Einreichung eines Antrags auf vorläufigen Rechtsschutz vor dem Vorsitzenden des Verwaltungsgerichts auf elektronischem Weg durch einen Anwalt

Zum letzten Mal aktualisiert am

Zusammenfassung:

Von Ihrem beruflichen Bereich auf MyGuichet.lu aus haben Sie die Möglichkeit, bestimmte Schritte bei den Verwaltungsgerichten durchzuführen und Mitteilungen von diesen zu erhalten.

Über MyGuichet.lu können Sie folgende Online-Vorgänge erledigen:

  • Beantragung der Zertifizierung Ihres beruflichen Anwalt-Bereichs;
  • Einreichung eines Antrags auf vorläufigen Rechtsschutz vor dem Vorsitzenden des Verwaltungsgerichts;
  • Einreichung von Belegen und Dokumenten im Rahmen eines Verfahrens des vorläufigen Rechtsschutzes vor dem Vorsitzenden des Verwaltungsgerichts;
  • fakultative Einreichung von Belegen bei den Verwaltungsgerichten (die physische Einreichung von Belegen bei der Geschäftsstelle der Verwaltungsgerichte ist nach Artikel 2 des geänderten Gesetzes vom 21. Juni 1999 zur Regelung des Verfahrens vor den Verwaltungsgerichten obligatorisch);
  • Einreichung von Dokumenten bei den Verwaltungsgerichten.

Nach einer elektronischen Einreichung erhalten Sie bestimmte Dokumente der Verwaltungsgerichte in Ihrem beruflichen Bereich auf MyGuichet.lu.

Betroffene Personen

Jeder auf Liste 1, 2 oder 4 der Anwaltskammer eingetragene Anwalt.

Voraussetzungen

Beruflicher Bereich

Um einen Online-Vorgang im Zusammenhang mit den Verwaltungsgerichten erledigen zu können, müssen Sie über einen beruflichen Bereich verfügen.

Wie richte ich einen beruflichen Bereich auf MyGuichet.lu ein?

Folgende 2 Fälle sind zu unterscheiden:

  1. Sie sind ein neuer MyGuichet.lu-Benutzer. Sie müssen:
    • sich zunächst auf MyGuichet.lu registrieren; und
    • anschließend einen beruflichen Bereich erstellen.
  2. Sie verfügen bereits über einen privaten Bereich. Sie müssen sich nicht erneut registrieren, sondern können direkt einen beruflichen Bereich einrichten.

Weitere Informationen und Tutorials zum beruflichen Bereich finden Sie auf unserer entsprechenden Hilfeseite.

Zertifizierung des beruflichen Bereichs

Ihr beruflicher Bereich muss vom Vorstand der zuständigen Anwaltskammer zertifiziert werden.

Diese Zertifizierung müssen Sie online über MyGuichet.lu von Ihrem beruflichen Bereich aus beantragen (Vorgang „Barreau – Demande de certification de mon espace professionnel Avocat“).

Für diesen Vorgang wird ein LuxTrust-Produkt oder ein elektronischer Personalausweis (eID) benötigt.

Sie können sich auch unsere Hilfeseite über die Zertifizierung eines beruflichen Bereichs ansehen.

Kosten

Die Beantragung der Zertifizierung eines beruflichen Bereichs und die Online-Einreichung sind kostenlose Vorgänge.

Vorgehensweise und Details

Einreichung eines Antrags auf vorläufigen Rechtsschutz vor dem Vorsitzenden des Verwaltungsgerichts

Dieser Vorgang ist dem Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes (Artikel 12bis des geänderten Gesetzes vom 21. Juni 1999 zur Regelung des Verfahrens vor den Verwaltungsgerichten) in Bezug auf Verwaltungsentscheidungen, die vom Staat ausgehen, vorbehalten.

Er ist nur für Rechtsanwälte zugänglich.

Sie können Ihren Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz online über MyGuichet.lu von Ihrem zertifizierten beruflichen Bereich aus einreichen.

Der Antrag, ein Verzeichnis der Belege, die Belege und die angefochtene(n) Verwaltungsentscheidung(en) sind am Ende des Vorgangs anzuhängen.

Im Verzeichnis der Belege sind die dem Antrag beigefügten Belege durch eine Bezeichnung, die für jeden Beleg eine Nummer in fortlaufender und aufsteigender Reihenfolge sowie einen eindeutigen Wortlaut enthält, erschöpfend aufzuführen (siehe Artikel 12bis §2 des geänderten Gesetzes vom 21. Juni 1999).

Für diesen Vorgang wird ein LuxTrust-Produkt oder ein elektronischer Personalausweis (eID) benötigt.

Damit ein Dokument erfolgreich übermittelt werden kann, muss es als PDF-Dokument angehängt werden und darf nicht größer als 15 MB sein.

Wenn Sie viele Dokumente übermitteln müssen, können Sie diese in einer ZIP-Datei zusammenfassen.

Achten Sie darauf, dass Sie pro Art von Beleg eine ZIP-Datei erstellen.

Die Zeichen \ / : * ? " < > | sind in der Bezeichnung der Belege nicht zulässig.

Einreichung von Belegen oder Dokumenten

Wenn nötig, können Sie Belege oder Dokumente online über MyGuichet.lu von Ihrem zertifizierten beruflichen Bereich aus einreichen.

Sie können folgende Arten von Belegen einreichen:

  • Beleg;
  • vertraulicher Beleg;
  • Verwaltungsakte;
  • vertrauliche Verwaltungsakte;
  • Steuerakte;
  • vertrauliche Steuerakte;
  • angefochtene Verwaltungsentscheidung;
  • Ausweisdokument;
  • Verzeichnis von Belegen.

Sie können folgende Arten von Dokumenten einreichen:

  • Schreiben an den Vorsitzenden;
  • Schriftsatz;
  • Zustellung;
  • Bestellung eines Rechtsanwalts;
  • Mandatsniederlegung;
  • staatliches Mandat.

Für diesen Vorgang wird ein LuxTrust-Produkt oder ein elektronischer Personalausweis (eID) benötigt.

Erhalt von Dokumenten

Nach einer elektronischen Einreichung erhalten Sie insbesondere folgende Dokumente in Ihrem beruflichen Bereich auf MyGuichet.lu:

  • Eintragungsbescheid;
  • Einberufung;
  • unter anderem alle Schriftsätze, Verzeichnisse von Belegen, nicht vertraulichen Belege, Dokumente und Anträge, die von einer am Verfahren beteiligten Partei eingereicht wurden;
  • Mitteilung über eine von einem Richter getroffene Entscheidung;
  • Kopie der Entscheidung.

Online-Dienste und Formulare

Zuständige Kontaktstellen

Verwandte Vorgänge und Links

Vorgänge

Links

Weitere Informationen

Rechtsgrundlagen

Loi modifiée du 21 juin 1999

portant règlement de procédure devant les juridictions administratives

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