Verabreichung von antimikrobiellen Tierarzneimitteln an Tiere

Zum letzten Mal aktualisiert am

Zusammenfassung:

Tierärzte müssen der ALVA alle antimikrobiellen Arzneimittel melden, die sie bestimmten Tieren in Luxemburg verabreichen oder verschreiben. Die Meldung ist online über einen zertifizierten beruflichen Bereich auf MyGuichet.lu vorzunehmen.

Jeder Tierarzt muss die Verschreibung oder Verabreichung von antimikrobiellen Tierarzneimitteln an bestimmte Tiere in Luxemburg melden. Diese Informationen werden regelmäßig von der Luxemburger Veterinär- und Lebensmittelverwaltung (Administration luxembourgeoise vétérinaire et alimentaire - ALVA) ausgewertet. Ziel dieser Meldepflicht ist es:

  • Informationen über die Risiken, die antimikrobielle Tierarzneimittel bergen, zu sammeln;
  • eine angemessene Verwendung der Arzneimittel und insbesondere die Verschreibung, die Abgabe und die vernünftige und gezielte Nutzung von antimikrobiellen Tierarzneimitteln zu gewährleisten;
  • die Gesundheitssicherheit der Tiere optimal zu verwalten.

Betroffene Personen

Jeder Tierarzt, der:

  • seinen Beruf in Luxemburg ausübt; und
  • antimikrobielle Arzneimittel an folgende Tiere verabreicht oder verschreibt:
    • Rinder;
    • Ziegen;
    • Pferde;
    • Kaninchen;
    • Schafe;
    • Fische;
    • Schweine;
    • Geflügel.

Voraussetzungen

Erstellung und Zertifizierung eines beruflichen Bereichs

Um Ihre Meldung vornehmen zu können, müssen Sie sich auf MyGuichet.lu registrieren und einen beruflichen Bereich einrichten. Hierzu benötigen Sie:

  • ein LuxTrust-Produkt;
  • einen luxemburgischen elektronischen Personalausweis (eID); oder
  • ein eIDAS-Mittel eines anderen europäischen Landes.

Wie richte ich einen beruflichen Bereich auf MyGuichet.lu ein?

Folgende 2 Fälle sind zu unterscheiden:

  1. Sie sind ein neuer MyGuichet.lu-Benutzer. Sie müssen:
    • sich zunächst auf MyGuichet.lu registrieren; und
    • anschließend einen beruflichen Bereich erstellen.
  2. Sie verfügen bereits über einen privaten Bereich. Sie müssen sich nicht erneut registrieren, sondern können direkt einen beruflichen Bereich einrichten.

Weitere Informationen und Tutorials zum beruflichen Bereich finden Sie auf unserer entsprechenden Hilfeseite.

Die Meldung kann nur über einen zertifizierten beruflichen Bereich vorgenommen werden, das heißt, die ALVA muss Ihnen zunächst Zugang zu diesem Vorgang gewähren.

Die Zertifizierung erfolgt mittels eines Zugangscodes (auch „Token“ genannt), den Ihnen die ALVA per Post zusendet. Nachdem Sie den Code in Ihrem Profil eingegeben haben (siehe „Online-Dienste und Formulare“), können Sie auf den Vorgang zugreifen.

Wenn Sie noch keinen Zugangscode von der ALVA erhalten haben, senden Sie bitte eine E-Mail an info@alva.etat.lu. In dieser E-Mail:

  • müssen Sie angeben, dass Sie einen individuellen Zugangscode („Token“) von der Aufsicht für zugelassene Betriebe und Primärproduktion (Service contrôle établissements agréés et production primaire) benötigen, um auf den Vorgang „Verabreichung von antimikrobiellen Tierarzneimitteln an Tiere“ zugreifen zu können; und
  • müssen Sie folgende Informationen angeben:
    • Ihren vollständigen Namen;
    • Ihre 13-stellige luxemburgische nationale Identifikationsnummer (Matricule);
    • Ihre Privatadresse;
    • die Praxis, in der Sie arbeiten.

Fristen

Sie müssen die Meldung innerhalb eines Monats nach Verabreichung oder Verschreibung des antimikrobiellen Arzneimittels vornehmen.

Vorgehensweise und Details

Meldung der verwendeten Arzneimittel

Sie müssen Ihre Meldung der antimikrobiellen Arzneimittel, die an die oben genannten Tiere verabreicht oder verschrieben wurden, über MyGuichet.lu vornehmen (siehe „Online-Dienste und Formulare“).

In der Meldung müssen Sie verschiedene Angaben machen, zum Beispiel:

  • die Stammdaten der Person, die die Meldung vornimmt;
  • die Art und den Verwendungszweck des Tieres;
  • das Datum der Verschreibung;
  • den Handelsnamen und andere Informationen über das verwendete Arzneimittel;
  • die verabreichte Menge aus der angebrochenen Packung.

Weiterverfolgung des Antrags

Nach Übermittlung Ihrer Meldung erhalten Sie eine E-Mail an die Adresse, die Sie im beruflichen Bereich angegeben haben. Auch bei jeder Änderung des Status der Meldung werden Sie informiert (zum Beispiel: Meldung in Bearbeitung, angenommen, wird berichtigt usw.).

Gut zu wissen

Bei technischen Problemen mit der Online-Meldung können Sie sich an folgende Stellen wenden:

  • die Luxemburger Veterinär- und Lebensmittelverwaltung (ALVA) für Hilfe beim Abschließen des Online-Vorgangs:
    • per E-Mail an info@alva.etat.lu;
    • telefonisch unter der Nummer (+352) 247 82 539 (montags bis freitags von 8:30 bis 12:00 Uhr und von 14:00 bis 16:00 Uhr);
  • den Helpdesk von Guichet.lu für Hilfe bei der Benutzung von MyGuichet.lu;
  • den Kundendienst von LuxTrust für alle Fragen im Zusammenhang mit Ihren LuxTrust-Produkten.

Tutorials

Online-Dienste und Formulare

Zuständige Kontaktstellen

Luxemburger Veterinär- und Lebensmittelverwaltung (ALVA)

Adresse:
7, rue Thomas Edison L-1445 Strassen Luxemburg
Telefon:
(+352) 247 82 539
Montag bis Freitag von 8:30 bis 12:00 Uhr und von 14:00 bis 16:00 Uhr

Verwandte Vorgänge und Links

Vorgänge

Tierarzt

Links

Weitere Informationen

Tierarzt

auf SanteSecu.lu

Rechtsgrundlagen

Règlement grand-ducal du 23 décembre 2022

modifiant le règlement grand-ducal modifié du 15 janvier 1993 relatif à la mise sur le marché des médicaments vétérinaires

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