Verabreichung von antimikrobiellen Tierarzneimitteln an Nutztiere

Zum letzten Mal aktualisiert am

Tierarztpraxen sind verpflichtet, die Verschreibungen von antimikrobiellen Tierarzneimitteln zur Verabreichung an Nutztiere (Viehbestand) in Luxemburg zu melden.

Durch diese Verpflichtung sollen nützliche Informationen über die Risiken, die ein Arzneimittel birgt, gesammelt und sämtliche Daten betreffend die Gesundheit von Nutztieren einfacher zugänglich gemacht und die Gesundheitskontrolle gewährleistet werden.

Diese Informationen werden regelmäßig von der Luxemburger Veterinär- und Lebensmittelverwaltung (Administration luxembourgeoise vétérinaire et alimentaire - ALVA) bewertet, um eine angemessene Verwendung der Arzneimittel und insbesondere die Verschreibung, die Abgabe und die vernünftige und gezielte Nutzung von antimikrobiellen Tierarzneimitteln zu gewährleisten.

Zielgruppe

Jeder Tierarzt, der seinen Beruf in Luxemburg ausübt und antimikrobielle Arzneimittel an Viehbestände verabreicht oder verschreibt.

Voraussetzungen

Die praktizierenden Tierärzte müssen sich mithilfe eines LuxTrust-Produkts oder eines elektronischen Personalausweises (eID) auf MyGuichet.lu registrieren und einen beruflichen Bereich erstellen.

Wie richte ich einen beruflichen Bereich auf MyGuichet.lu ein?

Folgende 2 Fälle sind zu unterscheiden:

  1. Die Person, die den Antrag einreicht, ist ein neuer MyGuichet.lu-Benutzer. Sie muss:
    • sich zunächst auf MyGuichet.lu registrieren; und
    • anschließend einen beruflichen Bereich erstellen.
  2. Die Person, die den Antrag einreicht, verfügt bereits über einen privaten Bereich. Sie muss sich nicht erneut registrieren, sondern kann direkt einen beruflichen Bereich einrichten.

Weitere Informationen und Tutorials zum beruflichen Bereich finden Sie auf unserer entsprechenden Hilfeseite.

Im Vorfeld zu erledigende Schritte

Die Luxemburger Veterinär- und Lebensmittelverwaltung (ALVA) bietet den Tierärzten die Möglichkeit, online auf MyGuichet.lu jede Injektion oder Abgabe von antimikrobiellen Arzneimitteln an Nutztiere zu melden.

Um auf das Online-Meldeformular zugreifen zu können, muss der berufliche Bereich der Tierarztpraxis von der ALVA zertifiziert werden.

Die Zertifizierung eines beruflichen Bereichs muss über einen Online-Assistenten auf MyGuichet.lu beantragt werden (siehe „Online-Dienste und Formulare“). Die Zertifizierung durch die ALVA dient der Identifizierung des beruflichen Bereichs des Tierarztes.

Um den beruflichen Bereich zertifizieren zu lassen, muss der Tierarzt die von der Tierärztekammer zugeteilte nationale Tierarztnummer angeben.

Es müssen keine zusätzlichen Belege beigefügt werden.

Fristen

Der praktizierende Tierarzt muss die Verabreichung oder Abgabe von antimikrobiellen Arzneimitteln binnen einem Monat ab Untersuchung und Behandlung der Viehbestände melden.

Kosten

Die Zertifizierung des beruflichen Bereichs und die Übermittlung der Daten betreffend die Nutztiere sind kostenlos.

Vorgehensweise und Details

Meldung von verabreichten oder verschriebenen Arzneimitteln

Die Meldung von an Nutztiere verabreichten oder verschriebenen antimikrobiellen Arzneimitteln erfolgt über einen elektronischen Assistenten auf MyGuichet.lu (siehe „Online-Dienste und Formulare“) mithilfe eines LuxTrust-Produkts oder eines elektronischen Personalausweises (eID).

In der Meldung sind mehrere Angaben zu machen, wie zum Beispiel:

  • Stammdaten des Antragstellers;
  • Identifikationsnummer und Art des Viehbestands;
  • Handelsname des Arzneimittels;
  • Datum der Verschreibung;
  • Informationen zur Behandlung (verabreichte Menge(n)).

Weiterverfolgung des Antrags

Nach Einreichung der Meldung sowie bei jeder Änderung des Status seiner Meldung (zum Beispiel: Meldung in Bearbeitung, angenommen, wird berichtigt usw.) erhält der meldende Tierarzt eine E-Mail an die von ihm angegebene E-Mail-Adresse.

Gut zu wissen

Bei technischen Problemen können folgende Stellen kontaktiert werden:

Online-Dienste und Formulare

Zuständige Kontaktstellen

Luxemburger Veterinär- und Lebensmittelverwaltung (ALVA)

  • Luxemburger Veterinär- und Lebensmittelverwaltung (ALVA)
    7, rue Thomas Edison L-1445 Strassen Luxemburg

Verwandte Vorgänge und Links

Vorgänge

Tierarzt

Links

Weitere Informationen

Médecin-vétérinaire

sur le Portail Santé

Rechtsgrundlagen

Règlement grand-ducal du 23 décembre 2022

modifiant le règlement grand-ducal modifié du 15 janvier 1993 relatif à la mise sur le marché des médicaments vétérinaires

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