der keine der 3 Verwaltungssprachen abdeckt (Französisch, Deutsch und Luxemburgisch), kann nicht berücksichtigt werden.
Belege
Sachverständige, Übersetzer und Dolmetscher müssen ihrem Antrag Folgendes beifügen:
- einen detaillierten Lebenslauf;
- einen aktuellen Strafregisterauszug des Wohnsitzlandes;
- eine einfache Kopie der Diplome;
- eine Kopie des Ministerialbeschlusses bezüglich der Eintragung in das Register für Bildungsnachweise, Abteilung Hochschulabschlüsse und/oder gegebenenfalls eine Zulassung im Falle der Ausübung eines freien Berufs;
- im Falle der Ausübung eines reglementierten Berufs eine Genehmigung zur Ausübung des Berufs;
- von Dritten (zum Beispiel vom Arbeitgeber) ausgestellte Bescheinigungen, die belegen, dass die Angaben im Lebenslauf die tatsächlich erworbene Berufserfahrung in den entsprechenden Branchen/Fachgebieten bzw. im Falle von Übersetzern/Dolmetschern in den entsprechenden Sprachen widerspiegeln;
- jegliche für wesentlich erachtete Dokumente.
Entscheidung des Ministers
Der Minister überprüft, ob:
- die Diplome dem betreffenden Tätigkeitsbereich entsprechen;
- die Berufserfahrung ausreichend ist.
Wird dem Antrag stattgegeben, wird der Antragsteller per Ministerialerlass (der mehrmals pro Jahr herausgegeben wird) in die vom Ministerium der Justiz geführte Liste eingetragen.
Der Antragsteller wird außerdem aufgefordert, einen Eid vor einer Kammer des Obersten Gerichtshofs zu leisten.
Ab diesem Zeitpunkt unterliegt der Sachverständige der Aufsicht des Generalstaatsanwalts.
Widerruf
Der Minister der Justiz kann Sachverständige, Übersetzer und Dolmetscher abberufen im Falle:
- einer Pflichtverletzung oder eines Verstoßes gegen die Berufsethik;
- sonstiger schwerwiegender Verfehlungen.
Services en ligne et formulaires
Organismes de contact
-
Ministerium der Justiz
- Adresse :
-
13, rue Erasme, Centre administratif Pierre Werner
L-1468
Luxemburg
Luxemburg
L-2934 Luxemburg
- Telefon:
- (+352) 247 84 537
- Fax:
- (+352) 26 68 48 61
- E-Mail:
- info@mj.public.lu
- Website:
- http://www.mj.public.lu
-
Ministerium der Justiz Abteilung für Waffen und Wachdienste
- Adresse:
- 13, rue Erasme L-1468 Luxemburg
- Telefon:
- (+352) 247 84 514
- Telefon:
- (+352) 247 84 523
- Telefon:
- (+352) 247 84 054
- Fax:
- (+352) 22 05 19
- E-Mail:
- armes@mj.etat.lu
-
Ministerium der Justiz Vermögensverwaltungsstelle
- Adresse:
- 13, rue Erasme L-1468 Luxemburg
- Telefon:
- (+352) 247 70 301
- E-Mail:
- info@bga.etat.lu
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Démarches et liens associés
Links
Informations complémentaires
sur le site du ministère de la Justice
Références légales
portant, en matière répressive et administrative, institution d'experts, de traducteurs et d'interprètes assermentés et complétant les dispositions légales relatives à l'assermentation des experts, traducteurs et interprètes
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